Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungs-zusammenarbeit offeriert verschiedene Betrachtungsweisen. So stellt sich zunächst die Frage, ob für Technologietransfer überhaupt spezielle rechtliche Konzepte in der Entwicklungszusammenarbeit nötig sind. Bejaht man dies, so stellen sich weitere Fragen nach in diesem Zusammenhang möglicherweise bereits bestehenden Konzepten und deren Geeignetheit hinsichtlich der mit dem Transfer von Technologie in Entwicklungsländer beabsichtigten Ziele. Weiterhin ist zu überlegen, ob ein rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit bereits dann vorliegt, wenn es nur bestimmte Themen im Zusammenhang mit Technologietransfer thematisiert oder ob dies nur der Fall ist, wenn ein sehr breites thematisches Regelungsspektrum erfasst wird.
Zur Beantwortung dieser Fragen erscheint die Erstellung eines thema-tischen Diskussionsfundaments notwendig. Hierzu soll daher zunächst auf den Begriff des Technologietransfers näher eingegangen werden und eine Darstellung erfolgen, inwieweit Technologietransfer für die Entwicklungsländer ein völkerrechtliches Problem darstellt. Im Anschluss erfolgt eine exemplarische Übersicht möglicher Beispiele von rechtlichen Technologietransferkonzepten. Zwei Beispiele sollen dabei näher untersucht werden und die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen unterstützen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Definition Technologie
II. Definition (Internationaler) Technologietransfer
III. Technologietransfer als völkerrechtliches Problem für die Entwicklungsländer und die entwickelten Staaten
1. Technologietransfer aus Sicht der Entwicklungsländer
2. Technologietransfer aus Sicht der entwickelten Staaten
C. Bestehende Regelungen zum Technologietransfer
I. Zur Verwendung des Begriffs Technologietransfer
II. Internationale Technologietransfer-Regelungen hinsichtlich Entwicklungsländern
1. Regelungen auf bilateraler Ebene
2. Regelungen auf regionaler und multilateraler Ebene
D. Technologietransfer als allgemeines rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit
I. Allgemeine rechtliche Technologietransfer-Konzepte auf Basis der bestehenden staatlich fokussierten Technologietransfer-Vereinbarungen
II. Bestehende staatlich und privatwirtschaftlich fokussierte Technologietransfer-Vereinbarungen als Grundlage für allgemeine rechtliche Technologietransfer-Konzepte
1. Der Entwurf des Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer
a) Zeitliche Einordnung des Entwurfs
b) Rechtscharakter des Entwurfs
c) Inhaltliche Struktur des Entwurfs
d) Regelungen mit Bezug zu den Entwicklungsländern
e) Wettbewerbsrechtliche Regelungen im Entwurf
aa) Rechtliche Ausgangssituation
bb) Der Streitstand bei den Verhandlungen
cc) Zu den Wettbewerbsregeln des letzten Entwurfsstands
f) Schuldrechtliche Regelungen im Entwurf
g) Weitere Regelungsbereiche im Entwurf
2. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
a) Zeitliche Einordnung und Rechtscharakter
b) Regelungen mit direktem Bezug zu den Entwicklungsländern
c) Weitere Regelungen ohne direkten Bezug zu Entwicklungsländer
III. Bedingungen für das Vorliegen eines rechtlichen Konzepts
IV. Schlussfolgerungen
1. Einzelbetrachtungen
a) Der Entwurf des „Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer“
b) Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
2. Der Entwurf des „Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer“ und TRIPS als Ausgangspunkte für ein zukünftiges rechtliches Konzept bzw. eine zukünftige rechtliche Konzeption
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob für den Technologietransfer in der Entwicklungszusammenarbeit spezielle rechtliche Konzepte existieren und inwiefern diese geeignet sind, die angestrebten Entwicklungsziele zu fördern. Dabei wird analysiert, inwieweit bestehende Regelwerke bereits als rechtliches Konzept qualifiziert werden können und ob sie als Grundlage für eine zukünftige Konzeption dienen können.
- Definition und völkerrechtliche Bedeutung des Technologietransfers
- Analyse des "Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer"
- Untersuchung des TRIPS-Abkommens hinsichtlich seiner Bedeutung für Entwicklungsländer
- Vergleich staatlich fokussierter versus marktbasierter Ansätze
- Diskussion über Bedingungen für ein umfassendes rechtliches Technologietransfer-Konzept
Auszug aus dem Buch
e) Wettbewerbsrechtliche Regelungen im Entwurf
Wettbewerbsregeln liegt der Gedanke der Kontrolle wirtschaftlicher Macht und der Verhütung deren Mißbrauchs zugrunde.57
Die Bestimmungen über beschränkende Geschäftspraktiken im vierten Kapitel haben eine zentrale Bedeutung im Gesamtentwurf des Verhaltenskodex und waren während der Arbeiten am Entwurf besonders umstritten.58 Auf die Hintergründe des Streits soll im folgenden etwas näher eingegangen werden.
aa) Rechtliche Ausgangssituation
Der Entwurf des Verhaltenskodex konnte sich nur an Ansätzen einer internationalen Wettbewerbsordnung orientieren. So findet sich in der Havanna-Charta von 1948 u.a. eine Formulierung, die das Verbot der Entwicklung oder Anwendung von Technologie oder Erfindungen in Monopolisierungsabsicht und die unrechtmäßige Erweiterung der unter Patenten, Handelsmarken oder Urherberrechten gewährten Rechte erwähnt.59 In der Folge wurden nur auf bilateraler und regionaler Ebene Fortschritte erzielt, so u.a. die Wettbewerbsregeln in der Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften.60 Ein weiterer Schritt war der „Code on Restrictive Business Practices“, der 1980 verabschiedet wurde, jedoch nie größere Praxisrelevanz erlangte.61
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Darstellung der Problemstellung bezüglich der Notwendigkeit spezieller rechtlicher Konzepte für den Technologietransfer in der Entwicklungszusammenarbeit.
B. Grundlagen: Definition der Begriffe Technologie und Technologietransfer sowie Analyse der völkerrechtlichen Problematik aus Sicht von Entwicklungs- und Industrieländern.
C. Bestehende Regelungen zum Technologietransfer: Überblick über die Verwendung des Begriffs in internationalen Abkommen und die Einordnung bilateraler sowie multilateraler Regelungsansätze.
D. Technologietransfer als allgemeines rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit: Detaillierte Untersuchung des UN-Verhaltenskodex und des TRIPS-Abkommens als rechtliche Konzepte bzw. Konzeptionen sowie deren Eignung als Ausgangspunkt für zukünftige Regelungen.
Schlüsselwörter
Technologietransfer, Entwicklungsvölkerrecht, Entwicklungszusammenarbeit, Internationaler Verhaltenskodex, TRIPS-Abkommen, geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht, Nord-Süd-Verhältnis, Technologisches Gefälle, Rechtskonzept, UNCTAD, Entwicklungsländer, Technologierechte, Handelsbezogene Aspekte, Technologische Kapazitäten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert Technologietransfer als rechtliches Konzept im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und prüft dessen Ausgestaltungsmöglichkeiten auf internationaler Ebene.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Definition des Technologietransfers, die Interessenkonflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie die Analyse konkreter internationaler Abkommen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob für Technologietransfer spezielle rechtliche Konzepte erforderlich sind und ob bestehende Ansätze ausreichen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht zu werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die völkerrechtliche Verträge, Entwürfe und fachspezifische Literatur auswertet, um Kategorisierungen für rechtliche Konzepte zu entwickeln.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich dem Vergleich zwischen dem UNCTAD-Entwurf eines Verhaltenskodex und dem TRIPS-Abkommen als zwei unterschiedliche Ansätze der Technologietransfer-Regulierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Technologietransfer, Entwicklungsvölkerrecht, geistiges Eigentum, TRIPS, Verhaltenskodex und Entwicklungszusammenarbeit sind die prägenden Begriffe.
Warum wird der "Internationale Verhaltenskodex für den Technologietransfer" als gescheitert betrachtet?
Der Entwurf fand aufgrund grundlegender Differenzen zwischen der "Gruppe der 77" und den Industrieländern keine breite politische Unterstützung für eine verbindliche Verabschiedung.
Welche Rolle spielt das TRIPS-Abkommen für Entwicklungsländer laut Autor?
TRIPS dient primär marktökonomischen Zielen und dem Schutz geistigen Eigentums, wobei es zwar Ausgleichsmechanismen enthält, jedoch kein umfassendes Konzept für Technologietransfer aus entwicklungspolitischer Sicht darstellt.
- Arbeit zitieren
- Helge Kraak (Autor:in), 2007, Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130354