Intervision und Supervison als Sonderformen der Beratung – ein Vergleich


Hausarbeit, 2006

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Beratung
1. Beratung in Abgrenzung zu Therapie
2. Definitionsversuch
3. Formen der Beratung
3.1. Intervision
a) Kennzeichen
b) Definition
c) Das Grundmodell in sechs Hauptschritten
d) GrenzenundNutzen
3.2. Supervision
a) Begriff.
b) Zielgruppen
c) Settings der Supervision
d) Exkurs
Interview mit Udo Büchner-Kühn
Interview mit Detlef Leehr
4. Vergleich der beiden Beratungsformen

III. Schluss

IV. Literatur

Einleitung

„Guter Rat ist teuer“ - eine Redewendung die wohl besser denn je die aufstrebende Marktlage im Beratungssektor auf den Punkt bringt. Besonders bei Managern und ambitionierten Karrieristen liegt der hoffentlich gute aber zumeist teure Rat hoch im Trend.

Doch auch der geneigte Voyeur kann eigens diesem Trend zugeschnittene TV­Formate vom kostengünstigen Couchplatz aus mitverfolgen. Mit Hilfe der Tipps von Katharina Saalfrank[1] & Co. soll die an ihrem Sprößling verzweifelnde Mutter im trauten Heim wieder Glück allein einziehen lassen können. Die unübersichtliche „Multi-Kulti-Gesellschaft“ hungert nach Orientierung, eine Nachfrage, die den Beratungssektor mehr dennje „boomen“ läßt.

Das Feld der Beratung hat viele Facetten: Ob Eltern, die sich in der städtischen Erziehungsberatung einfinden, die Schwangere, die bei bereits beschlossenem Abbruch das obligatorische Gespräch bei Pro Familia über sich ergehen lassen muss oder der Topmanager, der Unterstützung in wichtigen Fragen bei seinem persönlichen „Guru“ erhofft - überall hier findet Beratung oder eine ihrer Sonderformen statt.

Was genau ist denn nun aber nun unter dem schillernden Begriff der Beratung zu verstehen? Nach dem Entwickeln einer Definition von Beratung ist es Ziel dieser Arbeit, zwei Sonderformen von Beratung - Intervision und Supervison - herauszugreifen und zu skizzieren. Anschließend sollen sie einem Vergleich unterzogen werden um schließlich die Frage zu nach Berührungspunkten aber auch Unterschieden der beiden Interventionsstrategien zu beantworten.

II. Beratung

1. Abgrenzung: Beratung - Therapie

Der Begriff der Beratung ist - wie oben bereits angedeutet - ein schillernder. Viele Autoren äußern dazu viele Meinungen, es gibt also kein Einvernehmen darüber, was Beratung eigentlich ist. An dieser Stelle soll ein, für diese Seminararbeit verbindliches, Begriffsverständnis erarbeitet werden.

Nähert man sich dem Begriff der Beratung aus Sicht von Carl Rogers, bezeichnet der Beratung ,, (...) eine Reihe direkter Kontakte mit dem Individuum, die darauf abzielen, ihm bei der Änderung seiner Einstellungen und seines Verhaltens zu helfen“, (Rogers 2000, S.17).

Aus Rogers Sicht kann der Begriff der Beratung nicht von jenem der Psychotherapie unterschieden werden, da beide das oben genannte Ziel inne haben - also eine Verhaltens- oder Einstellungsänderung zu bewirken. Vielmehr sieht Rogers ein und den selben Vorgang lediglich in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich bezeichnet: in der Pädagogik - so Rogers, fände der Begriff der „Beratung“ häufige Verwendung, in der Riege der Psychologen und Therapeuten würde der selbe Vorgang eben „Therapie“ benannt, (vgl. Rogers 2000, S.17ff.). Dieses Begriffsverständnis hilft aber im Dschungel des Verständnispluralismus des Beratungsbegriffes nicht, Klarheit zu gewinnen. Aus diesem Grund soll hier ein Beratungsbegriff erarbeitet werden, der sich in deutlicher Abgrenzung zu dem der Psychotherapie befindet - eben diese Abgrenzung ist auch hilfreich dabei, den Beratungsbegriff zu konturieren. Dabei kann Psychotherapie von Beratung nach unter anderem folgenden Kriterien abgegrenzt werden:

a) Verantwortlichkeit

Während in der Beratung ein eigenverantwortliches Individuum zusammen mit dem Berater eine Lösung erarbeitet, hat ein Individuum, das einen Therapeuten aufsucht, nach Wolfgang Schuhmann Probleme, die „(...) nicht eigenverantwortlich und selbständig gelöst werden können“, (Schumann 1993, S. 179). Der Patient, wie der zu Therapierende hier genannt werden soll, gibt also seine Eigenverantwortlichkeit zu einem großen Teil an den Therapeuten ab. Der Klient hingegen, wie der Beratungssuchende hier benannt wird, ist weiterhin in der Lage, eigenverantwortlich zu Handeln und tut dies in der Regel auch. Die

Therapie muss diese Grundlage erst schaffen. Sie muss den Patienten wieder dazu befähigen, sich selbst helfen zu können und für sein Handeln Verantwortung übernehmen zu können.

b) Entscheidungs- versus Leidensdruck

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist jenes, dass der Patient von dem so häufig zitierten Leidensdruck geplagt wird, während der Klient mit einem Entscheidungsdruck zu kämpfen hat. Nach Schuhmann ist es der „zugrunde gelegte Leidenszustand, der über therapeutische oder beraterische Ausweisung einer Maßnahme entscheidet“, (vgl. Schumann 1993, S. 179ff).

c) Pathologisches versus „normales“ Verhalten

Beratung, so folgert Schumann, gehe vom „Normalzustand“ eines Individuums aus. Therapie hingegen ziele auf Besserung oder Heilung von pathologischem, abweichendem, gestörtem Verhalten und Erleben. Hieraus ergeben sich auch unterschiedliche Ziele der beiden Interventionsmaßnahmen: Die Therapie strebt die Heilung einer diagnostizierten Krankheit oder eines Leidens an, die Beratung ist bar jeglichen Krankheitsbegriffes bestrebt, das Individuum in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, (vgl. Schumann 1993, S. 181ff.).

Situative Bedingungen

Die Therapeutische Beziehung, so Schumann, sei eine gleichsam „künstliche“, bei der die „ (...) natürlichen, normalen Alltagsbedingungen verlassen werden“, (Schumann 1993, S.182). Die Beratung hingegen situiert sich zumeist „ (...) relativ kurzzeitig im Rahmen einer Sprechstunde, die gleichsam eine natürliche Begegnungssituation darstellt“, (Schumann 1993, S. 181).

Ein weiterer wichtiger, wenn auch nicht inhaltlicher Unterscheidungspunkt ist der rechtliche Aspekt.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland gilt eine Behandlung per Psychotherapeutengesetz beziehungsweise Heilpraktikergesetz nur dann als Psychotherapie, wenn sie von[2] einem zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten, einem Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung oder einem Heilpraktiker (auch: „Psychotherapeut HPG“) durchgeführt wird. Der Begriff des Beraters ist rechtlich hingegen nicht geschützt, theoretisch könnte also jeder - selbst ohne spezifische fachliche Ausbildung - als Berater tätig sein, (vgl. PsychThG § 2 und HeilprG).

2. Beratung: Ein Definitionsversuch

Unter Beachtung jener, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden Unterscheidungsmerkmale, soll nun eine Definition des Beratungsbegriffes unternommen werden. Hierbei bezieht sich der Beratungsbegriff auf einen psychosozialen Kontext - findet Beratung schließlich auch Anwendung in anderen Handlungsfeldern und Situationen, wie man sie beispielsweise aus einem Verkaufsgespräch kennt. Beratung im psychosozialen Kontext meint Situationen, wie sie beispielsweise bei einer psychologischen Beratung, einer Erziehungsberatung oder auch Suchtberatung vorzufinden sind. Hiernach ist Beratung eine pädagogische oder psychologische Maßnahme, die einem zu eigenverantwortlichem Handeln befähigtem Individuum im Rahmen einer natürlichen Begegnungssituation zwischen Berater und Klient unter Anwendung diverser Maßnahmen dazu verhelfen soll, mögliche Handlungsalternativen abzuwägen und schließlich anzuwenden.

Ergänzt werden soll diese Definition um folgende Kriterien, welche immer wieder bei diversen Autoren - gleich der Unterschiedlichkeit ihrer Theorien über Beratung - übereinstimmend genannt werden. Jörg Schlee verweist diesbezüglich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einem sozialen Interaktionsprozess zwischen zwei Parteien, die in einem durchdachten Setting, das von theoretischen Überlegungen und ethischen Haltungen getragen ist, um zielgerichtete Veränderungen bemüht sind, (vgl. Schlee 1998, S.23).[3]

Zwei solche Prozesse, die sich in die oben erarbeitete Beschreibung von Beratung einordnen lassen, stellen die beiden Sonderformen von Beratung, Intervision und Supervision dar. Zunächst soll das Augenmerk auf Erstere gelegt werden.

3.1. Intervision

a) Kennzeichen der Intervision

Die Intervision - im pädagogischen Kontext auch häufig als „Kollegiale Praxisberatung“, „Kollegiale Fallbesprechung“ oder „Kollegiales Coaching“ bezeichnet, (vgl. Lippman, 2005, S.15), lässt sich durch einige Kennzeichen charakterisieren. Eric Lippmann, verweist hierbei auf folgende Merkmale (vgl. ebd. S. 17f):

- Gruppe von Gleichrangigen

Alle Teilnehmer einer Intervisionsgruppe können sich - im Gegensatz zur Supervision in welcher der Supervisor als Fallbringer ausgeschlossen ist - ein Anliegen („Fall“) einbringen. Nach Schlee besteht die Gruppe idealerweise aus vier bis fünf Personen, in Ausnahmefällen ist eine Erweiterung auf bis zu sieben Personen möglich, (vgl. Schlee 1998, S. 73).

- Gemeinsamer beruflicher Fokus

Die Mitglieder der Gruppe kommen in der Regel aus ähnlichen Tätigkeits- und Erfahrungshintergründen. Jörg Schlee verweist bezüglich des Begriffes „kollegial“ auf seine Ungebundenheit an das Moment der Profession der Teilnehmer. Kollegial meint „(...) dass die Supervision ohne direkte Anleitung durch eine Expertin oder einen Experten unter Gleichberechtigten durchgeführt wird“, (vgl. Schlee 1998, S. 27). „Kollegial“ beschreibt also vielmehr ein gleichwertiges Beziehungsverhältnis der Gruppenteilnehmer untereinander denn die Komponente einer Professionellen Zusammengehörigkeit.

- Zielgerichteter Prozess zur Lösungsfindung

Jeder Teilnehmer der Intervisionsgruppe zeigt die Bestrebung auf eine konkrete Frage- und Problemstellung hin gezielt Lösungen zu erarbeiten.

- Gemeinsam festgelegte Struktur

Die Gruppe legt gemeinsam eine Struktur fest, die nötig ist, um erfolgreich ihre Ziele zu erreichen. So wird beispielsweise gemeinsam ob der Größe der Gruppe oder aber ihren Regeln entschieden.

- Freiwilligkeit, Verbindlichkeit

Die Teilnahme an einer Intervisionsgruppe ist im Idealfall freiwillig, aber für einen bestimmten Zeitraum verbindlich.

- Beratung ohne Honorar

In Intervisionsgruppen wird ohne Honoraransprüche beraten. Wichtig ist hierbei, dass eine Balance geschaffen wird und erhalten bleibt zwischen Geben und Empfangen.

b) Definition

Unter Beachtung der oben genannten Punkte läßt sich Intervision definieren als eine zielgerichtete, unentgeltliche Maßnahme, die im Rahmen von freiwillig anwesenden, gleichgestellten und durch einen ähnlichen beruflichen Fokus verbundene Teilnehmer einer Kleingruppe, ohne externe Fachperson, realisiert wird, um von diesen eingebrachte Probleme in gemeinsamer Arbeit zu lösen.

Doch - wie sieht so eine Intervisionssitzung konkret aus? Gibt es einen idealtypischen Ablauf von Intervision an dem sich eine Gruppe orientieren kann oder soll?

c) Grundmodell in sechs Schritten

Die meisten Ansätze kollegialer Beratung folgen einzelnen Schritten, haben also einen idealtypischen Verlauf. Ein übersichtliches Modell, um den Prozess einer Intervisionssitzung zu verdeutlichen, bietet Eric Lippmann, (vgl. Lippmann 2005, S. 71 ff.). Es handelt sich hierbei um ein Grundmodell, das den Intervisionsprozess in sechs aufeinander folgenden Schritten darstellt. Es wird hier aufgegriffen und kurz erläutert um für den Leser ein deutlicheres Bild von Intervision zu zeichnen. Folgende sechs Phasen werden nach im oben genannten Modell unterschieden:

Phase I - Vorbereitung, erheben und auswählen der Anliegen

Die Anfangsphase dient der Ermittlung des zu bearbeitenden Falles, wobei die einzelnen Teilnehmer ihren Fall einbringen und die Gruppe abstimmt, wessen Fall in der aktuellen Sitzung bearbeitet werden soll, der sogenannte „Fallbringer“ wird also ermittelt.

Phase II - Darlegen, präsentieren, verstehen

In dieser Phase bekommt der Fallbringer die Möglichkeit, seine Situation darzustellen. Die Gruppenmitglieder haben die Chance Rückfragen zum besseren Verständnis des vorgebrachten Problems zu stellen.

Phase III - Betrachten, vertiefen, erweitern - Differenzieren, hypothetisieren

In dieser Phase nehmen die Gruppenmitglieder persönlichen Kontakt zur eingebrachten Situation auf - dies geschieht vor allem durch assoziieren oder der Aufnahme des sog. „Inneren Films“[4]. Die Gruppenmitglieder bilden Hypothesen als Grundlage für das Erarbeiten der Lösung. Der Fallbringer nimmt Stellung zu den Äußerungen der anderen und präzisiert oder formuliert sein Anliegen an die Gruppe neu.

Phase IV - Lösungen erarbeiten

In dieser, wie Lippmann sie nennt, „kreativen Phase“, geht es darum, dass die Gruppenmitglieder für die Schlüsselfragen des Fallbringers Lösungsideen und dazugehörende Handlungsalternativen erarbeiten. Hierbei folgen die Teilnehmer allgemeinen Spielregeln, die unabhängig von den angewandten Methoden, den Erfolg dieser Phase optimieren sollen. Beispielsweise dürfen Einfälle nicht „zerredet“ werden, vielmehr sollen viele Einfälle in möglichst kurzer Zeit

[...]


[1] Diplom-Pädagogin die im Zuge der Fernsehserie „Die Supernanny“ Eltern in Erziehungsfragen berät

[2] Das 1999 in Kraft getretene PsychThG (vollständiger Name: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) regelt in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie.

[3] Vollständige Bezeichnung: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, in Kraft getreten 1939.

[4] Auf Michael Balint (Arzt und Begründer der Balint-Supervisionsgruppen) zurückgehende Methode bei der die Gruppenmitglieder zunächst dem Problem des Fallbringers zuhören und sich währenddessen ihre

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Intervision und Supervison als Sonderformen der Beratung – ein Vergleich
Hochschule
Universität Augsburg
Veranstaltung
Systemische Pädagogik und Coaching bei Prof. Hildegard Macha
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
29
Katalognummer
V128786
ISBN (eBook)
9783640348718
ISBN (Buch)
9783640348237
Dateigröße
657 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Intervision, Supervison, Sonderformen, Beratung, Vergleich
Arbeit zitieren
Michaela Walther (Autor:in), 2006, Intervision und Supervison als Sonderformen der Beratung – ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128786

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