Risiken im Bereich der Jahresabschlussprüfung am Beispiel der "Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH"


Seminararbeit, 2006

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Abstrakte Problemformulierung
1.2. Konkretisierung des Problemaufrisses

2. „Die Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH “
2.1. Auftragsangebot
2.2. Auftragsannahme
2.3. Auftragsdurchführung
2.4. Prüfungsergebnis

3. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungungsverzeichnis

Abbildung 1: Prozess der Qualitätssicherung in der WP-Praxis

Abbildung 2 Formale Darstellung des Prüfungsrisikos

1. Einleitung

1.1. Abstrakte Problemformulierung

Bei der Planung der Prüfungsstrategie sind zwei spezifische Risiken festgestellt worden. Sie sind angemessen behandelt worden. Das Prüfungsergebnis zeigt keine Einschränkungen. Welche Feststellungen sind zu treffen?

1.2. Konkretisierung des Problemaufrisses

Vor diesem abstrakt beschriebenen Hintergrund soll die praktische Relevanz nun anhand einer kleinen Fallstudie erläutert werden. Das betrachtete Unternehmen ist die mittelständische „Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH “. Den Impuls für diese Fallstudie gab ein real existierendes Unternehmen mit ähnlichen Strukturen und Problemen bzw. Risiken im Bereich der Jahresabschlussprüfung.

2. „Die Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH“

2.1. Auftragsangebot

Das mittelständische Unternehmen „Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH“ unterbreitet im Geschäftsjahr 2006 zum ersten Mal den Auftrag der Jahresabschlussprüfung zum 31.12. 2006 der Wirtschaftsprüfungssozietät „Miriam Ernst & Partner GbR “. Der Prüferwechsel war notwendig geworden, da die Sozietät „Schmitt GbR “, welche die vergangenen Jahresabschlüsse geprüft hatte, wegen Nachfolgermangel nicht mehr fortbestand.

2.2. Auftragsannahme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Prozess der Qualitätssicherung in der WP-Praxis[1]

Wie schon im Corporate Governance Kodex aus dem Februar 2002 hervorgehoben wurde, soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer verbessert werden.[2] Die Anforderungen an die Ausgestaltung eines Qualitätssicherungssystems ergeben sich aus den Gesetzen (insbesondere WPO und Berufssatzung WP/vBP). In der gemeinsamen Stellungsnahme VO 1/2006 legen die Vorstände der WPK und des IDW die Berufsauffassung dar, wie ein Qualitätssicherungssystem in Wirtschaftsprüferpraxen ausgestaltet sein sollte, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.[3] Die Qualitätssicherung in Abbildung 1 aus der prozessualen Perspektive dargestellt.

Mit der Neufassung der Berufssatzung für WP und vBP (BS WP/vBP) – in Kraft getreten am 1. März 2006 – hat der Berufsstand nochmals die Inhalte des QS- Systems kodifiziert. § 38 BS WP/vBP stellt den Mindestinhalt eines QS-Systems fest. Wohingegen § 24d sich insbesondere mit den kritischen Themen der auftragsbezogenen und auftragsbegleitenden Qualitätssicherung befasst.[4] Qualitätssicherung ist wichtig, um das Vertrauen der Mandanten – nach Skandalen wie Enron oder Pamalat – zurück zu gewinnen. Dieses wurde durch die mehr oder weniger schuldhafte Verstrickung der Wirtschaftsprüfer in diese Betrugsskandale nachhaltig gestört. Des Weiteren stellt es auch eine Art Selbstschutz der Wirtschaftsprüfer im Allgemeinen und der „BIG FOUR“ im Speziellen dar, weil sie sich auf bestimmte Grundregeln geeinigt haben. Das sog. „Overauditing,“ d.h. alles geprüfte noch einmal zu prüfen, um auch möglicherweise den letzten betrügerischen Versuch aufzudecken, wird versucht einzugrenzen.

Sobald ein Auftrag angenommen wird, muss gewährleistet sein, dass die allgemeinen Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer eingehalten werden können. Zu diesen Grundsätzen zählen die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit der Wirtschaftsprüfer.[5] Diese Grundsätze sind in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) schriftlich fixiert. Gemäß „§°43 Abs. 1 Satz 2 WPO haben sich Wirtschaftsprüfer bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten sowie bei Besorgnis der Befangenheit nach § 49 2. Alt. WPO die Durchführung eines Auftrags zu versagen.[6]“ Ein besonderer Fokus wird auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gelegt und ist in § 319 HGB gesetzlich fundiert. Demnach sind Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe in geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art vorliegen, die eine mögliche Befangenheit des Wirtschaftsprüfers oder seiner Mitarbeiter begründen. Insbesondere dürfen Abschlussprüfer z.B. weder Anteile an den zu prüfenden Unternehmen halten noch bei der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt haben.[7]

Der Grundsatz der Gewissenhaftigkeit manifestiert sich in § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO und in der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer. Regelungen in der Praxis sollen die gewissenhafte Abwicklung der Prüfungsaufträge gewährleisten. Zum Teil sind diese in den IDW Prüfungsstandards niedergelegt, wobei u.a. Unabhängigkeitserklärungen durch die Mitarbeiter unterzeichnet werden müssen.[8] Des Weiteren sind die Wirtschaftsprüfer zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen ihr Handeln in Eigenverantwortlichkeit bestimmen.

Ein Ausschluss des Auftrags gemäß der Kriterien nach § 319 HGB kommt für die „Miriam Ernst & Partner GbR“ nicht in Betracht, da keines dieser Kriterien einschlägig ist. Neben der Überprüfung der potentiellen Gefährdung einer der Mitarbeiter durch personelle Beziehungen[9] musste des Weiteren noch sichergestellt werden, dass auch keine finanziellen Interessenskonflikte durch, z.B. das Halten von Anteilen oder der Aufstellung des Jahresabschlusses vorliegen.[10]

Im Übrigen konnte festgestellt werden, dass das Mandat der „Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH“ in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.[11]

Im Ergebnis entschließt sich die „Miriam Ernst & Partner GbR“ dieses Auftragsangebot anzunehmen, da neben den erforderlichen Branchenkenntnissen auch die fachlichen Qualifikationen in der Sozietät vorhanden sind.

2.3. Auftragsdurchführung

Wie bei jedem neuen Mandat, wird auch bei der „Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH“ zunächst Kenntnis über die Geschäftsstrategie und das wirtschaftliche Umfeld des Mandanten und der Branche innerhalb des Prüfungsteams hergestellt. Hierzu verwendet der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die IDW – Arbeitshilfe „Annahme und Fortführung eines Auftrages.“[12] Ohne angemessenes Verständnis für das Unternehmen ist es den Prüfern nicht möglich, eine adäquate Prüfung durchzuführen, da nicht eindeutig sein kann, an welchen Stellen mögliche Fehlerquellen liegen könnten. Erst im Anschluss daran kann eine mandantenspezifische Prüfungsstrategie erarbeitet werden, welche vor allem auch ein Verständnis für das Interne Kontrollsystem (IKS) im zu prüfenden Unternehmen benötigt. „Das interne Kontrollsystem besteht aus Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (internes Steuerungssystem) und Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (internes Überwachungssystem).“[13]

Dementsprechend sollen „die auf die Geschäftsaktivität des Unternehmens ausgerichteten Teile des internen Kontrollsystems [… ] deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen und dienen auch dem Schutz des Vermögens und der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen. “[14]

Die „Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH“ stellt verschiedene Artikel aus Kunststoffgranulat im Spritzgussverfahren her. Produkte aus dem Sortiment sind z.B. Kunststoffstopfen für Weinflaschen oder Kinderwagenräder.

Die Auftragsdurchführung vollzieht sich wie jedes wirtschaftliche Handeln in den drei Phasen der Planung, der Durchführung und der Überwachung.

Eine sorgfältige Planung trägt dazu bei, dass alle Bereiche des Prüfungsgegenstands eine angemessene Berücksichtigung finden, mögliche Problemfelder erkannt werden, der Prüfungsauftrag zeitgerecht bearbeitet werden kann, der Mitarbeitereinsatz koordiniert wird und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wird.[15] Im Rahmen der Planung wird der Fokus auf den risikoorientierten Prüfungsansatz gelegt. Folgende Aspekte sind hierbei besonders zu beachten:

Kenntnisse über das Unternehmen und seine Tätigkeit, Verständnis für das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, Einschätzungen des Risikos und der Wesentlichkeit, Art, zeitlicher Ablauf und Ausmaß der Prüfungshandlungen, sowie Koordination, Leitung, Überwachung und Nachschau der Jahresabschlussprüfung.[16]

Zu Beginn des Planungsprozesses steht die Einschätzung des Prüfungsrisikos, welches sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Jede Abschlussprüfung birgt die Gefahr in sich, dass der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, obwohl der Jahresabschluss wesentliche Fehler und Mängel enthält, die durch die Abschlussprüfung nicht aufgedeckt wurden.[17] Dieses Prüfungsrisiko setzt sich aus den Fehlerrisiken und dem Entdeckungsrisiko zusammen. Fehlerrisiken beinhalten inhärente Risiken und Kontrollrisiken. Mit dem inhärenten Risiko wird die Anfälligkeit eines Prüffeldes für das Auftreten von Fehlern bezeichnet, die für sich oder zusammen mit Fehlern in anderen Prüffeldern wesentlich sind. [… ] Kontrollrisiken stellen die Gefahr dar, dass Fehler, die in Bezug auf ein Prüffeld oder zusammen mit Fehlern aus anderen Prüffeldern wesentlich sind, durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden. [… ] Das Entdeckungsrisiko stellt das Risiko dar, dass der Abschlussprüfer durch seine Prüfungshandlungen Fehler in der Rechnungslegung nicht entdeckt, die für sich oder zusammen mit anderen Fehlern wesentlich sind. In Anhängigkeit von der Beurteilung der Fehlerrisiken ist das Entdeckungsrisiko durch die Auswahl von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der aussagebezogenen Prüfungshandlungen so festzulegen, dass der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit treffen kann. Je höher (geringer) die Fehlerrisiken sind, desto niedriger muss (höher kann) das Entdeckungsrisiko sein.[18]

Formal lässt sich das Prüfungsrisiko (PR) als Ergebnis der Multiplikation der einzelnen Komponenten beschreiben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Formale Darstellung des Prüfungsrisikos[19]

Die Höhe bzw. Ausprägung des Risikos, also ob es sich um ein potenzielles oder akutes Risiko handelt, ist abhängig von der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems (IKS).

[...]


[1] Eigene Darstellung; in Anlehnung an: WPK/ IDW, 2006, Tz. 14

[2] Vgl. Becker, W./ Lutz, S., 2002

[3] Vgl. WPK/ IDW, 2006, Tz. 1

[4] Vgl. WPK, 2006, § 24d

[5] Vgl. WPK, 2006, §§ 1 bis 4

[6] Vgl. WPK/ IDW, 2006, Tz. 32

[7] Vgl. WPK, 2006, §2 und HGB, 2005, §319 Abs. 2, 3

[8] Vgl. IDW PS 345, Tz. 36

[9] Vgl. HGB, 2005, §319 Abs. 2

[10] Vgl. HGB, 2005, § 319 Abs. 3; hier exemplarisch erwähnt wurden lediglich § 319, Abs. 3, S.1 Nr.1und Nr. 3a

[11] Vgl. §§ 37 Abs.1, 38 Nr. 2 und Nr. 3 Berufssatzung WP/vBP

[12] IDW – Arbeitshilfen sind den Fachnachrichten beigeheftet, welche regelmäßig von den Wirtschaftsprüfern abboniert sind.

[13] IDW PS 260, Tz. 6

[14] IDW PS 260, Tz. 7

[15] Vgl. IDW PS 240, Tz. 7

[16] Vgl. IDW PS 240, Tz. 17

[17] Vgl. Grewe, W., 2006, S. 46

[18] IDW PS 260, Tz.24

[19] Vgl. Grewe, W., 2006, S. 46

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Risiken im Bereich der Jahresabschlussprüfung am Beispiel der "Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH"
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Theorie und Praxis der Wirtschaftsprüfung
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V130820
ISBN (eBook)
9783640399499
ISBN (Buch)
9783640399345
Dateigröße
449 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bei der Seminararbeit handelt es sich um eine Ausarbeitung zur Aufgabenstellung, welche unter Gliederungspunkt 1.1 wieder gegeben wurde.
Schlagworte
Risiken, Bereich, Jahresabschlussprüfung, Beispiel, Kurt, Meyer, Kunststoffverarbeitungs, GmbH
Arbeit zitieren
Miriam Elisabeth Johanna Ernst (Autor:in), 2006, Risiken im Bereich der Jahresabschlussprüfung am Beispiel der "Kurt Meyer Kunststoffverarbeitungs GmbH", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130820

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