Die Diskussion um die Auflockerung des im Jahre 1935 gesetzlich verankerten Arbeitsvermittlungsmonopols der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung in Deutschland, die auch mit historischen Argumenten geführt wird, gab den Anstoß zu dieser Arbeit. Anhand vorliegender Literatur, insbesondere zeitgenössischer Art, wird die Vorgeschichte der Arbeitsmarkverwaltung in den etwa vier Jahrzehnten bis zur Errichtung der Reichsanstalt im Jahre 1927 nachgezeichnet.
In knapper Weise wird zunächst das Entstehen und die Entwicklung sowie die Leistungsfähigkeit und Probleme nicht-öffentlicher, einseitiger und beschränkter lokaler Vermittlungsformen Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts vorgestellt. Die ob ihrer Missstände schon früh kritisierte, aber noch bis 1931 geduldete gewerbsmäßige Vermittlung, die zeitweilig sehr effektiven Arbeitsnachweise der industriellen Arbeitgeber, die gewerkschaftlichen Nachweise, die paritätischen Facharbeitsnachweise und die karitative Arbeitsvermittlung für verelendete oder besonders schutzbedürftige Arbeitssuchende. Allgemeine lokale Arbeitsnachweise auf gemeinnütziger Vereinsbasis bilden konzeptionell, funktional und historisch den Übergang zu den kommunalen Arbeitsnachweisen, die seit den 90er Jahren immer stärkere Bedeutung auf den lokalen Arbeitsmärkten gewinnen und die direkten Vorläufer der dann 1927 gesetzlich installierten Arbeitsmarktverwaltung werden.
Im zweiten Hauptteil wird in straffer Form die Entstehungsprozesse, die fördernden, beeinflussenden und hemmenden Faktoren und die Entwicklung der kommunalen Arbeitsnachweise und ihrer regionalen Verbände vor und nach dem 1. Weltkrieg herausgearbeitet.
In guter sprachlicher Formulierung und sinnvoller thematischer Gliederung, dabei stets auf das Wesentliche achtend und die erforderlichen Informationen und Daten der vorhandenen älteren Literatur entnehmend, gelingt es eine ausgezeichnete Skizze dieser bedeutsamen historischen Phase im Vorfeld der Entwicklung der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die nicht von öffentlicher Seite betriebenen Arbeitsvermittlungsformen
2.1 Von den Zünften zum industriellen Arbeitsmarkt
2.2 Die Umschau und das Inserat
2.3 Die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung
2.4 Arbeitsnachweise der Arbeitgeber
2.4.1 Vorbemerkungen
2.4.2 Innungsarbeitsnachweise
2.4.3 Arbeitsnachweise in der Landwirtschaft
2.4.4 Arbeitsnachweise in der Industrie
2.5 Arbeitsnachweise der Arbeitnehmer
2.6 Paritätische Facharbeitsnachweise
2.7 Karitative Arbeitsvermittlung
2.8 Allgemeine Arbeitsnachweise auf Vereinsbasis
3. Aufbau und Entwicklung der öffentlichen Arbeitsvermittlung bis 1927
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Entstehung öffentlicher Arbeitsnachweise und Arbeitsnachweisverbände
3.2.1 Anfänge
3.2.2 Ausbreitungswelle in den 90er Jahren
3.2.3 Staatliche Fördermaßnahmen und Arbeitsnachweisverbände
3.3 Widerstände gegen die öffentlichen Arbeitsnachweise und Diskussionen um eine reichsgesetzliche Regelung
3.4 Das Stellenvermittlergesetz von 1910
3.5 Zentralisierung während des 1. Weltkriegs
3.6 Das Arbeitsnachweisgesetz (ANG) von 1922
3.7 Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von 1927
4. Schlußbemerkungen
5. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entstehung des staatlichen Vermittlungsmonopols in Deutschland, um Erkenntnisse für die aktuelle Debatte um die Liberalisierung des Arbeitsmarktes und die Zulassung privater Arbeitsvermittler zu gewinnen.
- Entwicklung nicht-öffentlicher Arbeitsvermittlungsformen
- Entstehung und Durchsetzung der öffentlichen Arbeitsvermittlung
- Widerstände und politische Auseinandersetzungen um gesetzliche Regelungen
- Vergleich historischer Arbeitsmarktstrukturen mit modernen Fragestellungen
- Rolle staatlicher Arbeitsinstitutionen im historischen Verlauf
Auszug aus dem Buch
2.3 Die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung
Neben der Schilderung der Entwicklung der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung in Deutschland bis zur Schaffung des AVAVG soll an dieser Stelle etwas näher auf das Stellenvermittlergesetz von 1910 eingegangen werden. Denn in den Jahren vor Verabschiedung dieses Gesetzes wurde unter Fachleuten immer öfter und deutlicher über die vorhandenen Mißstände, verursacht durch das private Stellenvermittlergewerbe, und Konsequenzen daraus diskutiert. Eine eingehendere Betrachtung dieses Austausches von Argumenten für sowie gegen ein Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung aufgrund der festgestellten Mißstände erscheint auch deshalb besonders interessant, da sich Bezüge zu heutigen Diskussionen um vermehrte Zulassung privater Vermittler feststellen lassen können.
Kennzeichnend für die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung und als grundsätzliche Abgrenzung zu anderen Arbeitsnachweisen war das unbedingte Erwerbsstreben der Privatpersonen oder der Betriebe im damaligen privaten Stellenvermittlergewerbe anzusehen. Der private Arbeitsvermittler richtete seine Vermittlungstätigkeit also in der Regel danach aus, möglichst viel Gewinn zu machen und dementsprechend so viele Arbeitsverträge wie möglich zustande zu bringen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung staatlicher Arbeitsmarktpolitik ein und begründet die historische Betrachtung der Vermittlungsmonopolbildung vor dem Hintergrund aktueller Liberalisierungsdebatten.
2. Die nicht von öffentlicher Seite betriebenen Arbeitsvermittlungsformen: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen privaten und interessenorientierten Vermittlungsarten, wie das Zunftwesen, das Inseratenwesen, gewerbsmäßige Vermittler sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmernachweise.
3. Aufbau und Entwicklung der öffentlichen Arbeitsvermittlung bis 1927: Der Hauptteil beschreibt den Prozess der Etablierung öffentlicher Stellen, die politischen Widerstände dagegen und die Entwicklung hin zu einer zentralisierten staatlichen Arbeitsvermittlung durch die Gesetze von 1910, 1922 und 1927.
4. Schlußbemerkungen: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung sich historisch aufgrund ihrer überlegenen Leistungsfähigkeit gegenüber privaten Formen durchgesetzt hat und eine zentrale Säule staatlicher Sozialpolitik darstellt.
5. Literaturverzeichnis: Ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Publikationen.
Schlüsselwörter
Arbeitsvermittlung, Vermittlungsmonopol, Arbeitsmarktpolitik, öffentlicher Arbeitsnachweis, gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung, Arbeitsnachweisgesetz, Stellenvermittlergesetz, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Industriegeschichte, Arbeitsmarktlenkung, Arbeitsmarktstatistik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Arbeitsvermittlung in Deutschland, von den frühen Vorformen bis zur Errichtung eines staatlichen Monopols im frühen 20. Jahrhundert.
Welche Akteure dominierten den Arbeitsmarkt vor der staatlichen Regelung?
Vor der staatlichen Dominanz teilten sich gewerbsmäßige privater Vermittler, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und karitative Vereine den Markt für Stellenvermittlung.
Welches zentrale Ziel verfolgte die Arbeit?
Ziel ist es, die geschichtlichen Gründe für die staatliche Monopolisierung aufzuzeigen, um ein besseres Verständnis für die heutigen Diskussionen über die Zulassung privater Vermittler zu ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen historisch-analytischen Ansatz unter Auswertung zeitgenössischer Fachliteratur, Statistiken und Gesetzesdokumente des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Was waren die Hauptkritikpunkte an gewerbsmäßigen Stellenvermittlern?
Kritisiert wurden vor allem die Gewinnmaximierung zulasten der Arbeitnehmer, überhöhte Gebühren, der Anreiz zu häufigem Stellenwechsel sowie unseriöse und teilweise kriminelle Machenschaften.
Was kennzeichnet die Entwicklung der öffentlichen Arbeitsnachweise?
Sie entwickelten sich aus Armenfürsorge-Initiativen hin zu professionellen, unparteiischen und paritätisch verwalteten Behörden, die eine zentrale Rolle im überregionalen Arbeitsmarktausgleich spielten.
Warum lehnte Jastrow ein direktes Verbot privater Vermittler ab?
Jastrow befürchtete, dass der Wegfall privater Konkurrenz die öffentlichen Nachweise träge machen würde und dass私(private) Vermittlung durch das Inserat und die "Umschau" ersetzt würde, was er als noch schädlicher ansah.
Was bewirkte das Stellenvermittlergesetz von 1910?
Es führte erste Konzessionspflichten und Gebührenregelungen ein, um die ärgsten Missstände im privaten Vermittlergewerbe zu bekämpfen, ohne jedoch ein generelles Verbot auszusprechen.
Welchen Einfluss hatte der 1. Weltkrieg auf die Struktur der Vermittlung?
Die Kriegswirtschaft erforderte eine erstmals straffere zentralisierte Lenkung der Arbeitskräfte, was die Bedeutung der öffentlichen Arbeitsnachweise vorübergehend erhöhte und den Weg für spätere gesetzliche Regelungen ebnete.
Was war der Kerninhalt des AVAVG von 1927?
Das AVAVG schuf die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und legte damit das gesetzliche Fundament für das staatliche Vermittlungsmonopol, das bis zur Machtübernahme 1933 Bestand hatte.
- Citar trabajo
- Andree Albers (Autor), 1995, Die Vorgeschichte des Vermittlungsmonopols einer staatlichen Arbeitsmarktpolitik in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1314886