In dieser Seminararbeit sollen anhand von ausgewählten Aufsätzen und Abhandlungen verschiedener Autoren, wie Johannes FRIED und Hermann LANGE, Werk und Wirkung des Gelehrten WERNERIUS näher betrachtet werden. Neben einem kurzen Lebenslauf soll der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der unmittelbaren Rolle des WERNERIUS im Investiturstreit gelegt werden. Ein Hauptaugenmerk wird dabei der Fragestellung gewidmet sein, in wie weit man heute noch in Bezug auf die Entstehung der Universität Bologna zwischen Mythos und Wirklichkeit des WERNERIUS unterscheiden kann. Im Speziellen soll dabei ein grundsätzlicher Blick auf die Aussagekraft der überlieferten Quellen geworfen werden, indem auch der Frage nachgegangen werden soll, ob und wie weit die vertieften Kenntnisse der justinianischen Kodifikation des antiken römischen Rechts des WERNERIUS erst für die Gräfin MATHILDE und dann später auch für den Kaiser HEINRICH V. im Investiturstreit von Bedeutung waren und welche Nachwirkung damit erzielt wurde.
Als wissenschaftliche Grundlagen zur Klärung dieser Fragen dienen unter anderem die mit WERNERIUS in Verbindung stehenden überlieferten Urkunden aus dem Werk „Wernerius Bononiensis Iudex. La figura storica d´Irnerio“ des Autors Enrico SPAGNESI sowie „Die Chronik des Propstes Burchard von Ursberg“ die von Oswald HOLDER EGGER und Bernhard VON SIMSON editiert wurde. Neben Aufsätzen wie „... auf Bitten der Gräfin Mathilde". Werner von Bologna und Irnerius“ von Johannes FRIED und „Irnerius als Rechtsberater der Mathilde. Seine Rolle und seine Bedeutung im Investiturstreit“ von Wulf Eckart VOSS wird auch Sekundärliteratur, wie die Monographie Hermann LANGEs „Römisches Recht im Mittelalter. Die Glossatoren“ hierfür herangezogen, um auch die Untersuchungen anderer Fachleute sowie den Forschungsstand mit einzubeziehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Wernerius de Bologna
2.1 Herkunft und erster Lebensabschnitt
2.2 Werk und Wirkung
3 Die Markgräfin Mathilde von Tuscien
3.1 causidicus Wernerius
3.2 ... auf Bitten der Gräfin Mathilde
4 Wernerius und die Universität Bologna
4.1 Wernerius, Warnerius, Uuarnerius und Guarnerius
4.2 magister in artibus
4.3 Die Rezeption des römischen Rechts
5 Wernerius und Heinrich V.
5.1 Die Wahl des Gegenpapstes Gregor III.
5.2 Die Einführung des usus fructus in das Lehnsrecht
5.3 Das Privileg für Bologna
5.4 Das Wormser Konkordat
6 Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Wirken und die historische Rolle des Gelehrten Wernerius im Kontext des Investiturstreits, wobei insbesondere sein Einfluss auf die Entstehung der Universität Bologna sowie seine juristische Beratungstätigkeit für Mathilde von Tuscien und Kaiser Heinrich V. beleuchtet werden.
- Biographische Rekonstruktion von Wernerius unter Berücksichtigung quellenkritischer Aspekte.
- Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem Mythos Irnerius und der historischen Wirklichkeit.
- Analyse der juristischen Rolle von Wernerius als causidicus und Berater im Investiturstreit.
- Bewertung der Einführung römisch-rechtlicher Konzepte wie usus fructus in das Lehnsrecht.
- Erforschung der juristischen Mitwirkung von Wernerius am Privileg für Bologna und am Wormser Konkordat.
Auszug aus dem Buch
3.2 ... auf Bitten der Gräfin Mathilde
Diese Beziehungen des WERNERIUS zu MATHILDE von Tuscien werden darüber hinaus auch durch eine weitere viel diskutierte Stelle aus der Chronik des BURCHARD von Biberach, Popst von Ursperg († 1230) belegt. In dieser knappen Phrase, die zudem die einzige Quelle ist, die zwischen der Markgräfin und der Wiedererschließung des römischen Rechts durch WERNERIUS sowie indirekt der Entstehung des studium iuris an der Universität Bologna einen Zusammenhang herstellt, berichtet BURCHARD unter anderem, dass WERNERIUS die römischen Rechtsbücher, die lange Zeit unbeachtet waren und in denen niemand studierte – die heute unter dem Begriff Corpus Iuris Civilis bekannt sind, auf Bitten der Gräfin MATHILDE erneuerte und nur mit wenigen Interlinearglossen ausgelegt habe. Denn dieser dominus Wernerius ist niemand anderes als jene idealisierte Figur IRNERIUS, den die Bologneser Tradition zum Begründer des studium iuris in Bologna machte.
Allerdings ist dieser Text in der angeführten Chronik an einer ungewöhnlichen Stelle platziert, denn er ist in einer allgemeinen Übersicht über die Regierungszeit des Kaisers LOTHAR III., die von 1125 bis 1137 währte, eingeordnet. Die Markgräfin MATHILDE ist aber schon am 24. Juli 1115 gestorben, wodurch die Glaubwürdigkeit dieser Quelle durchaus etwas erschüttert wird. Zudem sind schon vor MATHILDE im canusinischen Machtbereich bemerkenswerte Rückgriffe auf das antike Kaiserrecht festzustellen. Unter der markgräflichen Gerichtshoheit ihrer Mutter BEATRIX war im Jahr 1076 erstmals wieder seit Jahrhunderten im westeuropäischen Raum eine belegte juristische Entscheidung auf der Grundlage der Digesten ergangen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Zielsetzung, der untersuchten Quellenlage und der methodischen Herangehensweise an die Rolle des Wernerius im Investiturstreit.
2 Wernerius de Bologna: Analyse des biographischen Forschungsstandes, wobei mangelnde gesicherte Informationen über Herkunft und Lebensdaten hervorgehoben werden.
3 Die Markgräfin Mathilde von Tuscien: Beleuchtung der praktischen Tätigkeit des Wernerius als Berater der Gräfin und kritische Prüfung der Quelle Burchards zur Wiedererschließung des römischen Rechts.
4 Wernerius und die Universität Bologna: Erörterung der Entstehung des Mythos um Irnerius als Begründer der Rechtsschule sowie der Rolle der juristischen Lehre.
5 Wernerius und Heinrich V.: Untersuchung des politischen und juristischen Wirkens des Wernerius als kaiserlicher Berater im Kontext des Investiturstreits und des Lehnsrechts.
6 Schlussbemerkung: Synthese der Ergebnisse, die Wernerius als bedeutenden Juristen würdigt, dessen Nachruhm jedoch stark durch eine spätere Idealisierung geprägt ist.
Schlüsselwörter
Wernerius, Irnerius, Investiturstreit, Bologna, Universität Bologna, Römisches Recht, Corpus Iuris Civilis, Mathilde von Tuscien, Heinrich V., Digesten, Rechtsgeschichte, Glossatoren, Regalien, Lehnsrecht, usus fructus
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die historische Rolle und das Wirken des Gelehrten Wernerius de Bologna während des Investiturstreits und hinterfragt seine Bedeutung für die Entstehung der juristischen Fakultät in Bologna.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?
Zentral sind die juristische Beratungstätigkeit des Wernerius, die Entwicklung des römischen Rechts im Mittelalter, das Verhältnis zu den Akteuren des Investiturstreits sowie die quellenkritische Auseinandersetzung mit seiner Identität.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Ziel ist es, den Mythos um die Person des Irnerius (Wernerius) von der historisch belegbaren Wirklichkeit zu trennen und seine konkrete juristische Bedeutung für die kaiserliche Politik und das Rechtssystem zu bestimmen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Es handelt sich um eine quellenkritische Analyse, bei der historische Urkunden, zeitgenössische Chroniken und neuere rechtsgeschichtliche Sekundärliteratur ausgewertet und in einen historischen Kontext gestellt werden.
Was ist der inhaltliche Schwerpunkt im Hauptteil?
Der Hauptteil behandelt die Tätigkeit des Wernerius als causidicus, seinen Einfluss auf die Rechtsanwendung im Umfeld der Gräfin Mathilde sowie seine Rolle bei der rechtlichen Ausgestaltung kaiserlicher Privilegien gegenüber dem Papsttum und den Städten.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Investiturstreit, Bologna, Römisches Recht, Wernerius, Irnerius, Rechtsgeschichte und Glossatoren beschreiben.
Wie bewertet der Autor den Einfluss von Wernerius auf das Lehnsrecht?
Der Autor diskutiert kritisch, ob die Einführung der usus fructus-Formel direkt auf Wernerius zurückzuführen ist, und ordnet dies als Beitrag zur rechtlichen Neubestimmung des Lehnswesens ein.
Warum ist die Quellenlage zu Wernerius laut dem Autor problematisch?
Die Quellenlage ist lückenhaft, da zeitgenössische Aufzeichnungen zu Beginn des 12. Jahrhunderts selten waren und ein Großteil des Wissens über Wernerius auf einer späteren, idealisierten Bologneser Tradition basiert.
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- André Schmidt (Author), 2006, Die unmittelbare Rolle des Wernerius de Bologna im Investiturstreit , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131227