Einleitung
Eingedenk der Entwicklungsstadien politischer Partizipation1 bietet sich dem Betrachter eine Vielzahl an Erscheinungsformen, die je nach zugrundeliegendem Zeitgeist und Wertvorstellungen, kontinuierlichen Wandlungen unterworfen sind. Die zunächst ausschließlich konventionellen Beteiligungsformen in Wahl und Partei, erfahren ab den späten 1960er Jahren zusehends Erweiterung. In Form leidenschaftlicher nach amerikanischem Vorbild praktizierter Protestkultur als politischer Teilhabe, mündet sie nachfolgend in eine institutionalisierte Einbindung von Initiativen in die Parteienlandschaft der 1980er Jahren. Den fortwährender Antrieb stellt eine umfassende Forderung nach der Ausweitung sozialer und politischer Beteiligungsrechte dar.
Vielfach bedingt ein sich erneuernder gesellschaftlicher Zeitgeist veränderte Positionen, die gerade bezogen auf die politischen Artikulationsformen und die hiermit einhergehenden Verortungen der Grenzbereiche von Legalität und Legitimität von Partizipation, im Spannungsfeld (Bürger-)Initiative-Politik-Jurisdiktion bisweilen diametral entgegenstehen.
Im Hinblick auf die Komplexität diese Aspektes demokratischer Teilhabe, gliedert sich diese Arbeit in fünf aufeinander aufbauende Abschnitte. So sind dies zunächst die Erläuterung von Begriffsumfeld und verfassungsrechtlicher Verankerung der Partizipation im zweiten und dritten Abschnitt, der in die Dokumentation der Grenzformen politischer Partizipation mündet.
Ein Schwerpunkt der Darstellung von Legitimationsgrenzen und liegt auf dem in den 1970er bis Mitte der 1980er Jahre vieldiskutierten Institut des zivilen Ungehorsams, sowie der Erscheinungsform der Bürgerinitiative. Über die Darstellung der divergierenden Positionen im politischen Diskurs hinaus, ist beabsichtigt grundlegende staatsrechtliche Aspekte mit dem Fokus auf die in der Verfassung niedergelegten Möglichkeiten eines Wertepluralismus erhaltenden, wie erweiternden Handelns zu veranschaulichen. Eine Würdigung der Positionen der aufgebrachten Partizipationsformen schließt diese Arbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Partizipation als Teilhabe
2.1. Begriffsbestimmung von Partizipation und Legitimation
2.2. Ursprung der Partizipation
2.3. Erscheinungsformen von Partizipation
3. Verfassungsrechtliche Grundlagen
3.1. Verfasste und konventionelle Formen
3.2. Verfasste und nichtverfasste unkonventionelle Formen
3.2.1. Legitimationsgrundlagen am Beispiel der Bürgerinitiative
4. Grenzformen politischer Partizipation
4.1. Politischer Protest
4.1.1. Ziviler Ungehorsam
4.1.2. Militanter Widerstand/ Terrorismus
4.2. Weitere partizipatorische Formen
4.2.1. Klientelismus und Korruption
4.2.2. Alte Formen, neues Forum – eDemokratie
5. Ruck vs. Barrikade – Verortung widerstrebender Positionen
6. Zusammenfassung und Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Legitimation staatlicher Ordnung und den sich wandelnden Partizipationsformen der Bürger. Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grenzen politischer Teilhabe zu analysieren und insbesondere den zivilen Ungehorsam sowie neue Protestbewegungen kritisch in den demokratischen Diskurs einzuordnen.
- Grundlagen von Partizipation und Legitimation
- Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen demokratischer Teilhabe
- Analyse von Protestformen und zivilem Ungehorsam
- Grenzformen der Partizipation wie Klientelismus und eDemokratie
- Der Konflikt zwischen staatlicher Repräsentation und Bürgerprotest
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Legitimationsgrundlagen am Beispiel der Bürgerinitiative
Im Prozess der Pluralisierung der Partizipationsmöglichkeiten und des Aufkommens neuer Bewegungen sind die Bürgerinitiativen als Organisationsform begründet worden. Bürgerinitiativen sind in ihrer Eigenschaft als direkt-demokratische, nicht institutionalisierte Organisationsformen politischer Beteiligung durch ihren Plural an Aktionsformen für den Diskurs über Grenzen der Legitimität relevant. Ob Versammlungen, Demonstrationen oder gezielter Regelverstoß liegen fallspezifisch unterschiedliche Legitimationsbasen zugrunde.
Legitimationsgrundlage der Bürgerinitiativen ist zunächst das jedem Bürger nach dem Grundgesetz zustehende Recht, Vereinigungen zu bilden (Art. 9 GG). Weitere Grundrechtsartikel wie vor allem das Recht der Freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (Art. 5 GG), sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) sind hinzuzufügen. Gleichfalls ist in diesem Zusammenhang auch Artikel 20 Abs. 4 GG hinzuweisen, der jedem Bürger ein Widerstandsrecht gegen verfassungsfeindliche Entwicklungen einräumt. Im Gegensatz zur Legalität als objektivem Merkmal, fließen in die Einordnung der Legitimität verschiedener Aktionsformen durch einzelne Bevölkerungsgruppen auch subjektive Bewertungen mit ein. Die Schwierigkeit besteht in einer wertneutralen Beurteilung, die der Kernproblematik gerecht wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hier wird der historische Wandel politischer Partizipationsformen sowie die Relevanz der Untersuchung von Legitimitätsgrenzen im demokratischen System der Bundesrepublik skizziert.
2. Partizipation als Teilhabe: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Begriffe der Partizipation und Legitimation und erörtert den Ursprung sowie die vielfältigen Erscheinungsformen der Teilhabe.
3. Verfassungsrechtliche Grundlagen: Es werden die institutionellen Wege der Beteiligung erläutert, wobei insbesondere die verfassungsrechtlichen Verankerungen und die Rolle von Bürgerinitiativen im Mittelpunkt stehen.
4. Grenzformen politischer Partizipation: Das Kapitel widmet sich den problematischen oder unkonventionellen Formen des Protests, von zivilem Ungehorsam bis hin zu eDemokratie und Korruption.
5. Ruck vs. Barrikade – Verortung widerstrebender Positionen: Dieser Abschnitt ordnet die aktuelle Debatte zwischen staatlicher Führung und bürgerschaftlichem Protest in den Kontext der Konsensgesellschaft ein.
6. Zusammenfassung und Würdigung: Abschließend wird die Notwendigkeit einer wertebasierten Legitimation der staatlichen Ordnung betont und die Bedeutung von Partizipation für unprivilegierte Interessen resümiert.
Schlüsselwörter
Politische Partizipation, Legitimation, Ziviler Ungehorsam, Grundgesetz, Bürgerinitiative, Demokratie, Verfassungsrecht, Politischer Protest, Rechtsstaat, Politische Teilhabe, Wertpluralismus, Protestbewegungen, Korruption, Demokratisierung, Beteiligungsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Grenzen der Legitimation von politischer Partizipation in einer repräsentativen Demokratie unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Grundgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themenfelder umfassen die verfassungsrechtliche Einordnung konventioneller und unkonventioneller Beteiligungsformen, die Analyse von zivilem Ungehorsam sowie die Bewertung neuer Formen des Protests im Internet.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Spannung zwischen dem Wunsch der Bürger nach direkter Mitsprache und den etablierten Strukturen einer repräsentativen Demokratie theoretisch und rechtlich zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer wissenschaftlichen Literaturanalyse demokratietheoretischer und verfassungsrechtlicher Texte zur Einordnung von Partizipationsformen.
Was wird im Hauptteil analysiert?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung verfassungsrechtlicher Grundlagen, die Untersuchung von Protestformen, Grenzformen wie zivilen Ungehorsam und Korruption sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen gesellschaftlichen Lage.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Politische Partizipation, Legitimation, Ziviler Ungehorsam, Grundgesetz, Bürgerinitiative und Verfassungsrecht.
Wie legitimieren Bürgerinitiativen ihr Handeln rechtlich?
Bürgerinitiativen stützen sich primär auf die Grundrechte wie Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Ist ziviler Ungehorsam nach der hier vertretenen Auffassung legitim?
Die Arbeit stellt dar, dass ziviler Ungehorsam als symbolischer Protest zwar illegal sein kann, aber unter engen Voraussetzungen (Verhältnismäßigkeitsprinzip, schwerwiegendes Unrecht) als legitimer Appell an die Mehrheit eingeordnet wird.
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- Kim Emanuel Schwitzer (Author), 2003, Auf die Barrikaden ihr Bürger - Grenzen der Legitimation von Partizipation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12900