Der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern hat viele Gesichter. Neben dem Streit um Jerusalem und der israelischen Siedlungspolitik wurde der Beginn des Baus einer kilometerlangen Sperranlage im Westjordanland durch Israel im Jahr 2003 zu einem weiteren Konfliktherd dieser jahrzehntelangen Auseinandersetzung. Nicht allein die dadurch entstehende verkehrstechnische Problematik sorgt für Unmut, sondern auch die Tatsache, dass die errichtete Sperranlage teilweise sehr tief in palästinensische Gebiete hineinragt oder auch palästinensische Landstriche zu Enklaven macht, da sie komplett von der Mauer umschlossen werden. Palästinensische Gebiete, die sich zwischen der israelischen Grenze und der Mauer
befinden, sind dabei teilweise von wichtigen zivilen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Krankenhäuser abgeschnitten. Von israelischer Seite wird als Grund für den Mauerbau die Minderung der Terrorgefahr angeführt. Allerdings erscheint dieses Argument aufgrund der negativen Implikationen für die Palästinenser als unbefriedigend. Es drängt sich die juristische Frage nach der Legalität dieser Maßnahme auf. Im Rahmen dieser Arbeit soll
spezifisch untersucht werden, ob der Bau der israelischen Mauer gegen Normen des humanitären Völkerrechts verstößt. Die Basis hierfür stellt die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) dar. Es werden zudem diverse Aufsätze zu diesem Gutachten des IGHs berücksichtigt. Die Arbeit ist dergestalt aufgebaut, dass zunächst die Anwendbarkeit der beiden großen Vertragswerke des humanitären Völkerrechts – der Haager Landkriegsordnung und den IV. Genfer Konventionen – geprüft wird. Im Anschluss daran werden die für den vorliegenden Sachverhalt zutreffenden Normen dieser Rechtstexte aufgegriffen und untersucht, ob sie für den vorliegenden Fall einschlägig sind und ob sie eventuell verletzt werden. Im Rahmen der Prüfung dieser Normen wird auch die Frage der militärischen Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit aufkommen. Da dieser Prüfungsschritt den substanziellen Kern der vorliegenden Arbeit umfasst, wird dieser Untersuchung ein gesonderter Unterpunkt gewidmet.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 ANWENDBARKEIT DER BEIDEN ZENTRALEN VERTRAGSWERKE DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS
2.1 ANWENDBARKEIT DER HAAGER LANDKRIEGSORDNUNG
2.2 ANWENDBARKEIT DER IV. GENFER KONVENTION
3 PRÜFUNG DER RELEVANTEN NORMEN DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS
3.1 ABSOLUTE NORMEN
3.1.1 Verletzung der Eigentumsrechte
3.1.2 Verschickung der eigenen Bevölkerung in besetztes Gebiet
3.2 DISPOSITIVE NORMEN
3.2.1 Umsiedlung der Bevölkerung im besetzten Gebiet
3.2.2 Verbot von Zerstörungen
3.3 RECHTFERTIGUNG DES BAUS DER SPERRANLAGE
3.3.1 Militärische Notwendigkeit
3.3.2 Verhältnismäßigkeit
4 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die völkerrechtliche Legalität des Baus der israelischen Sperranlage im Westjordanland unter Berücksichtigung des IGH-Gutachtens und relevanter Vertragswerke des humanitären Völkerrechts.
- Analyse der Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung und der IV. Genfer Konvention auf das besetzte Gebiet.
- Unterscheidung und Prüfung absoluter sowie dispositiver Normen hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen.
- Bewertung der Argumente für eine militärische Notwendigkeit der Sperranlage.
- Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der baulichen Maßnahmen angesichts der Auswirkungen auf die palästinensische Zivilbevölkerung.
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Militärische Notwendigkeit
Der Bau der Sperranlage wird von israelischer Seite stets mit dem Argument der militärischen Notwendigkeit verteidigt. Dabei ist es zweifelsohne der Fall, dass sich Israel mit zahlreichen rücksichtslosen Tötungen konfrontiert sieht, wobei es auch unbestritten ist, dass Israel das Recht zusteht, das Leben seiner Bürger zu schützen.34 Für die weitere Analyse ist es zum Zwecke der Klarheit zunächst von Vorteil, zu unterscheiden, ob die Anschläge im besetzten Westjordanland stattfinden oder auf israelischem Territorium. In beiden Fällen ist die Maßnahme des Mauerbaus eine geeignete militärische Maßnahme, da davon auszugehen ist, dass die terroristische Gefahr für Israel gemindert wird. Finden die Terroranschläge auf israelische Siedlungen im Westjordanland statt, kann der Bau einer Mauer zwar als „the most adequate and effective response to meet the existing threat“35 angesehen werden. Fraglich ist hier allerdings, ob sich Israel auf den Schutz der israelischen Siedler berufen kann und der Sperranlagenbau als militärisch notwendige Maßnahme zum Schutz der eigenen Bevölkerung betrachtet werden kann.36 Dies ist deshalb nicht möglich, da sich die Siedlungen unrechtmäßig im besetzten Gebiet befinden. Die Siedlungspolitik ist deshalb illegal, weil sie gegen Art. 49 Abs. 6 IV. GK verstößt, wonach die Besatzungsmacht nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet umsiedeln darf.37 Hier ist die Regel ex injuria jus non oritur anzuführen, da aus der illegalen Siedlungspolitik kein Recht auf den Schutz dieser Kolonien erwachsen kann. Und wo kein Recht auf den Schutz der Bevölkerung vorliegt, kann es auch keine militärische Notwendigkeit im Zuge von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik des Mauerbaus im Westjordanland und Definition der Forschungsfrage unter Einbeziehung der Entscheidung des IGH.
2 ANWENDBARKEIT DER BEIDEN ZENTRALEN VERTRAGSWERKE DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS: Prüfung, ob die Haager Landkriegsordnung und die IV. Genfer Konvention rechtlich auf die Situation der besetzten Gebiete anwendbar sind.
3 PRÜFUNG DER RELEVANTEN NORMEN DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS: Juristische Untersuchung konkreter Rechtsnormen, unterteilt in absolute und dispositive Verbote sowie deren Rechtfertigungsmöglichkeiten.
4 ZUSAMMENFASSUNG: Fazit der Untersuchung, das den Mauerbau als völkerrechtswidrig und unverhältnismäßig einstuft.
Schlüsselwörter
Humanitäres Völkerrecht, Sperranlage, Israel, Palästinenser, Westjordanland, IGH-Gutachten, Haager Landkriegsordnung, IV. Genfer Konvention, Militärische Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Besatzungsmacht, Eigentumsrechte, Siedlungspolitik, Freizügigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Zulässigkeit der israelischen Sperranlage im Westjordanland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das humanitäre Völkerrecht, die Rechtmäßigkeit der Besatzung und die Abwägung zwischen militärischer Sicherheit und zivilen Rechten.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob der Bau der israelischen Mauer gegen geltende Normen des humanitären Völkerrechts verstößt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine juristische Analyse auf Basis internationaler Vertragswerke sowie unter Heranziehung des IGH-Gutachtens von 2004.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anwendbarkeit der Rechtsnormen sowie eine detaillierte Analyse der Verletzungen durch die Sperranlage, inklusive der Fragen zur militärischen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind humanitäres Völkerrecht, IGH, Sperranlage, Besatzungsrecht und Verhältnismäßigkeit.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen absoluten und dispositiven Normen eine wichtige Rolle?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da absolute Normen keine Ausnahmen zulassen, während dispositive Normen unter bestimmten Bedingungen (militärische Notwendigkeit) abgewogen werden können.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Rechtfertigung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Bau der Sperranlage selbst bei unterstellter militärischer Notwendigkeit aufgrund der massiven negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig und damit völkerrechtswidrig ist.
- Quote paper
- Manuel Andersch (Author), 2006, Eine Analyse der Aspekte des humanitären Völkerrechts in der Wall-Opinion des IGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130099