Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Es legt in Deutschland die rechtlichen Rahmen-bedingungen für ca. 30 Millionen abhängig Beschäftigte fest. In der Regel begründet das Arbeitsverhältnis die Existenzgrundlage für den Erwerbstätigen. Aus diesem Grund bedürfen die Arbeitnehmer des besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. Dem Arbeitsrecht kommt hierbei überragende Bedeutung zu.
Aufgrund der Wertentscheidung des Grundgesetzes (GG) für eine freie Markt-wirtschaft und der durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit, muss es den Koalitionen erlaubt sein Tarifverträge zu schließen, in denen sie die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder festlegen. Durch die unterstellte Kräfteparität der Koalitionen entfällt das besondere Schutzbedürfnis des einzelnen Arbeitnehmers und der Gesetzgeber muss seine Regelungskompetenz im tariflichen Bereich zurücknehmen.
Doch was passiert, wenn eine Arbeitnehmerkoalition ihrem Schutzauftrag nicht gerecht wird? Insbesondere in der Leiharbeit wurden in den letzten fünf Jahren Tarifverträge abgeschlossen, durch welche die Arbeitsbedingungen in dieser Branche massiv zuungunsten der Arbeitnehmer verändert wurden. Aus Arbeit-nehmersicht besonders unvorteilhafte Tarifverträge wurden von der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP abgeschlossen.
Anliegen dieser Arbeit ist es, zunächst die rechtstheoretischen und gesetzlichen Grundlagen des Tarifwesens in Hinblick auf die Leiharbeit darzustellen. Insbe-sondere soll hier schon auf die Möglichkeit des Abbaus von tarifdispositiven Arbeitsnehmerschutzrechten durch Tarifabschlüsse hingewiesen werden. Im zweiten Teil dieser Hausarbeit erfolgt eine kurze Vorstellung der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP und eine anschließende Analyse der Tarifabschlüsse der CGZP im Bereich der Leiharbeit. Anhand dieser Analysen soll aufgezeigt werden, wie im Bereich der Leiharbeit Arbeitnehmerschutzvorschriften zuun-gunsten der Leiharbeiter tariflich abgedungen werden.
Aus der Notwendigkeit der Beschränkung im Rahmen einer Hausarbeit kann die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der CGZP hier nicht diskutiert werden. Hierfür sei auf die angegebene Literatur verwiesen. Es erfolgt im Ausblick eine kurze Darstellung auf welchem Wege die Tarifunfähigkeit der CGZP und damit die Unwirksamkeit der von ihr geschlossen Tarifverträge festgestellt werden könnte.
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung
1 Der Tarifvertrag
1.1 Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags
1.2 Tarifdispositivität arbeitsrechtlicher Normen
2 Leiharbeit
2.1 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
2.1.1 Das Gebot der eingeschränkten Gleichbehandlung aus § 9 Nr. 2 AÜG
2.1.1.1 Tarifdispositivität von § 9 Nr. 2 AÜG
2.1.1.2 Grenzen der Tarifdispositivität von § 9 Nr. 2 AÜG
3 Tarifverträge der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen)
3.1 Die CGZP
3.2 Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit und in der CGZP
3.3 Die Tarifverträge der CGZP
3.3.1 Haustarifverträge der CGZP
3.3.1.1 Haustarifvertrag zwischen der CGZP und der Alpha Personalmanagement GmbH
3.3.1.2 Haustarifvertrag zwischen der CGZP und den Firmen der Neptun-Unternehmensgruppe
3.3.2 Auswertung
4 Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, wie durch tarifvertragliche Regelungen, insbesondere der Christlichen Tarifgemeinschaft CGZP, der gesetzliche Schutz von Leiharbeitnehmern umgangen und deren Arbeitsbedingungen zuungunsten der Beschäftigten verschlechtert werden.
- Rechtstheoretische Grundlagen des Tarifwesens
- Die Rolle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- Funktionsweise und Problematik der CGZP-Tarifabschlüsse
- Analyse von Haustarifverträgen als Instrument der Kostensenkung
- Die Debatte um die Tariffähigkeit und Wirksamkeit der CGZP
Auszug aus dem Buch
3.3.1.1 Haustarifvertrag zwischen der CGZP und der Alpha Personalmanagement GmbH
Durch einen ersten Vergleich wird schnell deutlich, dass der Haustarifvertrag zwischen der CGZP und der Alpha Personalmanagement GmbH noch einmal das Lohniveau des Flächentarifvertrags zwischen der CGZP und dem AMP unterschreitet. Laut Haustarifvertrag ist im Jahr 2008 in der untersten Entgeltgruppe im ersten Beschäftigungsjahr eine Entlohnung von 6,34 € (§ 2 c) Entgelttarifvertrag zwischen der CGZP und den Firmen der Alpha Personalmanagement GmbH) zu zahlen. Dies sind 12% weniger als im Flächentarifvertrag zwischen CGZP und AMP. Das hausvertragliche Entlohnungsmodell der Alpha Personalmanagement GmbH ist auf eine längere Verweildauer der Mitarbeiter ausgerichtet (vgl. Schüren 2008: 242f.). Während im AMP-Vertrag nach Ende der sechsmonatigen Probefrist, die für die Probezeit geltende Senkung des Entgelts um 9,5 % zurückgenommen wird (Nr. 4. Entgeltrahmentarifvertrag zwischen der CGZP und AMP), muss ein Arbeitnehmer der Alpha Personalmanagement GmbH ein volles Jahr auf eine tariflich vorgesehene vierprozentige Lohnsteigerung warten (§ 2 c) Entgelttarifvertrag zwischen der CGZP und den Firmen der Alpha Personalmanagement GmbH). Erst mit Beginn der zweiten Hälfte des ersten Jahres der Beschäftigung realisiert sich damit das volle Einsparpotential des Haustarifvertrages für die Alpha Personalmanagement GmbH. Für die Dauer des zweiten Halbjahres des ersten Beschäftigungsjahrs liegt die Entlohnung beachtliche 12 % unter dem AMP-Tarif.
Obwohl sich die Lohnhöhe des Hausvertrags sukzessiv an den AMP-Tarif annähert, liegt das für die folgenden Jahre vereinbarte Entgelt weiterhin unter dem Niveau des AMP-Flächentarifvertrags. Erst mit dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit wird die Entgelthöhe des AMP-Tarifs erreicht und mit einem Stundenlohn von 7,39€ sogar leicht überschritten.
Zusammenfassung der Kapitel
0 Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung des Arbeitsrechts als Schutzinstrument dar und problematisiert den Missbrauch von Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche zur Aushöhlung von Schutzrechten.
1 Der Tarifvertrag: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Grundlage der Tarifautonomie, das Prinzip der Richtigkeitsgewähr und die tarifdispositive Natur vieler arbeitsrechtlicher Normen.
2 Leiharbeit: Es werden die Grundstrukturen des Leiharbeitsverhältnisses sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dessen "Equal pay"-Gebot und dessen Ausnahmen analysiert.
3 Tarifverträge der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen): Dieser Hauptteil analysiert die CGZP als Akteur, die Problematik ihrer geringen Mitgliederbasis und untersucht anhand von Haustarifverträgen die Strategien zur tariflichen Kostensenkung.
4 Ausblick: Der Ausblick erörtert die rechtlichen Unsicherheiten hinsichtlich der Tariffähigkeit der CGZP und die möglichen Konsequenzen für die Branche bei einer gerichtlichen Feststellung der Tarifunfähigkeit.
Schlüsselwörter
Leiharbeit, Tarifvertrag, CGZP, AÜG, Tarifdispositivität, Richtigkeitsgewähr, Equal pay, Arbeitsrecht, Haustarifvertrag, Kostensenkung, Arbeitnehmerschutz, Tarifunfähigkeit, Koalitionsfreiheit, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der kritischen Analyse von Tarifabschlüssen in der Leiharbeitsbranche und der Frage, wie diese zur Verschlechterung von Arbeitnehmerschutzrechten genutzt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Tarifrecht, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Rolle der Christlichen Tarifgemeinschaft (CGZP) und die rechtlichen Grenzen der Tarifdispositivität.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie durch tarifliche Gestaltung in der Leiharbeit gesetzliche Standards ("Equal pay") systematisch zuungunsten der Leiharbeitnehmer unterschritten werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und arbeitsmarktpolitische Analyse, wobei sie sich auf Gesetzestexte, aktuelle Fachliteratur, Kommentare und Gerichtsurteile stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Haustarifverträge der CGZP und deckt die Methoden auf, mit denen Kostensenkungen auf Kosten der Arbeitnehmer realisiert werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Leiharbeit, CGZP, Tarifdispositivität, Richtigkeitsgewähr und die Tariffähigkeit von Gewerkschaften.
Wie unterscheidet sich der Haustarifvertrag der Alpha Personalmanagement GmbH vom Standard?
Er unterschreitet das Niveau des Flächentarifvertrags deutlich und sieht eine längere Wartezeit für Lohnsteigerungen vor, was das Einsparpotenzial für den Arbeitgeber maximiert.
Welche Rolle spielt die "Richtigkeitsgewähr" in dieser Argumentation?
Die Richtigkeitsgewähr unterstellt, dass Tarifparteien zu gerechten Ergebnissen kommen, weshalb der Gesetzgeber tarifdispositive Abweichungen erlaubt. Die Arbeit argumentiert jedoch, dass diese Prämisse bei der CGZP nicht greift.
Warum ist die Tariffähigkeit der CGZP rechtlich umstritten?
Es bestehen erhebliche Zweifel in der Literatur und vor Arbeitsgerichten, ob die CGZP tatsächlich eine wirksame Gewerkschaft mit ausreichender Mitgliederbasis ist, um Tarifverträge mit der beschriebenen Bindungswirkung zu schließen.
- Arbeit zitieren
- Felix Hadwiger (Autor:in), 2008, Tarifverträge in der Leiharbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129910