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Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V

Titel: Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V

Examensarbeit , 2020 , 43 Seiten , Note: 14,8 Punkte

Autor:in: Jonathan-Milot Spörl (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2003 den Kreis der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erweitert und damit die Grundlage für Medizinisches Versorgungszentren geschaffen. Neben zugelassenen und ermächtigten Ärzten sowie den ermächtigten Einrichtungen können nun auch MVZ diesen Status erhalten.

Zu den Gründungsberechtigten eines MVZ gehören von Beginn an auch zugelassene Krankenhäuser (§ 108 SGB V), die sich mit der Errichtung wirtschaftliche, wettbewerbliche und medizinische Vorteile erhoffen. Die Zusammenlegung zuvor getrennter Aktivitäten führt betriebswirtschaftlich zu niedrigeren Kosten, einer besseren Marktposition und einer Risikostreuung.

Der Gesetzgeber ist gewillt, diese Möglichkeiten rechtlich zu eröffnen, muss aber zugleich Grenzen zum Schutz der Patienten, der Ärzte und nicht zuletzt der Medizin selbst setzen. Dabei spielt insb. die Frage, ob und wie der ambulante und der stationäre Sektor künftig besser verzahnt werden sollten, eine entscheidende Rolle. Für die Gründung eines MVZ durch ein zugelassenes Krankenhaus führt das zu einer Vielzahl an Möglichkeiten und Grenzen, die das Thema dieser Arbeit darstellen.

Um diesen Schwerpunkt besser zu verstehen, wird zunächst der dafür relevante gesetzliche Rahmen im Gesundheitssektor mit der Sektorentrennung vorgestellt. Anschließend wird die Gründung eines MVZ anhand der Voraussetzungen und der Entwicklung besprochen. Basierend darauf wird in der Folge konkret auf das MVZ in Trägerschaft eines zugelassenen Krankenhauses eingegangen und vor dem Hintergrund der Sektorentrennung Möglichkeiten und Grenzen einer Gründung erörtert. Um dem Rahmen der Seminararbeit sowie der dem Thema gebührenden Tiefe gerecht zu werden, werden dabei vordergründig die die Bereiche Marktposition, Finanzierung und Ressourcenverwendung betreffenden Aspekte behandelt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Die Attraktivität des neuen ambulanten Leistungserbringers MVZ

B. Gesetzlich regulierte Sektorentrennung

I. Gesundheitssektor als häufiges Ziel gesetzgeberischer Regelungen

II. Sektorentrennung ambulant - stationär

C. Gründung eines MVZ

I. Das MVZ

II. Abgrenzung zur Berufsausübungsgemeinschaft

III. Gründungsvoraussetzungen

IV. Historische Entwicklung des MVZ - Polikliniken

D. Möglichkeiten und Grenzen der Gründung durch zugelassene Krankenhäuser

I. Das Krankenhaus als „geborener Träger“

II. Marktposition

1. Wettbewerbsvorteile

2. Steuerung des Patientenstroms

3. Bedarfsplanung als Grenze – Diskussion um das Terminservice- und Versorgungsgesetz

a) Unterversorgung § 100 SGB V

b) Überversorgung § 101 SGB V

c) Zulassungsverzicht zugunsten einer MVZ Angestelltentätigkeit als Möglichkeit

d) Freiberuflichkeit der Ärzte als Grenze vs. flächendeckende Versorgung

e) Diskussion im Gesetzgebungsprozess des Terminservice- und Versorgungsgesetz

4. Zwischenfazit

III. Finanzierung

1. Duale Finanzierung

2. Finanzierung der Investitionen

a) Möglichkeit der Einbeziehung privater Investoren – Änderung durch das Versorgungsstrukturgesetz

b) Beteiligung von Investoren am MVZ

c) Minderheitsbeteiligung von Investoren am Krankenhaus

aa) Restriktive Meinung

bb) Rechtspositivistischer Ansatz

cc) Wille des Gesetzgebers mit Ausdruck im Versorgungsstrukturgesetz

dd) Grundsatz der freien Praxisführung – der Ärztliche Leiter (§ 95 I S. 2 SGB V)

d) Umgehung der Gründungsbefugnis durch Bestandsschutzregelung

e) Zwischenfazit

3. Finanzierung der Leistungen

a) DRG-System

b) EBM

c) Finanzierungsoptimierung

d) Grenzen der Optimierung

IV. Ressourcenverwendung

1. Apparativer Bereich

a) Möglichkeit der Doppelnutzung

b) Grenzen bei der Verwendung öffentlicher Fördermittel

c) Subventionierung

d) EU-Beihilferecht als Grenze (Art. 107 I, 108 III AEUV)

e) Folgen für die Konkurrenzsituation

2. Personeller Bereich

a) Möglichkeiten der engen Zusammenarbeit zwischen MVZ und Krankenhaus

b) Wahlleistungen bei Honorararztverträgen als Grenze – BGH, NJW 2019, 1519

c) Grenzen bezüglich der gegenseitigen Patientenzuweisung (§§ 31 II MBO, 3a UWG, 299 a, b StGB)

aa) Anwendbarkeit des Berufsrechts

bb) Grenzen des Berufsrechts in Hinblick auf das MVZ

cc) Rechtsfolgen

3. Zwischenfazit

E. Abschließende Stellungnahme und Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen für zugelassene Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Ziel ist es, die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor zu analysieren und aufzuzeigen, wie Krankenhäuser durch diese Kooperationsform ihre Marktposition, Finanzierung und Ressourceneffizienz optimieren können, ohne dabei geltende gesetzliche und berufsrechtliche Schranken zu verletzen.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der MVZ-Gründung durch Krankenhäuser
  • Wettbewerbsrechtliche und steuerungsfunktionale Aspekte der Patientenversorgung
  • Herausforderungen bei der Finanzierung (Investitionen und Leistungen)
  • Berufsrechtliche Grenzen der Zusammenarbeit und Patientenzuweisung
  • Konflikt zwischen flächendeckender Versorgung und Freiberuflichkeit der Ärzte

Auszug aus dem Buch

II. Sektorentrennung ambulant - stationär

Eine wesentliche Ausprägung dieser Regelungsdichte ist die für das Verständnis des MVZ relevante Sektorentrennung. Die Unterteilung der ärztlichen Versorgung in den ambulanten und den stationären Sektor charakterisiert sich durch unterschiedliche Normierung hinsichtlich der Planung, des Zugangs und der Finanzierung.14 Während die Krankenhäuser im Bereich der stationären Versorgung tätig sind, obliegt die ambulante Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen und den in dieser organisierten Vertragsärzten.15 Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jeder kann als Leistungserbringer i.S.d. SGB V tätig sein. Im ambulanten Bereich ist dies grds. den von den KV ermächtigten oder zugelassenen Leistungserbringern vorbehalten.16

Diese Regulierung hat ihre historischen Wurzeln in der Zeit Bismarcks17 und liegt in der Schaffung einer einheitlichen und transparenten Krankenversicherung begründet.18 Vorteile dieser ursprünglich strikten Trennung sind die personell und apparativ hoch entwickelte Versorgung im ambulanten Bereich19 und die Filterfunktion bei Krankenhauseinweisungen,20 welche durch die Konkurrenz der Versorgungsbereiche21 entstanden ist. Die Kehrseite der Trennung sind unter anderem Diskontinuität in der Behandlung22 und ökonomisch nachteilige Doppeluntersuchungen.23 Diese Argumente sind später für die Frage der Sektoren verbindenden Wirkung des Krankenhaus-MVZ von Bedeutung.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Die Attraktivität des neuen ambulanten Leistungserbringers MVZ: Einführung in die gesetzliche Erweiterung der Leistungserbringer durch das GMG 2003 und die grundsätzliche Motivation von Krankenhäusern zur MVZ-Gründung.

B. Gesetzlich regulierte Sektorentrennung: Erläuterung der dualen Versorgungsstruktur in Deutschland und der historischen Hintergründe der Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor.

C. Gründung eines MVZ: Definition des MVZ als vertragsarztrechtliches Konstrukt und der spezifischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der medizinischen Versorgung.

D. Möglichkeiten und Grenzen der Gründung durch zugelassene Krankenhäuser: Detaillierte Analyse der strategischen Vorteile für Krankenhäuser sowie der Schranken durch Bedarfsplanung, Investitionsfinanzierung und berufsrechtliche Vorgaben.

E. Abschließende Stellungnahme und Schlusswort: Resümee über die Bedeutung der Sektorenkopplung und die notwendige Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und rechtlicher Regulierung.

Schlüsselwörter

Medizinisches Versorgungszentrum, MVZ, Krankenhausrecht, Sektorentrennung, Bedarfsplanung, Honorararztverträge, Zulassungsträger, ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Berufsrecht, Patientensteuerung, Investitionsfinanzierung, Freiberuflichkeit, Patientenbindung, TSVG.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse, wie und unter welchen Bedingungen Krankenhäuser als Träger von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) fungieren können, um die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu nutzen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Marktposition der Krankenhäuser, der Finanzierung von MVZ-Gründungen sowie der Ressourcenverwendung unter Berücksichtigung von Berufs- und Wettbewerbsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie Krankenhäuser ihre Möglichkeiten zur MVZ-Gründung ausschöpfen können, ohne gegen regulatorische Grenzen, insbesondere den Schutz der vertragsärztlichen Versorgung oder berufsrechtliche Zuweisungsverbote, zu verstoßen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BSG/BGH) und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur im Medizinrecht basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Vor- und Nachteile der Gründung für Krankenhäuser, die Herausforderungen durch die Bedarfsplanung, Finanzierungsmodelle und die rechtlichen Beschränkungen des Personaleinsatzes.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Sektorentrennung, MVZ-Trägerschaft, Bedarfsplanung, Honorarärzte und die rechtliche Abgrenzung zu korruptionsstrafrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Tatbeständen.

Wie beeinflusst die Bedarfsplanung die Gründung eines MVZ?

Die Bedarfsplanung fungiert als Grenze; sie bestimmt, ob in einem Planungsbereich überhaupt weitere MVZ-Kapazitäten zugelassen werden dürfen, wobei Ausnahmeregelungen bei Unterversorgung bestehen.

Welche Rolle spielt der ärztliche Leiter in einem MVZ?

Der in medizinischen Fragen weisungsfreie ärztliche Leiter ist essenziell, um die ärztliche Unabhängigkeit zu wahren und einen unzulässigen kapitalorientierten Einfluss auf die Patientenbehandlung zu verhindern.

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Details

Titel
Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
14,8 Punkte
Autor
Jonathan-Milot Spörl (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
43
Katalognummer
V1308326
ISBN (PDF)
9783346781772
ISBN (Buch)
9783346781789
Sprache
Deutsch
Schlagworte
MVZ Medizinische Versorgungszentren Krankenhaus Finanzierung Gründung Möglichkeiten und Grenzen Medizinrecht Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung Marktposition
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Jonathan-Milot Spörl (Autor:in), 2020, Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1308326
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Leseprobe aus  43  Seiten
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