[...] Die Terroranschläge von New York, Washington, Madrid und London änderten insbesondere im politischen Lager der konservativen Parteien die Einstellung hinsichtlich dieser Trennung. Bundeskanzlerin Merkel resümierte im Juli 2007, dass die alte Trennung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit „von gestern“ sei, und forderte den verstärkten Einsatz der Bundeswehr im Inneren. An diesem Punkt wird die nachfolgende Arbeit anknüpfen. Es wird spezifischen Fragen nachgegangen: Inwieweit ist ein Bundeswehreinsatz im Inneren verfassungsrechtlich abgesichert? Was fordern CDU und Bundesregierung von der Bundeswehr im Inneren? Und inwiefern sind diese Forderungen umsetzbar? Der erste Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedin-gungen für einen Militäreinsatz im Inneren. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der christlich-demokratischen Forderung nach einer verstärkten Bemühung um einen solchen Einsatz thematisiert. Es wird beschrieben, wie sich die „Vorregierungsposition“ der CDU über den Koalitionsvertrag bis zum „Weißbuch 2006“ geändert hat und welche neuen Aufgaben der Bundeswehr im Inneren zugedacht wurden. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den konkreten Einsatzszenarien der Bundeswehr im Inneren: Welche Einsätze sind bereits jetzt legitim, und welche werden (noch) nicht durch die Verfassung gedeckt? Aufgrund der Aktualität des Themas fußt ein großer Teil dieser Arbeit auf Artikeln aus Fachzeitschriften. Zwei Bücher haben sich jedoch als gute Hauptquelle erwiesen. Dies ist zum einen das Buch „Das Parlamentsheer“ von dem Bundestagsabgeordneten Wiefelspütz und zum anderen das Buch „Bundeswehr und Innere Sicherheit“ von Fehn und Brauns. Beide Bücher stehen für unterschiedliche Positionen: Während Wiefelspütz davon überzeugt ist, dass das Grundgesetz auch jetzt schon genug Spielraum für den Einsatz im Inneren offen hält und ein solcher Einsatz gegebenenfalls sinnvoll wäre, lehnen Fehn und Brauns einen solchen kategorisch ab und verweisen auf die Zuständigkeit der Polizei. Bemerkenswert ist aber, dass das Thema Bundeswehreinsatz im Inneren staatsrechtlich weit ausgeprägter abgedeckt wurde als politikwissenschaftlich. Zukünftig werden sich besonders im Bereich der Sozial- und Politikwissenschaft wichtige Anknüpfungspunkte finden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Verfassungsrechtlicher Rahmen
A. Entwicklung der bundesdeutschen Wehrverfassung
1.) Wehrverfassung von 1956
2.) Notstandsverfassung von 1968
B. Der verfassungsrechtliche Status Quo
1.) Bestimmung verfassungsrechtlicher Begriffe
a) Was ist ein „Einsatz“?
b) Wie ist der Begriff „Verteidigung“ definiert?
2.) Einsatzmöglichkeiten nach dem Grundgesetz
a) Verteidigungsfall
b) Innerer Notstand
c) Bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen
d) Amtshilfe
III. Politische Forderung nach verstärktem Einsatz im Inneren
A. Hannoveraner Gesamtsicherheitskonzept
B. Koalitionsvertrag
C. Weißbuch 2006
IV. Einsatzszenarien im Inneren
A. Unkritische Einsatzszenarien
1. Einsatz von ABC-Abwehrkräften
2. Einsatz von Sanitätskräften
3. Sonstige Einsatzszenarien
B. Kritische Einsatzszenarien
1. Einsatz von Feldjägern
2. Einsatz im Objektschutz
3. Einsatz bei Renegade-Fällen
V. Resümee
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht den verfassungsrechtlichen Status Quo des Bundeswehreinsatzes im Inland und analysiert die politischen Forderungen der CDU/CSU nach einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten. Ziel ist es, die Vereinbarkeit dieser Forderungen mit dem Grundgesetz zu prüfen.
- Historische Entwicklung der bundesdeutschen Wehrverfassung
- Verfassungsrechtliche Analyse der Begriffe „Einsatz“ und „Verteidigung“
- Politische Strategien zur Verzahnung von innerer und äußerer Sicherheit
- Unterscheidung zwischen unkritischen und kritischen Einsatzszenarien
- Rechtliche Grenzen militärischer Unterstützung für zivile Sicherheitsbehörden
Auszug aus dem Buch
1. Einsatz von ABC-Abwehrkräften
Der durch terroristische Bedrohung in den Fokus gerückten Gefahr der Massenvernichtungswaffen kann nur wirkungsvoll mit spezialisierten Kräften begegnet werden. Deshalb wird die Verwendung von ABC-Abwehrkräften im Inneren sowohl im „Gesamtsicherheitskonzept“ gefordert als auch im „Weißbuch“ als potentielle Fähigkeit der Bundeswehr genannt.
Eine solche Verwendung ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Nach Meinung Fehn und Brauns sei zwar die primäre Aufgabe der ABC-Abwehr in der Verteidigung zu sehen, doch würden ihre Fähigkeiten, bspw. bei der Abarbeitung der Folgen einer Detonation einer „schmutzigen Bombe“, in den Dienst der Hilfeleistung gestellt werden. Damit würden die Soldaten Rechtsgüter nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützen helfen. Somit sei auch die innenpolitische Neutralität gewährt und die Einsatzschwelle nach Art. 87a Abs. 2 GG nicht überschritten.
Prinzipiell ist bereits jetzt eine Verwendung von ABC-Abwehrkräften der Bundeswehr im Inneren möglich. Dies könnte sowohl im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG als auch im Rahmen der Katastrophenhilfe nach Art. 35 Abs. 2 oder 3 GG erfolgen. Ein potentielles Szenario für die ABC-Abwehr, ohne im Rahmen von Amts- oder Katastrophenhilfe eingesetzt zu werden, erscheint nicht vorstellbar. Wer die Truppe ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen wollte, brauchte keine Verfassungsänderung zu fordern, möglich ist dies jetzt schon. Fraglich erscheint jedoch, inwiefern eine solche Verwendung realistisch wäre. Scheinbar wurde außer Acht gelassen, dass mit Einnahme der Heeresstruktur „Heer 2010“ ABC-Abwehrkräfte nur noch in drei Standorten in Deutschland stationiert sein werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die institutionelle Trennung von innerer und äußerer Sicherheit in Deutschland und die aktuelle politische Forderung, diese zugunsten eines verstärkten Bundeswehreinsatzes im Inneren aufzuweichen.
II. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsgeschichtliche Entwicklung und definiert die derzeitigen, strikt begrenzten rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inland.
III. Politische Forderung nach verstärktem Einsatz im Inneren: Hier werden die Bestrebungen der CDU, dargelegt im Gesamtsicherheitskonzept, Koalitionsvertrag und Weißbuch 2006, analysiert, die Rolle des Militärs im Inland auszubauen.
IV. Einsatzszenarien im Inneren: Basierend auf Prüfkriterien werden verschiedene Einsatzszenarien, von ABC-Abwehr bis hin zu Renegade-Fällen, auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit untersucht.
V. Resümee: Das Fazit stellt fest, dass viele der geforderten Aufgaben bereits durch bestehende Regelungen zur Amts- und Katastrophenhilfe abgedeckt sind, während ein bewaffneter Einsatz kritisch bewertet wird.
Schlüsselwörter
Bundeswehr, Innere Sicherheit, Äußere Sicherheit, Grundgesetz, Verteidigungsfall, Innerer Notstand, Katastrophenhilfe, Amtshilfe, Terrorismusabwehr, Renegade-Fälle, Wehrverfassung, Objektschutz, Zivilschutz, Art. 87a GG, Sicherheitsarchitektur
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die politische Debatte rund um den Einsatz der Bundeswehr im Inland in Friedenszeiten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die historische Wehrverfassung, die Abgrenzung polizeilicher und militärischer Kompetenzen sowie die Sicherheitskonzepte der Bundesregierung seit 2004.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird gefragt, inwieweit ein Bundeswehreinsatz im Inneren verfassungsrechtlich abgesichert ist, was politische Akteure fordern und inwiefern diese Forderungen umsetzbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen und politikwissenschaftlichen Analyse von Fachliteratur, Kommentaren zum Grundgesetz sowie offiziellen Regierungs- und Parteidokumenten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die verfassungsrechtliche Einordnung, die politische Forderungsanalyse der Union sowie eine Prüfung konkreter Einsatzszenarien wie Objektschutz oder Renegade-Fälle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Bundeswehr, Innere Sicherheit, Grundgesetz, Terrorismusabwehr, Katastrophenhilfe und die Abgrenzung nach Art. 87a GG.
Warum wird der Einsatz von Feldjägern als kritisch eingestuft?
Ein Einsatz von Feldjägern für allgemein-polizeiliche Aufgaben würde die Grenze zur verfassungswidrigen Ausweitung militärischer Befugnisse überschreiten und gegen die Polizeihoheit der Länder verstoßen.
Wie bewertet der Autor den Einsatz bei „Renegade-Fällen“?
Der Autor führt aus, dass dieser Bereich umstritten ist, da hier militärische Abwehrmaßnahmen in Konflikt mit dem Schutz der Menschenwürde und den verfassungsrechtlichen Vorgaben geraten können.
- Quote paper
- Daniel M. Rother (Author), 2008, Der Bundeswehreinsatz im Inneren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131096