Analyse der Plan-Abweichungen Venture Capital finanzierter Unternehmen bezüglich möglicher Trendstrukturen und Lerneffekten im Zeitverlauf

Untersuchung anhand des Portfolios von 3i Deutschland


Diplomarbeit, 2004

110 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
2.1 Erläuterung zentraler Begriffe
2.1.1 Profession
2.1.2 Professionelles Handeln
2.1.3 Professionalisierung
2.1.4 Dienstleistung
2.1.5 Menschenrechte
2.2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

3 Vergleich Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession und Soziale Arbeit als Dienstleistung
3.1 Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Spannungen
3.2 Stärken und Schwächen
3.3 Schlussfolgerungen

4 Fazit

5 Reflexion

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Ein Mensch wird geboren. Im Laufe seines Lebens durchläuft er zwei Phasen der Identitätsbildung; zum einen die Selbsterkenntnis und zum anderen die Selbstgestaltung. Das bedeutet also, dass der Mensch zunächst seine Identität entwickeln, erkennen und anschließend anerkennen muss, um sodann sein Leben selbst konstruieren zu können. So ist auch der Sozialarbeiter dazu verpflichtet, seine eigene berufliche Identität zu entwickeln. Dies geschieht zunächst aus seiner intrinsischen Motivation heraus und weiterführend durch äußere Einflüsse, etwa durch verschiedene theoretische Zugänge im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit. Sie kann einerseits in einer hochkomplexen, ausdifferenzierten Praxislandschaft auf eine einhundertfünfzig Jahre alte Geschichte zurückgreifen, in der es schwerfällt, genauere Begriffsbestimmungen vorzunehmen. Andererseits schreibt die 1948 geborene deutsche Psychologin und Sozialarbeiterin Mechthild Seithe in einem Artikel „Problematisches Professionsverständnis in der Sozialen Arbeit“ (2019, S. 30ff) von mangelndem fachlichen Know How, von Mangel an beruflichen Selbstbewusstsein und von Theoriefeindlichkeit. Sie spricht auch davon, dass es in den sozialarbeiterischen Ausbildungsgängen an Fachhochschulen an Kompetenz mangelt, den Studierenden die theoretischen Grundlagen zu vermitteln und eine eigene berufliche Identität entwickeln zu können. Hierbei wird unter anderem eine Abspaltung der Bezugswissenschaften von der Disziplin Soziale Arbeit als ursächlich erachtet. Es wird jedoch als unumgänglich erachtet, den vorhandenen Theorien unter sozialwissenschaftlichen Aspekten Aufmerksamkeit zu schenken und die gesellschaftlichen Bedingungen der sich entwickelnden Probleme sowie die Lage der Adressaten zu fokussieren (Seithe, 2019, S. 37).

Anknüpfend an diesen Gedanken möchte ich eine zentrale Überlegung anschließen, welche in diesem Kapitel durchaus vorgegriffen ist, ich sie allerdings als einleitend und wichtig erachte. Es gilt zu beachten, dass da wo Soziale Arbeit momentan steht, verschiedenen Arten von Problemen begegnet wird, denen ein Mensch durch seine Beteiligung an sozialen Systemen ausgesetzt ist. Diese entstehen durch unbefriedigte Bedürfnisse. Betrachtet werden hierbei die vielschichtigen psychischen und soziokulturellen Prozesse, wie z. B. individuelles Handeln, institutionelle Handlungen, persönliche Fähigkeiten, Bindungen, Beziehungen, Werte, strukturelle Einbindungen, materielle Ressourcen sowie Machtverhältnisse. Begründet durch die Vielfältigkeit müssen auch die Lösungen aus verschiedenen Disziplinen entstammen. Diese Feststellung allein begründet jedoch keine vertretbare Zielsetzung. Ein Missbrauch zu Ungunsten des Individuums ist abhängig von zugrunde gelegten Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Soziale Arbeit als Profession sollte sich daher immer der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse in ihrer positiven Form, dem menschlichen Gedeihen, der menschlichen Entwicklung und einem gelingenden Leben ausrichten. Dieser Grundsatz muss den ethischen Bezugsrahmen stellen.

Es ist daher von enormer Wichtigkeit, woraus sich Soziale Arbeit ihre Vorstellungen und Überzeugungen speist. Sie definieren die Theoriebildung, das Werteverständnis, die Ziele sowie das professionelle Handlungswissen. Das Thema dieser Hausarbeit soll daher lauten: „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“ und „Soziale Arbeit als Dienstleistung“ – eine vergleichende Betrachtung zweier Professionskonzepte. Dabei werden zunächst im ersten Teil des zweiten Kapitels grundlegende Begriffe versucht zu definieren, wie etwa Profession, Professionalisierung und Dienstleistung. Im zweiten Teil wird die Idee Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession skizziert. Im dritten Kapitel wird ein Vergleich beider Konzepte angestrebt anhand folgender Merkmale: Werte, Menschenbilder, Adressatenbilder, Handlungsleitlinien und Auswirkungen auf das institutionelle Handeln. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst, ein Ausblick für die Berufspraxis verfasst und unter Berücksichtigung der Bedeutung für die Soziale Arbeit reflektiert.

2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

2.1 Erläuterung zentraler Begriffe

2.1.1 Profession

Der Begriff Profession umfasst ein fachlich ausdifferenziertes Handlungssystem. Er beschreibt demnach das sozialpädagogische praktische System, wobei die Realität der pädagogischen Fachkräfte, ebenso wie ihre Hilfeleistungen impliziert werden. Diese fundieren auf einer gesellschaftlichen Grundlage. Innerhalb der Strukturen Sozialer Arbeit erzeugt die Profession aus der Praxis heraus Wissen und definiert sich demnach über das Handeln mit Adressaten (Thole, 2012, S. 21f). An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass der Ausdruck Professionalisierung den Vorgang meint, in dem sich aus dem Beruf eine Profession entwickelt. Ab den 1970er Jahren wurde der Professionalisierung immer mehr Bedeutung zugewiesen, welche anhaltend evaluiert wird und Diskussionsbedarf bietet, inwieweit Soziale Arbeit einer Unternehmenskultur zuzuschreiben sei (ebd., S. 29).

2.1.2 Professionelles Handeln

Professionelles Handeln geschieht im Rahmen spezifischer Bedingungen, abhängig vom jeweiligen Handlungsfeld Sozialer Arbeit, wer agiert wann, wie, wo und zu welchem Zweck. Es grenzt sich von biografischem Handeln bzw. Alltagswissen ab (Dewe, 2013, S.100). Professionsspezifisches Wissen stellt einen Kompetenzanteil professionellen Handelns dar (ebd., S. 97). Ebenso spielt die innere Haltung der Fachkräfte eine Rolle, sich in Interaktion mit Klienten ihnen gegenüber wertschätzend, empathisch sowie kongruent zu verhalten. Erst dadurch kann der Grundstein für eine professionelle Arbeitsbeziehung gelegt werden. Die Fähigkeit des Sozialarbeiters das Wissen fallweise und kontextgebunden anwenden zu können, gemeinsam mit den Adressaten die Problemstellung herauszuarbeiten und von ihrer Autonomie ausgehend geeignete Lösungsoptionen entstehen zu lassen, ist essentiell (ebd., S. 111). Sozialer Arbeit geht es gleichermaßen um Intervention und Prävention.

2.1.3 Professionalisierung

Die professionsorientierte, reflexive Forschung hat sich als Ziel gesetzt, sich die Handlungspraxis über Forschungsstudien zu erschließen und sie somit zu professionalisieren. Vor allem geht es um die Entwicklung einer autonomen Forschungslandschaft, was wiederum eine eigenständige Identität voraussetzt (Thole, 2012, S. 47).

2.1.4 Dienstleistung

Entlang neuer Theorietraditionen entstanden unter anderem Modernisierungstheoretische, dienstleistungsorientierte Ansätze. Diese gehen von der gesellschaftlichen Identifizierung Sozialer Arbeit als ausdifferenziertes System aus und definieren diese demnach als moderne Dienstleistung (Thole, 2012, S. 42). Es geht hier um personenbezogene soziale Dienstleistungen, also pflegerische, erzieherische sowie gesundheitsbezogene Berufe (Baethge, 2012, S. 84). Eine allgemeingültige Definition des Dienstleistungsbegriffes im Sozialwesen gibt es nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst zusammen, dass „all diejenigen Handlungen, Aktivitäten und Maßnahmen von privaten Institutionen oder Einzelpersonen und/oder staatlichen Institutionen verstanden, die darauf abzielen, die physische und psychische Lebens- und Erlebnisfähigkeit sowie die Sozialfähigkeit von einzelnen und/oder Gruppen wieder herzustellen oder zu verbessern“ (BMAS, 1981, zitiert nach Bauer, 2001, S. 20). An dieser Stelle muss ein prägnanter Begriff eingefügt werden, der Neoliberalismus. Gerhard Willke definiert Neoliberalismus wie folgt:

Neoliberalismus ist Parole und Schimpfwort für ein wirtschaftspolitisches Projekt, das mehr Markt, mehr Wettbewerb und mehr individuelle Freiheit verwirklichen will durch weniger Staat und weniger Regulierung (ebd., 2003, S. 28).

Für Soziale Arbeit als personenbezogene Dienstleistung etabliert die neoliberale Wirtschaftsform die Effizienz von Leistungen, der Adressatenbegriff wandelt sich von Klienten in Kunden, es soll eine Effektivitätssteigerung von Hilfesystemen angestrebt werden, was wiederum durch Rationalisierung sowie Outsourcing erreicht werden soll (Leideritz & Vlecken, S. 52f). In der aktuellen neoliberal orientierten Sozialen Arbeit soll es darum gehen, dass die Adressaten für ihre Schwierigkeiten sowie für die Folgen ihres Handelns selbst die Verantwortung übernehmen.

2.1.5 Menschenrechte

Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte, die jedem Individuum allein auf der Basis seiner Existenz zustehen. Sie sind das Recht jedes Einzelnen, vorstaatlich, universell und unteilbar (UNO, 1948). Eine Voraussetzung für die Berufspraxis Sozialer Arbeit ist die Wahrung der Menschenrechte, welche sogar in den Grundrechten (Art. 1 Abs. 1-3 [GG]) verankert sind (Becker-Lenz, Müller-Hermann, 2013, S. 219). Die International Federation of Social Workers (IFSW) hat eine“ Erklärung zu ethischen Grundsätzen der globalen Sozialarbeit“ verfasst. In ihr heißt es, dass die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, von Menschenrechten, von Solidarität sowie von Ankerkennung von Diversität die Grundsätze Sozialer Arbeit bilden (IFSW, 2018). Die Gerechtigkeitsvorstellung dabei ist untrennbar mit den Menschenrechten verbunden. Das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit beinhaltet die Minimierung sozialer Ungleichheit. Chancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Generationengleichheit stellen wichtige Teilziele sozialer Gerechtigkeit dar, welche alle miteinander verbunden sind (Becker & Hauser, 2009, S. 27). Ihren Ursprung haben sie in der Französischen Revolution 1789, welche die Menschenrechte um die Gleichheitsrechte erweiterte. Die deklarierten Menschenrechte sind philosophisch-ethischer Natur und damit ideell, stellen jedoch erstrebenswerte Bedingungen für Leben und Zusammenleben dar. Sie lassen sich in weitere formulierte Grundwerte übersetzen: Leben als höchster über allem stehender Wert, Freiheit, Gleichwertigkeit / Freiheit von Diskriminierung, soziale Verantwortung, Frieden und Gewaltfreiheit sowie ein respektvolles Mensch-Natur-Verhältnis. Als wertvoll werden Werte betrachtet, wenn sie der Bedürfnisbefriedigung des Individuums zuträglich sind (Borrmann, 2006, S.188). Sie stellen die Grundlage für ein gelingendes Leben und für die freie und individuelle Lebensgestaltung dar (Lob-Hüdepohl, 2007, S.122).

2.2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

Dieses Thema kann nur angerissen werden aufgrund des knappen Umfangs der Hausarbeit und könnte selbst unzählige Seiten füllen.

Die Menschenrechte stellen eine Konkretisierung der menschlichen Würde dar. Der vorneuzeitliche Würdebegriff bezeichnete schlichtweg den Rang einer Person innerhalb einer Gesellschaft. Menschen wurden herabgestuft und eine besondere Stellung zugeschrieben, etwas aufgrund ihrer Vernunftbegabtheit oder ihrer Gottesebenbildlichkeit. So galten z. B. in der Antike Sklaven als nicht vernunftbegabt und bei den Christen waren nur Gläubige vernunftbegabt (Pico della Mirandola, 1988). Erst im 15. und 16. Jahrhundert hoben einige Philosophen und Gelehrte die menschliche Vernunft hervor. Der spanische Theologe Bartolomé de Las Casas, 1484/1848-1566, ebnete den Weg zum neuzeitlichen Würdebegriff, welcher im 18. Jahrhundert geprägt wurde. Der Philosoph und Vordenker der Aufklärung John Locke (1632-1704) artikuliert es als Angelegenheit der Gesellschaft, die im Naturzustand des Menschen vorhandenen Rechte und Freiheiten zu fördern (Mührel & Röh, 2013, S. 91). Der Mensch besitzt eine unveräußerliche Würde, darauf beziehen sich grundlegend alle Menschenrechte.

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession gilt als eine der neueren Theorietraditionen. Dieser Ansatz wurde maßgeblich von Silvia Staub-Bernasconi entwickelt. Sie schreibt Sozialer Arbeit die weltweite Teilhabe an der Durchsetzung der Menschenrechte zu. Außerdem wird ihr die Aufgabe zugeschrieben, sich um vom System ausgegrenzte Menschen zu kümmern (Thole, 2012, S. 42).

Das war nicht immer so, Soziale Arbeit verstand sich lange Zeit als eine Almosentätigkeit. Diese war auf Seiten des Helfenden mit Mitleid, Güte und Nächstenliebe verknüpft und auf Seiten der Hilfeempfänger mit Dank, den sie ausdrücken sollten. Mit der Zeit wandelte sich dieses Verständnis. In den 1850er Jahren begann sich das Berufsfeld des Sozialarbeiters zu professionalisieren. Diese positive Entwicklung geriet zwischen 1933 und 1945 ins Stocken, als die Menschen von den Nationalsozialisten in „brauchbar“ und „unbrauchbar“ eingestuft wurden. Es entstand unsägliches Leid im Zuge ethnischer Säuberungen, Krieg und Hungersnöten. Darauf ist die Bildung der UNO-Charta zurückzuführen (Staub-Bernasconi, 2007, S. 7).

Soziale Arbeit befindet sich im Zuge der Professionalisierung auch in einem Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle, also einerseits von Bedürfnissen der Adressaten und den Anforderungen des Staates andererseits. Professionsspezifisches Wissen über das Doppelte Mandat und die Entwicklung des Tripelmandats ist für das heutige Selbstverständnis der Sozialen Arbeit von essentieller Bedeutung. Es sieht Soziale Arbeit der eigenen Profession, deren Wissen sowie einer ethischen Bewertung verpflichtet. Hierfür wurde der Ethikkodex der Sozialen Arbeit entwickelt, der wesentlich auf den Menschenrechten basiert (Staub-Bernasconi, 2007, S. 21). Menschenrechte begründen das dritte Mandat und stellen sowohl den ethischen Referenzrahmen als auch das Fundament der Sozialen Arbeit. Auf Grundlage von Menschenrechten und ethischen Aspekten sieht sie stets alles sehr kritisch und löst darüber hinaus auch Diskussionen aus über die tatsächliche Soziale Arbeit. Das scheint recht förderlich zu sein, um aus einer gewissen Distanz auf das Spannungsfeld schauen zu können (Müller-Hermann & Becker-Lenz, 2013, S. 129f). 1988 gründete der International Federation of Social Workers (IFSW) eine Menschenrechtskommission. Sie zielt auf die Verbreitung der Menschenrechte in der praktischen Sozialen Arbeit ab (ebd., S. 9).

Die Profession Sozialer Arbeit setzt sich ein für sozialen Wandel, die Lösung von Problemen in menschlichen Beziehungen und Befreiung von Menschen mit dem Ziel, das Wohlergehen zu fördern (IFSW/IASSW, 2004, S. 2).

Soziale Arbeit verlangt einen reflexiven Umgang mit ihrer institutionellen Mandatierung und ihrer zugehörigen Deutungsmacht. Ihre Aufgabe als Profession besteht vor allem in der Reflexion. Sie muss sich immer wieder mit etwaigen Fragen konfrontieren, wie z. B.: Basiert die Arbeit auf einer wissenschaftlich begründeten Fachlichkeit? Dient es zur Befähigung des Klienten zu einem selbstbestimmten Leben? Fördern sozialpolitische Beschlüsse die Vertrauensbeziehung zwischen Professionellen und Adressaten? Wird ihnen gar ein spezielles Verhalten aufgedrängt (Dewe, 2013, S. 106f)? An dieser Stelle bleibt zu sagen, dass diese Fragen nicht abschließend geklärt werden können, da sozialarbeiterische Tätigkeiten einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen und sich mit politischen Debatten immer wieder aufs Neue auseinandersetzen müssen. Die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben hängt stark vom theoretischen Ansatz ab, der verfolgt wird und ist beschränkt durch die staatliche Mandatierung. Bezüglich dieser Mandatierung kann davon ausgegangen werden, dass Klienten erwünschte Verhaltensweisen aufgedrängt bzw. als förderlich vermittelt werden.

Ziel ist ein gelingendes Leben, das ein autonomeres, solidarischeres und menschenwürdigeres Leben ermöglichen soll; unter anderem aufgrund folgender Werte: Selbstbildung, Anerkennung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität sowie Verantwortung. Es geht um die Befriedigung/Nichtbefriedigung fassbarer menschlicher Bedürfnisse (Leideritz & Vlecken, 2016, S. 34).

Im nächsten Kapitel wird unter anderem näher darauf eingegangen, welche Werte inwiefern von beiden Professionen als Rahmung dienen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 110 Seiten

Details

Titel
Analyse der Plan-Abweichungen Venture Capital finanzierter Unternehmen bezüglich möglicher Trendstrukturen und Lerneffekten im Zeitverlauf
Untertitel
Untersuchung anhand des Portfolios von 3i Deutschland
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
110
Katalognummer
V129326
ISBN (eBook)
9783640352241
Dateigröße
1055 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Plan-Abweichungen, Venture, Capital, Unternehmen, Trendstrukturen, Lerneffekten, Zeitverlauf, Untersuchung, Portfolios, Deutschland
Arbeit zitieren
Christine Hierl (Autor:in), 2004, Analyse der Plan-Abweichungen Venture Capital finanzierter Unternehmen bezüglich möglicher Trendstrukturen und Lerneffekten im Zeitverlauf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129326

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