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Tatherrschaft als Kriterium der Mittäterschaft

Eine rechtliche Einordnung auf Grundlage der jüngsten BGH Rechtsprechung

Titel: Tatherrschaft als Kriterium der Mittäterschaft

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2019 , 17 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Rahmen dieser Arbeit wird an einem zuvor skizziertem Beispiel herausgearbeitet, ob ein als Mittäter verurteilter Täter sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen in derselben Qualität verwirklicht haben muss, wie der Täter selbst, oder wie hoch der (qualitative) Anteil am Tatgeschehen tatsächlich sein muss, um ihn rechtssicher als Mittäter und nicht nur als Beteiligten, beispielsweise als Anstifter oder Gehilfen, verurteilen zu können.

Schwerpunkt dieser Rechtsproblematik und damit der vorzulegenden Arbeit ist das Element der Tatherrschaft als Kriterium für die Annahme der Mittäterschaft. Die Fragestellung der Arbeit widmet sich damit auch aus aktuellem Anlass einem rechtsdogmatischen "Klassiker", dem der BGH durch den Beschluss
aus dem Jahre 2017 neue Dynamik verliehen hat und der, wie diese Arbeit ebenfalls aufzeigen wird, damit gewiss noch nicht nachhaltig erledigt ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Fragestellung

1.2 Stand der Wissenschaft

1.3 Methodik

2 Theoretischer Hintergrund

2.1 Begriffsdefinition

2.1.1 Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme

2.1.2 Der Tatbestand der Beihilfe

3 BGH Beschluss vom 11.07.2017, 2 StR 220/17

3.1 Beschluss

3.2 Beschlussbegründung

3.3 Mittäterschaft vs. Beihilfe

4 Diskussion

4.1 Kritik am Beschluss des BGH

4.2 Befürworter des normativen Kombinationsansatzes

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Tatherrschaft als notwendiges Kriterium für die Mittäterschaft. Anhand des BGH-Beschlusses vom 11.07.2017 wird analysiert, inwieweit objektive und subjektive Kriterien in einer Gesamtbetrachtung zur Täterqualifikation führen müssen.

  • Rechtsdogmatische Analyse der Täterschaft und Teilnahme
  • Bedeutung der Tatherrschaftslehre in der aktuellen Rechtsprechung
  • Bewertung des "Gesamtbetrachtungsansatzes" des BGH
  • Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe
  • Herausforderungen der richterlichen Einzelfallbewertung

Auszug aus dem Buch

1 Einleitung

Gegenstand der vorzulegenden Arbeit ist das in der Rechtsprechung und Literatur umstrittene Thema der „Tatherrschaft als Kriterium der Mittäterschaft“. Dem Titel des Proseminars folgend soll die Thematik insbesondere anhand der Entscheidung des BGH vom 11.07.2017 erörtert werden.

Untersucht wird also nachfolgende Fallkonstellation, die am 14.02.2017 am LG Darmstadt verhandelt wurde und die der BGH am 11.07.2017 mittels Beschlusses an eine andere Strafkammer des hiesigen Landesgerichtes zurückverwiesen hat:

„A reiste mit B und C nach Deutschland, um zwei bis drei wertvolle Autos zu entwenden und sie sodann mit B und C nach Litauen zu bringen. Zuvor hatten alle Beteiligten vereinbart, dass A das erste der zu entwendenden Autos über Polen nach Litauen fahren und hierfür eine Entlohnung in Höhe von 500 Euro erhalten sollte. Aufgrund dieser Abrede war A klar, dass B und C die Fahrzeuge entwenden würden. Ihm war gleichzeitig bewusst, dass ohne sein Mitwirken die geplante Entwendung von zwei bis drei Autos nicht möglich sein würde, denn jeder der drei Beteiligten sollte eines der zu stehlenden Autos nach Litauen fahren.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in die Thematik der Tatherrschaft als Abgrenzungskriterium anhand einer konkreten Fallkonstellation zu Fahrzeugdiebstählen.

2 Theoretischer Hintergrund: Darstellung der dogmatischen Grundlagen, einschließlich der subjektiven Theorie und der Tatherrschaftslehre.

3 BGH Beschluss vom 11.07.2017, 2 StR 220/17: Analyse der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die mittäterschaftliche Verurteilung des Landgerichts aufgrund unzureichender Beweisführung bezüglich der Tatherrschaft aufhob.

4 Diskussion: Kritische Auseinandersetzung mit dem durch den BGH verfolgten "Gesamtbetrachtungsansatz" und dessen Auswirkungen auf die Rechtspraxis.

5 Fazit: Resümee zur anhaltenden Bedeutung der Abgrenzungsfrage und Ausblick auf aktuelle Großverfahren.

Schlüsselwörter

Täterschaft, Teilnahme, Mittäterschaft, Beihilfe, Tatherrschaft, BGH, Strafrecht, Gesamtbetrachtungsansatz, Eigeninteresse, Tatbeitrag, Täterwille, Rechtsdogmatik, Urteilsanalyse, Strafzumessung, Vorsatz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtsdogmatische Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht mit Fokus auf das Kriterium der Tatherrschaft.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die Tatherrschaftslehre, die Unterscheidung zwischen Mittätern und Gehilfen sowie die aktuelle Bewertungspraxis des BGH.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu analysieren, welche Anforderungen der BGH an die Feststellung einer Mittäterschaft stellt, wenn die objektiven Tatherrschaftskriterien nicht eindeutig erfüllt sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsdogmatische Analyse von Fachliteratur, Rechtsprechung und einer spezifischen Fallentscheidung vorgenommen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begriffsdefinition, die Analyse des konkreten BGH-Falls vom 11.07.2017 und die Diskussion der Kritikpunkte am richterlichen Gesamtbetrachtungsansatz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie "Tatherrschaft", "Mittäterschaft", "BGH", "Abgrenzung" und "Strafrecht" definieren.

Warum hebt der BGH das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf?

Der BGH sah die Annahme einer Mittäterschaft als nicht hinreichend belegt an, da das LG rein subjektive Gesichtspunkte heranzog, ohne objektive Elemente des Tatbeitrags substantiiert darzulegen.

Worin liegt die Kritik am neuen "Gesamtbetrachtungsansatz"?

Kritiker bemängeln, dass der BGH durch vage Kriterien wie das "Eigeninteresse" Instanzgerichten keine verlässlichen Leitlinien an die Hand gibt und somit zu unvorhersehbaren Ergebnissen beiträgt.

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Details

Titel
Tatherrschaft als Kriterium der Mittäterschaft
Untertitel
Eine rechtliche Einordnung auf Grundlage der jüngsten BGH Rechtsprechung
Veranstaltung
ProSeminar (Modul 1.4)
Note
1,0
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
17
Katalognummer
V1307734
ISBN (PDF)
9783346775689
ISBN (Buch)
9783346775696
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tatherrschaft Mittäterschaft BGH
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2019, Tatherrschaft als Kriterium der Mittäterschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1307734
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Leseprobe aus  17  Seiten
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