Diese Arbeit beschäftigt sich mit den folgenden Fragen: Liegt bei solchen Verstößen überhaupt eine Publizitätspflicht vor? Wann hätte VW die Anleger informieren müssen?
Die unscheinbar klingenden Begriffe wie Ad-hoc-Publizität oder Compliance Verstöße lassen auf den ersten Blick nicht erahnen, welche Bedeutung ihnen im Bereich des Wirtschaftsgeschehens und des Kapitalmarktrechts zukommt. Doch was ist damit überhaupt gemeint? Die Ad-hoc-Publizität beschreibt die Pflicht von Unternehmen, Mitteilungen über Informationen, die den Kurs von Finanzinstrumenten beeinflussen können, zu veröffentlichen.1 Compliance Verstöße sind Verstöße gegen Richtlinien und Regeln, die sich Unternehmen selbst auferlegen. Da-runter fällt zum Beispiel auch die ad-hoc Publizitätspflicht. Bei Verfolgung der Nachrichten ist man bestimmt schon einmal auf das Thema gestoßen oder sogar selbst von dem Thema betroffen. Die Rede ist von dem Diesel-Skandal, der mit aufreißerischen Schlagzeilen wie "Dieselgate" oder "ein technischer Jahrhundert Betrug" in den Medien und Nachrichten präsent war und immer noch präsent ist. VW entschied sich, nach-dem die Stickoxide Werte für Dieselfahrzeuge auf legale Weise nicht erreicht werden konnte, im Sommer 2007 etwas nachzuhelfen. Eine Software unter dem Namen "defeat device" sorgte dafür, dass bei den betroffenen Fahrzeugen unter Laborbedingungen andere Stickoxid-werte gemessen wurden als unter realen Bedingungen.5
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Rechtsquellen
C. Übersicht über den Tatbestand der ad-hoc-Publizität
I. Zweck
II. Tatbestandsmerkmale
1. Persönlicher Anwendungsbereich
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1.Vorliegen einer Insiderinformation
a) Präzise
b) Nicht öffentlich bekannt
c) Emittenten oder Finanzinstrumente Bezug
d) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung
aa) Eignung zur Kursbeeinflussung
bb) Erhebliche Kursbeeinflussung
2. Unmittelbare Betroffenheit
II. Aufschub der Ad-hoc-Publizität
1. Berechtigtes Interesse des Emittenten an Aufschub
2. Keine Irreführung der Öffentlichkeit
3. Sicherstellung der Geheimhaltung
III. Rechtsfolgen einer Verletzung der ad-hoc Publizitätspflicht
1. Schadensersatz nach § 97, 98 WpHG
2. Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB
3. Schadensersatz nach § 826 BGB
D. Compliance
I. Definition
II. Compliance Verstöße
III. Arten von Compliance Verstößen
E. Mitteilungspflicht bei Compliance Verstößen
I. Kriterien für Einordnung von Compliance Verstößen als Insiderinformation
1. Rechtsfolgen des Verstoßes
2. Betroffene Person des Verstoßes
3. Bestimmung nach Fallgruppen
II. Zeitpunkt des Entstehens der ad-hoc Publizitätspflicht
1. Mitteilungspflicht bei Beginn der Ermittlungen wegen Compliance Verstößen
a) Ermittlungsbeginn aufgrund eines Hinweises
b) Ermittlungsbeginn aufgrund eines konkreten Verdachts
2. Mitteilungspflicht während der Ermittlungen bei Compliance Verstößen
3. Mitteilungspflicht bei endgültiger Feststellung eines Compliance Verstoßes
a) Behobener Compliance Verstoß
b) Publizitätspflicht bei fehlerhaften Compliancesystemen
c) Compliance Verstöße von einzelnen Organmitgliedern
4. Mitteilungspflicht bei den Nachwirkungen eines Compliance Verstoßes
a) Ad-hoc Publizitätspflicht von zukünftigen Aufwendungen
b) Ad-hoc-Publizität aufgrund vorsätzlicher unzureichender Mitteilungspflicht
F. Thesen
G. Weiterführende Gedanken – Immer noch VW?!
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die ad-hoc-Publizitätspflichten von Unternehmen im Kontext von Compliance-Verstößen. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob und unter welchen Voraussetzungen Verstöße gegen interne Richtlinien als kursrelevante Insiderinformationen einzustufen sind und ab welchem Zeitpunkt daraus eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht erwächst.
- Grundlagen und rechtliche Einordnung der ad-hoc-Publizität.
- Definition und Arten von Compliance-Verstößen.
- Analyse der Tatbestandsmerkmale für Insiderinformationen bei Compliance-Verstößen.
- Zeitpunkt der Mitteilungspflicht während interner Ermittlungen.
- Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung und Schadenersatzrisiken.
Auszug aus dem Buch
A. Einführung
Die unscheinbar klingenden Begriffe wie ad-hoc-Publizität oder Compliance Verstöße lassen auf den ersten Blick nicht erahnen, welche Bedeutung ihnen im Bereich des Wirtschaftsgeschehens und des Kapitalmarktrechts zukommt. Doch was ist damit überhaupt gemeint? Die ad-hoc-Publizität beschreibt die Pflicht von Unternehmen Mitteilungen über Informationen, die den Kurs von Finanzinstrumenten beeinflussen können zu veröffentlichen. Compliance Verstöße sind Verstöße gegen Richtlinien und Regeln, die sich Unternehmen selbst auferlegen. Darunter fällt z.B. auch die ad-hoc Publizitätspflicht. Bei Verfolgung der Nachrichten ist man bestimmt schon einmal auf das Thema gestoßen oder sogar selbst von dem Thema betroffen. Die Rede ist von dem Diesel Skandal der mit aufreißerischen Schlagzeilen wie „Dieselgate“ oder „ein technischer Jahrhundert Betrug“ in den Medien und Nachrichten präsent war und immer noch präsent ist. VW entschied sich, nachdem die Stickoxide Werte für Diesel Fahrzeuge auf legale Weise nicht erreicht werden konnte, im Sommer 2007 etwas nachzuhelfen. Eine Software unter dem Namen „defeat device“ sorgte dafür, dass bei den betroffenen Fahrzeugen unter Laborbedingungen andere Stickoxidwerte gemessen wurden als unter realen Bedingungen. Erst am 22. September 2015 kam die Wahrheit ans Licht, dass VW seine Dieselfahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung versehen hat.
Die Folge davon: Die Werte der VW Aktien brachen in den folgenden Wochen um 35 % ein. Nun begehren VW Anleger Schadensersatz. Die Klagen stützen sich darauf, dass der Autokonzern seine Informationspflicht verletzt hat, indem er seine Anleger zu spät von den manipulierten Motoren und den darauf folgenden Bußgeldern von Seiten der Umweltbehörde in den USA informiert hat. VW könnte also die ad-hoc Publizitätspflicht nicht beachtet haben über den Regelverstoß zu informieren.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung führt in die Themen Ad-hoc-Publizität und Compliance-Verstöße ein und illustriert die Problematik anhand des VW-Dieselskandals.
B. Rechtsquellen: Hier wird der Überblick über die relevanten Gesetze und Verordnungen (insb. MAR und WpHG) gegeben, die den regulatorischen Rahmen bilden.
C. Übersicht über den Tatbestand der ad-hoc-Publizität: Dieses Kapitel erläutert die Funktionen der Informationspflicht sowie die zentralen Merkmale wie Insiderinformation, Präzision und Kursrelevanz.
D. Compliance: Das Kapitel definiert den Begriff Compliance als Instrument zur Regelkonformität und Haftungsvermeidung und ordnet verschiedene Arten von Verstößen ein.
E. Mitteilungspflicht bei Compliance Verstößen: Dies ist das Kernkapitel, welches die Kriterien für eine Einordnung von Compliance-Verstößen als Insiderinformation und den zeitlichen Aspekt der Publizitätspflicht detailliert analysiert.
F. Thesen: Eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit in prägnanten Punkten.
G. Weiterführende Gedanken – Immer noch VW?!: Ein abschließender Blick auf die Aktualität der Fragestellung anhand des laufenden Musterverfahrens gegen VW.
Schlüsselwörter
Ad-hoc-Publizität, Compliance, Insiderinformation, Kapitalmarktrecht, Kursbeeinflussung, Insiderhandel, Marktmissbrauch, Schadensersatz, Ermittlungsverfahren, Marktmanipulation, Emittenten, Offenlegungspflicht, Transparenz, Wertpapierhandelsgesetz, Compliance-Systeme.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel zwischen unternehmensinternen Regelverstößen (Compliance-Verstößen) und der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht von Unternehmen, kursrelevante Ereignisse unverzüglich öffentlich bekannt zu geben (Ad-hoc-Publizität).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition und Einordnung von Insiderinformationen, der Abwägung von Veröffentlichungspflichten versus Geheimhaltungsinteressen sowie den Konsequenzen aus einer verspäteten oder falschen Informationsweitergabe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Compliance-Verstoß so gravierend wird, dass das Unternehmen verpflichtet ist, diesen gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen, um Anleger zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsnormen (wie MAR, WpHG) und wertet aktuelle Rechtsprechung sowie weiterführende Fachliteratur aus, um das Spannungsfeld zwischen Compliance und Publizität auszuleuchten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Merkmale einer Insiderinformation bei Compliance-Verstößen differenziert betrachtet (z.B. Beginn von Ermittlungen, endgültige Feststellung des Verstoßes) und die Haftungsrisiken für Emittenten bei Verstößen gegen diese Pflichten erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Ad-hoc-Publizität, Compliance, Insiderinformation, Kursbeeinflussungspotenzial, Kapitalmarktrecht und Schadensersatzhaftung.
Kann bereits bei einem bloßen Verdacht auf einen Compliance-Verstoß eine Mitteilungspflicht bestehen?
Grundsätzlich wird dies für den Beginn von Ermittlungen verneint, da die Faktenlage meist unklar ist. Besteht jedoch ein "konkreter Verdacht", der spezifisch genug ist, um Auswirkungen auf den Aktienkurs zu erwarten, kann eine Pflicht bereits in einem frühen Stadium entstehen.
Wie verhält sich der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit bei juristischen Personen?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" auf juristische Personen nicht anwendbar ist, da diese keine natürlichen Personen sind und somit nicht in eine Zwangslage zur Selbstbezichtigung geraten können, die vergleichbar mit der Bedrohung durch Folter wäre.
- Quote paper
- Bernhard Nemerth (Author), 2019, Ad-Hoc-Publizität bei Compliance Verstößen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1291140