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Das Führerprinzip im Aktiengesetz. Zur historischen Entwicklung des Aktienrechts von 1917 bis 1937

Titel: Das Führerprinzip im Aktiengesetz. Zur historischen Entwicklung des Aktienrechts von 1917 bis 1937

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2022 , 5 Seiten , Note: 15 Punkte

Autor:in: Paul Maximilian Stommel (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Zum Zeitpunkt der Gründung der Weimarer Republik im Jahr 1918 war das Recht der Aktiengesellschaft ausschließlich als Teilbereich des Handelsrechts verstanden worden und wurde demgemäß in den §§ 178 bis 334 des um die Jahrhundertwende neu geschaffenen Handelsgesetzbuches geregelt. Das bestehende Aktienrecht erwies sich jedoch unter dem Einfluss von Krieg und Inflation zunehmend als unzureichend, es kam zu einem Auseinanderdriften von Norm und Wirklichkeit. Auf Grund einer zunehmenden Lähmung der Gesetzgebungsorgane erfolgt eine Neuordnung des Aktienrechts zur Zeit der Weimarer Republik indes nicht. Eine umfassende Reform brachte jedoch das Aktiengesetz vom 30.01.1937, durch welches insbesondere die Heraufsetzung des Mindestkapitals auf 500.000 RM, die Stärkung der Position des Vorstandes gegenüber der Generalversammlung sowie die Berücksichtigung sozialer und gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte in das Aktienrecht eingeführt wurde. Das Aktiengesetz von 1937 knüpfte dabei zwar größtenteils an die Gesetzentwürfe aus der Weimarer Zeit an, gleichwohl gingen diesem Gesetzgebungsverfahren umfassende Beratungen des Aktienrechtsausschusses der nationalsozialistischen „Akademie für deutsches Recht“ vor. Aufgegriffen wurde insbesondere die Forderung der nationalsozialistischen Führung, die staatsrechtlichen Zustände auf die Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft zu übertragen. Nach überwiegender Auffassung hat sich das Führerprinzip im Aktiengesetz von 1937 indes nicht umfassend durchgesetzt. Es enthielt nur wenige Elemente der nationalsozialistischen Weltanschauung und rezipierte nur vereinzelt die Wortwahl ihrer Anhänger.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Historische Entwicklung des Aktienrechts (1918 bis 1937)

I. Rechtslage zur Zeit der Weimarer Republik

II. Die Verabschiedung des AktG 1937

B. Einordnung in die nationalsozialistische Gesetzgebung

I. Das Führerprinzip als Teil der NS-Wirtschaftsordnung

II. Das Führerprinzip im AktG 1937

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung des deutschen Aktienrechts im Zeitraum von 1918 bis 1937 und analysiert kritisch, inwieweit das Aktiengesetz von 1937 tatsächlich von nationalsozialistischer Ideologie geprägt war oder ob es primär auf sachlichen Reformbestrebungen der Weimarer Zeit basierte.

  • Historische Analyse des Aktienrechts in der Weimarer Republik.
  • Die Entstehung und Intention des Aktiengesetzes von 1937.
  • Das Konzept des "Führerprinzips" im Kontext der NS-Wirtschaftsordnung.
  • Untersuchung der nationalsozialistischen Einflüsse auf die Unternehmensverfassung.
  • Bewertung des tatsächlichen ideologischen Gehalts des AktG 1937 im Vergleich zu vorangegangenen Entwürfen.

Auszug aus dem Buch

Die Verabschiedung des AktG 1937

Eine umfassende Reform brachte jedoch das Aktiengesetz vom 30.01.1937, welches aus den Beratungen des Aktienrechtsausschusses der nationalsozialistischen „Akademie für deutsches Recht“ (ADR) hervorging6. Das Aktiengesetz wurde – wie zu dieser Zeit gebräuchlich – alleine durch die Reichsregierung, also ohne Zustimmung des Reichstages, verabschiedet, da diese durch das Ermächtigungsgesetz direkte Gesetzgebungsbefugnis besaß. Als wesentliche Neuerung im Aktienrecht stellte sich insbesondere die Heraufsetzung des Mindestkapitals auf 500.000 RM, die Stärkung der Position des Vorstandes gegenüber der Generalversammlung sowie die Berücksichtigung sozialer und gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte dar7. Auch eine umfangreiche Verschärfung der Publizitätsvorschriften fand statt8. Die während der Weimarer Republik vorherrschenden Missstände im Aktienwesen wurden mithin durch das AktG 1937 überwiegend beseitigt. Zum Regelungsinhalt des Gesetzes, insbesondere zu der normierten Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft, lässt sich festhalten, dass hierbei größtenteils an die Gesetzesentwürfe aus der Weimarer Zeit angeknüpft worden ist9.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Historische Entwicklung des Aktienrechts (1918 bis 1937): Arbeitet die rechtliche Ausgangslage in der Weimarer Republik heraus und beschreibt den Prozess sowie die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen, die zur Verabschiedung des Aktiengesetzes von 1937 führten.

B. Einordnung in die nationalsozialistische Gesetzgebung: Analysiert kritisch die ideologische Fundierung des Führerprinzips sowie dessen konkrete Übertragung auf die Organisationsstruktur von Aktiengesellschaften im Sinne der nationalsozialistischen Wirtschaftsordnung.

Schlüsselwörter

Aktienrecht, Weimarer Republik, Aktiengesetz 1937, Führerprinzip, Nationalsozialismus, Wirtschaftsordnung, Unternehmensverfassung, Aktiengesellschaft, Aktienrechtsausschuss, Aktiengesellschaftsreform, Gesellschaftsrecht, Publizitätsvorschriften, Rechtsgeschichte, Privatrecht, Unternehmensführung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und die ideologische Einordnung des deutschen Aktiengesetzes von 1937 im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des Aktienrechts nach 1918, der Rolle der Akademie für Deutsches Recht sowie der theoretischen und praktischen Implementierung des sogenannten Führerprinzips im Gesellschaftsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu klären, inwiefern das Aktiengesetz von 1937 ein genuines Instrument nationalsozialistischer Ideologie darstellt oder ob es eher eine Fortführung sachlicher Reformansätze aus der Vorkriegszeit ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die auf der Auswertung primär juristischer Fachliteratur und historischer Gesetzestexte basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der historischen Entwicklung des Aktienrechts und eine detaillierte Prüfung der nationalsozialistischen Gesetzgebungsmotive, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Aktiengesellschaft.

Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?

Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere das Aktiengesetz von 1937, das Führerprinzip, die Unternehmensverfassung und die rechtspolitische Reformdiskussion zwischen 1918 und 1937.

Welche Rolle spielte das Führerprinzip bei der Gestaltung des AktG 1937?

Obwohl das Gesetz auf den ersten Blick eine Übertragung des Führerprinzips auf die Unternehmensstruktur suggeriert, stellt die Arbeit fest, dass sich dieses im Aktienrecht nicht umfassend durchsetzen konnte und die Macht des Vorstandes weiterhin durch Aufsichtsgremien begrenzt blieb.

Warum konnte das AktG 1937 trotz des NS-Regimes so lange fortbestehen?

Die Autorin/der Autor argumentiert, dass das Gesetz im Kern von sachlichen Motiven geprägt war und nur wenige genuine Merkmale der NS-Ideologie enthielt, was seine Langlebigkeit bis 1965 erklärt.

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Details

Titel
Das Führerprinzip im Aktiengesetz. Zur historischen Entwicklung des Aktienrechts von 1917 bis 1937
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht)
Veranstaltung
Deutsche Rechtsgeschichte
Note
15 Punkte
Autor
Paul Maximilian Stommel (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
5
Katalognummer
V1307593
ISBN (PDF)
9783346783325
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklung aktienrechts
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Paul Maximilian Stommel (Autor:in), 2022, Das Führerprinzip im Aktiengesetz. Zur historischen Entwicklung des Aktienrechts von 1917 bis 1937, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1307593
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Leseprobe aus  5  Seiten
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