Verstößt die Strafbarkeit der Holocaustleugnung tatsächlich gegen die Meinungsfreiheit? Wo beginnt und wo endet die Meinungsfreiheit? Handelt es sich hierbei um ein deutsches Sonderproblem? Wie gehen die beiden Nachbarländer Deutschland und Frankreich mit diesem Spannungsfeld um? Wo liegen die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede? Auch in zahlreichen anderen Staaten wird die Holocaustleugnung unter Strafe gestellt und die Verfassungsmäßigkeit dessen lebhaft diskutiert, sodass sich die Frage nach einer europäischen oder gar internationalen Regelung aufdrängt. Die Antwort auf diese Fragen gilt es, in dieser Arbeit herauszufinden.
Seit Jahren wird in Deutschland in unregelmäßigen Abständen über die Strafbarkeit der Holocaustleugnung und deren Legitimität diskutiert. Seit in den 1950er Jahren sowohl in Frankreich als auch in Deutschland erstmals Bücher veröffentlicht wurden, in denen der Holocaust in unterschiedlicher Weise angezweifelt wird, stellte sich immer wieder die Frage, ob derartige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder sein sollten.
Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass es bereits ein immanenter Bestandteil der nationalsozialistischen Politik der Vernichtung der Juden war, alle Spuren samt der Erinnerung an die Verbrechen zu beseitigen, sodass eine Leugnung der Verbrechen gewissermaßen von Anfang an das Ziel der NS-Politik war.
Bekannte Holocaustleugner seit Kriegsende sind bspw. die Franzosen Paul Rassinier und Robert Faurisson sowie die Deutschen Thies Christophersen und Ernst Zündel. Als Gemeinsamkeit aller Holocaustleugner kann der „Zweifel an den historischen Eckdaten des Holocaust[s]“ gesehen werden. Diejenigen, die derartige Zweifel äußern, berufen sich hierbei stets auf ihre Meinungsfreiheit und fühlen sich bei Bestrafung wegen ihrer Äußerungen in derselbigen verletzt. Die, die sich für eine Strafbarkeit der Holocaustleugnung aussprechen, sehen in der Leugnung des Holocausts eine Gefahr für die Demokratie, sodass seine Strafbarkeit dem Grundrechtsschutz diene.
Dennoch ist es doch gerade die Meinungsfreiheit, die eine Demokratie ausmacht. Daher äußern sich nicht nur die Holocaustleugner selbst, sondern auch viele Rechtswissenschaftler, wie bspw. zwei Bundesverfassungsrichter, kritisch zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und auch in Frankreich wird selbst in akademischen Kreisen darüber diskutiert, ob diese Strafbarkeit die Meinungsfreiheit verletze.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Einführung und Begriffe
§ 1 Einführung
§ 2 Begriffe
Kapitel 2: Die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und Frankreich
§ 3 Die Strafbarkeit der Holocaustleugnung im deutschen Recht
A. Der Grund für die Strafbarkeit der Holocaustleugnung
B. Strafbarkeit gemäß § 130 Abs. 3 StGB
I. Objektiver Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand
C. Strafbarkeit gemäß § 130 Abs. 1 StGB
I. Objektiver Tatbestand
1. § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB
2. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB
II. Subjektiver Tatbestand
D. Strafbarkeit gemäß § 130 Abs. 4 StGB
I. Objektiver Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand
E. Sozialadäquanzklausel gemäß § 130 Abs. 7 StGB
§ 4 Die Strafbarkeit der Holocaustleugnung im französischen Recht
A. Der Grund für die Strafbarkeit der Holocaustleugnung
B. Strafbarkeit gemäß Art. 24bis Abs. 1 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse
I. Objektiver Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand
C. Erweiterung des Art. 24bis Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse durch Art. 173 Loi relative à l’égalité et à la citoyenneté
I. Objektiver Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand
III. Ergänzung zum Strafgrund
§ 5 Die Holocaustleugnung aus einfachgesetzlicher Sicht im Vergleich
Kapitel 3: Deutschland und Frankreich als Teil des europäischen Grundrechtsverbunds
§ 6 Die EMRK als gemeinsamer Prüfungsmaßstab für die Vereinbarkeit der Strafbarkeit der Holocaustleugnung mit der Meinungsfreiheit?
A. Regelungen der EMRK zur Holocaustleugnung und Meinungsfreiheit
I. Art. 10 EMRK
II. Art. 17 EMRK
III. Holocaustleugnende Äußerungen im Rahmen von Art. 10 und Art. 17 EMRK
IV. Die Rechtsprechung des EGMR
1. EGMR, 24.06.2003, Garaudy gegen Frankreich
2. EGMR, 20.10.2015, M'bala M'bala gegen Frankreich
3. EGMR, 03.10.2019, Pastörs gegen Deutschland
4. EGMR (Große Kammer), 15.10.2015, Perinçek gegen Schweiz
5. Zwischenergebnis
B. Die Bedeutung der EMRK in Deutschland und Frankreich
I. Stellung und Rang der EMRK in Deutschland
II. Stellung und Rang der EMRK in Frankreich
C. Zwischenergebnis
§ 7 Die EU-Grundrechtecharta und der IPBPR als gemeinsamer Prüfungsmaßstab für die Vereinbarkeit der Strafbarkeit der Holocaustleugnung mit der Meinungsfreiheit?
Kapitel 4: Vereinbarkeit der Strafbarkeit der Holocaustleugnung mit dem Verfassungsrecht in Deutschland und Frankreich
§ 8 Vereinbarkeit der Strafbarkeit gemäß § 130 StGB mit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG in Deutschland
A. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
I. Holocaustleugnende Äußerungen als Meinung
II. § 130 Abs. 3 StGB
III. § 130 Abs. 1 StGB
IV. § 130 Abs. 4 StGB
B. § 130 StGB als Schranke i.S.v. Art. 5 Abs. 2 GG
I. Schranke der allgemeinen Gesetze
1. Definition vor dem Wunsiedel-Beschluss
2. Auswirkung des Wunsiedel-Urteils auf die Definition
II. Anwendung der Definition auf § 130 StGB
1. § 130 Abs. 3 StGB
2. § 130 Abs. 1 StGB
3. § 130 Abs. 4 StGB
III. Schranke des Jugend- und Ehrschutzes
IV. Die Menschenwürde als Schranke
C. Verhältnismäßigkeit
I. § 130 Abs. 1 StGB
II. § 130 Abs. 3 StGB
III. § 130 Abs. 4 StGB
§ 9 Vereinbarkeit der Strafbarkeit gemäß Art. 24bis Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse mit dem französischen Verfassungsrecht
A. Vereinbarkeit mit Art. 11 DDHC
I. Anwendbarkeit von Art. 11 DDHC
II. Art. 24bis Abs. 1 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse
1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 11 DDHC
2. Art. 24bis Abs. 1 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse als zulässige Einschränkung von Art. 11 DDHC
3. Question prioritaire de constitutionnalité vom 08.01.2016
III. Art. 24bis Abs. 2 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse
1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 11 DDHC
2. Art. 24bis Abs. 2 als zulässige Einschränkung von Art. 11 DDHC
3. Parlamentarische Anrufung des Conseil constitutionnel vom 26.01.2017
B. Vereinbarkeit mit Art. 10 EMRK
I. Art. 24bis Abs. 1 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse
1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 10 Abs. 1 EMRK bzw. Anwendung von Art. 17 EMRK
2. Einschränkbarkeit gemäß Art. 10 Abs. 2 EMRK
II. Art. 24bis Abs. 2 Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse
1. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 10 Abs. 1 EMRK bzw. Anwendung von Art. 17 EMRK
2. Einschränkbarkeit gemäß Art. 10 Abs. 2 EMRK bzw. Anwendung von Art. 17 EMRK
§ 10 Die Holocaustleugnung aus verfassungsrechtlicher Sicht im Vergleich
Kapitel 5: Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und Frankreich unter besonderer Berücksichtigung der grundrechtlichen Meinungsfreiheit. Ziel der Arbeit ist es, die Vereinbarkeit dieser Strafnormen mit den jeweiligen nationalen Verfassungsordnungen sowie dem europäischen Grundrechtsverbund zu analysieren und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in der rechtlichen Handhabung in beiden Ländern aufzuzeigen.
- Rechtsvergleichende Analyse der Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und Frankreich.
- Untersuchung der Vereinbarkeit der einschlägigen Strafnormen (insb. § 130 StGB und Art. 24bis PresseG) mit der Meinungsfreiheit.
- Rolle der EMRK sowie der EU-Grundrechtecharta als europäische Prüfungsmaßstäbe.
- Bedeutung von Verfassungstraditionen und historischen Kontexten für die Ausgestaltung der Strafbarkeit.
- Differenzierung zwischen einfacher und qualifizierter Holocaustleugnung und deren jeweilige rechtliche Einordnung.
Auszug aus dem Buch
Die Strafbarkeit der Holocaustleugnung im deutschen Recht
Die Strafbarkeit der Leugnung des Holocausts ist in Deutschland in § 130 StGB geregelt, dem sog. Volksverhetzungsparagrafen. Die Norm kann dabei in zwei Tatbestandsgruppen gegliedert werden, zum einen die Äußerungstatbestände und zum anderen die Verbreitungstatbestände. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Äußerungstatbestände, d.h. § 130 Abs. 1, 3 und 4 StGB. Auf eine Darstellung der Strafbarkeit der Holocaustleugnung gem. §§ 185 ff. StGB wird verzichtet, da insb. § 130 Abs. 3 StGB spezieller ist.
Bevor der genaue Inhalt des § 130 StGB erläutert wird, soll kurz auf den Grund für die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland eingegangen werden. Während die Einführung des § 130 Abs. 1 StGB eine Folge von antisemitischer Hetze und Hakenkreuzschmierereien im Winter 1959/1960 war, wurde Abs. 3 in Reaktion darauf, dass ein Urteil wegen Holocaustleugnung gegen den damaligen NPD-Vorsitzenden durch den BGH mangels Tatsachenfeststellungen aufgehoben werden musste, eingeführt. Anlass für die Einführung von § 130 Abs. 4 StGB war die Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen.
Somit wurde § 130 StGB regelm. in Folge von konkreten (rechtsextremistischen) Anlässen geändert bzw. verschärft. Die Verbote sollen letztlich der Gefahr entgegenwirken, dass der Nationalsozialismus oder damit verbundene Ideologien in Deutschland neu erstarken. Dies konnte nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur Einführung von § 130 Abs. 3 StGB am besten erreicht werden, indem das Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf die deutsche Vergangenheit vor Verfälschung und Entstellung bewahrt werde. Des Weiteren wird der Holocaust als eine Art „Gründungsmythos“ der Bundesrepublik gesehen, da diese „in scharfer Antithese zum NS-Regime gegründet wurde“. Daraus resultiere, dass derjenige, der den Holocaust leugnet, damit auch „die Bundesrepublik und ihr Selbstverständnis“ angreife.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Einführung und Begriffe: Diese Einleitung führt in die Debatte um die Holocaustleugnung ein und klärt terminologische Grundlagen sowie die Relevanz der Thematik in Deutschland und Frankreich.
Kapitel 2: Die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und Frankreich: Das Kapitel stellt die spezifischen einfachgesetzlichen Strafnormen zur Holocaustleugnung in beiden Ländern dar und vergleicht deren Ausgestaltung.
Kapitel 3: Deutschland und Frankreich als Teil des europäischen Grundrechtsverbunds: Hier wird untersucht, inwieweit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie weitere internationale Abkommen einen einheitlichen Prüfungsmaßstab für die Strafbarkeit bieten können.
Kapitel 4: Vereinbarkeit der Strafbarkeit der Holocaustleugnung mit dem Verfassungsrecht in Deutschland und Frankreich: Dieser zentrale Teil prüft die Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit der Strafnormen mit den jeweiligen nationalen Verfassungen und Schutzbereichen der Meinungsfreiheit.
Kapitel 5: Fazit: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die Strafbarkeit zwar in beiden Ländern besteht, aber stark vom nationalen historischen Kontext abhängt und keine europäische Einheitslösung existiert.
Schlüsselwörter
Holocaustleugnung, Meinungsfreiheit, Strafrecht, § 130 StGB, Art. 24bis PresseG, Rechtsvergleichung, Deutschland, Frankreich, EMRK, Volksverhetzung, Negationismus, Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit, NS-Regime, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Publikation befasst sich mit der strafrechtlichen Verfolgung der Holocaustleugnung in Deutschland und Frankreich unter dem Gesichtspunkt des Spannungsfeldes zur Meinungsfreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das jeweilige nationale Strafrecht (insbesondere der Volksverhetzungsparagraf in Deutschland und das französische Pressegesetz), die Bedeutung der Meinungsfreiheit als Grundrecht sowie deren Grenzen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, ob und wie die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in beiden Ländern mit den nationalen Verfassungen sowie europäischen Vorgaben wie der EMRK vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt die Methode des Rechtsvergleichs, um Ähnlichkeiten und Unterschiede in der Gesetzgebung und Rechtsprechung von Deutschland und Frankreich zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die konkrete Rechtslage in beiden Ländern als auch die Auswirkungen europäischer Grundrechte und internationale Rechtsprechung des EMRK detailliert dargelegt und geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die Untersuchung wird durch Begriffe wie Holocaustleugnung, Negationismus, Meinungsfreiheit, Rechtsvergleichung und Verhältnismäßigkeit definiert.
Wie unterscheidet sich die französische Handhabung von der deutschen?
Während in Deutschland stark auf den „öffentlichen Frieden“ und die „Menschenwürde“ fokussiert wird, orientiert sich das französische Recht primär an speziellen Gesetzesnormen im Pressegesetz, wobei die Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Leugnung in Frankreich theoretisch weniger geläufig ist.
Welche Rolle spielen der EGMR und die EMRK in dieser Arbeit?
Die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dienen als gemeinsamer europäischer Prüfungsmaßstab, wobei die Arbeit aufzeigt, dass der EGMR in der Regel dazu neigt, Holocaustleugnung Schutzbereichen der EMRK zu entziehen.
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- Cathrin Feiner (Autor:in), 2021, Holocaustleugnung und Meinungsfreiheit in Deutschland und Frankreich. Eine Rechtsvergleichung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1313276