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Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F. und § 15b InsO n.F.

Título: Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F. und § 15b InsO n.F.

Trabajo Escrito , 23 Páginas

Autor:in: Peter Beckermann (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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Diese Arbeit soll die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtsnormen § 64 GmbHG a.F. bzw. § 15b InsO n.F. herausstellen und aufzeigen, ob der Gesetzgeber im Wesentlichen für Haftungserleichterungen oder eher für zunehmende Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter gesorgt hat. Von besonderer Bedeutung für die Ausarbeitung war dementsprechend die isolierte Betrachtung beider Normen, um die einzelnen Tatbestandsmerkmale vollumfänglich aus-zuführen. Dieses Fundament bot die Grundlage für einen qualitativen Vergleich, der in vier Unterkapiteln beschrieben wird und dem Leser so prägnant die Unterschiede akzentuiert.

Die Corona-Pandemie zwingt bis heute viele Unternehmen in die Knie und führte sie teils so intensiv in eine Krise, dass sie hätten Insolvenz anmelden müssen, durch den Staat davor jedoch in Form von Staatshilfen grundsätzlich bewahrt wurden. Hierzulande, in Westeuropa, konnten die staatlichen Hilfen dafür sorgen, dass jede zweite Insolvenz verhindert werden konnte. Dies gelang nicht zuletzt durch die finanziellen Unterstützungen des Staates, sondern auch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Indes rechnet der weltgrößte Kreditversicherer Euler Hermes aber mit einer im Jahr 2022 wieder steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen. Es konnten sich zwar viele Unternehmen durch die staatliche Unterstützung aus dem Stadium einer Insolvenz befreien, es entstehen allerdings auch eine Menge verdeckt überschuldeter Unternehmen, sogenannte Zombiunternehmen, die für die Wirtschaft eine Gefahr darstellen. Somit kommt gerade auf Geschäftsführer in der Phase der Insolvenz eine bedeutende Verantwortung zu. Denn in der Phase einer durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entstehende Insolvenz sind die Geschäftsleiter verpflichtet, die Interessen des Unternehmens hinter die Interessen der Gesamtgläubiger zu stellen. Dies gelingt ihnen jedoch nicht immer, weshalb sie schnell in die persönliche Haftung durch masseschmälernde Zahlungen gelangen, die nach § 64 GmbHG a.F. bzw. § 15b InsO n.F. grundsätzlich verbotswidrig sind. Darüber sind sich viele Führungskräfte nicht im Klaren.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. § 64 GmbHG a.F.

III. § 15b InsO n.F.

IV. Vergleich beider Rechtsnormen

A. Zahlungen im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife und Stellung des Insolvenzantrags bzw. Antragsentscheidung

B. Zahlungen im Zeitraum zwischen Stellung des Insolvenzantrags und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

C. Zahlungen nach Ablauf der Insolvenzantragspflicht

D. Haftung verbotswidriger Zahlungen

V. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Haftung von Geschäftsführern bei Zahlungen in der Unternehmenskrise. Dabei wird insbesondere der Übergang von der alten Rechtslage nach § 64 GmbHG a.F. zur neuen Regelung gemäß § 15b InsO n.F. analysiert und kritisch hinterfragt, ob der Gesetzgeber die Haftungssituation für Geschäftsleiter durch diese Änderungen eher entspannt oder verschärft hat.

  • Haftungstatbestände für Geschäftsführer in der Insolvenzphase
  • Analyse des § 64 GmbHG a.F. im Vergleich zu § 15b InsO n.F.
  • Bedeutung der Sorgfaltspflichten bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • Rechtliche Bewertung der Pflichtenkollision bei Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
  • Rechtsfolgen bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Auszug aus dem Buch

II. § 64 GmbHG a.F.

Der vorliegende Paragraph regelt die Haftung für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung entsteht. Hier werden die Geschäftsführer — im Übrigen zählen dazu auch faktische Geschäftsführer — gegenüber der Gesellschaft in die Verantwortung genommen, woraus sich grundsätzlich die Rechtsfolge ergibt, dass diese verpflichtet sind, die geleisteten Zahlungen der Gesellschaft zu ersetzen, § 64 S. 1 GmbHG. Im Folgenden bilden sich einige Tatbestandsmerkmale heraus, bei denen die zuvor genannte Rechtsfolge eintritt.

Es wird ausschließlich die Ersatzpflicht für sämtliche Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geregelt, § 64 S. 1 GmbHG.

Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit in § 64 S. 1 GmbHG ist analog zur Vorschrift in § 17 InsO durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu verstehen. Somit liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können, § 17 Abs. 2 S. 1 InsO. Davon ist auszugehen, wenn zehn Prozent oder mehr der fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen nicht mehr getilgt werden können. Nur ein konkreter Einzelfall entscheidet über eine Abweichung des dreiwöchigen Zeitraums. Dazu zählt eine mit Sicherheit angrenzende Wahrscheinlichkeit, dass die Liquiditätslücke mindestens nahezu vollständig in absehbarer Zeit geschlossen wird. Den Gläubigern muss dabei die Verlängerung des Zeitraums aber auch zugemutet werden können. Eine reine Zahlungsstockung, die nicht zu dem Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit führt, ist bei Tilgungsschwierigkeiten fälliger Gesamtverbindlichkeiten anzunehmen, die innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden können.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Beleuchtung der Relevanz des Themas vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Zunahme von Unternehmensinsolvenzen sowie der Notwendigkeit für Geschäftsführer, rechtssicher zu handeln.

II. § 64 GmbHG a.F.: Detaillierte Darstellung der alten Rechtslage hinsichtlich der Haftung bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.

III. § 15b InsO n.F.: Einführung in die neue Norm, die mit Wirkung zum 1.1.2021 den § 64 GmbHG ablöste und eine einheitliche, rechtsformübergreifende Regelung schafft.

IV. Vergleich beider Rechtsnormen: Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand kritischer Zeiträume wie der Zeit bis zur Insolvenzantragstellung und der Zeit nach Ablauf der Antragspflicht.

V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der neuen Rechtslage, die einerseits Haftungserleichterungen durch Konkretisierungen bietet, andererseits aber bei Pflichtverletzungen erhebliche Haftungsrisiken birgt.

Schlüsselwörter

Geschäftsführerhaftung, § 64 GmbHG, § 15b InsO, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzantragspflicht, Sorgfaltspflicht, Masseschmälerung, Pflichtenkollision, Sanierung, Gläubigerschutz, Ersatzpflicht, Rechtssicherheit, SanInsFoG.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Haftung von Geschäftsführern für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, und vergleicht dabei die alte Rechtsgrundlage (§ 64 GmbHG) mit der neuen Regelung (§ 15b InsO).

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die Auslegung von Sorgfaltspflichten des Geschäftsleiters sowie der Umgang mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zahlungspflichten in der Krise.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsnormen aufzuzeigen und zu klären, ob der Gesetzgeber durch § 15b InsO eher Erleichterungen oder zusätzliche Risiken für Geschäftsleiter geschaffen hat.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor nutzt eine qualitative, rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einschlägiger juristischer Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die isolierte Betrachtung der alten und neuen Norm sowie einen detaillierten Vergleich in verschiedenen Zeitphasen, insbesondere im Hinblick auf Zahlungen an Gesellschafter und die Pflichtenkollision.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Geschäftsführerhaftung, Insolvenzantragspflicht, Pflichtenkollision und Sorgfaltspflicht charakterisiert.

Welche Rolle spielt die Sorgfaltspflicht gemäß § 15b Abs. 1 S. 2 InsO?

Sie fungiert als entscheidendes Kriterium, um Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang von verbotswidrigen Masseschmälerungen abzugrenzen und den Geschäftsführer so vor einer persönlichen Ersatzpflicht zu bewahren.

Wie unterscheidet sich die neue Rechtslage bei der Verjährung?

Während die reguläre Verjährung bei fünf Jahren verbleibt, wurde für börsennotierte Unternehmen eine zehnjährige Verjährungsfrist eingeführt, was eine Angleichung an aktienrechtliche Bestimmungen darstellt.

Final del extracto de 23 páginas  - subir

Detalles

Título
Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F. und § 15b InsO n.F.
Universidad
University of applied sciences, Düsseldorf
Autor
Peter Beckermann (Autor)
Páginas
23
No. de catálogo
V1303706
ISBN (PDF)
9783346772503
ISBN (Libro)
9783346772510
Idioma
Alemán
Etiqueta
vergleich haftung gmbhg inso Geschäftsführer
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Peter Beckermann (Autor), Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F. und § 15b InsO n.F., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1303706
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