Es ist keine Vision mehr, sondern in naher Zukunft Pflicht, dass ein belgischer Dachdecker, der in Deutschland mit seinem Unternehmen tätig werden will, über die Grenze hinweg via Internet Kontakt zu einem einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland aufnehmen kann. Dieser informiert und berät ihn und erledigt alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten für die zukünftige Dachdecker-Tätigkeit in Deutschland.
Dies verspricht die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR), welche Ende des Jahres 2006 erlassen und veröffentlicht wurde.
Die Richtlinie stellt Gesetzgebung und Verwaltung in den Mitgliedstaaten vor die Aufgabe, grundlegende Änderungen im Wirtschaftsverwaltungsrecht, in der Verwaltungsorganisation und im Verfahrensrecht vorzunehmen. Zunächst ohne öffentliche Beachtung im Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie, wird man im Moment immer häufiger durch die Medienöffentlichkeit mit dem „ominösen“ einheitlichen Ansprechpartner konfrontiert. Doch was sich hinter dieser Institution konkret verbirgt, welche Herausforderungen mit deren Implementierung einhergehen und welche Konsequenzen für Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisation sich daraus ergeben, ist Vielen nicht bewusst. Mit diesen Fragestellungen wird sich deshalb die vorliegende Arbeit auseinandersetzen. Ziel ist dabei nicht, jede Einzelheit der DLR in Bezug auf den EA auszuleuchten und sämtliche damit verbundene rechtliche, organisatorische sowie technische Probleme aufzuzeigen. Vielmehr wird sich die nachfolgende Darstellung auf die wichtigsten den einheitlichen Ansprechpartner betreffenden Aspekte der Richtlinie sowie der Übertragung dieser Vorgaben in das deutsche Recht und die deutsche Verwaltungsstruktur beschränken. Rechtliche Gesichtspunkte stehen im Vordergrund, auf technische sowie organisatorische Aspekte wird nur am Rande eingegangen.
Zu Beginn der Arbeit erfolgt eine allgemeine Einführung in die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sodann werden die rechtlichen Vorgaben aus der Richtlinie im Bezug auf den EA herausgearbeitet. Dazu gehören Aufgaben und Funktionen sowie die Reichweite der Zuständigkeit dieser Kontaktstelle. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird auf die Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland eingegangen, wobei neben dem rechtlichen Regelungsbedarf potentielle Verortungsoptionen der neuen Institution dargestellt werden. Diese Verortungsmodelle werden im Anschluss daran unter dem Hintergrund der Richtlinienziele und anhand einheitlicher Kriterien bewertet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einführung in die Dienstleistungsrichtlinie
2.1 Die Richtlinie im Kontext der Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes
2.2 Bestehende Defizite bei der Realisierung eines Europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen
2.3 Entstehung, Bedeutung und Zielsetzung der Richtlinie
2.4 Kernelemente der Richtlinie
3 Anforderungen an den einheitlichen Ansprechpartner aus der Richtlinie
3.1 Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartner
3.1.1 Unterstützung bei der Verfahrensabwicklung
3.1.2 Informationsaufgaben
3.1.3 Modalitäten der Aufgabenerfüllung
3.2 Zuständigkeitsbereich
3.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich
3.2.1.1 Erfasste Dienstleistungen
3.2.1.2 Erfasste Verfahren, Formalitäten, Genehmigungen
3.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich
3.2.2.1 Erfasste Dienstleistungserbringer
3.2.2.1 Erfasste Dienstleistungsempfänger
4 Einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland
4.1 Rahmenvorgaben des nationalen Rechts und politischer Entscheidungen
4.1.1 Umsetzungskompetenz im föderalen System Deutschlands
4.1.2 Rechtsnatur der Aufgabe des EA
4.1.3 Keine Entscheidungskompetenz für den EA
4.1.4 Einbeziehung deutscher Dienstleister
4.2 Rechtlicher Regelungsbedarf
4.3 Umsetzungsmodelle bei der Verortung des EA
4.3.1 Organisatorische Rahmenvorgaben der Richtlinie
4.3.2 Möglichkeiten der Verortung
4.3.2.1 Ansiedlung auf Landesebene
4.3.2.2 Ansiedlung auf kommunaler Ebene
4.3.2.3 Ansiedlung auf Kammerebene
4.3.2.4 Kooperationsmodelle
5 Bewertung der Verortungsmodelle
5.1 Ziel und Vorgehen
5.2 Fallbeispiel
5.3 Bewertungskriterien
5.4 Bewertung
5.5 Fazit
6 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und organisatorische Verankerung des "Einheitlichen Ansprechpartners" (EA) gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Umsetzungsmodelle der Bundesländer zu analysieren sowie deren Eignung zur Verwaltungsvereinfachung aus Sicht der Dienstleister zu bewerten.
- Grundlagen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Bedeutung für den Binnenmarkt.
- Aufgaben und Anforderungen an den einheitlichen Ansprechpartner.
- Analyse föderaler Umsetzungsmodelle (Land, Kommune, Kammern, Kooperationen).
- Methodische Bewertung der Verortungsmodelle anhand von Qualitätskriterien.
- Herausforderungen der Implementierung in der deutschen Verwaltungspraxis.
Auszug aus dem Buch
2.4 Kernelemente der Richtlinie
Zur Erreichung der unter Gliederungspunkt 2.3. genannten Ziele enthält die Richtlinie zahlreiche Maßnahmen, welche von den Mitgliedstaaten innerhalb der dreijährigen Frist umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie fordert:
praktische Erleichterungen durch so genannte „einheitliche Ansprechpartner“ und IT-Verfahren
den konsequenten Abbau bürokratischer Hürden
die Vertiefung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Qualitätsstandards und Verhaltenskodizes
Im Folgenden sollen diese Kernelemente kurz erläutert werden.
Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner
Auf Grundlage des Art. 6 DLR sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über eine Kontaktstelle abwickeln können. Diese „einheitlichen Ansprechpartner“ (EA) sollen institutionelle Gesprächspartner aus der Sicht des DL-Erbringers sein, sodass dieser nicht Kontakt mit verschiedenen zuständigen Behörden oder Körperschaften aufnehmen muss, um alle notwendigen Informationen abzufragen und alle erforderlichen Schritte im Hinblick auf seine Dienstleistung abzuwickeln. Der einheitliche Ansprechpartner soll also ein „Dienstleister für Dienstleister“ sein, der den Zugang zur Verwaltung entscheidend vereinfacht. Als „Verfahrensvermittler“ begleitet er Dienstleistungserbringer auf deren Wunsch mit einem möglichst umfassenden Unterstützungs- und Koordinierungsangebot.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die EU-Dienstleistungsrichtlinie ein und skizziert die Herausforderungen, die sich für die deutsche Verwaltung durch die Etablierung des "einheitlichen Ansprechpartners" ergeben.
2 Einführung in die Dienstleistungsrichtlinie: Dieses Kapitel erläutert den Kontext der Richtlinie innerhalb der EU-Grundfreiheiten, identifiziert Defizite im Binnenmarkt für Dienstleistungen und beschreibt die zentralen Ziele sowie Kernelemente der Richtlinie.
3 Anforderungen an den einheitlichen Ansprechpartner aus der Richtlinie: Hier werden die Aufgaben, der sachliche sowie persönliche Anwendungsbereich und die Verfahrensmodalitäten detailliert definiert, die aus der Richtlinie für die EA-Stellen resultieren.
4 Einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland: Dieses Kapitel analysiert die deutsche Umsetzung, insbesondere die Kompetenzverteilung im föderalen System, den rechtlichen Regelungsbedarf und die verschiedenen Modelle der Verortung (Landes-, Kommunal-, Kammerebene sowie Kooperationen).
5 Bewertung der Verortungsmodelle: Anhand eines Fallbeispiels und definierter Bewertungskriterien (wie Fachwissen, Erreichbarkeit und Schnelligkeit) werden die verschiedenen Umsetzungsmodelle der Bundesländer objektiv beurteilt.
6 Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und thematisiert den aktuellen Stand sowie die kommenden Herausforderungen bei der Implementierung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland.
Schlüsselwörter
EU-Dienstleistungsrichtlinie, Einheitlicher Ansprechpartner, Verwaltungsvereinfachung, Binnenmarkt, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Verwaltungsverfahren, Föderalismus, Normenscreening, Verfahrensvermittler, KMU, EG-Vertrag, Behördenkooperation, Elektronische Verfahrensabwicklung, Verortungsmodelle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland, speziell mit der Einrichtung und Ausgestaltung der sogenannten "einheitlichen Ansprechpartner" (EA).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Fokus stehen die Anforderungen der Richtlinie an die Mitgliedstaaten, die Analyse des deutschen föderalen Systems bei der Umsetzung und der Vergleich verschiedener Trägerschaftsmodelle für den EA.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, wie die einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland verortet werden können, um eine bestmögliche Verwaltungsvereinfachung für Dienstleister aus der EU zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Analyse. Hierzu werden gesetzliche Rahmenbedingungen evaluiert und die Ansiedlungsmodelle mittels eines Kriterienrasters im Kontext eines Fallbeispiels bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der europäischen Anforderungen, die Analyse der deutschen Rechtsanpassungen und eine detaillierte Bewertung verschiedener organisatorischer Modelle (Länder, Kommunen, Kammern).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Dienstleistungsrichtlinie, Einheitlicher Ansprechpartner, Verwaltungsvereinfachung, Föderalismus und Verfahrensabwicklung.
Wie unterscheidet sich die "Landeslösung" von der "Kommunallösung" bei der Einrichtung eines EA?
Die Landeslösung zentralisiert die Funktion bei Mittelbehörden auf Landesebene, was die Eindeutigkeit für den Dienstleister erhöht. Die Kommunallösung hingegen nutzt die lokale Präsenz bei Städten und Landkreisen, was zwar ortsnäher ist, aber eine größere Vielfalt an Anlaufstellen mit sich bringen kann.
Welche Rolle spielen die Kammern im Kontext der "Allkammerlösung"?
Beim Allkammermodell werden sämtliche Kammern (Handel, Handwerk, Freie Berufe) in die EA-Funktion einbezogen, um eine spezifische Betreuung nach Berufsgruppen zu ermöglichen, was jedoch komplexere Koordinationsstrukturen erfordert.
Warum wird die Kooperation zwischen verschiedenen Trägern als "echt" bezeichnet?
Eine "echte" Kooperation liegt vor, wenn verschiedene Träger (z.B. Land, Kommunen, Kammern) gemeinsam eine neue juristische Person bilden, um die Aufgabe des EA gebündelt wahrzunehmen, anstatt dass diese Träger lediglich nebeneinander als Kontaktstellen fungieren.
- Quote paper
- Christina Benig (Author), 2009, Die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129303