Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der ATAD I und II und dem daraus resultierenden ATAD-UmsG. Explizit soll es um die Hinzurechnungsbesteuerung und um hybride Gestaltungen gehen. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist national in den §§ 7 bis 14 AStG geregelt. Die Vorgaben zu den hybriden Gestaltungen wurden hauptsächlich durch den § 4k EStG national umgesetzt. Ergänzend hierzu wurde das StAbwG in einigen Punkten geändert und erweitert, wodurch die Staaten und Gebiete, die die BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, ausgetrocknet werden sollen. Infolgedessen soll sich die Arbeit mit der neuen Hinzurechnungsbesteuerung, mit dem neu gefassten § 4k EStG und dem reformierten StAbwG auseinandersetzen.
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