Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Selbstdarstellung des Augustus im 35.
Kapitel seines Tatenberichts, den Res gestae divi Augusti, auseinander. Thema des
Schlusskapitels ist die Verleihung des Titels1 pater patriae, Vater des Vaterlandes, des
letzten Ehrennamens, der Augustus zuerkannt wurde. Hier stellt sich aufgrund der in
diesem Punkt übereinstimmenden Chronologie der Ereignisse und des Textes2 die Frage,
inwieweit der Ehrung übergeordnete Bedeutung in der Neugestaltung des römischen
Staates durch Augustus zukommt. Es ist zunächst notwendig, ideengeschichtlich auf
verschiedene Facetten des Begriffs einzugehen, um dann anhand der Darstellung in Res
gestae 35 untersuchen zu können, ob und inwieweit die Annahme und die Monopolisierung
dieses Ehrennamens die Ausrichtung der römischen Gesellschaft „in konzentrischen
Kreisen“3 um die Person des Princeps beschreibt bzw. in welchem Verhältnis der
Name zum Programm der neuen Ordnung, dem Prinzipat, steht.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Zum Begriff pater patriae
III. Res gestae 35
IV. Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Selbstdarstellung des Augustus im 35. Kapitel seiner Res gestae, insbesondere im Hinblick auf die Verleihung des Titels "pater patriae". Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Bedeutung dieses Ehrennamens für die ideologische Neugestaltung des römischen Staates und die Konzentration der Macht auf die Person des Princeps.
- Ideengeschichtliche Herleitung des Begriffs pater patriae
- Analyse des 35. Kapitels der Res gestae divi Augusti
- Verhältnis von Patronat, Machtausübung und staatlicher Ordnung
- Symbolik der Augustus-Nachfolge (Romulus-Bezug)
- Das Verpflichtungsverhältnis zwischen Princeps und römischen Bürgern
Auszug aus dem Buch
III. Res gestae 35
Zunächst ist zum Text zu vermerken, dass es sich bei den Res gestae weder um ein historisches Werk mit dem Anspruch größtmöglicher Objektivität, noch um eine Autobiographie handelt. Der Ich-Stil, die Kürze und die Beschränkung auf die für die Neugestaltung des Staates entscheidenden politischen Ereignisse schließen diese Gattungen aus. Es ist vielmehr die explizit subjektive Darstellung der vom Autor für wesentlich erachteten Leistungen. Der Text richtet sich wegen der von Augustus verfügten öffentlichen Aufstellung wenigstens so sehr an das einfache Volk wie an den historisch gebildeten Römer.
Res gestae 35 beginnt mit der Nennung des Datums, nämlich des Jahres 2 v. Chr., an welchem dem Princeps der Ehrenname pater patriae im Senat von Valerius Messala Corvinus zugerufen wurde. Genauer handelt es sich um den 5. Februar, den Festtag der Concordia, der symbolträchtig für die Senatssitzung ausgewählt wurde. Es liegt Augustus offenbar viel daran, die Verleihung als consensus universorum darzustellen, wie einst die Eidesleistung ganz Italiens für den jungen Feldherrn. Dies ist in Hinblick darauf zu verstehen, dass nur freiwillig (und einmütig) die Begründung eines (Gesamt-) Patronats erfolgen konnte.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Selbstdarstellung des Augustus durch den Titel pater patriae ein und skizziert die methodische Untersuchung entlang ideengeschichtlicher und politischer Facetten.
II. Zum Begriff pater patriae: Das Kapitel analysiert die Bedeutung des Titels im römischen Kontext, insbesondere die Parallelen zum pater familias, dem römischen Patronatswesen und dem kaiserlichen Machtanspruch.
III. Res gestae 35: Dieser Abschnitt bietet eine detaillierte textkritische und historische Analyse des 35. Kapitels, beleuchtet den historischen Kontext der Verleihung im Jahr 2 v. Chr. und die symbolische Verankerung des Namens in der römischen Öffentlichkeit.
IV. Schlussfolgerungen: Das Fazit bewertet die Bedeutung des Titels als neuartiges Verpflichtungsverhältnis zwischen dem Herrscher und dem Volk, das weit über formale Befugnisse hinausgeht und den ideologischen Kern des Prinzipats bildet.
Schlüsselwörter
Augustus, Res gestae, pater patriae, Prinzipat, Römisches Reich, Selbstdarstellung, Princeps, Patronat, Senat, Machtausübung, Romulus, Ideengeschichte, Staatsform, Ehrung, Konsens
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert, wie Augustus sich selbst in dem Tatenbericht seiner Res gestae darstellt, wobei der Fokus gezielt auf dem letzten Kapitel liegt, in dem ihm der Titel "Vater des Vaterlandes" verliehen wurde.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die ideengeschichtliche Bedeutung des Titels, die Beziehung zwischen dem Herrscher und den Bürgern sowie die Verbindung zwischen privatem Patronat und staatlicher Macht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, welche Bedeutung die Verleihung des Titels pater patriae für die Neugestaltung des römischen Staates hatte und ob der Titel als programmatischer Kern des Prinzipats zu verstehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Es wird eine historisch-analytische Methode verwendet, die begriffsgeschichtliche Untersuchungen mit einer textnahen Interpretation der Res gestae verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine eingehende Begriffsanalyse von pater patriae, eine detaillierte historische Einordnung der Ereignisse um das Jahr 2 v. Chr. und eine Untersuchung der Rolle des Augustus als Garant des öffentlichen Wohls.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Augustus, Res gestae, pater patriae, Prinzipat, Patronat und das römische Staatsverständnis definieren.
Warum war die "Einmütigkeit" der Verleihung für Augustus so wichtig?
Die Einmütigkeit sollte den consensus universorum unterstreichen, um die Machtübernahme nicht als erzwungen, sondern als freiwilliges Bekenntnis der Römer zu ihrem neuen "Schutzherrn" darzustellen.
Wie verknüpft Augustus das Ende der Res gestae mit dem Anfang?
Durch die Nennung seines Lebensalters am Ende des Tatenberichts schließt Augustus den zeitlichen Rahmen seines Lebenswerkes und schafft einen formalen Kontrapunkt zu seinen Taten.
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- Christof Wockenfuß (Author), 2002, pater patriae - Die Selbstdarstellung des Augustus im 35. Kapitel seines Tatenberichts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13165