In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, weshalb insbesondere Start-ups von einer Überschuldung betroffen sind und wie solch eine von diesen Unternehmen vermieden werden kann. Das Ziel der Arbeit ist es, die Tatbestandsmerkmale einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung zu erläutern und unterschiedliche Möglichkeiten der Sanierung aufzuzeigen. Hierzu wird anhand einer Literaturrecherche auf geltende Rechtsprechungen und auf die herrschende Meinung in der Literatur bezuggenommen.
Im Verlauf dieser Arbeit soll zunächst darauf eingegangen werden, als was Start-ups definiert werden, wie sich diese finanzieren und welche Besonderheiten ein solches Unternehmen mit sich bringt, die im Rahmen der Überschuldungsprüfung Berücksichtigung finden sollten. Im darauffolgenden Kapitel wird auf den maßgeblichen Überschuldungsbegriff i. S. d. § 19 InsO eingegangen, in dem seine ‚Zweistufigkeit‘ erläutert wird. Die beiden Stufen werden anschließend in jeweils eigenständigen Kapiteln behandelt. Zudem werden an dieser Stelle die dazu passenden Sanierungsmöglichkeiten mit den für sie am besten geeigneten Gläubigergruppen vorgestellt und die individuellen Vor- und Nachteile der einzelnen Instrumente aufgezeigt. Abschließend werden die zuvor erläuterten Rechtsfolgen und Anwendungsbereiche der Maßnahmen kurz zusammengefasst.
Der Begriff ‚Start-up‘ taucht mittlerweile regelmäßig in den Wirtschaftsnachrichten auf. Der Anreiz ist groß, den Traum einer eigenen Geschäftsidee zu verwirklichen und im besten Fall an einem ertragreichen Unternehmen zu partizipieren. Doch neben den allgemeinen unternehmerischen Risiken, die das Gründen mit sich bringt, führen neue Produkte und unergründete Märkte in eine ungewisse Unternehmenszukunft, die nur mit hoher Risikobereitschaft und ausreichendem Kapital gestaltet werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, sich nicht am Markt durchsetzen zu können, ist hoch. Im ‚Worstcase-Szenario‘ verlieren die Unternehmensanteile der Eigentümer ihren Wert und Darlehens- und Lieferantenverbindlichkeiten können nicht mehr bedient werden. Eine hieraus drohende Konsequenz ist unteranderem die Überschuldung. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition und Finanzierung von Start-ups
3 Der Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung
4 Die positive Fortbestehensprognose
5 Instrumente zur Abwendung einer rechnerischen Überschuldung
5.1 Rangrücktritt
5.2 Patronatserklärung
5.3 Forderungsverzicht (mit Besserungsschein)
5.4 Schuldenbeteiligungstausch (Debt-Equity-Swap)
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die insolvenzrechtliche Situation bei Start-ups mit besonderem Fokus auf die Tatbestandsmerkmale der Überschuldung gemäß § 19 InsO und untersucht praktikable Sanierungsmöglichkeiten zur Abwendung einer Insolvenz.
- Insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen für Start-ups
- Definition und Finanzierungsstrukturen junger Wachstumsunternehmen
- Die Rolle der positiven Fortbestehensprognose als entscheidendes Abwendungsinstrument
- Rechtliche Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen wie Rangrücktritt, Patronatserklärung, Forderungsverzicht und Debt-Equity-Swap
Auszug aus dem Buch
5.1 Rangrücktritt
Der Rangrücktritt ist ein Vertrag, mit dessen Zustandekommen der Gläubiger gem. § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter sämtliche andere Gläubiger in der Weise zurücktritt, dass er erst nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO Befriedigung verlangen kann. Dies hat zur Folge, dass gem. § 19 Abs. 2 S. 2 InsO die Nachrangverbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz des Schuldners nicht zu passivieren ist. Infolgedessen kann eine rechnerische Überschuldung vermieden bzw. beseitigt werden. Der Hauptanwendungsfall für einen Rangrücktrittsvertrag findet in der Praxis zwischen einer Gesellschaft (Schuldnerin) und ihren Gesellschaftern statt. Eine gleichlautende Vereinbarung kann jedoch mit jeglichen Fremdkapitalgebern geschlossen werden, wodurch die bilanziellen Auswirkungen eines wirksamen Rangrücktritts auch auf die Forderung eines Nichtgesellschafters Anwendung finden.
Mit dem Inkrafttreten des MoMiG zum 1. November 2008, wurde eine Gesellschafterforderung i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in seiner Rangtiefe hinter sämtlichen anderen Forderungen subordiniert. Eine solche Gesellschafterforderung ohne vereinbarten Rangrücktritt ist dennoch im Überschuldungsstatus zu berücksichtigen, da das Schuldnervermögen im Falle einer Insolvenz durch die Verbindlichkeit belastet bleibt. Erst mit einem zusätzlich vereinbarten Nachrang darf eine Passivierung unterbleiben. Dies gilt analog für Forderungen von Nichtgesellschaftern. Der Rangrücktritt stellt daher insbesondere für Gesellschafter ein attraktives Instrument zur Abwendung einer rechnerischen Überschuldung dar, weil diese mit ihren Forderungen ohnehin in der Rangtiefe subordiniert sind und durch einen Rangrücktritt im Falle einer Liquidation zumeist nur in der Theorie schlechter gestellt werden. Das liegt insbesondere daran, dass die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland bei 6,1 % liegt. Gläubiger im Range des § 39 Abs. 1 InsO werden erst berichtigt, sofern die Insolvenzgläubiger i. S. d. § 38 InsO vollständig befriedigt werden konnten. Die geringe Insolvenzquote zeigt, dass dies in der Praxis in den wenigsten Fällen vorkommt. Daher stellt es sich für einen Gesellschafter in der Regel als vielversprechender dar, einen Rangrücktritt einzugehen – mit der Chance, eine Überschuldung abzuwenden und das Unternehmen fortzuführen – als weiterhin im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO eine (statistisch unwahrscheinliche) Befriedigung zu erwarten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, dass Start-ups aufgrund ihres Geschäftsmodells oft in einem chronischen Zustand rechnerischer Überschuldung agieren, was eine intensive insolvenzrechtliche Prüfung unerlässlich macht.
2 Definition und Finanzierung von Start-ups: Charakterisierung von Start-ups als innovationstreibende Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, die in der Regel auf externe Finanzierung angewiesen sind.
3 Der Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung: Erläuterung der zweistufigen Prüfung der Überschuldung, die sowohl eine rechnerische Bilanzierung als auch die Prognose des Fortbestehens umfasst.
4 Die positive Fortbestehensprognose: Detaillierte Untersuchung der Zahlungsfähigkeitsprognose unter Berücksichtigung aktueller BGH-Rechtsprechung, insbesondere für die spezielle Situation von Start-ups.
5 Instrumente zur Abwendung einer rechnerischen Überschuldung: Analyse spezifischer Maßnahmen wie Rangrücktritt, Patronatserklärung, Forderungsverzicht und Debt-Equity-Swap zur bilanztechnischen Sanierung.
6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Sanierungsinstrumente und deren Eignung zur Vermeidung des Insolvenztatbestandes bei jungen Wachstumsunternehmen.
Schlüsselwörter
Start-up, Überschuldung, Insolvenzordnung, Fortbestehensprognose, Sanierung, Rangrücktritt, Patronatserklärung, Forderungsverzicht, Besserungsschein, Debt-Equity-Swap, Insolvenzvermeidung, Kapitalgesellschaft, Zahlungsfähigkeit, Gläubigerschutz, Passivierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen bei Start-ups im Hinblick auf den Insolvenztatbestand der Überschuldung und zeigt auf, wie durch gezielte Sanierungsinstrumente eine Insolvenzantragspflicht abgewendet werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Start-ups, die insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung gemäß § 19 InsO sowie detaillierte Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der bilanziellen Situation.
Welches primäre Forschungsziel verfolgt der Autor?
Das Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale einer Überschuldung zu erläutern und aufzuzeigen, wie Start-ups angesichts ihrer speziellen Finanzierungsstruktur durch rechtliche Instrumente eine drohende Insolvenz vermeiden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Literaturrecherche unter Einbeziehung aktueller Gesetze, Kommentierungen sowie relevanter BGH- und OLG-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen des Überschuldungsbegriffs, die Bedeutung der positiven Fortbestehensprognose sowie die detaillierte Darstellung und kritische Analyse verschiedener Instrumente zur Abwendung der rechnerischen Überschuldung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Fachbegriffe sind der Überschuldungsbegriff nach § 19 InsO, die Fortbestehensprognose, Patronatserklärung, Rangrücktritt sowie der Debt-Equity-Swap.
Wie unterscheidet sich die Situation von Start-ups von etablierten Unternehmen bei der Überschuldungsprüfung?
Start-ups wirtschaften anfangs oft mit hohen Verlusten und mangelnder Selbstfinanzierungskraft. Der Autor erörtert, wie aktuelle Rechtsprechung, wie der Beschluss des OLG Düsseldorf, hierbei spezifische Erleichterungen bei der Fortbestehensprognose ermöglicht.
Wann verliert der Rangrücktritt seine Wirksamkeit?
Ein Rangrücktritt kann als Vertrag zugunsten Dritter während der Insolvenzreife grundsätzlich nur mit gemeinsamer Zustimmung aller Gläubiger aufgehoben werden, außerhalb der Krise ist eine Aufhebung hingegen zulässig.
Worauf sollten Gläubiger beim Forderungsverzicht achten?
Der Autor empfiehlt den Zusatz eines „Besserungsscheins“, damit die Forderung in wirtschaftlich besseren Zeiten für das Start-up wieder auflebt und der Gläubiger nicht vollständig auf seinen Anspruch verzichtet.
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- Tim Bothe (Author), 2022, Möglichkeiten zur Abwendung einer Überschuldung von Start-ups im Sinne der Insolvenzordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1292227