Nach der Erfahrung des Nationalsozialismus lässt sich im Radbruchschen Denken eine Wende erkennen. Im Jahre 1946 schreibt er den berühmt gewordenen Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“, indem er sich von seinem ursprünflichen rechtspositivistischen Ansatz distanziert. Die in der Literatur als „Radbruchsche Formel“ bezeichnete These, derzufolge es legitim sei, das „unerträglich ungerechte“ Gesetz zu brechen, kann im geschichtlichen Kontext interpretiert werden. Mit der Revidierung der eigenen Überzeugungen unternimmt Radbruch den Versuch, die Vergangenheit zu erklären und die Zukunft des Rechts mitzugestalten. Die Positivismus-These, die in den 30er Jahren unter anderem von Radbruch vertreten wurde, verhalf sichtbar „zu einer der größten Geschichtsklitterungen“ innerhalb der Rechtsphilosophie. Radbruch sah sich gezwungen, auf das überpositive Recht zurückzugreifen. Die Rückkehr zum Naturrecht im Sinne einer Sammlung von Normen, deren Verbindlichkeitsansprüche postuliert und gleichzeitig unbegründet bleiben, wird als die einzige Alternative zu der in der Weimarer Republik vorherrschenden Rechtsauffassung angesehen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung: Recht und Moral innerhalb der praktischen Philosophie
II. Die Kritik der Naturrechtslehre durch Hans Kelsen
II.I Die Grundnorm und die Geltung des Rechts
III. Gustav Radbruchs «Rechtsphilosophie»
III.I Der Begriff des Rechts
III.II. Das Verhältnis zwischen Recht und Moral
III.III. Die Antinomien der Rechtsidee
III.IV. Die Geltung des Rechts
IV. Die Radbruchsche Formel
IV.I. Die objektive Gerechtigkeit
IV.II. Die Praktikabilität der Formel
V. Schlussbemerkung
VI. Bibliografie
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral im Denken von Gustav Radbruch. Dabei wird insbesondere der theoretische Umbruch Radbruchs von einer rechtspositivistischen Position hin zur Anerkennung naturrechtlicher Aspekte nach der Erfahrung des Nationalsozialismus analysiert und kritisch beleuchtet.
- Vergleich der rechtspositivistischen Konzepte von Hans Kelsen und dem frühen Gustav Radbruch.
- Analyse des Begriffs der Rechtsidee sowie der Bedeutung von Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit.
- Untersuchung der Radbruchschen Formel als Reaktion auf das „gesetzliche Unrecht“ im Nationalsozialismus.
- Diskussion über die Praktikabilität und wissenschaftliche Fundierung des Verhältnisses von Naturrecht und Rechtspositivismus.
Auszug aus dem Buch
III.I Der Begriff des Rechts
Den Anmerkungen zur Konstitution und Legitimation des Rechts schickt Radbruch einige terminologische Klärungen voraus. Auf den ersten Blick sollte sich mit der Begriffsbestimmung, Begründung und Geltungstheorie des Rechts allein die Rechtswissenschaft befassen. Radbruch argumentiert jedoch, dass die Rechtswissenschaft den Begriff des Rechts nur induktiv aus einzelnen Rechtserscheinungen definieren könne. Da dieser Begriff ein abstrakter und notwendiger Allgemeinbegriff sei, bedürfe er philosophischer Spekulation. Laut Radbruch ist die Existenz allen Rechts darauf bedacht, dem Rechtswert bzw. der Rechtsidee zu dienen.
Die Rechtsidee ist nichts anderes als die Idee der Gerechtigkeit, die den absoluten Charakter hat, und an die sich alles Recht a priori orientieren muss. Wohlgemerkt geht es Radbruch – dem Beispiel mit Wahrheit und Wahrhaftigkeit folgend – nicht um das Gerechte im Sinne des tugendhaften und sittlichen Handelns, sondern um die objektive Idee der Gerechtigkeit. In der praktischen Umsetzung wird nach dem Ideal der Gerechtigkeit gestrebt. Dieses Ideal stellt sich „in einer idealen Gesellschaftsordnung dar“. In einer solchen Gesellschaftsordnung werden alle Bürger des auf dem Recht gegründeten Staatswesens vor dem Gesetz gleich behandelt. Die Rechtsgleichheit gilt als fundamentalstes Merkmal manifester Gerechtigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Recht und Moral innerhalb der praktischen Philosophie: Die Einleitung beleuchtet das grundlegende und brisante Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral im Kontext der praktischen Philosophie und führt in die rechtstheoretische Fragestellung ein.
II. Die Kritik der Naturrechtslehre durch Hans Kelsen: Dieses Kapitel analysiert Kelsens Reine Rechtslehre als Beispiel eines strikten Rechtspositivismus, der eine klare Trennung von Recht und Moral fordert.
II.I Die Grundnorm und die Geltung des Rechts: Hier wird die transzendentallogische Annahme der Grundnorm bei Kelsen erläutert, die die Konsistenz der Rechtsordnung sicherstellen soll.
III. Gustav Radbruchs «Rechtsphilosophie»: Es wird der Wandel von Radbruchs Denken vom Rechtspositivismus zur Naturrechtslehre im historischen Kontext betrachtet.
III.I Der Begriff des Rechts: Dieses Kapitel definiert den Rechtsbegriff bei Radbruch als induktiv gewonnen und auf die Rechtsidee der Gerechtigkeit ausgerichtet.
III.II. Das Verhältnis zwischen Recht und Moral: Es werden die begrifflichen Verflechtungen und Unterschiede zwischen der Innerlichkeit der Moral und der Äußerlichkeit des Rechts untersucht.
III.III. Die Antinomien der Rechtsidee: Hier werden die Spannungen zwischen den drei Komponenten der Rechtsidee – Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit – thematisiert.
III.IV. Die Geltung des Rechts: Die Frage nach der Normativität und der Durchsetzbarkeit des Rechts aus Radbruchs positivistischer Sicht wird behandelt.
IV. Die Radbruchsche Formel: Dieses Kapitel widmet sich der berühmten These von 1946, die das Brechen von „unerträglich ungerechtem“ Recht legitimiert.
IV.I. Die objektive Gerechtigkeit: Es wird erörtert, wie Radbruch nach 1945 der Gerechtigkeit einen höheren Stellenwert gegenüber der reinen Rechtssicherheit beimisst.
IV.II. Die Praktikabilität der Formel: Abschließend wird die Anwendbarkeit der Radbruchschen Formel, etwa in den Nürnberger Prozessen, kritisch diskutiert.
V. Schlussbemerkung: Ein Fazit zur Wirkungsmacht von Radbruchs Kritik am Rechtspositivismus und die Zusammenfassung der Kontroverse um die Verknüpfung von Recht und Moral.
VI. Bibliografie: Auflistung der verwendeten Quellen und Sekundärliteratur.
Schlüsselwörter
Gustav Radbruch, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtsphilosophie, Radbruchsche Formel, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Moral, Grundnorm, Hans Kelsen, gesetzliches Unrecht, Rechtsidee, Zweckmäßigkeit, Rechtsgeltung, politische Justiz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtsphilosophischen Auseinandersetzung zwischen Recht und Moral im Denken von Gustav Radbruch unter Einbeziehung des historischen Kontextes des 20. Jahrhunderts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den zentralen Themen gehören der Rechtspositivismus, die Naturrechtslehre, das Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sowie die rechtsethische Begründung von Widerstand gegen staatliches Recht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, den ideologischen Umbruch in Gustav Radbruchs Denken – weg vom strikten Rechtspositivismus hin zur Akzeptanz überpositiver Normen – zu charakterisieren und kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsphilosophische und begriffsanalytische Untersuchung sowie auf den vergleichenden Diskurs mit anderen Rechtstheoretikern wie Hans Kelsen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Definition des Rechts bei Radbruch, das Verhältnis von Moral und Recht, die Antinomien der Rechtsidee sowie die Herleitung und praktische Anwendung der Radbruchschen Formel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Gustav Radbruch, Rechtspositivismus, Naturrecht, Radbruchsche Formel, Rechtsidee, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und gesetzliches Unrecht.
Inwiefern unterscheidet sich Radbruchs Sicht von der Hans Kelsens?
Während Kelsen den Rechtspositivismus konsequent durch eine transzendentallogische Grundnorm ohne moralische Inhalte begründet, revidiert Radbruch nach den Erfahrungen des NS-Regimes seine Position und erkennt die notwendige Verknüpfung von Recht und moralischen Werten an.
Was genau besagt die „Radbruchsche Formel“?
Die Formel besagt, dass positives Recht, das in unerträglichem Maße gegen die Gerechtigkeit verstößt, als „unrichtiges Recht“ seine Geltung verliert und zugunsten der Gerechtigkeit nicht mehr befolgt werden muss.
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- Adam Galamaga (Autor:in), 2009, Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral bei Gustav Radbruch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131703