Die Schuldfrage nach dem Ersten Weltkrieg


Intermediate Examination Paper, 2005

30 Pages, Grade: 19/20


Excerpt


Nach dem Ersten Weltkrieg versuchte jeder Staat, sich wieder aufzubauen, sowohl materiell als auch moralisch. Deutschland war keine Ausnahme. Da es zum Lager der Besiegten gehörte, stieß dennoch der vor kurzem zur Weimarer Republik ausgerufene Staat auf zusätzlichen Schwierigkeiten. Laut des Artikels 231 des Versailler Vertrags musste Deutschland nämlich anerkennen, dass es „und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.“ Diese Frage der Verantwortlichkeit hat sich sehr bald in eine Frage verwandelt, die die Gemüter der Weimarer Republik entfacht hat: Die Kriegsschuldfrage. Mit dieser Frage, die die Gesellschaft spaltete, geriet Deutschland in Zusammenstoß mit seiner jüngsten Geschichte. Sehr schnell wurden zahlreiche Publikationen aufgelegt – manche mit großer Resonanz wie das Werk eines dreiundzwanzigjährigen SPD-Mitglieds: Walter Fabian. Dieses 1925 veröffentlichte Werk, dessen Titel „Die Kriegsschuldfrage. Grundsätzliches und Tatsächliches zu ihrer Lösung.“ lautet, beschäftigt sich mit der sehr umstrittenen Kriegsschuldfrage und stellt Thesen auf, die der offiziellen Forschung entgegenstehen. Selbst die Geschichte dieses Buches spiegelt die Wahrnehmungsentwicklung dieser Frage wider. Zuerst erwies es sich nämlich als der Zeuge der Leidenschaft, die die Republik ergriff – das Buch war schon im Jahr seiner Veröffentlichung vergriffen. Dann wurde es aber in die Liste der verbotenen Bücher nach der Machtergreifung Hitlers eingetragen, was den neuen Kurs angesichts der Kriegsschuldfrage illustrierte. Unsere Analyse wird sich mit den Mechanismen der Geschichte der Kriegsschuldfrage beschäftigen. Man könnte sich nämlich fragen, wie tief die Kriegsschuldfrage die Geschichte der Weimarer Republik und die Geschichte Deutschlands beeinflusst hat. Zuerst wäre es interessant zu wissen, wie die Schuldfrage in der Nachkriegszeit entstand und wie sie von den Behörden behandelt wurde, das heißt wie der Versailler Vertrag einen konstruktiven Prozess verhindert hat und wie die Kriegsschuldfrage in Revisionspolitik und Propaganda verwandelt wurde. Dann wird sich unsere Analyse damit beschäftigen, den Kampf gegen die Revisionspolitik zu betonen, hauptsächlich durch die Untersuchung von Fabians Werk. Durch diese Analyse wird man im dritten Teil feststellen können, dass die deutsche Wehr eine grundlegende Rolle gespielt hat. Und schließlich werden im letzten Teil die Folgen der Kriegsschuldfrage erforscht, deren schlimmste Ausdrücke der Untergang der Weimarer Republik und der Aufstieg der Nationalsozialismus sind.

I) Die Grundlagen zur Kriegsschuldfrage

Mit mehr als neun Millionen Opfern hat der Erste Weltkrieg das Gesicht einer Welt verändert, deren Grundlagen tief erschüttert worden sind. Nach vier Jahren eines schrecklichen Krieges sind die Mächte der Entente siegreich worden, während Deutschland die Bedingungen seiner Gegner zur Unterzeichnung des Waffenstillstands am 11. November 1918 einhalten muss. Dem Waffenstillstand sollte ein Friedensvertrag folgen, um einen sicheren Frieden zwischen den ehemaligen Gegnern abzuschließen: Der Versailler Vertrag. Um die Mechanismen der Kriegsschuldfrage zu verstehen, ist ein Rückblick auf den Vertrag notwendig.

1) Der Versailler Vertrag

a) Das Ende des Krieges

Am Ende 1918 ist Europa ausgeblutet. Unter der Leitung der vier Großmächte, die von dem Amerikaner Wilson, dem Franzosen Clemenceau, dem Engländer Lloyd und dem Italiener Orlando vertreten sind, wird der Friedensvertrag vorbereitet. Anstatt dem Programm der 14 Punkte Wilsons treu zu bleiben, stellt man sehr schnell fest, dass sie amerikanische Weltanschauung zugunsten der europäischen abweicht. Die Sieger treffen Maßnahmen ohne Deutschland, das von den Debatten ausgeschlossen ist. Frankreich, das als Schlachtfeld gedient hat, hat schwere Schädigungen erlitten und in der Person von Georges Clemenceau will es sich einen harten Frieden sichern. Dieser Vertrag könnte als ‚Angstvertrag’ bezeichnet werden. Jeder ehemalige Gegner versucht bei den verschiedenen Klauseln, seinen eigenen Staat zu schützen. Man könnte zum Beispiel das herrische Verhalten von Clemenceau erwähnen, das voller Rache ist. Noch als Gegner haben sich die Alliierten verhalten, indem sie die deutsche Delegation zu den Friedensbedingungen in Versailles am 7. Mai 1919 vorladen. In einer Frist von fünfzehn Tagen ist es Deutschland erlaubt, schriftliche Bemerkungen zu tun, welche dennoch von der Entente nicht geachtet werden. Bevor man sieht, wie Deutschland auf den Vertrag reagiert hat, wäre es erforderlich, auf die Klauseln des Vertrags zurückzukommen.

b) Die Klauseln des Versailler Vertrags

Wie schon erwähnt, wollte sich jeder Sieger seiner Sicherheit vergewissern. Das beste Mittel, um diese Sicherheit zu erreichen, war für die Alliierten die Schwächung Deutschlands. Seine Kräfte zog Deutschland aus seinem Territorium und seiner Wirtschaft. Deshalb enthält der Versailler Vertrag zahlreiche gebietliche und wirtschaftliche Klauseln. Beim Verzicht auf ein Siebtel seines Gebiets verliert Deutschland ein Zehntel seiner Bevölkerung, was seine Arbeitskräfte beschränkt. Außerdem bedeutet der Verlust mehrerer Gebietsteile wie Oberschlesien den Verlust von 75% seiner Produktion von Eisenerz, von 30% seiner Gusseisensproduktion oder auch von einem Viertel seiner Kohleproduktion.[1] Deutschlands Wirtschaft wird beschränkt und das Land verliert Kräfte zum Wiederaufbau. Laut des Artikels 231 wird Deutschland angeklagt, als Urheber für alle Verluste und Schäden durch den von ihm geführten Krieg verantwortlich zu sein. So ist die Kriegsschuldfrage entstanden. Die Großmächte benehmen sich als Richter, aber ohne das Recht anzuwenden. Zum ersten Mal wird ein Volk für einen Krieg verantwortlich gemacht. Deswegen wird es Deutschland befohlen, wichtige Reparationen zu bezahlen. Das Saarland wird an Frankreich geliefert, das „das ausschließliche Ausbeutungsrecht“ in den Kohlengruben bekommen hat. Zumal muss auch Deutschland Lokomotiven, Handelsschiffe, 360 Millionen Tonne Kohle oder auch Waggons liefern. Diese materiellen Lieferungen werden mit Geld verbunden, was 1921 auf 132 Milliarden Goldmark festgelegt wurde. Diese Aufforderungen werden Hindernisse zum Wiederaufbau sein, das heißt zur Wiederauferstehung der Macht Deutschlands, das nicht nur territorial und wirtschaftlich bestraft wird. Die Sieger mischen sich in die deutsche Souveränität ein. Die Reichswehr wird nämlich auf 100 000 Soldaten beschränkt. Das Saargebiet entzieht sich der deutschen Regierung. Also sieht man, dass die Alliierten Deutschland für lange Zeit entkräften wollten. Jetzt, nachdem man die Grundereignisse und den Versailler Vertrag beschrieben hat, könnte man sich fragen, wie der Vertrag -und überhaupt der Artikel 231- von Deutschland verstanden wurde.

c) Die Wahrnehmung des Vertrags in Deutschland

Schon vor der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 sprach die Reichsregierung von „Erschütterung“.[2] Der Präsident Ebert sprach auch in seiner Ansprache zur Eröffnung der Nationalversammlung vom 6. Februar 1919 von „Rache und Vergewaltigungsplänen“.[3] Nie hätte sich Deutschland denken können, dass es solche Friedensbedingungen hätte geben können. Deutschland ist bewusst, dass die Alliierten allmächtig sind und dass sie es zerstören wollen. Nach Meinung der Regierung nach liegt das Ziel des Vertrags darin, „dem deutschen Volke seine Ehre zu nehmen“.[4] Die Auswirkung des Vertrags ist zuerst auf der moralischen Ebene erschienen, die moralische Bestrafung wirkt höher als die materielle. Deshalb könnte man behaupten, dass der Vertrag etwas Hämisches beinhaltet. Die Klauseln, die das Territorium, die Wirtschaft und die Souveränität beschränken, zielten darauf ab, Deutschland moralisch zu schwächen. Die Angst, die Deutschland Europa einflößte, hat die Sieger dazu getrieben, gewalttätige Maßnahmen zu treffen, damit es auch psychologisch zusammenbricht. Die Regierung der Weimarer Republik unterstreicht die „unerhörte Ungerechtigkeit“ des Vertrags, der als „Gewaltakt“[5] bezeichnet wird. Sehr schnell wird der Vertrag als „Diktat“ qualifiziert. Man könnte sich fragen, wie der Frieden aus einem solchen Vertrag hätte entstehen können. Der Artikel 231, der Deutschlands Verantwortung für den Krieg aufwirft, ruft die Empörung der Regierung und allmählich auch der Bevölkerung hervor. Die Politiker äußern sich gegen die vom Vertrag verursachten Beleidigungen. Für Brockdorff-Rantzau, den Außenminister der Weimarer Republik, ist das Bekenntnis der Alleinschuld am Krieg eine Lüge.[6] Deshalb tritt er im Juni 1919 zurück, um den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Dennoch hätte die Nicht-Unterzeichnung des Vertrags die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen bedeutet. Die Republik von Weimar ist zur Unterzeichnung gezwungen worden. Man sieht also, dass der Frieden unmöglich war. Der Versailler Vertrag trug in sich selbst die Keime der Widerlegung. Die Gewalt, mit der der Vertrag durchgesetzt wurde, hat zur unmittelbaren Widerlegung geführt. Die Kriegsschuldfrage ist durch einen Vertrag entstanden, dessen Vorbereitung keine Debatten zwischen den ehemaligen Gegnern erlaubte. Von seiner Natur her verhinderte der Vertrag eine wirkliche und aufrichtige Auseinandersetzung mit der jüngsten Geschichte. Die Kraft der Schuldthese liegt darin, dass sie in einem offiziellen Vertrag festgelegt ist und dagegen ist schwer anzukämpfen.[7] Man könnte sich fragen, wie die Weimarer Republik angesichts der Anklage reagiert hat.

2) Die Initiativen der Republik der Schuldfrage gegenüber

a) Der Landsberger Entwurf

Der Proteststurm, der nach der Unterzeichnung entstanden ist, war sehr stark. Die Alliierten haben Deutschland alle Auswege versperrt. Die Republik hat versucht, sich mit der Schuldfrage auseinandersetzen. Die Wichtigste Rolle hat das Auswärtige Amt gespielt. Durch seine Wirkung hat sich die Behandlung der Kriegsschuldfrage entwickelt. Das so genannte ‚Kriegsschuldreferat’ war die erste Initiative des Auswärtigen Amts. Sein Ziel bestand aus der „Sammlung und Sichtung aller Aktenbestände und Veröffentlichungen (…), die mittelbar oder unmittelbar die Kriegsschuldanklagen der Siegermächte betrafen“.[8] Die Widerlegung wird zum Mittelpunkt der Überlegung. Man könnte sich fragen, ob es Initiativen gegeben hat, die diese Widerlegung anwenden. Am 12. März 1919 hatte zum Beispiel Otto Landsberg, der Reichsjustizminister, einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dessen Ziele die Einrichtung eines Staatsgerichtshofs zur Untersuchung von Vorgängen vor und in dem Weltkrieg war. Dieser Entwurf nahm direkt Bezug auf den Vorschlag des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Solf, der am 29. November 1918 gemacht wurde. Für Solf war die Schaffung einer neutralen Kommission zur Prüfung der Frage der Schuld am Krieg das einzige Mittel „für die Herbeiführung des Weltfriedens, für die Schaffung dauernder Sicherheiten gegen künftige Kriege und für die Wiederherstellung des Vertrauens der Völker“.[9] Deutschland schlug vor, sich mit seiner Geschichte auseinander zu setzen aber diese Auseinandersetzung hätte eine gegenseitige Auseinandersetzung mit allen Kriegsbeteiligten sein sollten. Die von Solf vorgeschlagene Arbeit stützte sich auf die Untersuchung „der Weltlage und der Verhandlungen zwischen den Mächten im Juli 1914 und der Schritte, welche die einzelnen Regierungen in dieser Zeit unternommen haben“.[10] Solf legte die Grundlagen für eine neutrale wissenschaftliche Forschung, die ein „vollständiges und wahrheitsgetreues Bild“[11] der Ereignisse geben sollte. Er empfahl die Publikation des gesamten Urkundenmaterials der sämtlicher kriegsführender Mächte. Dank der Verwendung verschiedener Mittel, wie zum Beispiel die Vernehmung der Persönlichkeiten, „die zur Zeit des Kriegsausbruch die Geschichte der einzelnen Länder bestimmt haben sowie alle Zeugen, deren Auslagen für die Beweiserhebung von Bedeutung sein könnten“[12], sieht man, dass diese Kommission eine Forschung hätte führen können, die fast revolutionär gewesen wäre. Die Zahl der verwendeten Mittel entsprach dem Unfang der Arbeit zur Klärung der Kriegsschuldfrage. Der Landsberger Entwurf wurde trotzdem von den Alliierten abgelehnt. Die Möglichkeit einer richtigen Auseinandersetzung mit der Geschichte, die hätte erlauben könne, die Verantwortung jedes Staates neutral zu untersuchen, verschwindet mit der alliierten Ablehnung. Die Folgen des Krieges sind zu schlimm gewesen, damit die Sieger einen gerechten Standpunkt hätten vertreten können. Die Verantwortung für den Krieg musste nur der Besiegte übernehmen, was im Versailler Vertrag festgelegt wurde. Die Bemühungen zu einer objektiven Auseinandersetzung sind gescheitert.

b) Initiativen des Auswärtigen Amts

Das Leitmotiv der Überlegung zur Schuldfrage ist die Widerlegung des Artikels 231 und des Versailler Vertrags. Die Ablehnung des Landsberger Entwurfs hat dazu geführt, dass die vorgeschlagene neutrale Untersuchungskommission auf die deutsche Eben versetzt wurde. Das Parlament hat nämlich die Kriegsschuldfrage berücksichtigt, indem ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss am 21. August 1919 ausgerufen wurde. Sein Ziel bestand darin, „die Fehler und Mängel des alten Systems und die Widerlegung der gegen Deutschland erhobenen Kriegsschuldlüge“[13] aufzuklären. Der Ausschuss war dazu ermächtigt Zeugen zu vernehmen, Sachverständige anzuhören und natürlich Akten und Dokumente zu untersuchen. Der parlamentarische Ausschuss untersuchte eine bestimmte Periode der Geschichte, die von Juli 1914 bis zum Ende des Krieges ging. Dazu ist hinzuzufügen, dass diese Arbeit sich mit den Friedensbesprechungen mit den Alliierten während des Krieges, mit den kriegerischen Maßnahmen, die getroffen wurden, beschäftigt.[14] Die vom Ausschuss angekündigte Sachlichkeit könnte angezweifelt werden. Man könnte sich nämlich fragen, ob man Richter in eigener Sache sein kann. Die Rolle des Auswärtigen Amts ist noch einmal zu unterstreichen. Unter seiner Leitung werden die Akten zur Vorgeschichte des Weltkriegs zur künftigen Veröffentlichung vorbereitet. Diese Vorbereitung, die von Ulrich Heinemann als ‚dilatorisch“ bezeichnet wird, ist ständig verschoben worden. Die Enthüllung der in diesen Dokumenten geschriebenen Wahrheit hätte „den betroffenen Politiker, Beamten und Militärs“[15] schaden können. Diese offizielle Haltung verrät die Absichten des Auswärtigen Amts. Allmählich entsteht eine Lüge, die von der Republik inszeniert wird. Die Dokumente werden schließlich am 10. Dezember 1919 veröffentlicht und die Regierung forderte danach die Veröffentlichung der Archive der anderen Kriegsbeteiligten. Die Tatsache, dass Deutschland beabsichtigt, sich mit der Aktenpublikation die Verantwortung für den Krieg zu nehmen, lässt erkennen, dass es eine Verdrängung der Ereignisse gegeben hat. Die Folgen des Krieges sind so schreckenerregend gewesen und der Versailler Vertrag hat Deutschland so sehr verletzt, dass sie Bedeutung der Ereignisse verkleinert wurde. Noch eine Initiative des Auswärtigen Amts ist zu erwähnen: die Gründung der Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen 1921. Die Aufgabe der Institution war „die Öffentlichkeit des In- und Auslands für die Notwendigkeit einer Klärung des Kriegsschuldproblems zu gewinnen“.[16] Ihr Ziel könnte man sagen war die Verbreitung der Widerlegung der Schuldfrage. Dieser Wille der Verbreitung der Widerlegung wurde von Spezialisten gedient, wie zum Beispiel Alfred von Wegerer. Diese Initiativen verbergen eine vom Staat organisierte Propaganda, worauf jetzt zurückgekommen wird.

[...]


[1] Raymond Poitevin, L’Allemagne de Guillaume II à Hindenburg 1900-1933, Paris 1972. S. 233.

[2] Peter Longerich, Die Erste Republik. Dokumente zur Geschichte des Weimarer Staates. München 1992. S. 142.

[3] Longerich, Die Erste Republik. S. 100.

[4] Wie Anmerkung 3.

[5] Ebd.

[6] Hans Draeger, Anklage und Widerlegung. Arbeitsausschuss Deutscher Verbände. Berlin 1928. S. 122.

[7] Walter Fabian, Die Kriegsschuldfrage. Grundsätzliches und Tatsächliches zu ihrer Lösung. Bremen 1985. S.389

[8] Ulrich Heinemann, Die verdrängte Niederlage. Göttingen 1985. S. 56.

[9] Draeger, Anklage und Widerlegung. S. 121.

[10] Ebd.

[11] Ebd.

[12] Ebd.

[13] Heinemann, Die verdrängte Niederlage. S. 156.

[14] Ebd. S. 157.

[15] Ebd. S. 75.

[16] Heinemann, Die verdrängte Niederlage. S. 56.

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Die Schuldfrage nach dem Ersten Weltkrieg
College
Reims University
Grade
19/20
Author
Year
2005
Pages
30
Catalog Number
V130756
ISBN (eBook)
9783640392711
ISBN (Book)
9783640393039
File size
497 KB
Language
German
Keywords
Schuldfrage, Ersten, Weltkrieg
Quote paper
Loïc Delafaite (Author), 2005, Die Schuldfrage nach dem Ersten Weltkrieg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130756

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