Die registrierte Kriminalität in Berlin nahm in den letzten Jahren stark ab. So gingen die Zahlen 1997 um 0,3 % und 1998 um 1,0 % zurück. Im Jahr 1999 waren es bereits 2,4 % und 2000 sogar 2,7 % weniger Straftaten als im Vorjahr. 557.001 erfasste Straftaten im Jahr 2000 bedeuten gegenüber 1999 einen Rückgang um 15.552 Delikte.
Da dies allerdings 16.447 Straftaten pro 100.000 Einwohner bedeutet, ist die Kriminalität in Berlin trotzdem erschreckend hoch.
Der kontinuierliche Rückgang der verdächtigten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2000 ist besonders auffallend: Im Gegensatz zu 1999 sanken die Zahlen der tatverdächtigen Kinder um 8,0% und die der tatverdächtigen Jugendlichen um 10,9%. Erfreulich ist dabei der sehr starke Rückgang der gefährlichen und schweren Körperverletzungen.
Im Jahr 2000 wurde in Berlin gegen 48.854 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt. Dies sind zwar 6,2% weniger als 1999, aber immerhin 30,2% der Gesamtzahl der Tatverdächtigen.
Verglichen mit dem Anteil der Migranten an der Wohnbevölkerung von Berlin sind 13% dieser Gruppe im Jahr 2000 einer Straftat verdächtigt worden.
Lässt man die sogenannten "reisenden Täter", die nicht in Berlin gemeldet sind und die Straftaten nach dem Ausländergesetz und Asylverfahrensgesetz, gegen die ein Deutscher nicht verstoßen kann, außer Acht, so beträgt der Ausländeranteil an allen Tatverdächtigen im Jahr 2000 23,5%.
Inhaltsverzeichnis
1. Wie viele Ausländer leben in Berlin?
2. Wie hoch ist die Kriminalität in Berlin?
3. Einflußfaktoren bei der Kriminalität von Nichtdeutschen
4. Ausländerspezifische Straftaten
4.1. Unterschiedliche Sozialstrukturen
4.2. Ausländerkriminalität nach Nationalitäten
5. Kriminalität Jugendlicher Migranten
5.1. Zur Bedeutung von Jugend und Kriminalität
5.2. Gewaltkriminalität Jugendlicher Migranten
5.3. Wie ausländische Kinder aufwachsen
6. Wie kann Jugendkriminalität durch Soziale Arbeit bekämpft werden?
6.1. Welche Rolle spielt die Jugendhilfe im Gerichtsverfahren?
7. Welche Strafen erhalten Jugendliche?
7.1. Die Jugendarrestanstalt im Kieferngrund
7.2. Jugenstrafanstalt in Plötzensee
8. Zivilrechtliche Folgen für Jugendliche
9. Wie kommen die verwendeten Statistiken zustande?
10. Reflexion
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Kriminalitätslage unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Berlin, analysiert die sozioökonomischen Hintergründe dieser Phänomene und bewertet die Wirksamkeit aktueller sozialarbeiterischer sowie juristischer Interventionsstrategien.
- Statistische Entwicklung der Migrantenpopulation und Kriminalitätsraten in Berlin.
- Einflussfaktoren wie soziale Benachteiligung, Identitätskonflikte und Bildungsdefizite.
- Präventive und interventive Ansätze der Jugendhilfe und der Jugendgerichtshilfe.
- Rechtliche Konsequenzen durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und zivilrechtliche Haftung.
Auszug aus dem Buch
5.2. Gewaltkriminalität Jugendlicher Migranten
Der Anstieg der Jugendgewalt ist überwiegend jenen jungen Migranten zuzurechnen, die sozial nicht integriert werden konnten. Eine besondere Problemgruppe sind solche jungen Zuwanderer, die seit längerem in Deutschland unter Bedingungen sozialer Benachteiligungen aufwachsen.
Nach der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beruht die zwischen 1984 und 1997 in Westdeutschland eingetretene Zunahme der 14- bis unter 21jährigen Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität zu zwei Drittel darauf, daß die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen dieser Altersgruppe stark angewachsen ist. Ferner ist der Anstieg der deutschen Tatverdächtigen auch durch eine Zuwanderung aus Osteuropa mitbedingt; seit 1988 sind vor allem aus Rumänien, Polen und den Staaten der früheren Sowjetunion insgesamt 2,4 Millionen Aussiedler nach Deutschland gekommen, die mit ihrer Ankunft deutsche Staatsangehörige wurden.
Infolge dessen stellen die einheimischen Deutschen unter den Angeklagten der Jugendgewalt in den Großstädten heute eine Minderheit dar. In Hannover beispielsweise ging ihr Anteil unter den wegen Raubdelikten und gefährlichen/schweren Körperverletzungen angeklagten 14- bis unter 21jährigen zwischen 1990 und 1996 von 61% auf 38% zurück. Der zwischen 1990 und 1996 in Hannover zu beobachtende Anstieg der wegen Gewaltdelikten angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden ist zu 95,1% ausländischen Migranten sowie jungen Aussiedlern und eingebürgerten Deutschen zuzurechnen (Pfeiffer, Delzer, Enzmann & Wetzels 1998, S. 41).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Wie viele Ausländer leben in Berlin?: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die demografische Entwicklung der Migrantenbevölkerung in Berlin von 1985 bis 2001.
2. Wie hoch ist die Kriminalität in Berlin?: Es wird der statistische Rückgang der registrierten Kriminalität sowie die spezifische Situation tatverdächtiger Jugendlicher und nichtdeutscher Gruppen beleuchtet.
3. Einflußfaktoren bei der Kriminalität von Nichtdeutschen: Hier werden sozioökonomische Faktoren wie Bildungsarmut, Arbeitslosigkeit und soziale Benachteiligung als kriminogene Einflüsse diskutiert.
4. Ausländerspezifische Straftaten: Das Kapitel analysiert Delikte im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus und erläutert die Bedeutung sozialer Strukturen für die Kriminalstatistik.
5. Kriminalität Jugendlicher Migranten: Dieser Abschnitt widmet sich den Ursachen abweichenden Verhaltens im Jugendalter und den spezifischen Herausforderungen des Aufwachsens zwischen zwei Kulturen.
6. Wie kann Jugendkriminalität durch Soziale Arbeit bekämpft werden?: Die Rolle der Jugendhilfe nach dem KJHG und die Kooperation mit dem Familiengericht werden hier detailliert erörtert.
7. Welche Strafen erhalten Jugendliche?: Das Kapitel beschreibt das erzieherisch geprägte Rechtsfolgesystem des Jugendstrafrechts, inklusive Arrest und Jugendstrafe.
8. Zivilrechtliche Folgen für Jugendliche: Es wird verdeutlicht, dass neben strafrechtlichen auch gravierende zivilrechtliche Konsequenzen aus delinquentem Verhalten resultieren können.
9. Wie kommen die verwendeten Statistiken zustande?: Hier wird die methodische Zuverlässigkeit polizeilicher Statistiken im Kontext der Diversionspraxis kritisch hinterfragt.
10. Reflexion: Der Autor zieht ein Fazit über das Spannungsfeld zwischen objektiven Fakten und medial konstruierten Vorurteilen gegenüber Migranten.
Schlüsselwörter
Jugendkriminalität, Migranten, Sozialarbeit, Jugendhilfe, Gewaltprävention, Jugendstrafrecht, Integrationsprobleme, Kriminalstatistik, Diversion, Sozialisation, Ausländergesetz, Straffälligkeit, Identitätsfindung, Jugendgerichtshilfe, Delinquenz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Kriminalitätsbelastung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Berlin vor dem Hintergrund sozialer und ökonomischer Faktoren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören die soziologischen Hintergründe von Jugendgewalt, die Rolle der Jugendhilfe, das Jugendstrafrecht sowie der Einfluss medialer Darstellungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen statistischen Tatsachen und dem öffentlichen Bild der "Ausländerkriminalität" aufzuklären und präventive Ansätze der Sozialarbeit zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse polizeilicher Kriminalstatistiken, jugendsoziologischer Studien und rechtlicher Rahmenbedingungen (KJHG, JGG).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der Kriminalitätsfaktoren, eine Untersuchung der Jugendarbeit als Interventionsmittel und eine Darstellung des Jugendstrafvollzugs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Jugendkriminalität, Integration, Sozialisation, Jugendhilfe und Erziehungsmaßregeln.
Wie unterscheidet sich die "privilegierte" von der "unterprivilegierten" Gruppe Jugendlicher?
Privilegierte Jugendliche zeichnen sich durch höhere Schulbildung und stabile soziale Bedingungen aus, während unterprivilegierte durch Arbeitslosigkeit, Gewalt oder Bildungsarmut belastet sind.
Welche Rolle spielt die Jugendhilfe im Gerichtsverfahren?
Die Jugendgerichtshilfe fungiert als Schnittstelle, indem sie die Lebenslage des Jugendlichen ermittelt und dem Gericht pädagogisch sinnvolle Maßnahmen empfiehlt.
Können zivilrechtliche Folgen für strafunmündige Jugendliche entstehen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Minderjährige oder deren Erziehungsberechtigte für verursachte Schäden zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
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- Svenja Schank (Autor), 2002, Kriminalität bei ausländischen Jugendlichen in Berlin, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13170