Landreform in Südafrika. Analyse der Umsetzung auf Basis der Ubuntu Philosophie


Seminararbeit, 2021

19 Seiten, Note: 1.7

Anonym


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fallbeispiel: Südafrika
2.1 Hintergrundinformationen
2.2 Geschichte
2.2.1 Apartheid
2.2.2 Landreform

3. Ubuntu Philosophie

4. Analyse der Landreform anhand der Gerechtigkeitsprinzipien

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

,,0n the one hand South Africa is struggling to comprehend the enduring legacy ofapartheid, which left itfractured and with no shared moral [...] On the other hand South Africa is attempting ohilize itspeoples to embrace the constitutional 'values ofnon-racialism, non-sexism, non­discrimination and respectforfreedom, human rights and dignity.“1

Mit diesen Worten beschreibt die südafrikanische Professorin Moeketsi Letseka die derzeitige Situation in Südafrika ganz gut. 30 Jahre sind vergangen, seitdem die Apartheid in Südafrika ein offizielles Ende genommen hat. Man sollte denken, dass mit einer neuen Regierung, veränderten Verfassung und einer neuen Einstellung, der Schaden, der in dieser Zeit angerichtet wurde, wieder gut gemacht worden sein könnte. Doch leider sieht das in der Realität etwas anders aus. Denn einen solch enormen Schaden, welcher in der südafrikanischen Apartheid-und Kolonialisierungsgeschichte entstanden ist, kann nicht einfach durch eine veränderte politische Struktur behoben werden. Denn es spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle.

Dabei spielt das Agrarland, eine sehr wichtige, entscheidende und auch aktuelle Rolle. In der Apartheid wurde dies den südafrikanischen Ur-Einwohner*innen entschädigungslos enteignet und von den Kolonialherren übernommen.2 Heute ist es ein Symbol der in der Geschichte geschaffenen und noch immer anhaltenden Ungerechtigkeit des Landes.3 Eine Landreform wurde dabei geschaffen, um dies zu beheben. Jedoch sieht es in der Umsetzung eher anders auf. Eine Landreform kann aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und im gleichen Zuge analysiert werden, ob diese denn überhaupt das Ziel verfolgt und Gutes für das Land einbringt.

Es ist im Allgemeinen eine sehr schwierige Debatte, zwischen südafrikanischen Ur- Einwohner*innen und den Weißen, aus der Kolonialzeit und Apartheit abstammenden, Menschen. Denn die afrikanischen Völker wurden ihres wirtschaftlichen Besitzes enteignet.4 Jedoch stellt sich die Frage, ob dies wieder ausgeglichen werden kann, wenn man es dem gleichtut. Nur das in diesem Fall mit Entschädigungen gehandelt wird, im Gegensatz zu damals, wo der Prozess entschädigungslos stattgefunden hat.

In dieser Arbeit wird sich dieser Debatte gestellt, aus der Perspektive der Ubuntu-Philosophie. Eine afrikanische Lebensphilosophie, die sich nicht nur mit Gerechtigkeit beschäftigt, sondern auch mit einer fairen und moralisch vereinbaren Konfliktlösung für alle Beteiligten.5 Auf Basis dieser Philosophie wird sich die Landreform und Landfrage in Südafrika angeschaut und analysiert, denn wie Molefea und Magamb in ihrem Artikel schreiben:,,[...]it is purported to have two features: on the one hand, it offers an African moral perspective on issues; and, on the other, more importantly, it is believed to offer an under-explored morally plausible vision of a good society.”6

Zu dieser Arbeit ist es sehr wichtig anzumerken, dass sich die Nennung von Schwarz und Weiß nicht auf die Hautfarbe bezieht, sondern ausschließlich auf die sozialen Kategorien und die Zuschreibung des Grenzziehprozesses. Das Gleiche gilt für die Nennung von Rassen.

2. Fallbeispiel: Südafrika

2.1 Hintergrundinformationen

Mit einer Fläche von 1.220.000 km2 ist Südafrika das neuntgrößte Land auf dem afrikanischen Kontinent. Es befindet sich im Süden und grenzt an die Länder Namibia, Botswana, Simbabwe und im Nordosten an Mosambik. Außerdem befinden sich die beiden unabhängigen Staaten Swasiland und Lesotho innerhalb der Landesgrenzen Südafrikas. Das Land verfolgt eine parlamentarische und republikanische Regierungsform, die präsidiale und föderale Elemente beinhaltet. Seit Februar 2018 ist Cyril Ramophase der Präsident des liberalen demokratischen Rechtsstaates.7

Die Einwohnerzahl Südafrikas liegt bei rund 56,5 Millionen Menschen, welche sich auf 46,3 pro km2 aufteilen. Dabei ist es wichtig anzumerken, dass die Urbanisierung des Landes steigt und bei 56,90% liegt. Die Bevölkerung unterteilt sich in verschiedene Ethnien, zum einen die Schwarzen, welche mit 79,6% die Mehrheitsbevölkerung ergibt und sich wiederum in vereinzelte Ethnien bzw. Völker unterteilt. Dazu gehören Zulu, Xhosa, Nordsotho, Tswana, Tsongo, Stasi, Ndebele, Venda etc. Nur 8,9% der Bevölkerung gehören den Weißen an, welche sich zudem nochmal in Afrikaans und Englisch unterteilen. 9,1% der Bevölkerung ist Colored, dies bedeutet, dass sie eine Kreuzung der beiden Bevölkerungsgruppen Weiß und Schwarz sind.8

Es gibt insgesamt 11 anerkannte Amtssprachen. Darunter zählen isiZulu (23%), isiXhosa (16%), Afrikaans (13%) und Englisch (11%) zu den meistgesprochenen Sprachen. Jedoch gelten noch heute Afrikaans und Englisch als ausländische bzw. fremdländische Sprachen, da diese damals durch die Kolonialisierung nach Südafrika gebracht wurden und besonders Afrikaans während der Apartheid von der Weißen Regierung als Hauptsprache verwendet wurde. Außerdem wurde damals von der Regierung veranlasst, dass nur noch Afrikaans und Englisch in jeglichen Institutionen des Landes gelehrt und verwendet werden darf. Das ist auch einer der Ursachen, warum in Südafrika eine sehr weit ausgeprägte Mehrsprachigkeit herrscht.9

2.2 Geschichte

2.2.1 Apartheid

Südafrika hat eine sehr große Geschichte die noch immer Einflüsse auf das Zusammenleben der Gesellschaft, die Regierung und das Land allgemein hat.

Der Teil der Geschichte, auf den sich diese Arbeit bezieht, führt auf das Jahr 1652 zurück. Damals kamen die Niederländer als Einwandererinnen nach Südafrika und ließen sich dort nieder. Sehr schnell begannen sie ein Gefühl der Überlegenheit zu gewinnen und fühlten sich den Ureinwohnerinnen des Landes übergeordnet. Es entwickelte sich soweit, dass die Niederländer ihren Aufenthalt verlängerten und begannen, eine niederländische Kolonie aufzubauen. Dabei zwangen sie die Südafrikanerinnen als Sklaveninnen und Dienerinnen für sie zu arbeiten.10

1806 siedelten die Briten in Südafrika ein und eroberten die Kolonie der Niederländer. Dadurch brach ein Herrschaftsstreit zwischen Großbritannien und der Niederlande aus, welcher über 100 Jahre andauerte. Am Ende gewannen jedoch die Briten und begannen die Schwarzen aus mineralreichen Gebieten zu vertreiben und schickten sie in so genannte „Reservate“. 1948 kam es zum Wahlsieg einer rassistischen Nationalistischen Partei und damit begann die offizielle Einführung der Apartheid. Die Bevölkerung wurde in rassistische Kategorien unterteilt, somit gab es offiziell die Ethnien Weiß, Schwarz, Colored und Others.11

Teil dieser neuen Politik war die systematische Benachteiligung der Schwarzen bezüglich der Wirtschaft, Politik, Besitz von Grund und Boden und der Menschenwürde. Es begannen Enteignungen stattzufinden, d.h. der Schwarzen Bevölkerung wurde ohnejegliche Entschädigung ihr Besitz und Land genommen und der Erwerb von anderem Land verwehrt.12 Dazu kamen Zwangsumsiedlungen, wobei 2,7 Millionen Südafrikanerinnen vertrieben und aus privilegierten Positionen verdrängt wurden. Wie schon bei 2.1 erwähnt, wurde Afrikaans als die Hauptsprache übernommen und die afrikanischen Ur­Sprachen, als auch deren Kultur massiv zurückgedrängt und gar verboten. Insgesamt wurden über 100.000 Menschen in Armut getrieben. Zu dieser Zeit gab es auch kaum Möglichkeiten, dieser Machtumstellung zu entkommen und auszuwandem.13

Mit dem Ziel der Regierung, die Rassentrennung weiter durchzusetzen, wurden die Schwarzen in sogenannte „Homelands“ vertrieben, welche vom Staatsgebiet abgetrennt waren.14 Es ist auch wichtig nochmal anzumerken und im gleichen Zuge auch zu betonen, dass zu dieser Zeit nur 17% der Menschen in Südafrika zu dem Weißen gehörten und 87% an Fläche des Landes besaßen. Die Schwarzen dagegen machten 68% der Landesbevölkerung aus und besaßen nur 13% des ganzen Landes.15

Widerstände brachen aus, woraufhin die von Weißen dominierte südafrikanische Regierung 1986 mit Drohungen reagierte, die Menschen zu vernichten, die sich gegen die Apartheidregime stellten. Dadurch begann eine Reihe von Verhaftungen, Folterungen, weitere und größer ausgeprägte Diskriminierungen von über 20.000 Menschen innerhalb von drei Jahren.16 Die Apartheid endete gewaltfrei mit einer eher friedlichen Überwindung der 350 Jahre andauernden rassistischen Trennung. 1994 übertrug der Repräsentant der Weißen, Staatspräsident Frederik Willem de Klerk, dem Freiheitskämpfer und Vertreter der Schwarzen, Nelson Mandela, nach 40 Jahren Verhandlungen die Regierungsverantwortung.17 Dadurch wurde die südafrikanische von Schwarzen dominierte Befreiungsbewegung zur politischen Partei ANC (African National Congress) und übernahm die neue Regierung von Südafrika. Damit verpflichtete sie sich nicht nur, die in der Apartheid geschaffenen Ungerechtigkeiten zu korrigieren, sondern auch die Verfassung insofern anzupassen, dass gleiche Rechte für Schwarze und Weiße gelten.18

2.2.2 Landreform

Wie im obigen Absatz (2.2.1 Apartheid) schon erwähnt, wurden durch die kolonialen Enteignungen der Landbesitz durch Rasse bestimmt, was zu einer noch immer andauernden Krise geführt hat, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Zum Ende der Apartheid befanden sich 86% der Agrarflächen in Besitz von Weißen und nur 14% gehören dem Besitz der Schwarzen an, welche jedoch der Verstaatlichung durch den Land Distribution Act 1936 unterlagen.19 Der Native Land Act 1913 und Native Trust und Land Act 1936 beweisen und unterstreichen nochmals die Gesetzgebung, welche aus rein rassistischer Linie kontrolliert wurde.20

Die Landreform gliedert sich in drei Teile. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Regierung auf einen marktorientierten Ansatz zur Umverteilung und staatlichen Unterstützung konzentriert hat. Die drei Säulen der Landreform sind Restitution, Redistribution und Tenure Reform.21

Die erste Säule der Restitution dreht sich um die konkrete Wiedergutmachung von konkretem Apartheid-Unrecht. Dazu gehört die Rückgabe von Land, das unrechtmäßig enteignet wurde. Nach dem Gesetz hat jeder Südafrikaner, der unter der Apartheid Opfer einer ungerechten Enteignung mit unzureichender Entschädigung war und dies nachweisen kann, Anspruch auf Restitution. Der Prozess verläuft nach dem Prinzip "willing seller-willing buyer". Das heißt, wenn der Landbesitzer zustimmt, wird das beanspruchte Land vom Staat zum Marktpreis gekauft und an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben. Lehnt der Landeigentümerjedoch den Verkauf ab, kann mit einem alternativen Stück Land einer finanziellen Entschädigung oder einem privilegierten Zugang zu staatlichen Haus- und Landentwicklungsprogrammen ermöglicht werden.22

Die zweite Säule beschäftigt sich mit der Redistribution, das heißt, dass eine gerechte Umverteilung des Landes hinsichtlich des Eigentums bestrebt wird und somit eine Umverteilung von Land an benachteiligte Schwarze vorgenommen werden soll. Dieses Reconstruction and development Programm begann 1994 und soll das Ziel verfolgen, die Gerechtigkeit und den Landzugang durch eine größere und stärkere Staatliche Unterstützung voranzubringen. Durch dieses Konzept der Umverteilung konnten innerhalb von fünf Jahren 30% des Landes, welches sich im Besitz der Weißen befand, an über 600.000 Schwarze Haushalte verteilt werden, dies hatjedoch Kosten in Höher von 4,34 Mrd. US-Dollar verursacht.23

Die dritte und letzte Säule beinhaltet die Tenure Reform, welche die Absicherung von unsicheren Besitz- und Nutzungsrechten impliziert. Dabei sollen die Rechte der Landarbeiter und Landbesitzern in ehemaligen Homelands verbessert werden. Nach Ende der Apartheid kam es in einigen Provinzen zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Landbesitzern und Arbeitern. Um dies zu stoppen wurde 1998 der „Prevention of illegal evictions and unlawful ocupation Act“ beschlossen, welcher den Landbesitzen das Recht gewährt, Personen, die unrechtmäßig Land besetzen, zu vertreiben, sobald ein Gericht darüber beurteilt hat.24

3. Ubuntu Philosophie

Ubuntu folgt kurz gesagt der Maxime: „Eine Person ist eine Person durch eine andere Person“25 - Es handelt sich hierbei um ein komplexes Konzept der afrikanischen Lebensphilosophie. Den Forscherinnen zufolge lag sein Ursprung in den ländlichen Gebieten Afrikas und stammte aus den Idealen der afrikanischen Gesellschaft. Es zeigt außerdem eine Verbindung aus mit der indigenen Form der Konfliktlösung.26 Dabei gilt, dass der Ubuntu-Prozess nicht aufgezwungen wird, sondern es sich um einen freiwillige, aber stets andauernde Weise handelt, die Parteien die Möglichkeit gibt in ihren Themen und Konfliktbereichen frei zu diskutieren.27

Bis heute wurde noch keine feste Definition fur Ubuntu getroffen, dennoch gibt es viele verschiedene Interpretationsweisen, die das Verstehen dieser Lebensphilosophie vereinfachen. So sehen manche Wissenschaftlerinnen Ubuntu als eine afrikanische Philosophie der Menschlichkeit und Gemeinschaft28, als eine afrikanisch kulturelle Weitsicht29 oder als eine Philosophie bzw. Lebensweise, um menschlicher zu werden30. Wobei das letztere durch den Philosophen Ramose nochmal bestärkt wird, der gesagt hat, dass „ein menschliches Wesen zu sein bedeutet, diese Menschlichkeit zu bekräftigen durch die Anerkennung der Menschlichkeit anderer, und auf dieser Grundlage menschliche Beziehungen zu ihnen zu knüpfen“31. Dies wiederum wurde von Tutu weitergefuhrt und sieht Ubuntu eher als eine Ethik, die die Erkenntnis enthält, dass „meine Menschlichkeit verfangen und unauflöslich verbunden ist mit deiner“.32

Metz folgt dem ethischen Glauben von Ubuntu: „I proffer the following statement of what social reconciliation is, by the ethic of ubuntu: a condition consequent to serious social conflict in which former opponents interact on a largely voluntary, transparent and trustworthy basis for the sake of compossible ends largely oriented towards doing what will help one another and in which at least public institutions, if not also substantial numbers of the public and the wrongdoers themselves, disavow grave wrongdoing that had been a part of the conflict”33 Laut der Interpretation von Molefe und Magam besagt dies, dass Ubuntu als Moraltheorie gilt, die rein im Sinne der Ehrung bestimmter Beziehungen fungiert.

Dabei gilt moralisches Versagen als eine Form der Missachtung oder Verachtung dieser Beziehungen, indem man sich in einer Art und Weise verhält, die spaltend ist und Spannung verursacht. Richtige Handlungen sollen solche sein, die charakteristisch freundlich sind, und falsche Handlungen solche die durch Spaltung und Abneigung gekennzeichnet wird.34

Bezieht man diese Interpretation von Metz nun auf den Leitsatz Ubuntus: „Eine Person ist eine Person durch eine andere Person“35, dann erkennt man Züge einer selbstverwirklichenden Moraltheorie, bei der das Ziel das Selbst ist. Dies stellt aber auch gleichzeitig einen Diskurs dar, denn eigentlich wird bei Ubuntu vom Individualismus abgesehen und auf das Gemeinwohl geachtet. Metz nach wird das Ubuntu Prinzip so ausgelegt, dass eine Person nur so tugendhafte Charakterzüge entwickeln kann, wenn diese in Beziehungen mit anderen inkludiert sind und die Personen so ihre Tugenden ausgelebt und weiterentwickelt können.36 Die moralische Vollkommenheit und somit das Ziel von Ubuntu nach Metz' Interpretation erfordert also eine Gemeinschaft des Engagements und der Praxis. Denn darin erkennt man ein Geflecht von Pflichten, die man anderen schuldet und deren Erfüllung wesentlich für die moralische (Weiter-)Entwicklung ist.37 Wenn man dies nun auf die Maxime Ubuntus bezieht, kann man darauf schließen, dass es gilt: „Ich bin [selbstbezogene Pflicht zur Selbstvervollkommnung], weil wir [durch fremdbezogene Pflichten“ sind“38 Trotz vieler unterschiedlichen Definitionen sind sich die Wissenschaftlerinnen aber dennoch in den meisten Punkten einig. Bei Ubuntu geht es um eine humane Umgangsweise zwischen Menschen, die sich Individualismus insofern entgegenstellen, dass sie die Betonung auf ein Miteinander und Zugehörigkeit legen.39 Auch lässt sich aus den ganzen Interpretationszweigen schließen, dass Ubuntu rational wirkt, also immer nur in einer Beziehung zu anderen stehend. Es wird auch stets die Würde und der Respekt der Menschen betont, dass Parteien in Konflikten nicht als Feinde agieren, sondern als Partner in einem Problemlösungsprozess.40

[...]


1 Letseka, M., 2011, ‘In defence of ubuntu’, Studies In Philosophy & Education 31(1) http://dx.doi.org/10.1007/sll217-011-9267-2, Seite 47-48

2 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

3 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? AReflection on African Moral Theory in Light ofPost- Colonial Challenges, Politikon, 46:3, 311-325, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

4 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light ofPost- Colonial Challenges, Politikon, 46:3, 311-325 DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

5 Swanson, D. M. (2008). Ubuntu: an African contribution to (re)search for/with a ‘humble togetherness’, Journal of Contemporary Issues in Education, 2(2), 53-67.

6 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light ofPost- Colonial Challenges, Politiken, 46:3, Introduction, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

7 Werner Tiesbohnenkamp. (o. D.). Republik Südafrika. Lexas. Abgerufen am 6. Mai 2021, von https://www.lexas.de/afrika/suedafrika/index.aspx

8 Werner Tiesbohnenkamp. (o. D.). Republik Südafrika. Lexas. Abgerufen am 6. Mai 2021, von https://www.lexas.de/afrika/suedafrika/index.aspx

9 Misachi, J. (2017, 25. April). Languages OfSouth Africa. WorldAtlas. https://www.worldatlas.com/articles/languages-of-south- africa.html

10 Arthur, D. D., Issifu, A. K. & Marfo, S. (2015). An Analysis of the Influence ofUbuntu Principle on the South Africa Peace Building Process. Journal of Global Peace and Conflict, 3(2), 63-77. https://doi.org/10.15640/jgpc.v3n2a4

11 Arthur, D. D., Issifu, A. K. & Marfo, S. (2015). An Analysis of the Influence ofUbuntu Principle on the South Africa Peace Building Process. Journal of Global Peace and Conflict, 3(2), 63-77. https://doi.org/10.15640/jgpc.v3n2a4

12 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

13 von der Ropp, K. Das neue Südafrika: Vom Umbruch zum Zusammenbruch? Eine deutsche Sicht. Z Außen Sicherheitspolit 6, 357­368 (2013). https://doi.org/10.1007/sl2399-013-0343-2

14 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

15 Arthur, D. D., Issifu, A. K. & Marfo, S. (2015). An Analysis of the Influence ofUbuntu Principle on the South Africa Peace Building Process. Journal of Global Peace and Conflict, 3(2), 63-77. https://doi.org/10.15640/jgpc.v3n2a4

16 Arthur, D. D., Issifu, A. K. & Marfo, S. (2015). An Analysis of the Influence ofUbuntu Principle on the South Africa Peace Building Process. Journal of Global Peace and Conflict, 3(2), 63-77. https://doi.org/10.15640/jgpc.v3n2a4

17 von der Ropp, K. Das neue Südafrika: Vom Umbruch zum Zusammenbruch? Eine deutsche Sicht. Z Außen Sicherheitspolit 6, 357­368 (2013). https://doi.org/10.1007/sl2399-013-0343-2

18 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

19 Bernstein, Henry (1994), The Rural Challenge. The ANC and the Countryside, Southern Africa Report, 9/3, S. 30.

20 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7).

21 Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817 Soest,C.v.,& Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Wegin der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

22 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

23 Soest, C. v., & Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Wegin der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7). Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817

24 Soest,C.v.,& Cholet, J. (2006). Südafrika: Enteignung als neuer Weg in der Landreform? (GIGA Focus Afrika, 7).

25 Hamburg: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Afrika-Kunde. https://nbn-resolving.Org/um:nbn:de:0168-ssoar-276817 “Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light ofPost- Colonial Challenges, Politiken, 46:3, 311-325, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

26 Swanson, D. M. (2008). Ubuntu: an African contribution to (re)search for/with a ‘humble togetherness’, Journal of Contemporary Issues in Education, 2(2), 53-67.

27 Zartman, I. W. (2000). Traditional cures for modern conflicts: African conflict ‘medicine’. Boulder, Colorado: Lynne Rienner.

28 Skelton, A. (2002). Restorative justice as a framework forjuvenilejustice reform: A South African perspective. The British Journal of Criminology 42: 496-513.

29 Murithi, T. (2006). Practical peacemaking wisdom from Africa: Reflections on Ubuntu. The Journal ofPan African Studies, 1(4), June, pp.25.

30 Swanson, D. M. (2008). Ubuntu: an African contribution to (re)search for/with a ‘humble togetherness’, Journal of Contemporary Issues in Education, 2(2), 53-67.

31 Ramose, Mogobe (1999): African Philosophy through Ubuntu. Harare. Seite 52

32 Matthews, S. (2018). Afrikanische Entwicklungsaltemativen. Ubuntu und die Post-Development-Debatte. Jenseits des Entwicklungsdenkens, 38(2-2018), 178-197. https://doi.org/10.3224/peripherie.v38i2.03 Seite 179

33 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light ofPost- Colonial Challenges, Politiken, 46:3, 311-325, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

34 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light of Post­Colonial Challenges, Politikon, 46:3, 311-325, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

35 Motsamai Molefe & Nolubabalo Magam (2019) What Can Ubuntu Do? A Reflection on African Moral Theory in Light of Post­Colonial Challenges, Politikon, 46:3, 311-325, DOI: 10.1080/02589346.2019.1642669

36 Metz, T. 2010. “Human Dignity, Capital Punishment and an African Moral Theory: Toward aNew Philosophy ofHuman Rights.” Journal of Human Rights 9: 83

37 Gyekye, K. 2004. Beyond Cultures: Perceiving a Common Humanity, Ghanaian Philosophical Studies. Accra: The Ghana Academy of Arts and Sciences.

38 Mbiti, J. 1969. African Religions and Philosophy. New York: Doubleday.

39 Matthews, S. (2018). Afrikanische Entwicklungsaltemativen. Ubuntuund die Post-Development-Debatte. Jenseits des Entwicklungsdenkens, 38(2-2018), 178-197. https://doi.org/10.3224/peripherie.v38i2.03

40 Anstey, M. (1991).Negotiating conflict: Insights and skills for negotiators and peacemakers. Cape Town: Juta and Co, Ltd.

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Details

Titel
Landreform in Südafrika. Analyse der Umsetzung auf Basis der Ubuntu Philosophie
Hochschule
Hochschule Fulda
Note
1.7
Jahr
2021
Seiten
19
Katalognummer
V1314039
ISBN (Buch)
9783346789853
Sprache
Deutsch
Schlagworte
landreform, südafrika, analyse, umsetzung, basis, ubuntu, philosophie
Arbeit zitieren
Anonym, 2021, Landreform in Südafrika. Analyse der Umsetzung auf Basis der Ubuntu Philosophie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1314039

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