Im Rahmen dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wieso die Vernichtung von Waren immer noch der Sachspende vorgezogen wird. Dafür wird zunächst erläutert, wie Sachspenden umsatzsteuerlich behandelt werden und wie sich das aktuelle Umsatzsteuerrecht sich auf die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmer auswirkt. Im Anschluss werden mögliche Lösungsansätze genannt und diskutiert.
Jedes Jahr werden durch deutsche Onlinehändler verkehrsfähige Waren im Wert von mehrstelligen Millionen Euro vernichtet. Betroffen sind Waren, die Mängel aufweisen oder als ungewünscht retourniert werden. Rund 4 % der zurückgesendeten Artikel werden entsorgt. Im Jahr 2019 wurden so bereits 20 Millionen Artikel zerstört, von denen 7,5 Millionen in einem für eine Spende in Frage kommenden Zustand gewesen wären. Durch den weltweit stark wachsenden Onlinehandel steigt dabei auch die Zahl der Retouren. Wurden 2018 noch 280 Millionen Pakete zurückgeschickt, so waren es 2020 bereits 315 Millionen Pakete. Folglich steigen auch Anzahl und Wert der vernichteten Artikel.
Dies hat einen besonders bitteren Beigeschmack, da die letzten durch Pandemie und Krieg geprägten Jahre eine beispiellose Notwendigkeit für Spenden geschaffen haben. Trotz einer hohen Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen werden potenzielle Spender durch bestehendes Umsatzsteuerrecht abgeschreckt. Denn Spenden sind als unentgeltliche Wertabgabe grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und damit oft unattraktiver als die Vernichtung der Ware. Dem hat der Gesetzgeber 2020 mit der Einführung der Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) versucht entgegenzuwirken, indem beschlossen wurde, dass gem. § 23 Abs. 2 Nr. 11 KrWG gebrauchstaugliche Waren nicht mehr vernichtet werden dürfen. Bisher fehlt es jedoch an der rechtlichen Durchsetzbarkeit dieser Änderung, sodass weiterhin Neuware zerstört wird.
Inhaltsverzeichnis
- Gegenstand und Ziele der Arbeit
- Die unentgeltliche Wertabgabe
- Steuerlicher Sachverhalt
- Voraussetzungen für die Steuerbarkeit
- Ort der Lieferung
- Steuerbefreiungen
- Bemessungsgrundlage
- Zweck der Besteuerung von Sachspenden
- Einfluss auf die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen
- Lösungsansätze
- Steuerbefreiung für Sachspenden
- Auslegung durch die Finanzverwaltung
- Neuregelegung der Bemessungsgrundlage
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Sachspenden und untersucht, wie die Besteuerung die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen beeinflusst. Sie analysiert die aktuelle Rechtslage und diskutiert mögliche Lösungsansätze zur Optimierung der Spendenförderung.
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden
- Einfluss der Besteuerung auf die Spendenbereitschaft
- Mögliche Lösungsansätze zur Optimierung der Spendenförderung
- Diskussion der Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze
- Relevanz der Sachspenden im Kontext der Nachhaltigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Gegenstand und Ziele der Arbeit: Dieses Kapitel führt in das Thema ein und erläutert die Problematik der Vernichtung von Waren im Vergleich zur Sachspende. Es beleuchtet die aktuelle Situation und stellt die Ziele der Arbeit dar.
- Die unentgeltliche Wertabgabe: Dieses Kapitel erklärt den steuerlichen Sachverhalt der unentgeltlichen Wertabgabe und geht auf die Voraussetzungen für die Steuerbarkeit ein. Es beleuchtet die verschiedenen Arten der unentgeltlichen Wertabgabe im Kontext von Sachspenden.
- Einfluss auf die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen der aktuellen Umsatzsteuerregelungen auf die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen und analysiert die Gründe, warum die Vernichtung von Waren oft der Sachspende vorgezogen wird.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Sachspenden, Umsatzsteuer, unentgeltliche Wertabgabe, Spendenbereitschaft, Unternehmen, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Retourenmanagement und Lösungsansätze zur Optimierung der Spendenförderung.
Häufig gestellte Fragen
Warum vernichten Onlinehändler oft Neuware, statt sie zu spenden?
Sachspenden gelten umsatzsteuerlich als unentgeltliche Wertabgabe. Da darauf Umsatzsteuer anfällt, ist die Vernichtung der Ware für Unternehmen oft kostengünstiger als eine Spende.
Was regelt die Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 11 KrWG dürfen gebrauchstaugliche Waren eigentlich nicht mehr vernichtet werden. Allerdings mangelt es bisher an der rechtlichen Durchsetzbarkeit dieser Regelung.
Wie viele Artikel werden in Deutschland jährlich entsorgt?
Im Jahr 2019 wurden allein im Onlinehandel rund 20 Millionen Artikel zerstört, von denen etwa 7,5 Millionen in einem spendenfähigen Zustand gewesen wären.
Welche Lösungsansätze gibt es zur Förderung von Sachspenden?
Diskutiert werden eine generelle Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen oder eine Neuregelung der Bemessungsgrundlage durch die Finanzverwaltung.
Was ist der Zweck der Besteuerung von Sachspenden?
Die Besteuerung soll verhindern, dass Waren unversteuert in den privaten Konsum gelangen. Bei Spenden an Bedürftige führt dies jedoch zu einer systematischen Benachteiligung der Spendenbereitschaft.
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- Daniel Liebich (Author), 2022, Die Umsatzbesteuerung von Sachspenden. Wieso lieber weggeworfen als gespendet wird, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1308540