Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist der Zusammenhang zwischen Sozialraum-Bildung und Krankenhausentlassung, mit besonderem Schwerpunkt auf die Hochaltrigkeit im Sinne der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, die Bedeutung der Sozialraum-Bildung mit Blick auf die Problematik der Krankenhausentlassung vulnerabler Personen aufzuzeigen.
Verfolgt wird dieses Ziel zunächst durch eine allgemeine Darlegung des sozialkapital-theoretischen Netzwerk-Verständnisses von Sozialraum, auf die eine Auseinandersetzung mit dem normativ-rechtlichen Hintergrund folgt. Dabei wird zuerst das personale Menschenbild mit Bezug auf Artikel (Art.) 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 1 SGB I vor dem Hintergrund von Art.1 GG erörtert, darauffolgend die Daseinsvorsorge in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse als Infrastrukturpolitik des Gewährleistungsstaates im Sinne von Art. 20 GG.
Das nachstehende Kapitel beschäftigt sich mit den Agenturen der Sozialraum-Bildung und veranschaulicht sowohl die Aufgabenstruktur der Pflegestützpunkte in § 7c SGB XI als auch die möglichen Ziele und Aufgaben von regionalen Pflegekonferenzen vor dem Hintergrund von § 8 SGB XI. Schließlich befasst sich vorliegende Ausarbeitung mit dem Problem der Krankenhausentlassung gemäß § 11 (4) SGB V im Lichte von § 39 (1a) SGB V unter Berücksichtigung besonders vulnerabler Personen in der Hochaltrigkeit. Untersucht werden fehlende Brückenfunktionen im Lichte der sogenannten "No Care-Zonen" vor dem Hintergrund lokal sorgender Gemeinschaften. Abschließend wird ein Ausblick auf das Wohnen im Quartier statt im Heim gegeben und die Erkenntnisse vorliegender Hausarbeit in einem Fazit zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sozialkapitaltheoretisches Netzwerk-Verständnis von Sozialraum
3. Normativ-rechtlicher Hintergrund
3.1 Personales Menschenbild mit Bezug auf Art. 2 GG i. V. m. § 1 SGB I vor dem Hintergrund von Art. 1 GG
3.2 Daseinsvorsorge in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse als Infrastrukturpolitik des Gewährleistungsstaates im Sinne von Art. 20 GG
4. Agenturen der Sozialkapitalgenese und Sozialraum-Bildung
4.1 Erläuterung der Aufgabenstruktur der Pflegestützpunkte in § 7c SGB XI
4.2 Erläuterung der möglichen Ziele und Aufgaben von regionalen Pflegekonferenzen vor dem Hintergrund von § 8 SGB XI
5. Was ist das Problem der Krankenhausentlassung gemäß § 11 (4) SGB V im Lichte von § 39 (1a) SGB V?
5.1 Vulnerabilität der Hochaltrigkeit
5.2 Bridging the Gap und No Care-Zonen
5.3 Lokale sorgende Gemeinschaften, Nachbarschaft und soziales Engagement
6. Ausblick: Wohnen im Alter im Quartier statt im Heim
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen der Sozialraum-Bildung und dem Prozess der Krankenhausentlassung, insbesondere mit einem Fokus auf vulnerable hochaltrige Personen. Ziel ist es, die Bedeutung der Sozialraum-Bildung als Brückenfunktion aufzuzeigen, um Versorgungsbrüche zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu minimieren und eine selbstbestimmte Lebensführung im Alter zu unterstützen.
- Sozialkapitaltheoretische Grundlagen des Sozialraums
- Normativ-rechtliche Rahmenbedingungen und Daseinsvorsorge
- Aufgaben und Ziele von Pflegestützpunkten und Pflegekonferenzen
- Analyse der Vulnerabilität und Problematik der Krankenhausentlassung
- Konzepte für sorgende Gemeinschaften und Quartierslösungen
Auszug aus dem Buch
Vulnerability der Hochaltrigkeit
Die „Verletzbarkeit (Vulnerabilität) (…) gehört zum Wesen des Lebendigen.“ (Schulz-Nieswandt 2021a, S. 345) und tritt besonders häufig innerhalb der Bevölkerungsgruppe der Hochaltrigen in Erscheinung. Aufgrund der Tatsache, dass erfolgreiches Altern als die Vollendung der Personalität des Selbst im sozialen Miteinander (vgl. Schulz-Nieswandt 2020a, S.647) definiert wird, kann Alter(n) sowohl als herausfordernde Belastung im Kampf gegen die Vulnerabilität der Hochaltrigkeit im Sinne der Demütigung als auch als eine zukunftsweisende Chance der Hauptdimensionen des modernen sozialen Grundrechts im Sinne der Würde zugleich angesehen werden (vgl. Schulz-Nieswandt 2019, S. 17). Es geht demnach beim Alter(n) mit Blick auf die Lebensläufe einerseits „um das gelingende Hineinaltern (und) andererseits um den Prozess des Alterns der ganzen Gesellschaft (…) im funktionierenden Gefüge der Generationen“ (Schulz-Nieswandt 2018b, S. 1).
Im Kontext des sozio-demographischen Wandels verfehlt die gegenwärtige Versorgungslandschaft jedoch die komplexen Bedarfslagen der Hochaltrigen (vgl. Schulz-Nieswandt 2017, S. 195). Besonders im Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung ist diese Bevölkerungsgruppe sehr anfällig für Problemsituationen, die ihre Grundrechte verletzen könnten. In dieser Situation der „besonderen Vulnerabilität der Hochaltrigkeit ist Netzwerkschwäche oder gar Netzwerklosigkeit der wichtigste Risikofaktor“ (Schulz-Nieswandt 2021d, S. 225) für Vereinsamung oder Heimübersiedlung.
Es wird deutlich, dass der gelingenden Sozialraumbildung eine große Bedeutung zugeschrieben wird. Es besteht die Notwendigkeit zur Entwicklung vernetzter Lebenswelten in achtsamen Nachbarschaften, die auch „Caring Communities“ genannt werden. Solche sorgenden Gemeinschaften können dafür Sorge tragen, dass Versorgungslücke des Krankenhausentlassungsmanagements mit besonderem Blick auf die Vulnerabilität der Hochaltrigkeit überbrückt wird (vgl. Schulz-Nieswandt 2018b, S. 7).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik einer alternden Gesellschaft und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Krankenhausentlassung von hochaltrigen Personen ein.
2. Sozialkapitaltheoretisches Netzwerk-Verständnis von Sozialraum: Kapitel 2 erörtert das theoretische Verständnis von Sozialräumen als Integrations- und Unterstützungsnetzwerke für das Individuum.
3. Normativ-rechtlicher Hintergrund: Dieses Kapitel spannt den Bogen von den grundgesetzlichen Anforderungen an das Menschenbild bis hin zur staatlichen Daseinsvorsorge.
4. Agenturen der Sozialkapitalgenese und Sozialraum-Bildung: Hier werden die Akteure wie Pflegestützpunkte und Pflegekonferenzen beschrieben, die als Agenturen für eine strukturierte Sozialraumarbeit fungieren.
5. Was ist das Problem der Krankenhausentlassung gemäß § 11 (4) SGB V im Lichte von § 39 (1a) SGB V?: Dieses Kapitel beleuchtet Versorgungsbrüche und das Problem der sogenannten "No-Care-Zonen" bei der Entlassung vulnerabler Hochaltriger.
6. Ausblick: Wohnen im Alter im Quartier statt im Heim: Es werden alternative, quartiersnahe Wohnformen und die Vision sorgender Gemeinschaften als Zukunftsmodell diskutiert.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit einer sozialraumorientierten Reform zusammen, um die Lücke zwischen Anspruch und Realität bei der Versorgung Hochaltriger zu schließen.
Schlüsselwörter
Sozialraum-Bildung, Krankenhausentlassung, Hochaltrigkeit, Vulnerabilität, Pflegestützpunkte, Pflegekonferenzen, Daseinsvorsorge, Sozialkapital, Versorgungsmanagement, Caring Communities, Sozio-demographischer Wandel, Netzwerkarbeit, stationäre Versorgung, ambulante Versorgung, Teilhabe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung von Sozialraum-Bildung bei der Krankenhausentlassung von vulnerablen, hochaltrigen Patienten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Krankenhausentlassungsmanagement, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Daseinsvorsorge, Netzwerkarbeit im Sozialraum und das Konzept der lokalen sorgenden Gemeinschaften.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Defizite in der aktuellen Versorgungskette aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln, wie Sozialraum-Bildung als Brücke fungieren kann, um die Versorgungssicherheit im Übergang vom Krankenhaus nach Hause zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine sozialpolitische Mehr-Ebenen-Analyse und eine theoretische Aufbereitung des Sozialraum-Konzepts im Kontext von Gesetzestexten (SGB V, SGB XI, GG).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert normativ-rechtliche Grundlagen, erläutert Strukturen wie Pflegestützpunkte und Pflegekonferenzen und setzt sich kritisch mit Vulnerabilität und "No-Care-Zonen" bei der Entlassung auseinander.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Sozialraum-Bildung, Hochaltrigkeit, Krankenhausentlassung, Vulnerabilität und Versorgungsmanagement sind entscheidend.
Was sind "No-Care-Zonen" in diesem Kontext?
Dies sind Versorgungslücken, die insbesondere beim Übergang von der stationären (Krankenhaus) zur ambulanten Versorgung entstehen, da die strukturelle Anbindung des Patienten an soziale Netzwerke fehlt.
Welche Rolle spielen Pflegestützpunkte laut der Autorin?
Sie dienen als Agenturen, um im regionalen Kontext Netzwerkstrukturen zu initiieren und die Versorgung der Versicherten wohnortnah zu koordinieren.
Was ist das Ziel von Pflegekonferenzen?
Sie sollen als Zusammenkommen regionaler Akteure die Planung und Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur sicherstellen und die Qualität der Versorgung vor Ort verbessern.
- Arbeit zitieren
- Madline Ehrentraut (Autor:in), 2022, Krankenhausentlassungen vulnerabler Personen. Die Bedeutung der Sozialraum-Bildung im Zusammenhang mit dieser Problematik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1297562