Die Arbeit umfasst eine inhaltlichen Auseinandersetzung mit der im Rahmen der DAC 6 eingeführten Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in den §§ 138d ff. AO. Es wird dabei die nationale Umsetzung und deren Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta der EU thematisiert.
Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die Regelungen der §§ 138d ff. AO in ihren Grundrissen skizziert und hinsichtlich der in der Praxis relevanten Bereichen kritisch gewürdigt. Im weiteren Teil der Arbeit werden §§ 138d ff. AO einer grundrechtlichen Prüfung unterzogen mit dem Schwerpunkt im Bereich der Freiheiten innerhalb der Grundrechtecharta. Dabei wird vor allem die Konkurrenz zwischen nationalen und unionalen Grundrechten beleuchtet und ob die Eingriffe nach europarechtlichen Maßstäben zu rechtfertigen sind.
Inhaltsverzeichnis
B. Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
I. Grenzüberschreitende Gestaltungen
II. Beteiligte
III. Kennzeichen
1. Relevanztest
a) Steuerlicher Vorteil
b) Hauptvorteil
2. “white-list“
IV. Meldepflichtiger
V. Mitteilungsfrist
1. Bereitstellung zur Umsetzung
2. Bereitschaft zur Umstellung
3. Auffangtatbestand des § 138f Abs. 2 Nr. 3
C. Mitteilungspflicht und Grundrechte
I. Überschneidungen und Harmonisierung
II. Betroffene Grundrechte
1. Die Mitteilungspflicht und die unternehmerische Freiheit
2. Die Mitteilungspflicht und die Art. 7 und 8 GrCh
a) Schutzbereich
b) Eingriff
III. Rechtfertigung
1. Legitimes Ziel
2. Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Angemessenheit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Anforderungen der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß §§ 138d ff. AO und analysiert deren grundrechtliche Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sowie der EU-Grundrechtecharta.
- Struktur und tatbestandliche Voraussetzungen der Anzeigepflicht
- Abgrenzung der Begriffe Intermediär, Nutzer und Beteiligte
- Analyse des Relevanztests und des Hauptvorteilsbegriffs
- Grundrechtliche Prüfung der Mitteilungspflicht
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der steuerlichen Auskunftsersuchen
Auszug aus dem Buch
I. Grenzüberschreitende Gestaltungen
Das Gesetz knüpft die Mitteilungspflicht an den Begriff der „Gestaltung“. Dieser Begriff wird in der Richtlinie und den §§ 138d ff. AO bewusst nicht definiert, weshalb es einer Klarstellung bedarf. Nach deutscher Verwaltungsauffassung ist die Gestaltung ein „bewusster Schaffensprozess“. Dieses reale oder rechtliche Schaffen dient der Herbeiführung einer konkreten Situation. Der Prozess muss auf eine gewollte steuerliche Veränderung durch Handlungen, Transaktionen, Regelungen, Vereinbarungen, Vorgänge oder ähnliche Ereignisse abzielen. Zwingend notwendig ist das subjektive Element, den Willen für einen potenziellen Steuerfolg zu haben.
Hierfür wird ein aktives Tun vorausgesetzt, weshalb das Abwarten einer Frist nicht unter den Begriff der Gestaltung subsumiert werden kann.
Aus der gesetzlichen Formulierung ist zu schließen, dass mindestens zwei unterschiedliche Staaten von der Gestaltung betroffen sein müssen, § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO. Dies ist unmttelbar von den an der Gestaltung Beteiligten abhängig zu machen. Die Beteiligten müssen in verschiedenen Hoheitsgebieten ansässig sein um bei rein nationale Steuergestaltungen, welche bewusst vom Gesetzgeber aus den §§ 138d ff. AO herausgelassen wurden, nicht zu einer Meldung zu verpflichten.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen: Dieses Kapitel erläutert die Anwendungsbereiche der Anzeigepflicht, definiert die zentralen Akteure sowie die zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen der Meldung.
C. Mitteilungspflicht und Grundrechte: Hier erfolgt eine juristische Prüfung, ob die Meldepflichten in die europäischen Grundrechte eingreifen und ob diese Eingriffe, insbesondere hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, gerechtfertigt sind.
Schlüsselwörter
Mitteilungspflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, DAC6, AO, Intermediär, Nutzer, Relevanztest, Hauptvorteil, Grundrechtecharta, unternehmerische Freiheit, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Steuerumgehung, Compliance, Harmonisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der in Deutschland eingeführten Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die auf der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC6) basiert.
Welche Akteure sind von der Meldepflicht betroffen?
Betroffene sind primär Intermediäre wie Steuerberater oder Rechtsanwälte sowie in bestimmten Fällen die Steuerpflichtigen selbst als Nutzer.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Es wird untersucht, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe der §§ 138d ff. AO auszulegen sind und ob die damit verbundenen Grundrechtseingriffe europarechtlich gerechtfertigt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesetzestexten, EU-Richtlinien, der BMF-Verwaltungspraxis und der EuGH-Rechtsprechung.
Was ist das Ziel des Relevanztests?
Der Relevanztest soll sicherstellen, dass nur solche Gestaltungen meldepflichtig sind, bei denen ein steuerlicher Vorteil einen Hauptvorteil darstellt.
Was besagt die Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Die Prüfung stellt fest, ob das Mittel der Anzeigepflicht geeignet, erforderlich und angemessen ist, um Steuervermeidung wirksam zu bekämpfen, ohne Grundrechte unverhältnismäßig zu verletzen.
Was ist unter einer "white-list" im Kontext der DAC6 zu verstehen?
Es ist eine vom BMF veröffentlichte Liste bestimmter steuerlicher Vorteile, die nicht zur Mitteilungspflicht führen, um administrative Erleichterungen für Steuerberater zu schaffen.
Warum spielt das "Katz-und-Maus-Spiel" bei der Motivation des Gesetzgebers eine Rolle?
Dieses bildhafte Szenario beschreibt das Spannungsfeld zwischen Steuerpflichtigen, die Steuergefälle ausnutzen, und dem Gesetzgeber, der durch Transparenzregeln versucht, wettbewerbsneutrale Bedingungen herzustellen.
- Arbeit zitieren
- Jonas Jenzen (Autor:in), 2022, Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, §§ 138d ff. AO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1306474