Gewalt an Schulen


Diplomarbeit, 1997

143 Seiten, Note: Gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung
2.1. Gewalt
2.1.1. Begriffs(er)klärung
2.2. Aggression
2.2.1. Begriffs(er)klärung
2.2.2. Aggressives Verhalten / Aggression / Aggressivität
2.2.3. Aggressionstheorien
2.2.4. Kindliche und jugendliche Aggression

3. Ein Fallbeispiel

4. Erklärungsansätze für Gewalt an Schulen
4.1. Tatort „Schule“ - Erscheinungsformen von Gewalt
4.1.1. Eine Studie über Gewalterfahrungen in Österreich (1995)
4.2. Soziale und gesellschaftliche Bedingungen von Gewalt
4.3. Situative und personale Bedingungen bzw. individuelle Einflüsse
von Gewalt
4.3.1. Gewalt und Medienkonsum
4.3.2. Gewalt und Herkunftsfamilie
4.3.3. Gewalt und Gesellschaftliche Strukturen
4.3.3.1. Ursachen und Effekte institutioneller Zwänge und Strukturen
4.3.3.2. Schule als institutionelles Geflecht von Vorschriften und Erlässen
4.3.3.3. Beziehungsverhältnisse
4.3.3.4. Faktoren einer Lehrer-Schüler-Beziehung
4.3.3.5. Schule als Handlungsfeld von Individuen
4.3.3.6. Unterrichtsvorbereitung
4.3.3.7. Hausübungen
4.3.3.8. Leistungsbemessung, -beurteilung
4.4. Gewalt aus Sicht der Schüler
4.5. Risikofaktoren für Gewalt
4.6. Psychische Gewaltprozesse von Gewalttäter und -opfer

5. Maßnahmen der Schule für Gewaltprävention

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Diplomarbeit soll dazu Anlaß geben, das Thema Gewalt und Aggression in der Schule nicht so einfach „unter den Teppich zu kehren“ sondern diese Thematik genauer zu erläutern. Es wird versucht, anhand der mir zur Verfügung stehenden Literatur, meines während des Studiums erworbenen Wissens und meiner Praxiserfahrung als unmittelbar am Geschehen beteiligte Person (Sekretärin an einer Berufsschule und Vortragende am Berufsförderungsinstitut) Hintergründe und Ursachen der verschiedenen Gewalt- und Aggressionsformen aufzuzeigen.

In meiner Berufstätigkeit werde ich immer wieder unmittelbar mit diesem Thema konfrontiert. Aufgrund von Nachforschungen stoß ich unter anderem auf nachstehende „Headlines“, die meine These bestätigen, daß die Gewalt- und Aggressionsproblematik gerade heutzutage mehr denn je der Mühe wert ist, in den Mittelpunkt eines besonderen Interesses und Überlegungen zu stellen.

- Gewalt in den Schulen: Die Lehrer wollen Hilfe (Neues Volksblatt, 8.10.1993)
- Schuß auf Schuldirektor: Jugend-Aggressivität wächst (Salzburger Nachrichten, 7.10.1993)
- 15jähriges Mädchen von drei Mitschülern vergewaltigt (Kurier, 23.1.1993)
- „Mädchenbande“ verprügelte Buben (Neue Zeit, 26.1.1993)
- Brutalität im Pausenraum, Gewalt an Deutschlands Schulen:
Es wird geprügelt, erpreßt und gestohlen (Jugend, 13.2.1993)
- Geil auf Gewalt (Politik, Falter 41/93)
- Heimische Pflichtschullehrer: 80 Prozent klagen über Streß (Tiroler Tageszeitung, 15.2.1994)
- Lehrer bricht das Schweigen: „Ich kann einfach nicht mehr“ (Kurier, 10.3.1993)
- Tränengas in der Klasse: Schüler auf Intensivstation (Kleine Zeitung, 10.2.1996)

Aufgrund meiner Nachforschungen kam auch eine Unmenge Not zum Vorschein, welche am Lebensgefühl vieler Jugendlichen nagt, lange bevor physische Gewalt überhaupt einsetzt. Diese Not schlägt sich in „Verachtung in Blicken, Gesten und Worten, an Kälte in zwischenmenschlichen Beziehungen und an Desinteresse“ nieder.

Unsere Jugendlichen fühlen sich einfach im Stich gelassen. Wir Erwachsenen haben die Rahmenbedingungen für Gewalterscheinungen geschaffen und können jetzt nicht einfach nur zusehen. Jugendliche haben Sehnsucht nach Lösungen, und wir Erwachsene haben die Pflicht, ein Miteinander zu suchen.

Bei der Literatursuche ist mir folgendes Zitat von Bert Brecht aufgefallen:

Der reißende Fluß

wird gewalttätig genannt.

Aber das Flußbett,

das ihn einengt,

nennt keiner gewalttätig.

Auf die Schule bezogen, würde dieses Zitat bedeuten, daß einerseits Schüler, die physische Gewalt ausüben, sehr wohl als gewalttätig bezeichnet werden, andererseits aber niemand z.B. die Schule mit den einengenden organisatorischen Rahmenbedingungen gewalttätig nennt. Dies mag sehr überzeugend klingen, jedoch stellt sich dabei, nach näherer und eingehender Betrachtung, die Frage nach der Begriffsdefinition. Kann die Schule mit ihren organisatorischen Bedingungen wirklich „Gewalt“ ausüben?. Bei meinem Literaturstudium merkte ich, wie schwierig es ist, eine einheitliche Begriffsdefinition beizubehalten. Die meisten Autoren verwenden „Modebegriffe“ wie strukturelle, psychische, sexuelle usw. Gewalt. Unter dem Begriff „Gewalt“ kann sich jeder etwas vorstellen, um sich aber zielführend damit beschäftigen zu können, ist es wichtig, sich auf die Bedeutung des Begriffes zu einigen. Ohne eine eindeutige Begriffsdefinition würden zahlreiche Unklarheiten auftreten. Aus diesen Gründen widme ich daher in meiner Diplomarbeit einen sehr großen Teil dem Kapitel „Begriffsbestimmung“.

Bründel und Hurrelmann (vgl. BRÜNDEL/HURRELMANN, 1994, S. 110) berichten, daß man sich mit dem Thema „Schule und Gewalt“ in den letzten Jahren vermehrt unter dem Gesichtspunkt der körperlichen Gewalt auseinandersetzt, wie z.B. Gewalt von Schülern gegen Schüler und Gewalt von Schülern gegen Lehrer.

Bei der Ursachenfindung für Gewalt an Schulen sollte auf die Diskussion der sozialen und gesellschaftlichen Faktoren sowie der situativen und personalen bzw. individuellen Bedingungen, wie z.B. Medienkonsum, Herkunftsfamilie und gesellschaftliche Strukturen nicht verzichtet werden. In meiner Diplomarbeit werde ich die Begriffe „Gewalt“ und „Aggression“ anfangs eindeutig definieren, um jegliche Mißverständnisse zu vermeiden. Später versuche ich, anhand eines aktuellen Fallbeispieles verschiedene „Ursachenmodelle“ für Gewalt an Schulen aufzuzeigen. Den Abschluß meiner Arbeit bilden verschiedene Präventionsmaßnahmen, einerseits wie „Gewalt an Schulen“ ge- bzw. vermindert werden könnte und andererseits wie mit „Gewalt“ umgegangen werden könnte.

Es sei noch darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Lesbarkeit auf „geschlechtsneutrale“ Formulierungen verzichtet wird.

2. Begriffsbestimmung

Nicht nur im schulischen Bereich, sondern auch in Familie oder Beruf ergeben sich immer wieder verschiedene Problemfelder im Zusammenhang mit Gewalt oder Aggres­sion. Wie ich beim Literaturstudium merkte, ist die Trennung dieser beiden Begriffe nicht gerade einfach. Einerseits werden sie nicht nur im umgangssprachlichen Gebrauch, sondern auch in der fachlichen Diskussion völlig gleichgesetzt. Da sie sehr leicht miteinander verwechselt werden und dadurch zahlreiche Unklarheiten entstehen können, ist es wichtig, auf die verschiedenen Begriffserklärungen näher einzugehen. Die Unstimmigkeiten bezüglich einer eindeutigen Begriffsdefinition bzw. Trennung von Aggression und Gewalt ziehen sich durch die gesamte Literatur.

Hacker und Volker zum Beispiel sind der Meinung, daß Gewalt und Aggression grund­sätzlich voneinander zu unterscheiden sind.

„Alle Gewalt ist Aggression, aber nicht alle Aggression ist Gewalt. Alle Griechen sind Menschen, aber nicht alle Menschen sind Griechen. Aggression und Gewalt sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden, da sie so leicht miteinander verwechselt werden und Gewalt sich so häufig als die einzig wirksame Form von Aggression bezeichnet, um die Alternativen anderer Aggressionsformen und Aggressionsäußerungen zu vereiteln.“ (HACKER, 1985,
S. 31).

„Vom Begriff der Aggression muß der der Gewalt unterschieden werden. Während Aggression ein wissenschaftlicher Begriff für ein bestimmtes menschliches Verhalten oder für das Produkt seines seelischen Verarbeitungsprozesses ist, bezieht sich das eher umgangssprachliche Wort ‘Gewalt’ auf das Denken, Sprechen und vor allem Handeln, um einem anderen Menschen Schaden zuzufügen.“ ( Volker, 1996, S. 10).

Laut Volker sind zum Beispiel Ärger, Wut, mit der Faust auf den Tisch schlagen, mit dem Fuß stampfen, schreien, usw. aggressive Verhaltensweisen, während Handlungen, die den Tod eines Menschen verursachen könnten, eher Gewalt und Gewaltbereitschaft zeigen (vgl. ebd., S. 10).

Meines Erachtens können die von Volker genannten „aggressiven Verhaltensweisen“ (z.B. mit der Faust schlagen, mit dem Fuß stampfen usw.) auch physische Verletzungen zufügen, wenn meinem Gegenüber körperliche Gewalt angetan wird. Destruktive Verhaltensweisen sind oft „Begleiterscheinungen“ bei gewalttätigen Handlungen, und sollten daher bei dieser Problematik nicht völlig ausgeklammert werden.

Hurrelmann und Palentien verzichten in ihren Ausführungen auf eine eindeutige Abgrenzung der beiden Begriffe:

Wissenschaftlich gesehen ist der Aggressionsbegriff der übergeordnete, er bezeichnet eine auf Verletzung eines anderen Menschen zielende Handlung. Die offene Handlung wird dabei als „Aggression“, die Absicht zur Handlung als „Aggressivität“ bezeichnet. Unter Gewalt wird die körperliche Aggression verstanden, bei der ein Mensch einem anderen Menschen Schaden mittels physischer Stärke zufügt. Auffällig ist, daß in letzter Zeit immer mehr der Begriff „Gewalt“ die Oberhand gewinnt und in Kombinationen wie „körperliche Gewalt“, „psychische Gewalt“, „sexuelle Gewalt“ usw. verwendet wird (vgl. Hurrelmann/PALENTIEN, 1995, S. 15ff).

Zusammenfassung:

Über den Zusammenhang zwischen Gewalt und Aggression gibt es sehr unterschiedliche Aussagen. Von einer Gruppe von Wissenschaftlern werden Gewalt und Aggression synonym verwendet, andere wiederum bezeichnen Gewalt als eine Untergruppe von Aggression. Um oben erwähnte Unklarheiten bei den Begriffserklärungen zu beseitigen, sind klare Definitionen unbedingt erforderlich. In den nächsten beiden Abschnitten werden daher die Begriffe „Gewalt“ und „Aggression“ näher betrachtet.

2.1. Gewalt

2.1.1. Begriffs(er)klärung

Nachstehend wird zunächst versucht, mit Hilfe verschiedener Autoren die Problematik einer Begriffserklärung aufzuzeigen.

Olweus zum Beispiel setzt Gewalttätigkeit mit „Mobben“ (in Skandinavien steht das Wort „Mobben“ für Gewalttätigkeit oder Probleme von Gewalttätern/Gewaltopfern) gleich.

„Ich definiere Gewalttätigkeit oder Mobben allgemein wie folgt: Ein Schüler oder eine Schülerin ist Gewalt ausgesetzt oder wird gemobbt, wenn er oder sie wiederholt und über eine längere Zeit den negativen Handlungen eines oder mehrerer anderer Schüler oder Schülerinnen ausgesetzt ist“ (Olweus, 1995, S. 22).

Laut Olweus werden Schüler gemobbt, wenn sie über einen längeren Zeitraum den negativen Handlungen anderer Schüler ausgesetzt sind. Diese Begriffsdefinition reicht jedoch nicht aus. Sofort stellen sich dem Leser folgende Fragen: Sind diese sogenannten „negativen“ Handlungen psychischer oder verbaler Art? Oder meint er damit die körperliche Komponente? Oben genannte Gedanken mögen auch Olweus durch den Kopf gegangen sein, denn in seinen weiteren Ausführungen erklärt er die Bedeutung des Ausdrucks „negative Handlungen“, welche

a) verbal (drohen, spotten, beschimpfen, usw.)
b) physisch (schlagen, treten, kneifen, usw.) und
c) psychisch (ausgrenzen, ausschließen, usw.)

begangen werden können (vgl. ebd. S. 22).

Für mich stellt sich trotz dieser Unterteilung oben genannter „Formen von negativen Handlungen“ die Frage der objektiven Einschätzung. Inwieweit zum Beispiel eine Äußerung als „gewalttätig“ empfunden wird, hängt auch von der subjektiven Erfahrung des „Opfers“ ab.

Mein Blick fiel auf folgende „schlagkräftige“ Aussagen, welche meines Erachtens typische Gewaltsituationen beschreiben.

Jugendliche, die Ausländer verprügeln und mit dem Messer bedrohen;

Schüler, die zu dritt einen Klassenkameraden zusammenschlagen; (TILLMANN in Erziehung und Wissenschaft, 10/96, S. 14)

Unumstritten ist, daß es sich bei den zitierten Äußerungen um „Gewalt“ handelt. In beiden Fällen der Gewaltanwendung haben wir es mit Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen zu tun. „In diesem Konflikt wendet mindestens eine Seite physische Mittel an, um die andere Seite zu schädigen. Dabei sind die Schädigungen ebenfalls körperlicher Natur: von einer brennenden Wange nach einer Ohrfeige bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen.“ (ebd., S. 14). Es geht also um Straftaten, bei denen physische Gewalt gegen Personen angewendet wird. Sowohl im Alltags- und Rechtsverständnis als auch in der wissenschaftlichen Diskussion wird dieser zitierte Versuch einer Begriffserklärung als „Gewalt“ empfunden.

Tillmann verweist in seinem Bericht auch auf psychische Attacken, welche zum Teil als wirkungsvoller und intensiver angesehen werden (Beleidigungen, Erniedrigungen, Erpressungen, Abwertungen usw.) Zugleich wird ebenfalls auf Kommunikationfehler hingewiesen, die durch unterschiedliche Bewertungen in einer bestimmten Situation auftreten können. Zum Beispiel kann die Aussage eines Schülers über die neue Frisur einer Lehrerin verschieden aufgefaßt und bewertet werden. Der Schüler bezeichnet es als „lockeren Spruch“ bzw. meint es auch als Kompliment, während die erzürnte Lehrerin es als verbale Attacke mit sexistischem Hintergrund versteht. (vgl. ebd., S. 14, 15).

Ich selbst denke dabei an den „besonders humorvollen Lehrer“, dem nichts Besseres einfällt (sei es jetzt bewußt oder unbewußt), als einen Aufsatz vor der ganzen Klasse vorzulesen und zu kritisieren; der betroffene Schüler empfindet es als massive Bloßstellung und würde am liebsten „in den Erdboden versinken“. Ich bezweifle, daß sich ein so gedemütigter*) Schüler Deutsch als sein Lieblingsfach auswählt.

An diesem Punkt stellt sich mir bei der Begriffsdefinition die Frage, ob und in welchem Verhältnis diese „psychischen Attacken“ im „Gewalt“-Verständnis enthalten sind.

*) „die Bezeichnung ist eigentlich sehr ungenau, weil ‘Demut’ ursprünglich etwa ‘Gesinnung bewußter Gefolgschaft’ bedeutete und erst im Lauf der Zeit oder des schlampigen Gebrauchs zur Bezeichnung für so etwas wie ‘Bereitschaft zur hilflosen, die eigene Person mißachtenden Unterwürfigkeit’ wurde“ (Klingler, 1997, S. 13)

Dazu folgende Situation als Beispiel: Es ist die achte Unterrichtsstunde. Der Lärmpegel der Klasse hat die Geduldsgrenze des Klassenlehrers überschritten. Dieser ist sehr gereizt und ermahnt die Schüler mit seiner scharfen Stimme. Die Schüler erschrecken, fühlen sich unterdrückt und schlecht behandelt. Übt ein solcher Lehrer schon „Gewalt“ aus, wenn ihm hin und wieder der Geduldsfaden reißt, und er die Schüler mit seiner scharfen Stimme ermahnen bzw. beruhigen will?

Psychische Attacken des Lehrers, wie „Beleidigungen, Abwertungen und Bloßstellungen“ führen sicherlich nicht zu einer optimalen Lehrer-Schüler-Beziehung und können oftmals auch wirkungsvoller sein, als bloße körperliche Gewalt. Jedoch muß beachtet werden, daß eine enorme Bandbreite (verschiedene Formen psychischer Attacken, Situationen, usw.) dieser negativen verbalen und psychischen Kommunikationsformen existiert. Das Beispiel zeigt, daß selbst durch unterschiedliche Interpretationen einer Situation Kommunikationsfehler auftreten können. Aufgrund dieser Vielfältigkeit (verschiedene Formen psychischer Attacken, Situationen und Interpretationen) erscheint es mir daher nicht zweckmäßig, diese in den Gewaltbegriff aufzunehmen.

Die bisher vorgestellten Definitionen von Gewalt beziehen sich auf eine unmittelbare Interaktion zwischen Personen. Lehrer sind auch ausführende Organe institutioneller Anforderungen. Schüler stehen somit einer übermächtigen Institution gegenüber, deren „Machtausübung“ sich als „strukturelle Gewalt“ definieren läßt (Gewalt durch die Schulklingel, Leistungs- bzw. Notendruck usw.). In einer solchen Definition wird der Begriff „Gewalt“ entpersonalisiert, der Blick richtet sich in der allgemeinen Diskussion nicht nur auf die Schüler als potentielle Gewalttäter, sondern zeigt auch die Macht-Aspekte der Institution Schule auf, die mit Gewalt gleichgesetzt werden (TILLMANN in Erziehung und Wissenschaft, 10/96, S. 16).

Kritisch anzumerken wäre, daß bei einer solchen Ausweitung des Begriffes die Gefahr besteht, daß die Gewaltdefinition uferlos wird.

Laut Schubarth liegt der Schwerpunkt der neuesten Untersuchungen nicht in Schul- bzw. Erziehungsgewalt, also „struktureller Gewalt“, sondern vielmehr in der Gewalt, die vom Schüler ausgeht, oder im aggressiven Verhalten der Schüler. Als markantes Beispiel führt Schubarth ein Gewaltgutachten der Bundesregierung an, welches sich primär auf körperliche Gewalt bezieht und Formen der psychischen sowie strukturellen Gewalt völlig ausklammert (vgl. Schubarth in SCHUBART/MELZER, 1993, S. 30).

„Gewalt erscheint dann als (physische) Gewalt von Schülern gegen fremde Sachen (Schulvandalismus, Beschädigung von Schuleigentum), Gewalt von Schülern gegen Schüler (Kraftproben und Wettkämpfe, Revierkämpfe, Durchsetzungskämpfe und Terror), Gewalt von Schülern gegen Lehrer und von Lehrern gegen Schüler, wobei die letzten beiden Aspekte aufgrund ihrer ‘nur marginalen Bedeutung’ sowie der Beschränkung des Gewaltbegriffs auf körperliche Gewalt aus dem Gutachten ausgespart bleiben“ (ebd., S. 30).

In den weiteren Ausführungen Schubarths wird auf heftige Kontroversen bezüglich des Gewaltbegriffes hingewiesen. „Wissenschaftler verschiedener Disziplinen sprechen sich gegen eine Reduzierung des Gewaltbegriffs auf körperliche Gewalt aus
(z.B. Theunert 1987, Jaschke 1991, Pilz 1992, Esser 1992)“
(ebd., S. 30):

Nach Theunert sind die Bestimmungskriterien für Gewalt nicht nur die durch Gewalt bewirkte Schädigung, sondern auch ihre Verknüpfung mit der Ausübung von Macht und Herrschaft. Theunert unterscheidet zwischen situativen (Ungleichverteilung von Machtverhältnissen ist situationsspezifisch geprägt) und generellen (Ungleichverteilung von Machtverhältnissen ist längerfristig geregelt) Machtverhältnissen und setzt diese der personellen und strukturellen Gewalt gleich.

Esser plädiert für eine Erweiterung des Gewaltverständnisses. Er nennt folgende Gewaltfaktoren im Alltag von Kindern:

- Zurückweisung
- Erniedrigung
- Vernachlässigung
- Verwahrlosung
- Diskriminierung
- Ausgrenzung
- soziale Benachteiligung
- physischer und sexueller Mißbrauch
- Zerschlagen von Alltags- und Lebensperspektiven

Heitmeyer kritisiert ebenfalls die einseitige Konzentration der öffentlichen Diskussion auf körperliche Gewalt und das Ausklammern der psychischen Gewalt (vgl. Schubarth in Schubarth/MELZER, 1993, S. 30).

Es wird deutlich, daß die Meinungen über eine Erweiterung des Gewaltbegriffes sehr von einander abweichen. Zu bedenken wäre, daß bei einer derartigen Ausweitung des Begriffes keine klare Grenze im Sinne des Gewaltverständnisses gezogen werden kann.

Bründel und Hurrelmann (vgl. Bründel/Hurrelmann, 1994, S. 23, 24) gehen noch weiter und teilen den Begriff Gewalt in sechs Formen:

1. Physische Gewalt:

Schädigung und Verletzung eines anderen durch körperliche Kraft und Stärke.

2. Psychische Gewalt:

Schädigung und Verletzung eines anderen durch Abwendung, Ablehnung, Abwertung, durch Entzug von Vertrauen, durch Entmutigung und emotionales Erpressen.

3. Verbale Gewalt:

Schädigung und Verletzung eines anderen durch beleidigende, erniedrigende und entwürdigende Worte.

4. Sexuelle Gewalt:

Schädigung und Verletzung eines anderen durch erzwungene intime Körperkontakte oder andere sexuelle Handlungen, die dem Täter eine Befriedigung eigener Bedürfnisse ermöglichen.

5. Frauenfeindliche Gewalt:

die physische, psychische, verbale oder sexuelle Form der Schädigung und Verletzung von Mädchen und Frauen, die unter Machtausübung und in diskriminierender und erniedrigender Absicht vorgenommen werden.

6. Fremdenfeindliche und rassistische Gewalt:

die physische, psychische und verbale Form der Schädigung und Verletzung eines anderen Menschen aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Aussehens oder seiner Religion.

Auffällig ist, daß die von Bründel und Hurrelmann genannten "Formen von Gewalt" teilweise ineinander enthalten sind. So ist sexuelle Gewalt, frauenfeindliche sowie fremdenfeindliche und rassistische Gewalt je nach Form der Gewaltausübung der physischen, psychischen oder verbalen Gewalt unterzuordnen. Somit erscheint eine strikte Trennung dieser Begriffe in der oben angeführten Form nicht zweckmäßig.

Zusammenfassung:

Zusammenfassend kann aufgrund der genannten Definitionen gesagt werden, daß die Meinungen über den Gewaltbegriff sehr weit streuen. Einerseits wird der Begriff

„Gewalt“ für „körperliche Bedrohung, Verletzung oder Vernichtung“ verwendet; das heißt, Gewalt liegt dann vor, wenn eine physische Bedrohung vorliegt. Und andererseits wird der Begriff „Gewalt“ in der Bedeutung als „umfassende Macht“ mit all seinen möglichen Formen (physische, psychische, verbale, strukturelle, usw. Gewalt) gebraucht.

Ich möchte mich jetzt noch nicht näher dazu äußern, sondern mich noch einen Schritt weiter der Verwirrung stellen.

Mit Hilfe von Johann Galtung, dem wichtigsten Gewaltforscher - er hat Gewalt als eine Entwicklungsbehinderung definiert (vgl. Ottomeyer, 1992, S. 126) - sowie anderer Autoren versuche ich nochmals die Problematik der Begriffserklärung aufzuzeigen.

Galtung unterscheidet grundsätzlich nicht weniger als sechs Ansätze von Gewalt, welche nachstehend genauer erläutert werden:

a) Unterscheidung zwischen physischer und psychischer Gewalt.
b) Unterscheidung in Bezug auf ein Subjekt (personale und strukturelle Gewalt )
c) Unterscheidung in Bezug auf ein Objekt
d) Unterscheidung zwischen negativer und positiver Einflußnahme
e) Unterscheidung zwischen intendierter und nicht intendierter Gewalt
f) Unterscheidung zwischen manifester und latenter Gewalt

Ich beziehe mich vor allem auf die - für mich wichtigen - ersten zwei Punkte (Unterscheidung zwischen physischer und psychischer Gewalt, Unterscheidung zwischen personaler und struktureller Gewalt). Die weiteren Unterscheidungen (Punkt c bis f) werden zum Zweck der Vollständigkeit nur kurz erwähnt, jedoch wird darauf nicht näher Bezug genommen.

Die Gewaltdefinition von Galtung ist sehr weit gefaßt:

„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung. Diese Aussage mag mehr Probleme aufwerfen als lösen. Es wird jedoch deutlich werden, warum wir den enggefaßten Begriff von Gewalt ablehnen, demzufolge, Gewalt eine bloße physische Beschädigung oder ein Angriff auf Leib und Leben ist (mit dem Töten als extremster Form) - ein subjektiver Akt, der eben dies als Konsequenz intendiert“ (Galtung, 1982, S 9).

Er bezeichnet Gewalt auch als „die Ursache für den Unterschied zwischen dem Potentiellen und dem Aktuellen, zwischen dem, was hätte sein können, und dem, was ist... Mit anderen Worten, wenn das Potentielle größer ist als das Aktuelle und das Aktuelle vermeidbar, dann liegt Gewalt vor“ (ebd., S 9).

Ottomeyer stimmt dieser Begriffsdefinition von Galtung zu. In Diskussionen muß auch immer wieder der Unterschiedsnachweis zwischen dem Potentiellen und dem Aktuellen erläutert werden. Wären diese Debatten verboten, so herrscht laut Ottomeyer ganz sicher Gewalt (vgl. OTTOMEYER, 1992, S. 127).

„In jedem Fall aber ist die informierte Debatte über Entwicklungsbehinderung und Vermeidbarkeit sinnvoll, Teil einer kommunikativen Kultur im Sinne von Habermas. Wo sie verboten ist, herrscht ganz sicher Gewalt“ (ebd., S. 127).

Erwähnte Begriffsdefinition von Galtung mag - wie er selbst in seiner Definition anführt - wirklich „mehr Probleme aufwerfen als lösen“. Bei diesem Verständnis von Gewalt geht es nur noch am Rande um körperliche Verletzungen, vielmehr geraten kritikwürdige gesellschaftliche Zustände wie Armut, Unterdrückung und Entfremdung in den Vordergrund.

Diese Begriffsverwendung verweist einerseits auf ein wichtiges politisches Argument - „Verwiesen wird damit auf die gewalthaltigen Potentiale, die in den Strukturen

gesellschaftlicher Ungleichheit, Ausbeutung und Ungerechtigkeit stecken.“ (TILLMANN in Erziehung und Wissenschaft, 1996, S. 16) - andererseits führt eine solche Definition dazu, daß alles Leid und alle Ungerechtigkeiten dieser Welt als „Gewalt“ bezeichnet werden können.

Dieser Ansatz erschwert die „objektive“ Feststellung von Gewalt erheblich.

a) Unterscheidung zwischen physischer und psychischer Gewalt

Mit physischer Gewalt wird einem Menschen körperlicher Schaden zugefügt. Die extremste Form ist das Töten. Galtung unterscheidet wiederum zwischen „biologischer Gewalt“ (die physischen Fähigkeiten werden verhindert) und der „physischen Gewalt an sich“ (die Beschränkung der Bewegungsfreiheit wird verstärkt).

Psychische Gewalt zielt auf die Verminderung der geistigen Möglichkeiten (Gehirnwäsche, Drohungen usw.) ab. Wörter wie „hurt“ (verletzen) und „hit“ (schlagen) können sowohl physische als auch psychische Gewalt ausdrücken. Die Doppeldeutigkeit ist bereits in der Sprache angelegt (vgl. Galtung, 1975, S. 10, 11).

Die Aussagen von Jugendlichen zum Thema Gewalt beziehen sich nicht nur auf rein körperliche Gewalt, sondern sie erreichen ein weites Spektrum:

„Die Palette der Aussagen Jugendlicher zum Thema ‘Gewalt’ reicht von körperlicher, staatlicher (z.B. Kriege), über politisch-motivierte, psychische, kriminelle Gewalt, Sachbeschädigungen, Kindesmißhandlungen, sexueller Mißbrauch, Freiheitsberaubung bis hin zu Umweltzerstörung, Diskriminierung von Minderheiten und ungewollter Arbeitslosigkeit“ (Schubarth/MELZER, 1993, S. 31).

„Extreme Gewalt“, d.h. blutige Verletzungen, sind laut Langer (vgl. Langer in Langer u.a., 1994, S. 20 f) an Schulen eher Einzelfälle. Im Gegensatz zu sensationsorientierten Berichten wird die von Schülern empfundene „Gewalt“ als „harmloser“ erlebt. Nachstehend werden einige Vorkommnisse aufgelistet, wie sie tagtäglich an unseren Schulen vorkommen:

- Prügeleien und Tritte
- Schubsen, Umrempeln, Niederschlagen
- Erpressungen, Drohung
- Werfen mit Getränkedosen
- Provokatorische Schläge als „Anmache“

Langer (vgl. ebd., S. 24) sieht die psychische und verbale Gewalt oft als Hintergrund und als Vor- und Nachstadium physischer Gewalt. Zum Beispiel kann eine extreme Abwertung in Sprache, Haltung und Blicke auch sehr verletzen und zur Ausübung körperlicher Gewalt provozieren. Anwendungen psychischer Attacken können sein:

- Hänseln, „Anmachen“
- Herabwürdigende, verletzende Bemerkungen wie „Hure“, „Flittchen“, „Hurensohn“
- Hämische Reaktionen und „Niedermachen“ bei Wortmeldungen im Unterricht“
- Mißachtung, Ausgrenzen, Ausschließen
- Verbale „Anmache“ wegen Kleidung, Figur, Lebenseinstellung
- Ausländerfeindliche Parolen (auch von ausländischen Kindern verschiedender Nationalitäten gegeneinander)
- Vielfältige Provokationen, um jemanden wütend zu machen, „Spaß“ zu haben, stark zu erscheinen, den anderen unterlegen bzw. unsicher zu machen

Psychische Gewalt wird auch oft Pädagogen angelastet. Einige Lehrer benutzen „harte Worte“, andere teilen - wohl oft aus ihrer Not heraus - „Ohrfeigen“ aus. (vgl. ebd., S. 24)

Viele Schüler sprechen von Erfahrungen mit psychischer Gewalt, die mittels Sprache (verbale Gewalt) ausgeübt wird. Hierzu gehören beispielsweise die Androhung von Gewalt, die Verletzung der Person und Nationalität durch Schimpfworte, herablassende Bemerkungen über die äußere Erscheinung (z.B. unförmige Figur) und die Kleidung (z.B. keine Markenkleidung) (vgl. ebd. S. 35).

„Vor allem Mädchen schilderten Erfahrungen mit verbaler Bedrohung als Methode der Gewaltausübung, die zwar keine direkten körperlichen Folgen hat, jedoch als sehr verletzend und schmerzhaft empfunden wird ...

‘Physischer Schmerz, das sind Narben, die sieht man kaum noch, aber das psychische, das tat wahnsinnig weh; das war teilweise so, daß ich hier zu Hause hing, mit Heulkrämpfen und mir irgendwelche Krankheiten ausgedacht habe, damit ich nicht zur Schule muß’

(ebd., S. 35).

Diese verbalen Provokationen haben ihre Ursache in Enttäuschung und Wut, sie entleeren sich als Ansammlung frustrierender Erlebnisse.

Ein Einfluß der Sprache, Mimik und Gestik auf die physische Gewaltbereitschaft scheint zu existieren: Sprache und Blicke können provozieren - bewußt aber auch unbewußt. Diese Provokationen („Anders-Sein“ z.B. durch Kleidung, Figur, Ausländer sein, arm sein, schwach und feige sein) können sehr stark das Selbstwertgefühl *) angreifen.

In einer von Langer durchgeführten Studie wird als Beispiel für eine massive Attacke gegen das eigene Selbst der Begriff „Hurensohn“ genannt, welcher auf jeden Fall „gerächt“ werden müsse. Offenbar existieren unausgesprochene Regeln dafür, welche Worte „unter die Haut gehen“, welche Beleidigungen „scherzhaft“ erlaubt sind und welche zu „rächen“ sind. Schüler begründen gewalttätige Reaktionen häufig mit der „Verletzung ihrer Ehre“.

*) Gefühlsseite der Einstellung zu sich selbst (vgl. Lexikon zur Soziologie, 1978, S. 686)

Erniedrigende Worte sind eine Bedrohung, wenn Gefahr besteht, daß das Selbstwertgefühl angegriffen wird. Besonders empfindsam reagieren Schüler, die von vornherein ein niedriges Selbstwertgefühl besitzen. Umgekehrt können Provokationen auch Mittel zur Selbstwertsteigerung sein (vgl. Langer in Langer u.a., 1994,
S. 36, 40).

„Körperliche Gewalt dient oftmals der Wiederherstellung des Selbstwertgefühls. Menschen, die die Fähigkeit haben, Konflikte verbal zu lösen, werden ihre Selbstachtung auf diese Weise aufrecht erhalten bzw. wieder herstellen können, sie werden die Situation weder meiden, noch ihren Gegner körperlich unschädlich machen müssen. Diejenigen, deren intellektuellen Techniken mangelhaft sind, die also keine verbalen Konfliktlösungsmechanismen haben, werden viel eher zu physischen oder psychischen Gewaltlösungen greifen, um ihre Selbstachtung wieder herzustellen. Eine Person, die nun auch noch zu gewalttätigem Verhalten neigt, wird sich wahrscheinlich mit körperlicher Gewalt verteidigen“ (ebd., S. 42).

Ohne die Gefährlichkeit psychischer sowie verbaler Gewalt anzuzweifeln, muß jedoch wieder die Frage der Objektivität berücksichtigt werden. Dazu folgendes Beispiel:

„He Du Arsch, was hast Du gestern gemacht?“

„Nichts Du Jugo“

„Bist heut nicht gut drauf, macht Dir Deine Alte wieder Zoff?“

„Nee, hab keinen Bock mehr.“ usw.

In einer Jugendgang werden zitierte Aussagen (Schimpfwörter) voll akzeptiert und sogar als „freundschaftlicher Umgangston“ empfunden, während sie zum Beispiel in einem „normalen“ Elternhaus nicht toleriert und als schwere Beleidigung aufgefaßt werden.

Es hängt also sowohl von den bisher gemachten subjektiven Erfahrungen „des Opfers“ ab, ob eine Äußerung bzw. Verhaltensweise als „gewalttätig“ empfunden wird, als auch von den üblichen Kommunikationsformen und Verhaltenserwartungen in einer gesellschaftlichen Gruppe. Was in einer Gruppe (z.B. Jugendgang, Schüler) als völlig normal aufgefaßt wird, kann in der anderen Gruppe (z.B. Elternhaus, Lehrer) als beleidigend empfunden werden (vgl. Klingler, 1997, S. 19).

Um wieder auf das Thema der Begriffsdefinition von Gewalt zurückzukommen, bin ich der Ansicht, daß sehr wohl zwischen körperlicher Gewalt und psychischen Attacken unterschieden werden sollte. Die von Langer angeführten „Gewalt“-Vorkommnisse an Schulen könnten z.B. endlos weitergeführt werden, wenn Lehrer und Schüler ihre subjektiv empfundenen „psychischen“ und „verbalen“ Angriffe zu Protokoll geben würden. Und gerade in diesem Punkt spreche ich mich (im Gegensatz zu Galtung) auf eine Beschränkung des Gewaltbegriffes auf körperliche Gewalt aus, da die Überschaubarkeit des Begriffes „Gewalt“ durch unkontrollierte Anwendung nicht mehr gewährleistet sein würde. Ich stimme jedoch Langer zu, daß psychische sowohl verbale Äußerungen körperliche Gewalt provozieren kann, daß es also sehr wohl ein Einfluß der Sprache, Mimik und Gestik auf die physische Gewaltbereitschaft gibt.

b) Unterscheidung zwischen personaler und struktureller Gewalt

Hier stellt sich die Frage, ob es ein handelndes Subjekt (eine Person) gibt oder nicht. „Den Typ von Gewalt, bei dem es einen Akteur gibt, bezeichnen wir als personale oder direkte Gewalt: die Gewalt ohne einen Akteur als strukturelle oder indirekte Gewalt.“ (Galtung, 1975,
S. 11, 12).

In beiden Fällen können Subjekte getötet, geschlagen, verletzt, manipuliert werden. Im ersten Fall tritt eine Person als Akteur in Erscheinung, im zweiten Fall ist die Gewalt in das System eingebaut und äußerst sich in ungleichen Machtverhältnissen und folglich in ungleichen Lebenschancen. (ebd., S. 11, 12)

Unter personaler Gewalt soll laut Knopf „der Einsatz oder die Androhung körperlicher, sprachlicher oder gegenständlicher Mittel gegen Personen und/oder Sachen mit der Absicht, andere gegen deren Willen zu schädigen oder zu verletzen beziehungsweise Sachen zu beschädigen oder zu zerstören, verstanden werden.“ (KNOPF in KNOPF/GALLSCHÜTZ/GRÜTZEMANN/HORN, 1996, S. 42)

Personale Gewalt ist also jene, die an sichtbare Akteure geknüpft ist, z.B. an Gewaltverbrecher, Polizeiwillkür, Folter, Korruption. Personale Gewalt stellt auch immer destruktive Aggression dar, in diesem Feld werden Aggression und Gewalt deckungsgleich.

Strukturelle Gewalt ist nicht an sichtbare Akteure und aggressive Handlungen geknüpft, sondern sie bleibt im Alltag, im politischen System verborgen (Arbeitslosigkeit, Rechtsextremismus). Personale und strukturelle Gewalt beruhen aufeinander, daher kann in wirksamer Gewaltkritik und Anti-Gewalt-Praxis nur auf beiden Ebenen operiert werden (vgl. Ottomeyer, 1992, S. 127).

„...die Gewalt ist in das System eingebaut und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und folglich ungleichen Lebenschancen“ (Galtung, 1975, S. 12).

Beispielhaft stehen hierfür die Ungleichheit der Einkommensverteilung und Bildungschancen sowie der Analphabetismus usw. Besonders Randgruppen sind davon betroffen, denn die Situation verschärft sich zunehmend, wenn die Personen mit geringem Einkommen zugleich eine mangelhafte Bildung, schlechte Gesundheit und wenig Macht haben.

Um den Unterschied zwischen personaler und struktureller Gewalt nochmals zu verdeutlichen, folgende Beispiele:

In einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung der Oberschicht doppelt so hoch ist wie die der Unterschicht, liegt ebenso Gewalt (strukturelle Gewalt) vor, auch wenn keine konkreten Akteure sichtbar sind und keine Person durch direkten Gewalteinfluß (Verletzen, Töten) zu Schaden kommt (vgl. ebd., S. 12, 13).

Durch das zweite Beispiel soll nun verdeutlicht werden, welche verheerenden Auswirkungen durch strukturelle Gewalt verursacht werden können: „W as aber, wenn die Sozialstruktur - in und zwischen Nationen - derart ist, daß manche Menschen ein volles, erfülltes, langes, schöpferisches Leben mit einem hohen Maß an Selbstverwirklichung führen können, während andere infolge schlechter Ernährung, Proteinmangels, unzureichender ärztlicher Versorgung, fehlender geistiger Anregungen aller Art usw. langsam getötet werden?

... So läßt sich etwa ohne große Schwierigkeiten nachweisen, daß die Zahl der Lebensjahre, die infolge des langsamen Tötens, wie es in den Slums von unterentwickelten Ländern herrscht, verlorengehen, wesentlich höher ist als die Zahl der Lebensjahre, die durch rasches Töten in einem technisch hochorganisierten Krieg zwischen entwickelten Ländern - etwa im 2. Weltkrieg - verlorengehen.“ (ebd., S 45).

Gewalt ist nicht nur ein Ausdruck von Unzufriedenheit, Gewalt wird auch als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt, und Gewaltakte sind zugleich auch Mittel der Ausbeutung, welche auch „strukturelle Gewalt“ sein kann. Durch die soziale Struktur in Familien oder anderen sozialen Institutionen (z.B. Schule) werden jungen Menschen Nachteile oder Schaden zugefügt, indem die sozialen, psychischen und physischen Bedürfnisse unterdrückt und an der weiteren Entfaltung gehindert werden. Die Unterdrückung kann jedoch auch von höherer Instanz erfolgen. Zum Beispiel üben wir Individuen als „System menschlichen Zusammenlebens“ (Gesellschaft) bewußt strukturelle Gewalt aus, indem bestimmte Randgruppen diskriminiert und unterdrückt werden (vgl. Bründel/Hurrelmann, 1994, S. 24).

Graf und Ottomeyer fassen den Begriff der „strukturellen Gewalt“ folgend zusammen:

„Strukturelle Gewalt hat im Unterschied zur personalen, direkten, momentanen, dramatischen Gewalt ein nicht-personales Subjekt; sie ist eine gesellschaftliche Ordnungs -Gewalt mit Objekten wie Klasse, Schicht, Geschlecht, Lebensalter; eine Wirkungs -Gewalt in Richtung Verelendung, Hunger, Entkräftigung und Tod von Menschen; eine langsame, nicht direkt beabsichtigte Prozeß- Gewalt auf Basis der Herrschaft von gesellschaftlichen Verhältnissen und verdinglichten Strukturen über Individuen, die letztlich aber immer Schöpfer jener Verhältnisse und Strukturen waren und - auf gebrochene Weise - bleiben.“

(GRAF/OTTOMEYER in GRAF/OTTOMEYER, 1989, S. 7).

Strukturelle Gewalt braucht keine Täter als Personen, sondern wird als Dauerzustand, z.B. wie im obigen Beispiel als „Armut“ beschrieben. Die Opfer müssen dabei nicht körperlich geschädigt werden, sondern die Beeinträchtigung kann auch in jeder anderen Weise erfolgen. Gewalt ist also etwas Vermeidbares, welches der menschlichen Selbstverwirklichung im Wege steht. Es geht fast nicht mehr um physische Verletzungen, sondern viel mehr um gesellschaftliche Zustände wie Armut, Entfremdung, usw. Gewalt wird somit zu einer zentralen Kategorie der Gesellschaftskritik. (vgl. TILLMANN in ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT, 10/96, S. 16).

Bei der zweiten Unterscheidung nach Galtung (personale und strukturelle Gewalt) sollten meiner Meinung nach folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Während der zentrale Gesichtspunkt der körperlichen Schädigung bei der „personalen Gewalt“ noch einigermaßen (sichtbare Akteure können z.B. auch sprachlich „Gewalt“ ausüben) berücksichtigt wird, geht dieser bei der „strukturellen Gewalt“ vollkommen verloren. Es besteht die Gefahr, daß alles andere in dieser Welt, sei es Leid, Armut oder Ungerechtigkeit, als Gewalt definiert wird. Ich will damit nicht in Abrede stellen, daß „strukturelle Gewalt“ mindestens genauso gefährlich (oder sogar noch gefährlicher) wie physische Gewalt sein kann, sondern wieder nur auf Unstimmigkeiten bei der Begriffserklärung sowie auf die Notwendigkeit einer eindeutigen Begriffsdefinition hinweisen.

Wie schon angeführt, erwähne ich zum Zwecke der Vollständigkeit nachstehend kurz zusammengefaßt die restlichen Unterscheidungen nach Galtung (Punkt c bis f):

c) Unterscheidung in Bezug auf ein Objekt

Hierbei stellt sich folgende Frage: Gibt es ein Objekt, das verletzt worden ist, oder nicht? Auch wenn niemand geschlagen oder verletzt wird, so kann es sich um Androhung physischer Gewalt handeln (man denke nur an Atomwaffenversuche), wenn irgend jemand ein Mittel der physischen Gewalt anwendet, welches den Handlungsspielraum einengt.

d) Unterscheidung zwischen negativer und positiver Einflußnahme

„So kann ein Mensch nicht nur dadurch beeinflußt werden, daß er bestraft wird, wenn er etwas tut, was der `Beeinflusser’ für falsch hält, sondern auch dadurch, daß er belohnt wird, wenn er etwas tut, was der Beeinflussende für richtig hält.“ (GALTUNG, 1975, S. 11). Menschen werden daran gehindert, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen. Zum Beispiel belohnt die Konsumgesellschaft einerseits jene, die konsumieren, und bestraft andererseits jene, die es nicht tun. Das System ist auf Belohnung ausgerichtet, es stützt sich auf Versprechen „euphorischen Wohlbefindens“, aber gerade deshalb verringert es auch den Handlungsspielraum.

e) Unterscheidung zwischen intendierter und nicht intendierter Gewalt

Diese Unterscheidung ist dann wichtig, wenn die Frage der Schuld (Auswirkung) geklärt werden soll, „denn der Begriff von Schuld ist sowohl in der jüdisch-christlichen Ethik als auch in der römischen Rechtssprechung mehr an die Intention als an die Konsequenzen gebunden...“ (ebd., S. 14). Durch diesen Zusammenhang kommt ein Vorurteil zum Vorschein, welches häufig in den Vorstellungen von den Begriffen Gewalt, Frieden, usw. vorherrscht: „Moralkodizes, die gegen intendierte Gewalt gerichtet sind, werden leicht versagen, wenn es darum geht, die strukturelle Gewalt in ihren Netzen einzufangen;...“ (ebd., S. 14). Die Aktionen müßten sich daher sowohl gegen strukturelle als auch gegen personale Gewalt richten.

f) Unterscheidung zwischen manifester und latenter Gewalt

Manifeste Gewalt, personale oder strukturelle Gewalt, ist sichtbar. Latente Gewalt ist etwas, das noch nicht präsent ist, jedoch leicht zum Vorschein kommen kann; sie „schlummert“ im jeweiligen Individuum und kann durch verschiedene Situationen zum Ausbruch gelangen. „In bezug auf personale Gewalt würde das eine Situation beschreiben, in der eine kleine Herausforderung ein beträchtliches Maß an Tötungen und Grausamkeiten auslöst, so wie es bei Rassenkämpfen oft der Fall ist.“ (ebd., S. 14)

Zur besseren Veranschaulichung und zusammenfassend ergibt sich nach Galtung nachstehende Typologie der Gewalt (Abbildung 1):

Eine Typologie der Gewalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1:

Quelle: Galtung, 1975, S. 15

Grafik: Kanzian

Zusammenfassung:

Laut Galtung liegt Gewalt vor, wenn „Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung ...“ (GALTUNG, 1982, S 9). Bei diesem Verständnis von Gewalt geht es nicht mehr vordergründig um körperliche Verletzungen, sondern es stehen kritikwürdige gesellschaftliche Zustände wie Armut, Unterdrückung usw. im Mittelpunkt. Diese Definition führt auch dazu, daß alle Ungerechtigkeiten dieser Welt als „Gewalt“ bezeichnet werden. Folgende Kriterien stellt z.B. Galtung in den Mittelpunkt seiner „Einschätzung des Begriffes Gewalt“:

- körperlicher Schaden,
- Verminderung geistiger Möglichkeiten,
- Handelndes Subjekt (Person),
- kein handelndes Subjekt (System),
- Verletztes Objekt,
- Einengung des Handlungsspielraumes, usw.

Ich möchte nicht die von Galtung genannten Typologien von Gewalt anzweifeln, dennoch stelle ich mir wieder die Frage nach der Objektivität. Wo werden die Grenzen beim Gewaltbegriff gezogen? Ist alles, was in irgendeiner Form auf unserem Planeten passiert, wirklich als „Gewalt“ zu bezeichnen? Die Grenzen zwischen richtig (keine Gewalt) und falsch (Gewalt) verschwimmen, und dadurch entstehen zahlreiche Unklarheiten.

Kritisch zu erwähnen wäre demnach, daß aufgrund all dieser sechs Ansätze - Punkt a) bis Punkt f) - des Gewaltbegriffes nach Galtung Gewalt in irgendeiner Form immer präsent ist.

Um jetzt, nach all dieser Verwirrung, mehr Licht in die Dunkelheit der Begriffsbestimmung zu bringen, berücksichtige ich die Herkunft des Begriffes „Gewalt“.

Die Abstammung des Begriffes Gewalt (von ahd. „walten“) wird durch zwei Richtungen bestimmt:

a) latein. potestas „das herrscherische Walten“

b) latein. violentia „die rohe, verbrecherische Gewaltsamkeit“

(vgl. DER GROSSE BROCKHAUS, 1954, S. 607, 608)

Grundsätzlich sollte bei der Begriffsdefinition auf zwei Erklärungsansätze zurückgegriffen werden (vgl. Klingler, 1997, S. 18ff):

a) Der Begriff „Gewalt“ setzt sich aus dem Wortstamm „Walten“ (wirken, handeln, etwas bewirken) und der deutschen Vorsilbe „ge-“ (die einen allgemeinen Sammelbegriff bezeichnet) zusammen. „Gewalt“ bedeutet in diesem Zusammenhang „umfassende Macht“. Ursprünglich bezog sich dieser Begriff auf die Gesamtheit der Staatsmacht („Staats-Gewalt“), welche mit allen „Mitteln“ durchgesetzt werden konnte. Im Laufe der Zeit hat sich aber die Bedeutung des Gewaltbegriffes im Sprachgebrauch fast ausschließlich auf die physische Bedrohung, Verletzung oder Vernichtung verlagert, welche untrennbar mit negativen Bewertungen verbunden ist.

b) Heute wird der Begriff oft wieder in seiner ursprünglichen Bedeutung („umfassende Macht“) verwendet. Die Einengung auf physische Bedrohung, Verletzung oder Vernichtung wird dabei nicht beachtet. So entstehen neue Begriffsdefinitionen, wie z.B. strukturelle Gewalt, physische Gewalt, verbale Gewalt usw.

Eine unsaubere Verwendung des Gewaltbegriffes, bei der unterstellt wird, daß jeder wisse, was mit dem Begriff gemeint ist, ist nicht statthaft, denn der Begriff ist alles andere als eindeutig (vgl. KUNCZIK, 1994, S. 10).

Daher steht in meinem Verständnis von Gewalt dieser Begriff als "körperliche Bedrohung, Verletzung oder Vernichtung" (physische Gewalt) im Vordergrund, weil ich in meinen weiteren Ausführungen auf weitere Verwirrungen verzichten möchte. Alle anderen Begriffsdefinitionen, wie z.B. „strukturelle Gewalt, psychische Gewalt, verbale Gewalt, sexuelle Gewalt“ usw., bezeichne ich als „Formen von Macht“, sofern sie keine körperlichen Angriffe umfassen. Sie kann vielleicht auch gefährlicher sein als körperliche Gewalt.

2.2. Aggression

2.2.1. Begriffs(er)klärung

Auch hier versuche ich zunächst, mit Hilfe einiger Autoren auf den Begriff „Aggression“ einzugehen.

Zur allgemeinen Verständniserweiterung sollte zwischen konstruktiver und destruktiver Aggression unterschieden werden. Konstruktive Aggression bedeutet, sich mit jemand anderem auseinanderzusetzen, ohne die Absicht, diesen zu verletzen. Destruktive Aggression kränkt den anderen, schädigt oder vernichtet ihn (vgl. SINGER, 1988,
S. 102).

Aggression ist jene psychische Energie, die notwendig ist, um auf eine Sache oder eine Person zuzugehen, ein Problem zu bewältigen, sich in einer Sache gegen jemanden durchzusetzen. Dieser positive Anteil der Aggression könnte als konstruktive Aggression interpretiert werden. Der lateinische Wortursprung (aggredior) geht in diese Richtung, „aggressio“ hat dort die Bedeutung „Anlauf“ (vgl. VOLKER, 1996, S. 10).

Die meisten Menschen verstehen unter Aggression etwas Destruktives: sinnlose Körperverletzung, Brutalität, Vandalismus. Aggressivität wird mit BÖSE gleichgesetzt. Oft wird dabei vergessen, daß die positive Seite des lateinischen Verbs AGGREDI (aggredior, aggressus sum) wie „heranschreiten, sich nähern, sich freundlich an jemanden wenden, sich zu etwas anschicken, unternehmen, beginnen, versuchen, etwas in Angriff nehmen“ verloren geht. Aggressiv heißt also neben „überfallen, in feindlicher Absicht angreifen“ auch „versuchen, beginnen, etwas unternehmen“ (vgl. Zeltner, 1993, S. 68).

In welcher Weise und mit welcher Absicht „an jemanden herangegangen wird“, läßt die lateinische Sprache offen. Erst der Kontext verrät mehr oder weniger freundliche bzw. feindliche Absichten. (vgl. WINKEL in Pädagogik, 3/93, S. 8)

Hacker läßt die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes („In-Angriff-Nehmen“ - Aktivität) nicht außer Acht, er definiert Aggression als „die dem Menschen innewohnende Disposition, Kompetenz oder Bereitschaft, auf Grund seiner angeborenen Lernfähigkeit Handlungsweisen zu entwickeln, die sich ursprünglich in Aktivität und ‘Kontaktlust’, später in den verschiedensten gelernten und sozial vermittelten, individuellen und kollektiven Formen, von Selbstbehauptung bis zur Grausamkeit, ausdrücken.“ (HACKER, 1985, S. 38).

Nach Ottomeyer umfaßt Aggression zunächst ein breites Feld von Lebensäußerungen eines Organismus, bei denen die Lebensäußerung eines anderen in intendierter Weise kurz- oder längerfristig blockiert wird. Strittig scheint ihm, ob man die häufigsten physiologischen Begleitumstände (erhöhtes Aktivationsniveau, Adrenalinspiegel, usw.) in die Definition hineinnehmen sollte. Die menschliche Aggression kann ja distanziert, bürokratisch oder unkörperlich sein. Fromm unterscheidet „gutartige“ (gesunde, entwicklungsfördernde) und „bösartige“ (aggressive) Aggressionsformen. Diese aggressiven Lebensäußerungen (Brutalität und Sadismus) wirken auf den fremden Organismus in einer solchen Weise ein, daß dessen Entwicklungsprozesse beeinträchtigt oder sogar beendet werden (vgl. Ottomeyer, 1992, S. 126).

Wenn wir von eigenen aggressiven Neigungen oder von Aggressionen als Folge von Wut und Angst reden, verstehen wir darunter meistens die destruktive Seite der Aggressivität und mißachten dabei den kreativen Aspekt. Aggression wird dann mißverständlicherweise ohne vorherige Begriffserklärung mit Gewalt gleichgesetzt. So wird Aggression als ein Verhalten definiert, welches Persönliches verletzt und zerstört (Körper, Psyche, Besitz). Der Sozialpsychologe Werner Herkner bezeichnet „solche

[...]

Ende der Leseprobe aus 143 Seiten

Details

Titel
Gewalt an Schulen
Hochschule
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt  (Institut für Schulpädagogik)
Note
Gut
Autor
Jahr
1997
Seiten
143
Katalognummer
V12990
ISBN (eBook)
9783638187541
ISBN (Buch)
9783656449720
Dateigröße
1030 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Aggression, Prävention
Arbeit zitieren
Mag. Andrea Kanzian (Autor:in), 1997, Gewalt an Schulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12990

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