Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Drei zentrale Theorien und ihre Schwächen
2.1 Die Schuldentheorie
2.2 Die Dankbarkeitstheorie
2.3 Die Freundschaftstheorie
3 Analyse
3.1 Kritik
3.2 Ein Vorschlag
4 Fazit
4 Literatur
4.1 Literaturverzeichnis
4.2 Quellenverzeichnis
1 Einleitung
„In a world of strangers or fleeting casual acquaintances, of distant government agencies and a society beyond their control, elderly parents can see in their children their only hope”1.
Die Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern entwickelt sich unfreiwillig und kann niemals gänzlich aufgekündigt werden. Selbst wenn der Kontakt abgebrochen würde - man bliebe stets jemandes Kind2. Dennoch wird die Familie mit unterschiedlichsten Erwartungen belastet: Wer seine Eltern nicht wertzuschätzen weiß, erfährt gesellschaftliche Missbilligung. Innerhalb dieses Konstrukts entsteht in der Kindesgeneration ein innerer Konflikt zwischen gesellschaftlicher Konvention und individueller Selbstbestimmung.
Gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen, wie zum Beispiel der demographische Wandel, drängen immerfort dazu, zu evaluieren, wie die anwachsende ältere Generation versorgt werden kann und wer diese Aufgabe übernimmt3. Dass die Familie bei der Versorgung der Elterngeneration eine besondere Rolle spielt, erkennt man, wenn man einen Blick in das deutsche Grundgesetz wirft. Dort wird sie nämlich als explizit schützenswert betrachtet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ (Art. 6 GG). Dieser rechtliche Grundsatz scheint nicht vollkommen altruistischer Natur zu sein: Im Sinne der Ordnungspolitik ist es nur sinnvoll, wenn Kinder sich um ihre Eltern kümmern, sie finanziell im Alter unterstützen und den Staat somit entlasten. Das wiederum belaste Kinder jedoch nicht nur finanziell, sondern auch emotional und zeitlich4. So lasse „ [d]er demographische Notstand [...] Kinder als humane Ressource und Leistungsträger der Sozialsysteme erscheinen“5.
Darüber hinaus befindet sich die Bedeutung der Familie im stetigen Wandel. Die Zunahme von Scheidungen, die Möglichkeit, der außerhäuslichen Berufstätigkeit beider Elternteile und unterschiedlichste Formen von Familienkonstruktionen veranlassten dazu, dass Pflichten zwischen Familienmitgliedern mehr und mehr reduziert würden6.
Durch die Immigration von Familien anderer Ethnien gebe es zusätzlich ein Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Moralvorstellungen, was die Kindeserziehung und die Pietät den Eltern gegenüber angehe7.
Wie im Eingangszitat treffend formuliert, schaffen diese Umstände ein Gefühl der Unsicherheit seitens älterwerdender Eltern in Hinblick darauf, auf wen oder was sie sich in Zukunft verlassen können. Laut Callahan sind Kinder die einzige Instanz, die ihnen bleibt - unbeirrt davon, ob Eltern sich wünschten, im Alter von ihren Kindern abhängig zu sein oder ob diese wiederrum gewillt sind, ihre Eltern zu verpflegen8. Umso wichtiger ist es also, die besonderen moralischen Pflichten von Kindern zu ihren Eltern herauszuarbeiten.
In der vorliegenden Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, ob es Pflichten gibt, die Kinder gegenüber ihren Eltern zu erfüllen haben und inwiefern diese gerechtfertigt sind. Dabei ist von Bedeutung, inwiefern sie sich von generellen, moralischen Pflichten unterscheiden, ob Parteilichkeit zu tolerieren ist und ob sie den speziellen Attributen der Eltern-Kind-Beziehung (Liebe, Unfreiwilligkeit, Abhängigkeit) gerecht werden.
Folgendermaßen gehe ich vor: Zunächst werden drei Theorien skizziert, die einen generellen Überblick über die dominierenden moralischen Denkweisen geben sollen. Dabei formuliere ich zu Beginn eine kurze Definition der jeweiligen Theorie und stelle im nächsten Schritt Alternationen gewisser Vertreter vor.
Die Schuldentheorie ist der älteste der drei Ansätze, sie wurde bereits von Aristoteles vertreten, findet jedoch noch heute Anklang, wie beispielsweise bei Narveson. Die Dankbarkeitstheorie ist derzeit die populärste Theorie, doch gilt es, zu untersuchen, inwiefern sie Ähnlichkeit mit einem reziproken Modell hat. Jane English entwarf die Freundschaftstheorie als eine mögliche Alternative zu den beiden oben genannten Theorien.
Alle drei Theorien haben gemein, dass sie grundsätzlich von filialen Pflichten ausgehen und diese rechtfertigen. Im nächsten Abschnitt, der Analyse, soll diese Auffassung hinterfragt werden. Die Theorien werden kritisiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Ich werde zu dem Schluss kommen, dass sie für die Rechtfertigung von filialen Pflichten nicht ausreichen und darauf folgend einen Vorschlag unterbreiten. Er soll eine mögliche Alternative darstellen,jedoch erhebe ich nicht den Anspruch, eine fehlerfreie Theorie aufzustellen. Eher dient er als eklektizistischer Denkansatz, der die Schwächen der klassischen Theorien zu umgehen versucht, während ihre Stärken einbezogen werden. Außerdem soll er eine Antwort auf meine Forschungsfrage geben. Meine Ergebnisse werde ich im Fazit zusammenfassen und dabei einen Ausblick für weitere Forschung und mögliche Hürden in der Zukunft bereitstellen.
Diese Arbeit konzentriert sich auf die speziellen Pflichten von Kindern zu ihren Eltern. Die Betrachtung der parentalen Pflichten und solchen gegenüber Geschwistern oder anderen Verwandten, findet hier also keine Berücksichtigung, da dies über den Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung hinausgehen würde.
Wird im Verlauf dieser Arbeit von „filialen Pflichten“ geschrieben, so meine ich jene moralischen Verpflichtungen, die sich aus dem Bestehen der Familie ergeben und nicht aus generellen Konventionen. Sie gelten somit nur für Personen, die sich in einer Eltern-Kind-Beziehung befinden - ob sie biologisch verwandt oder durch Adoption entstanden sind, spielt zunächst eine untergeordnete Rolle9.
2 Drei zentrale Theorien und ihre Schwächen
2.1 Die Schuldentheorie
Gemäß den Vertretern der Schuldentheorie liege die Pflicht eines Kindes darin, seinen Eltern zurückzugeben, was sie in die Kindeserziehung investiert haben, da sie diese Güter (Zeit, Geld, Energie, etc.) auch anderweitig hätten verwenden können. Die Theorie sei als eine Analogie zum Schuldner-Gläubiger-Verhältnis zu verstehen, aus der folgt, dass die Eltern zwar ihr Kind von der Schuld erlassen könnten, wenn sie es wollten, der Inhalt dieser Schuld jedoch unberührt von deren Bedürfnissen und der Fähigkeit des Kindes zur Schuldbegleichung sei10.
Es scheint durchaus plausibel, jemandem etwas zurückzugeben, nachdem dieser vorher besondere Hilfe leistete oder etwas Gutes tat, wenn man es benötigte. Feinberg erklärt es wie folgt:
„My benefactor once freely offered me his services when I needed them. [...] Surely, I owe him my services now, and he would be entitled to resent my failure to come through. In short, he has a right to my help now, and I have a correlative duty to proffer it to him”11.
Die Auffassung, Kinder schuldeten ihren Eltern Rückzahlung immaterieller, sowie materieller Güter, die sie von jenen erhielten, findet sich bereits bei Aristoteles. Dabei unterscheidet er klar zwischen den Beziehungen zu den Eltern und solchen zu anderen Menschen: „Da Eltern, Brüdern, Kameraden und Wohltätern verschiedenes zukommt, so muß man auch jedem das ihm Zugehörige und für ihn Passende geben“.12 Er erklärt dies aus der speziellen Zugehörigkeit, die man zu seinen Eltern hat und den Erwartungen, die daraus resultieren. So erwarte man von Verwandten in der Regel eher die Anwesenheit bei persönlichen Feierlichkeiten, als von Bekannten oder gar Fremden. Die Erstattung der erhaltenen Fürsorge liege vor allem in der Bereitstellung lebensnotwendiger Güter und der Ehre der Eltern. Jedoch warnt Aristoteles ebenso vor einem Unmaß an Hingabe: „[Dass man] auch seinem Vater nicht alles zu übergeben braucht, [...] ist klar“13.
Eine andere Vorstellung von Schuld findet sich bei Narveson. Ihm zufolge schulden Kindern ihren Eltern genau das, was diese brauchen, um ihre Mühen für gerechtfertigt zu halten14. Er nennt allerdings eine wichtige Prämisse: Die Kinder haben zu entscheiden, ob die Bemühungen der Eltern tatsächlich förderlich waren oder nicht. Es ist zweifelhaft, ob dieses Merkmal nicht weitere moralische Schwierigkeiten birgt - darauf soll in der Kritik näher eingegangen werden15.
2.2 Die Dankbarkeitstheorie
Die Dankbarkeitstheorie postuliert die Pflicht, in geeigneter Weise Dankbarkeit gegenüber den Eltern zu erweisen. Dabei sei Dankbarkeit „die Verehrung einer Person wegen einer uns erwiesenen Wohltat“16. Sie bilde die stärkste Grundlage für die Überzeugung, dass Hingabe seitens der Eltern filiale Pflichten hervorrufe17. Hierbei spiele im Gegensatz zu der Schuldentheorie auch die Umsetzbarkeit der Dankbarkeitspflicht eine Rolle18. Es wird jedoch angenommen, dass es in unserer Kultur eine generelle Pflicht zur Dankbarkeit gebe - wo liegt also die spezielle Pflicht zur filialen Dankbarkeit?19
Zunächst ist eine Eingrenzung der Dankbarkeitspflicht für die Beantwortung dieser Frage geboten. Laut Berger besteht eine Pflicht zur Dankbarkeit nur dann, wenn der zu dankende Akt aus einer Intention zur Hilfe vollzogen wurde und nicht, um dem Akteur selbst Vorteile zu verschaffen oder eine Pflicht seinerseits zu erfüllen. Der daraus folgende Dank beziehe sich somit auf die Nächstenliebe des Akteurs20. Es ist dieser Umstand, der die spezielle Dankespflicht, die Kinder gegenüber ihren Eltern haben, kennzeichnet. Obwohl es die Pflicht der Eltern sei, sich um ihr Kind zu kümmern, täten die meisten dies jedoch nicht allein aus Pflichtgefühl, sondern aus Liebe zu ihrem Nachwuchs21. Die Dankbarkeit des Kindes findet also seine Begründung in der freiwilligen Selbstaufopferung der Eltern aus Liebe zum Kind.
Geht es darum, wie Dankbarkeit angemessen gezeigt werden soll, stellt Berger drei Bedingungen auf: Der Rezipient muss den Wert des Gutes anerkennen, den Wohltäter dabei jedoch nicht als Mittel zum Zweck ansehen, während die Beziehung von Gemeinschaft und gegenseitigem Respekt geprägt ist22.
Um möglicher Kritik zuvorzukommen, räumt er ein, dass es nicht möglich sei, Dankbarkeit im gleichen Maße zu zeigen, wie einem zuvor ein Gut zuteilwurde. Es werde ebenso wenig erwartet, da es den Effekt der Dankbarkeit untergrabe, wenn man den Eltern noch größere Geschenke als die mache, die man bekam23. Dieser Aspekt bildet einen Unterschied zu der Schuldentheorie, in der die Güter, die man erhielt, in gleichem Maße zurückgegeben werden müssen.
2.3 Die Freundschaftstheorie
Die Freundschaftstheorie löst sich von dem Motiv der Schuld und befasst sich mit der eigentlichen Beziehung zwischen den Eltern und ihren Kindern. Die Pflichten zwischen Eltern und Kindern seien ähnlich der Pflichten zu Freunden - basierend auf beidseitiger Anteilnahme und nur insofern, dass jeder so viel beitrage, wie er geben könne24. English zufolge rufen die Güter, die Kinder von ihren Eltern erhielten somit keine Schuld hervor, sondern Liebe25. Ähnlich der Dankbarkeitstheorie müssten diese Güter nicht zwingend in gleicher Anzahl ausgetauscht werden oder von gleicher Art sein, da das in einer Freundschaft nicht ausschlaggebend sei. Eher solle auf die konkreten Bedürfnisse des anderen Parts geachtet werden. Wenn eine Mutter ihrem Kind über dessen Kindheit hinweg neue Kleidung gekauft hat, muss es ihr im Gegenzug im hohen Alter nicht auch Kleidung kaufen, wenn sie stattdessen medizinische Verpflegung nötiger hätte.
Genauso spiele auch die Qualität der Freundschaft eine große Rolle. Ende diese Freundschaft, so würden sich auch die Pflichten auflösen, die man füreinander hatte26. Das löst ebenso das Problem zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern: Sowohl bei der Dankbarkeitstheorie, als auch der Schuldentheorie bestehe das Problem, dass Kinder nur ihren biologischen Eltern etwas - beziehungsweise Dankbarkeit - dafür schuldeten, dass sie ihnen ihre Existenz verdankten27. Bei der Freundschaftstheorie allerdings hat das Kind nicht die Pflicht, seinem Vater etwas dafür zurückzugeben, dass er es zwar in die Welt gesetzt, sich jedoch nach der Geburt nicht weiter darum gekümmert hat. Dagegen kann die Beziehung zu seinem Adoptivvater durchaus freundschaftlich und liebevoll sein, wenn sich dieser weitreichend für das Kind sorgte.
Anders ist es jedoch bei Aristoteles. Er beschreibt die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zwar als freundschaftlich, sofern jeder Part das erfüllt, was er dem anderen schuldig ist28. Jedoch sei es eine ungleiche Freundschaft, da sich die Eltern immer näher zu ihrem Nachwuchs fühlten, sich selbst in ihm wiedererkannten und ihre Kinder länger kannten, als es diese umgekehrt taten. Dabei sei die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern vergleichbar mit der zu jemand Überlegenem29. Es zeigt eine Diskrepanz zwischen generellen Freundschaften und denen zwischen Eltern und Kindern und erklärt somit, was die filiale Pflicht zur Freundschaft von der generellen Pflicht gegenüber Freunden ausmacht. Diese Differenzierung findet sich nicht in English‘ Theorie.
Dixon versucht die Kritik, dass filiale Pflichten mit dem Ende der Freundschaft aufhören, zu widerlegen. Er hebt hervor, dass es sehr wohl Pflichten zwischen Personen gibt, die einmal befreundet waren. Würde man ehemalige Freunde wie Fremde behandeln, so verhalte man sich, als ob diese Freundschaft nie bestand und die Investitionen der Beteiligten wertlos seien. Es sei wichtig, die Pluralität verschiedener Freundschaften zu beachten und die Eltern-Kind-Beziehung als eine Variation daraus zu verstehen30.
3 Analyse
3.1 Kritik
Grundsätzliche Kritik an Filialen Pflichten äußern vor allem die Theoretiker des Voluntarismus. Sie sprechen dem freien Willen einen vorrangigen Wert zu, welcher die Qualität einer moralischen Handlung ausmacht31. Da Kinder sich nicht aussuchen konnten, geboren zu werden und die Güter ihrer Eltern mehr brauchten, als dass sie sie verlangten, sollten sie im Nachhinein nicht dafür verantwortlich gemacht werden, diese Güter - in welcher Form auch immer - zu erstatten. Hinzu kommt, dass sie die Güter ebenso wenig verneinen konnten, da sie über die Ausgaben ihrer Eltern nicht zu entscheiden vermochten - was umgekehrt jedoch durchaus der Fall ist.
Allerdings gebe es durchaus Situationen, in denen man zu etwas verpflichtet sei, was man sich so nicht ausgesucht habe. Ein prominentes Beispiel dafür stammt von Wang: Ein guter Schwimmer, der ein ertrinkendes Kind sieht, ist verpflichtet, es zu retten - ohne, dass er die Möglichkeit hat, dem zuzustimmen oder es zu verneinen. Es gebe also Pflichten, die von der sozialen Rolle einer Person oder der Gegebenheit einer Situation abhängen32.
Das Motiv der Unfreiwilligkeit birgt weitere Schwierigkeiten dahingehend, dass es nicht sinnvoll erscheine, Kinder auch dann zu verpflichten, wenn schwere Konflikte zwischen ihnen und ihren Eltern herrschten. Folglich seien Pflichten nur dann wertvoll, wenn sie den Beteiligten keinen Schaden zufügten33.
Des Weiteren scheinen filiale Pflichten dem Prinzip der Egalität zu widersprechen, da Kinder ihre Ressourcen nicht dazu nutzten, der Allgemeinheit, sondern lediglich ihren Eltern zu dienen. Diese Parteilichkeit schaffe Ungerechtigkeit für kinderlose Erwachsene und ebenso für jene Eltern, deren Kinder weniger geben könnten, als andere34.
[...]
1 Callahan 1985, S. 35.
2 Bleisch 2018, S. 17.
3 Siehe hierzu: Heckel 2017.
4 Schinkel 2012, S. 395.
5 Wetting 2006.
6 Callahan 1985, S. 33.
7 Schinkel 2012, S. 395.
8 Callahan 1985, S. 35.
9 Ich werde jedoch eine Differenzierung vornehmen, sofern diese für die Argumentation entscheidend ist.
10 Welch o.J.
11 Feinberg 1966, S. 139.
12 Aristoteles, XI, 2, 1165a.
13 Aristoteles, XI, 2, 1165a.
14 Narveson 1987, S. 74.
15 Li 1997, S. 214.
16 Kant, GMS A 127, S. 591.
17 Wicclair 1990, S. 181.
18 Keller 2015, S. 235.
19 Berger 1975, S. 299.
20 Ebd., S. 299.
21 Berger 1975, S. 300.
22 Berger, S. 302.
23 Ebd., S. 302.
24 Keller 2015, S. 241.
25 English 1979, S. 353.
26 Ebd., S. 353.
27 Bleisch 2018, S. 51.
28 Aristoteles, VIII, 8, 1159a
29 Aristoteles, VIII, 14, 1161b - 1162a
30 Schinkel 2012.
31 Prechtl und Burkard 1999, S. 644.
32 Wang o.J.
33 Gheaus 2015.
34 Gheaus 2015, S. 90.