Die Arbeitnehmerüberlassung übernimmt als „Frühindikator“ eine wichtige Funktion für den gesamten Arbeitsmarkt. In Phasen des konjunkturellen Aufschwungs eilt die Zahl der Leiharbeitnehmer dem allgemeinen Beschäftigungsaufbau zeitlich voraus. In Zeiten der Unsicherheit über das anhaltende Wachstum nutzen Unternehmen verstärkt Leiharbeit als flexibles Instrument der Personalplanung. Während eines Abschwungs bietet die Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen die Möglichkeit, zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können. Sowohl in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise als auch in Abschwungphasen der Vergangenheit geht ein Abbau der Zahl der Leiharbeitnehmer dem konjunkturellen Einbruch des Arbeitsmarktes voraus.
Da Leiharbeitnehmer als Teil dieses Frühindikators zuerst von den negativen Auswirkungen einer Rezession betroffen sind, sind sie vergleichbar hohen Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt. Leiharbeit gilt als prekäre Form atypischer Beschäftigung, da die betroffenen Arbeitnehmer oft schlechtere Arbeitsbedingungen vorfinden als Beschäftige in einem Normalarbeitsverhältnis. Leiharbeitnehmer sind beispielsweise höheren sozialen Belastungen ausgesetzt, da bei kurzen Einsatzzeiten keine Integration im Entleihbetrieb stattfinden kann.
Die Diskussion über die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer ist durch die Begriffe „equal pay“ und „equal treatment“ geprägt. Durch die Schaffung gleicher Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes soll eine Benachteiligung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu den Stammarbeitnehmern im jeweiligen Entleihbetrieb vermieden werden. Dieses Ziel wollen das Europäische Parlament und der Rat mit ihrer am 21.11.2008 verabschiedeten Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit verwirklichen. Ein Blick auf die fast 30-jährige Entstehungsgeschichte dieser Richtlinie zeigt, dass die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung erheblich divergieren und aus diesem Grund lange Zeit keine Einigung auf europäischer Ebene möglich war. Auch der deutsche Gesetzgeber hat das besondere Schutzbedürfnis der Leiharbeitnehmer erkannt und als Kompensation für die allmähliche Lockerung des Rechtes der Arbeitnehmerüberlassung einen gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz eingeführt.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, das deutsche Recht der Arbeitnehmerüberlassung vor dem Hintergrund der Richtlinie über Leiharbeit auf einen möglichen Anpassungsbedarf zu analysieren.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
I. Begriffsbestimmung und Abgrenzungen
1. Arbeitnehmerüberlassung
2. Arten der Arbeitnehmerüberlassung
3. Abgrenzungen der Arbeitnehmerüberlassung
a) Werkvertrag
b) Arbeitsvermittlung
4. Rechtsbeziehungen im AÜG / Dreiecksverhältnis
a) Verleiher und Leiharbeitnehmer
b) Verleiher und Entleiher
c) Entleiher und Leiharbeitnehmer
II. Gesetzliche Grundlagen
1. Entstehung des AÜG
2. Reformen des AÜG und wichtigste Änderungen
III. Ökonomische Entwicklung und Gründe für den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung
1. Perspektive der Leiharbeitnehmer
2. Perspektive der Verleiher
3. Perspektive der Entleiher
C) Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit
I. Entstehung der Richtlinie über Leiharbeit
II. Ziele und Inhalte der Richtlinie über Leiharbeit
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf des AÜG
D) Gleichbehandlungsgrundsatz
I. Regelung im AÜG
1. Grundsatz der Gleichbehandlung, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
a) Wesentliche Arbeitsbedingungen
b) Vergleichbarer Arbeitnehmer
c) Exkurs: AGG
2. Abweichungsmöglichkeiten
a) Einstellung eines Arbeitslosen als Leiharbeitnehmer
b) Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
3. Überblick: Tarifabschlüsse in der Leiharbeitsbranche
a) Tariffähigkeit der CGZP
b) Folgen unwirksamer Tarifregelungen
II. Regelung in der Richtlinie über Leiharbeit
1. Grundsatz der Gleichbehandlung, Art. 5 RL 2008/104/EG
a) Wesentliche Arbeitsbedingungen
b) Vergleichbarer Arbeitnehmer
2. Abweichungsmöglichkeiten
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf des Gleichbehandlungsgrundsatzes
E) Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer
I. Regelung im BetrVG und AÜG
1. Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Verleihbetrieb
a) Wahlrecht der Leiharbeitnehmer
b) Rechte der Leiharbeitnehmer
c) Beteiligungsrechte des Betriebsrates
2. Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Entleihbetrieb
a) Wahlrecht der Leiharbeitnehmer
b) Rechte der Leiharbeitnehmer
c) Beteiligungsrechte des Betriebsrates
3. Die betriebliche Praxis
II. Regelung in der Richtlinie über Leiharbeit
1. Vertretung der Leiharbeitnehmer, Art. 7 RL 2008/104/EG
2. Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter, Art. 8 RL 2008/104/EG
III. Zwischenergebnis: Anpassungsbedarf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der Leiharbeitnehmer
F) Fazit
Zielsetzung & Themen
Ziel dieser Arbeit ist es, das deutsche Recht der Arbeitnehmerüberlassung vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie 2008/104/EG auf einen möglichen Anpassungsbedarf hin zu analysieren. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit die bestehenden Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den europarechtlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung entsprechen.
- Rechtlicher Rahmen und Dreiecksverhältnis der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.
- Entwicklung des AÜG und die Auswirkungen der schrittweisen Deregulierung.
- Gleichbehandlungsgrundsatz ("equal pay" und "equal treatment") und die Problematik von Tarifabweichungen.
- Betriebsverfassungsrechtliche Stellung und Mitbestimmungsrechte von Leiharbeitnehmern.
- Umsetzungsbedarf des deutschen Rechts infolge der europäischen Richtlinie 2008/104/EG.
Auszug aus dem Buch
1. Arbeitnehmerüberlassung
Eine Definition der Arbeitnehmerüberlassung findet sich in § 1 Abs. 1 AÜG. Demnach liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung überlässt. Hierbei wird von der für Arbeitsverträge üblichen zweigliedrigen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung abgewichen. Durch die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis aus Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Kennzeichnend dafür ist, dass zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung jedoch im Betrieb des Entleihers erbringt. Grundlage der Beziehung zwischen Verleiher und Entleiher ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Die Begriffe „Leiharbeit“, „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ werden synonym verwendet.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der Arbeitnehmerüberlassung als Frühindikator am Arbeitsmarkt und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie den methodischen Aufbau der Untersuchung.
B) Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland: Dieses Kapitel definiert die rechtlichen Grundlagen und das typische Dreiecksverhältnis sowie die ökonomische Entwicklung und Motivation der beteiligten Akteure im deutschen Markt.
C) Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit: Der Abschnitt analysiert den europäischen Entstehungsprozess der Richtlinie, deren Ziele zur Verbesserung der Qualität der Leiharbeit sowie den generellen Anpassungsbedarf des deutschen AÜG.
D) Gleichbehandlungsgrundsatz: Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) im Kontext des europäischen Rechts betrachtet, insbesondere die Rolle von Tarifabschlüssen und deren umstrittene Tariffähigkeit.
E) Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer: Dieses Kapitel untersucht die Mitbestimmungsrechte und die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Verleih- sowie Entleihbetrieb unter Berücksichtigung aktueller empirischer Studien.
F) Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das deutsche Recht in vielen Bereichen bereits den EU-Vorgaben entspricht, jedoch punktueller Anpassungsbedarf besteht.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Leiharbeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Equal Pay, Equal Treatment, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Tarifverträge, Europäische Richtlinie 2008/104/EG, Arbeitnehmerschutz, Betriebsrat, Mitbestimmung, Zeitarbeit, Beschäftigungsrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das deutsche Recht der Arbeitnehmerüberlassung im Kontext der europäischen Richtlinie 2008/104/EG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der rechtlichen Einordnung der Arbeitnehmerüberlassung und der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung von Leiharbeitnehmern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse, ob das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anpassungsbedarf aufweist, um den neuen europarechtlichen Vorgaben vollständig gerecht zu werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und ökonomische Analyse, die Gesetzestexte, Rechtsprechung und Literatur auswertet sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Hans-Böckler-Stiftung einbezieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die deutsche Rechtslage, die Analyse der europäischen Richtlinie, den Gleichbehandlungsgrundsatz inklusive der Tariflandschaft sowie die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Arbeitnehmerüberlassung, Equal Pay, Mitbestimmungsrechte, Tarifverträge und Leiharbeitsrichtlinie.
Welche Bedeutung hat der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Er dient dem Schutz der Leiharbeitnehmer vor Benachteiligungen gegenüber Stammarbeitnehmern, ist jedoch durch Tarifverträge in der Praxis oft abweichend geregelt.
Was ist das Ergebnis zur betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung?
Die Arbeit stellt fest, dass die deutschen Regelungen weitgehend den europäischen Vorgaben entsprechen und keine fundamentale Änderung des BetrVG erforderlich ist.
Was bedeutet der "Klebeeffekt"?
Er beschreibt das Phänomen, dass rund 30% der Leiharbeitnehmer im Anschluss an ihren Einsatz in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis des entleihenden Betriebes übernommen werden.
- Quote paper
- Stefanie Römer (Author), 2009, Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130692