Das deutsche Arbeitsrecht wird immer stärker durch das europäische Gemeinschaftsrecht bestimmt. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind in der Gesetzgebung zu berücksichtigen und müssen bei der Gesetzesauslegung beachtet werden, wenn ein Gesetz auf einem europarechtlichen Hintergrund basiert. Die Rechtsprechung des EuGH hat eine enorme Bedeutung erlangt, die bis zur – allerdings umstrittenen – Normverwerfung nationalen Rechts in der Rechtssache Mangold geht.
Ein in der aktuellen Diskussion besonders stark in den Mittelpunkt gerücktes Thema ist in diesem Kontext das noch relativ neue Gebiet des Antidiskriminierungsrechts. Zu den dazu erlassenen Richtlinien gehört die Richtlinie 2000/78/EG, welche unter anderem die Diskriminierung wegen des Alters verbietet. Die europarechtlich gebotene Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch das am 18. 8. 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz sah sich wegen zahlreicher Unzulänglichkeiten von Anfang an der Kritik im Schrifttum ausgesetzt und wurde bereits kurz nach Inkrafttreten korrigiert. Während das Gesetz in einigen Punkten über die gemeinschaftsrechtlich gebotene Umsetzung hinausgeht, wird andererseits eine Unterschreitung des gebotenen Diskriminierungsschutzes gerügt. Exemplarisch sei diesbezüglich nur auf die Diskussion über die mögliche Europarechtswidrigkeit der Herausnahme des Kündigungsschutzes aus dem Anwendungsbereich des AGG durch § 2 Abs. 4 AGG verwiesen.
Innerhalb des Antidiskriminierungsrechts spielt wiederum die Diskriminierung wegen des Merkmals „Alter“ eine besondere Rolle, so dass diese Problematik nicht nur aktuell, sondern auch noch in näherer Zukunft eines der beherrschenden Themen im Arbeitsrecht sein wird.
Ausgehend von diesem Befund soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden, inwieweit die Richtlinie 2000/78/EG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches unter anderem der Umsetzung dieser Richtlinie dient, eine europarechtskonforme Differenzierung wegen des Alters zulassen. Dabei soll ausschließlich der Bereich des Arbeitsrechts betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht
I. Art. 13 EG und die Richtlinie 2000/78/EG
1. Art. 13 EG als Ermächtigungsgrundlage
2. Richtlinie 2000/78/EG
a) Ziel der Richtlinie
b) Anwendungsbereich
aa) Adressaten
bb) Persönlicher Geltungsbereich
cc) Sachlicher Geltungsbereich
c) Begriff Alter
d) Begriff Diskriminierung
aa) Unmittelbare Diskriminierung
bb) Mittelbare Diskriminierung
cc) Unerwünschte Verhaltensweisen
dd) Anweisung zur Diskriminierung
e) Rechtfertigung einer Diskriminierung
aa) Allgemeine Rechtfertigungsgründe
bb) Positive Maßnahmen
cc) Besondere Rechtfertigungsgründe wegen des Alters
(1) Legitimes Ziel
(2) Objektiv und angemessen
(3) Angemessenes und erforderliches Mittel
II. Rechtsprechung des EuGH
1. Rechtssache Mangold
2. Rechtssache Palacios de la Villa
3. Rechtssache Bartsch
4. Rechtssache Age Concern England
III. Auswirkungen des europäischen Rechts auf die Mitgliedsstaaten
1. Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG
2. Auswirkungen von Richtlinien auf nationales Recht
a) Vertikale Wirkung von Richtlinien
b) Horizontale Wirkung von Richtlinien
c) Richtlinienkonforme Auslegung
C. Verbot der Altersdiskriminierung im deutschen Recht
I. Regelungen vor dem AGG
1. Schutz nach dem Grundgesetz
2. Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes
II. Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
1. Ziel des AGG
2. Anwendungsbereich
a) Persönlicher Geltungsbereich
b) Sachlicher Geltungsbereich
3. Formen der Benachteiligung
a) Unmittelbare Benachteiligung
b) Mittelbare Benachteiligung
c) Belästigung
d) Anweisung zur Benachteiligung
4. Verbot der Benachteiligung
D. Rechtfertigung einer Benachteiligung wegen des Alters nach dem AGG
I. Allgemeine Rechtfertigungsgründe
1. Berufliche Anforderungen
2. Positive Maßnahmen
II. Besondere Rechtfertigungsgründe wegen des Alters
1. Generalklausel
a) Legitimes Ziel
b) Objektiv und angemessen
c) Angemessenes und erforderliches Mittel
2. Regelbeispiele
a) Erleichterung der beruflichen Eingliederung
b) Mindestanforderungen an das Alter
c) Höchstalter für die Einstellung
d) Altersgrenzen in der betrieblichen Altersversorgung
e) Altersgrenzen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
f) Altersdifferenzierung in Sozialplänen
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die europarechtlichen Vorgaben und deren nationale Umsetzung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht. Das primäre Ziel ist es, die Zulässigkeit altersbedingter Ungleichbehandlungen vor dem Hintergrund der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG zu analysieren und zu bewerten.
- Europäische Rechtsgrundlagen der Altersdiskriminierung (Art. 13 EG, Richtlinie 2000/78/EG).
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu bedeutenden Fällen wie "Mangold" und "Palacios de la Villa".
- Umsetzung des Diskriminierungsschutzes in das deutsche Arbeitsrecht durch das AGG.
- Rechtfertigungsmöglichkeiten für altersbedingte Ungleichbehandlungen im Arbeitsverhältnis.
- Analyse der Wirksamkeit von Altersgrenzen und speziellen Differenzierungskriterien.
Auszug aus dem Buch
1. Rechtssache Mangold
In der Rechtssache Mangold97 hatte der EuGH über die Wirksamkeit des § 14 Abs. 3 TzBfG a.F. zu entscheiden. Diese Norm erlaubte eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr überschritten haben. Ziel der Regelung, die in der streitgegenständlichen Form durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 200298 eingeführt wurde, war es, Unternehmen Anreize für die Einstellung älterer Arbeitnehmer zu geben.
Der EuGH prüft zunächst die Vereinbarkeit mit der Richtlinie 1999/70/EG, sah diese aber nicht als verletzt an. Danach überprüft das Gericht die Vereinbarkeit der Vorschrift mit Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG. Das Ziel, die berufliche Eingliederung älterer Arbeitnehmer zu fördern, sieht der EuGH als legitim sowie als objektiv und angemessen an. Demgegenüber wird das eingesetzte Mittel als unverhältnismäßig eingestuft. Zwar verfügen die Mitgliedsstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Mittel, dieser sei jedoch überschritten, da eine nur nach dem Lebensalter definierte Gruppe von Arbeitnehmern Gefahr läuft, für einen erheblichen Teil ihres Erwerbslebens von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu werden. Damit ist § 14 Abs. 3 TzBfG a.F. nach Auffassung des EuGH unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts für das deutsche Arbeitsrecht und führt in das zentrale Thema des Antidiskriminierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals "Alter" ein.
B. Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht: Dieses Kapitel analysiert den Rechtsrahmen durch Art. 13 EG und die Richtlinie 2000/78/EG, erörtert die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und untersucht die Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten.
C. Verbot der Altersdiskriminierung im deutschen Recht: Hier wird die Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dargestellt sowie die Umsetzung der EU-Richtlinie in das nationale Recht kritisch geprüft.
D. Rechtfertigung einer Benachteiligung wegen des Alters nach dem AGG: Das Kapitel widmet sich den allgemeinen und speziellen Rechtfertigungstatbeständen nach dem AGG, wobei insbesondere die Zulässigkeit von Altersgrenzen und unterschiedlichen Differenzierungskriterien detailliert untersucht wird.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland, wobei die verbleibenden Unklarheiten und die Rolle der Rechtsprechung hervorgehoben werden.
Schlüsselwörter
Altersdiskriminierung, Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Richtlinie 2000/78/EG, EuGH, Europarecht, Rechtfertigung, Benachteiligungsverbot, Beschäftigung, Beruf, Altersgrenzen, Sozialauswahl, Arbeitnehmer, Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen im Arbeitsrecht, die auf dem Merkmal "Alter" beruhen, unter Berücksichtigung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den europäischen Rechtsgrundlagen, der EuGH-Rechtsprechung, der Umsetzung im deutschen AGG sowie den Voraussetzungen für die Rechtfertigung von altersbedingten Ungleichbehandlungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, inwieweit das deutsche Arbeitsrecht durch das AGG und europäische Vorgaben eine Differenzierung aufgrund des Alters zulässt und wo deren Grenzen liegen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, europäischen Richtlinien und der umfangreichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse des europäischen Rechtsrahmens, die Betrachtung der nationalen Umsetzung im AGG sowie eine detaillierte Prüfung der Rechtfertigungsgründe für altersbedingte Differenzierungen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Altersdiskriminierung, Arbeitsrecht, AGG, Europarecht und Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen sind die zentralen Begriffe der Arbeit.
Wie bewertet der Autor die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG durch das AGG?
Der Autor kritisiert den deutschen Gesetzgeber als "relativ spät" und "recht unglücklich" in der Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Abstimmung des AGG mit bereits existierenden arbeitsrechtlichen Regelungen.
Welche Bedeutung hat das Urteil "Mangold" für die Argumentation des Autors?
Das Mangold-Urteil des EuGH wird als zentraler Wendepunkt gewertet, der das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts etablierte und nationale Regelungen, wie die damalige Befristungsmöglichkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG, in Frage stellte.
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- Dipl.-Kfm., LL.B. Lutz Völker (Author), 2009, Die Zulässigkeit der Ungleichbehandlung wegen des Alters im Arbeitsrecht unter Beachtung des europäischen Antidiskriminierungsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131741