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Kategorisierung von Menschenrechten

Rechtsgeschichtliche Betrachtung der Unterteilung der Menschenrechte in drei Generationen oder Dimensionen

Titel: Kategorisierung von Menschenrechten

Seminararbeit , 2021 , 34 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Maximilian Hübler (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Menschenrechte werden heute in drei Generationen oder Dimensionen eingeteilt.
Woher kommt diese Unterteilung? Wer hat sie zuerst aufgebracht? Hat sie eine historische Berechtigung in der Form, dass sich die Zeitgenossen darüber bewusst waren, Menschenrechte einer neuen Art (Generation oder Dimension) zu erstreben? Wie verhält es sich dabei insbesondere mit der zweiten Generation (oder Dimension) der Menschenrechte? Lässt sich in der Arbeiterbewegung des neunzehnten Jahrhunderts in Bezug auf Menschenrechte, vor allen Dingen in Bezug auf die zentrale Frage, ob diese zu erstreben seien oder nicht, eine einheitliche Linie ausmachen? Falls nicht, wie waren die unterschiedlichen Positionen? Wie standen die Klassiker des Marxismus-Leninismus zu Menschenrechten?
Thema dieser Arbeit ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Unterteilung der Menschenrechte, anhand der zuvor aufgeworfenen Fragen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II. Methodik

III. Geschichtliche Betrachtung der Unterteilung der Menschenrechte in Generationen/Dimensionen mit Fokus auf der zweiten Generation/Dimension

1. Geschichtliche Betrachtung der Unterteilung der Menschenrechte in Generationen/Dimensionen

a) Unterteilung der Menschenrechte in drei Generationen/Dimensionen

aa) Unterscheidung zwischen Freiheits- und Sozialrechten

bb) Unterscheidung zwischen Gruppen- und Individualrechten

cc) Plausibilität der Unterscheidung

b) Gesellschaftlichen Strömungen, die zur Unterteilung führten

aa) Der Beginn der modernen Menschenrechtsidee

bb) Entwicklung des Bedürfnisses nach Sozialrechten

cc) Segregation der Gruppenrechte

dd) Internationalisierung und Universalisierung der Menschenrechte

2. Zeitgenössisches Bewusstsein mit Fokus auf die Sozialrechte

a) Verhältnis von Arbeiterbewegung und Menschenrechten im 19. Jhd.

aa) Begriff der Menschenrechte in der Arbeiterbewegung

bb) Forderungen von Menschenrechten

cc) Kritik an den Menschenrechten

b) Positionen der Klassiker des Marxismus-Leninismus

aa) Engels und Marx

bb) Lenin und Stalin

c) Zeitgenössische Wahrnehmung der Entstehung von Rechten der dritten Generation/Dimension

3. Fazit

IV. Abschließende Bemerkung

Zielsetzung & Forschungsthemen

Diese Arbeit untersucht die historische Entstehung und die Plausibilität der Unterteilung von Menschenrechten in drei Generationen bzw. Dimensionen. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Klassifizierung ein Resultat politischer Interessen im Kalten Krieg oder das Ergebnis eines genuinen Strebens nach neuen Rechten darstellt, mit besonderem Fokus auf die zweite Dimension (Sozialrechte) und die Entwicklung innerhalb der Arbeiterbewegung sowie den Positionen des Marxismus-Leninismus.

  • Historische Analyse der Entstehung von Menschenrechtskonzepten seit der Aufklärung.
  • Untersuchung der Abgrenzung zwischen Freiheits-, Sozial- und Gruppenrechten.
  • Kritische Beleuchtung der Haltung sozialistischer Klassiker gegenüber den Menschenrechten.
  • Überprüfung der universellen Geltung von Menschenrechten im Kontext unterschiedlicher Wertesysteme, insbesondere am Beispiel afrikanischer Traditionen.
  • Bewertung der heutigen Bedeutung der Generationenunterteilung im Lichte völkerrechtlicher Entwicklungen.

Auszug aus dem Buch

cc) Plausibilität der Unterscheidung

Fraglich ist, inwiefern eine solche Unterteilung plausibel ist. Die Kategorisierung in Generationen scheint zunächst deshalb fragwürdig, weil sie darauf schließen lässt, dass sich die Menschenreche zeitlich nacheinander abgelöst hätten, und nicht neben- und miteinander bestehen. Auch eine dadurch möglicherweise intendierte Rangordnung ist heutzutage nicht mehr tragbar. Nachdem sich die führenden Staaten der Weltgemeinschaft bereits mit der Schlussakte von Helsinki (kurz: KSZE) aus dem Jahr 1975 erstmals einheitlich selbst dazu verpflichteten, die aus der Würde des Menschen abgeleiteten „bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie andere[…] Rechte[…] und Freiheiten“ als Menschenrechte mit universeller Geltung anzuerkennen und sie zur Erhaltung und Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und allgemeinem Wohlergehen zu fördern, wurde in der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte im Jahr 1993 und der von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Resolution 48/141 entschieden, auf eine Unterscheidung nach Gewichtung der Typen von Menschenrechten bisweilen vollständig zu verzichten. In Artikel 5 derselben heißt es, dass alle Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und einen Sinnzusammenhang bilden. Daraus folgt, dass die einen Rechte ohne die anderen nicht bestehen sollen. In Artikel 15 wird „[…] die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne jeden Unterschied […]“ verlangt. Auf dem Weltgipfel 2005 wurde diese Erklärung im UN-Dok. A/60/L.1, Nr. 121 wiederholt. Darin mit umfasst ist ausdrücklich auch das Recht auf Entwicklung.

Kapitelübersicht

I Einleitung: Die Einleitung führt in das Spannungsfeld der Menschenrechte ein und skizziert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit deren historischer Unterteilung.

II. Methodik: Dieses Kapitel erläutert die methodische Vorgehensweise, insbesondere die Bedeutung zeitgenössischer Quellen und historischer Begriffsanalysen für die Untersuchung.

III. Geschichtliche Betrachtung der Unterteilung der Menschenrechte in Generationen/Dimensionen mit Fokus auf der zweiten Generation/Dimension: Dieses zentrale Kapitel analysiert systematisch die verschiedenen Generationen der Menschenrechte, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Entstehung sowie die Wahrnehmungsweise durch zeitgenössische Bewegungen.

3. Fazit: Das Fazit resümiert, dass die Unterteilung in Generationen vor allem ein historisch bedingtes Produkt des 20. Jahrhunderts ist und heute zugunsten eines universellen und unteilbaren Verständnisses an Bedeutung verliert.

IV. Abschließende Bemerkung: Die abschließende Bemerkung betont die Notwendigkeit, auch zukünftig an einem gemeinsamen Konsens über die Menschenrechte zu arbeiten, ungeachtet ihrer historischen Verwobenheit mit politischen Interessen.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Menschenrechtsgenerationen, Sozialrechte, Arbeiterbewegung, Marxismus-Leninismus, Gruppenrechte, Universalität, Unteilbarkeit, Wiener Weltkonferenz, Politische Ideologien, Historische Semantik, Völkerrecht, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Ubuntu.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der geschichtlichen Entstehung der Unterteilung von Menschenrechten in drei Generationen bzw. Dimensionen und hinterfragt deren zeitgeschichtliche Plausibilität.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Felder sind die Unterscheidung zwischen Freiheits- und Sozialrechten, die historische Entwicklung der Menschenrechtsidee sowie deren Rezeption durch die Arbeiterbewegung und marxistisch-leninistische Denker.

Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, ob die Unterteilung der Menschenrechte eher politisch motiviert war oder aus einem echten Bedürfnis nach Ergänzung der Menschenrechte um neue Kategorien entstand.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine geschichtswissenschaftliche Herangehensweise, die zeitgenössische Quellen sowie Sekundärliteratur zur historischen Begriffsanalyse und sozial-strukturalen Untersuchung kombiniert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der Menschenrechtsgenerationen sowie eine detaillierte Analyse der historischen Strömungen, die zu dieser Einteilung führten, inklusive der Kritik aus dem sozialistischen Lager.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Begriffe wie Menschenrechtsgenerationen, Unteilbarkeit, Arbeiterbewegung, Marxismus-Leninismus, Universalität und politischer Kontext bilden den Kern des wissenschaftlichen Diskurses der Arbeit.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Arbeiterbewegung?

Die Arbeit zeigt auf, dass die Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts zwar eigene Anforderungen an soziale Gerechtigkeit stellte, aber kein einheitliches Streben nach einer "neuen Menschenrechtsgeneration" im heutigen Sinne verfolgte.

Existiert die "dritte Generation" von Menschenrechten auch in traditionellen afrikanischen Kulturen?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Forderungen nach Gruppenrechten, wie sie in der afrikanischen Tradition (z.B. Ubuntu) vorkommen, dort eine andere, kollektivistische Basis haben und nicht ohne Weiteres mit modernen Menschenrechtsvorstellungen gleichzusetzen sind.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Kategorisierung von Menschenrechten
Untertitel
Rechtsgeschichtliche Betrachtung der Unterteilung der Menschenrechte in drei Generationen oder Dimensionen
Hochschule
Universität Bayreuth  (Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte (Zivilrecht VII))
Veranstaltung
Schwerpunktveranstaltung: Menschenrechte: Geschichte, Theorie, Internationalisierung
Note
14 Punkte
Autor
Maximilian Hübler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
34
Katalognummer
V1299744
ISBN (PDF)
9783346769855
ISBN (Buch)
9783346769862
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsgeschichte Menschenrechte Freiheitsrechte Sozialrechte Gruppenrechte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Maximilian Hübler (Autor:in), 2021, Kategorisierung von Menschenrechten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1299744
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  34  Seiten
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