Obwohl der erstmalig im Jahre 2008 erwähnte Bitcoin als mutmaßlich bekanntester Token gilt, dürfte aktuell der Ether Token die meiste mediale Aufmerksamkeit widerfahren. Bei dem Ethereum Netzwerk erfolgte zum 15. September 2022 ein sogenannter Merge, also eine Hard Fork, bei dem das Netzwerk hinsichtlich der Blockerstellung von dem Proof-of-Work-Verfahren zu dem energiefreundlicheren Proof-of-Stake-Verfahren gewechselt worden ist.
Beginnend mit der Differenzierung von Token und virtuellen Währungen, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit untersucht, welche Auswirkungen diese Differenzierung auf die Besteuerung hat. Im Fokus dieser Arbeit stehen, die innerhalb der privaten Vermögensphäre gehaltenen Token und virtuellen Währungen. Damit eine private Vermögensverwaltung nicht ungewollt zu einer gewerblichen Tätigkeit führt oder umgekehrt, ist es notwendig, die Abgrenzungsmerkmale zu berücksichtigen. Unterliegen Token und virtuelle Währungen innerhalb der privaten Vermögensphäre einer Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder sind diese nicht steuerbar beziehungsweise steuerfrei? Erfolgt eine Einordnung unter den Einkünften aus Kapitalvermögen, sodass die Besteuerung mit dem gesonderten Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG Anwendung findet? Oder handelt es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG oder § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG?
Eine Möglichkeit einer Zuordnung findet sich im internationalen Vergleich mit Österreich, welche im Verlauf dieser Arbeit betrachtet wird. Im Weiteren internationalen Vergleich wurde in El Salvador, seit der Einführung des Bitcoins als Währung im September 2021, der Bitcoin mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Ob in Deutschland eine Gleichstellung von virtuellen Währungen mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln stattfindet, wird in dieser Arbeit untersucht. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird die Standhaftigkeit der Bemängelung eines strukturellen Vollzugsdefizits bei der Besteuerung von Token und virtuellen Währungen analysiert. Dabei wird unter anderem die Frage nach verfahrensrechtlichen Defiziten untersucht. Zu der Frage nach möglichen verfahrensrechtlichen Defiziten wird das aktuell geltende Verfahrensrecht im Allgemeinen und in Bezug auf Token betrachtet. Abschließend folgt ein Schlussteil, der die Erkenntnisse aus dieser Arbeit zusammenfassend bewertet und dabei die Fragestellungen aus dieser Einleitung aufgreift.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegende Begriffe
2.1 Grundlegende technische Begriffe
2.2 Weitere technische Begriffe
2.3 Begriffe zu dem Erhalt neuer Token und virtuellen Währungen
3. Abgrenzung Token – Virtuelle Währungen
4. Kryptowerte im Privatvermögen
4.1 Zuordnungsentscheidung Privat- oder Betriebsvermögen
4.2 Veräußerungserträge aus Kapitalvermögen
4.3 Laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen
4.4 Folgewirkung der Zuordnung
4.5 Veräußerungserträge aus privaten Veräußerungsgeschäften
4.5.1 Subsumtion der Rechtsnorm
4.5.2 Token als Wirtschaftsgut
4.5.3 Anschaffungskosten
4.5.4 Veräußerungspreis
4.5.5 Überschussermittlung
4.5.6 Ausdehnung der Haltefrist
4.5.7 Verluste
4.6 Laufende Einkünfte aus sonstigen Einkünften
4.6.1 Tatbestandsermittlung
4.6.2 Subsumtion passives Staking
4.6.3 Subsumtion Lending
4.6.4 Subsumtion Airdrop
4.6.5 Subsumtion Hard Fork
4.6.6 Subsumtion aktive Blockerstellung
4.6.7 Verluste
4.7 Strukturelles Vollzugsdefizit
5. Ertragsbesteuerung Österreich
6. Besteuerungsverfahren
6.1 Entwicklung in Bezug auf Token und virtuellen Währungen
6.2 Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen
6.3 Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der Steuerpflichtigen
6.4 Strafbefreiende Selbstanzeige
7. Umsatzsteuerliche Würdigung
8. Schlussteil
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Token und virtuellen Währungen in der privaten Vermögenssphäre unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland zu analysieren sowie mit der Situation in Österreich zu vergleichen.
- Abgrenzung von Token und virtuellen Währungen sowie deren technische Grundlagen.
- Einordnung von Kryptowerten im Privatvermögen unter das deutsche Einkommensteuerrecht.
- Untersuchung der Besteuerung von Staking, Lending, Airdrops und Hard Forks.
- Analyse der Problematik eines strukturellen Vollzugsdefizits in der Besteuerung.
- Verfahrensrechtliche Anforderungen an Steuerpflichtige bei der Dokumentation von Kryptotransaktionen.
Auszug aus dem Buch
2.1 Grundlegende technische Begriffe
Bei der Distributed Ledger Technologie (verteiltes Hauptbuch Technologie) handelt es sich um eine dezentral gespeicherte Datenbank. Die Speicherung der Datenbank erfolgt dezentral, da keine zentrale Instanz die Speicherung vornimmt. Somit gibt es keinen Intermediär, der die Transaktionen überwacht. Die Überwachung findet gemeinschaftlich, durch das gleichberechtigte teilnehmende Rechnernetzwerk, in Form eines Konsensmechanismus statt. Ein Konsens wird durch die mehrheitliche Zustimmung des teilnehmenden Rechnernetzwerks erreicht. Eine Übertragung von Werten kann somit direkt als sogenannte peer-to-peer Übertragung, zwischen zwei Parteien erfolgen, ohne auf einen zwischengeschalteten Intermediär angewiesen zu sein. Diesen Rechnernetzwerkteilnehmenden obliegt eine gemeinsame Schreib-, Lese- und Speicherberechtigung.
Die Blockchain (Blockkette) ist eine aus Blöcken bestehende Datenbank, welche innerhalb eines Rechnernetzwerks auf Basis der Distributed Ledger Technologie dezentral abgespeichert wird. Die dem Netzwerk dieser Datenbank angehörenden Teilnehmenden werden als Nodes (Knoten) bezeichnet. Jede Erweiterung dieser Datenblöcke erfolgt zwingend chronologisch und bedarf der mehrheitlichen Zustimmung des beteiligten Netzwerks. Eine nachträgliche Veränderung der Datensätze ist somit nicht möglich, weshalb diese Technologie als fälschungssicher gilt. Die Blockchain-Technologie kann verschiedenste Anwendungen auch außerhalb von Token und virtueller Währungen implementieren, die erste und bekannteste Anwendung ist der BTC.
Als Hash (Hashwert) werden kryptografisch verschlüsselte Zeichenfolgen bezeichnet. Mithilfe entsprechender Software werden aus Eingabedaten solche Hashs erzeugt. Diese Hashs sind deterministisch und führen bei jeglicher Veränderung der Eingabewerte zu einem vollständig abweichenden Hashwert. Es ist unter vertretbarem Aufwand nicht möglich, aus einem Hash die Eingabedaten zu ermitteln.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz von Kryptowerten wie BTC und ETH und skizziert die steuerrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Einordnung innerhalb der privaten Vermögenssphäre.
2. Grundlegende Begriffe: Dieses Kapitel erläutert die technischen Fundamente der Distributed-Ledger-Technologie und Blockchain sowie spezifische Termini wie Staking, Lending und Wallets.
3. Abgrenzung Token – Virtuelle Währungen: Es erfolgt eine Differenzierung zwischen verschiedenen Token-Typen (Currency, Utility, Security) und deren Eigenschaften als Zahlungsmittel.
4. Kryptowerte im Privatvermögen: Das umfangreiche Hauptkapitel analysiert die einkommensteuerliche Einordnung von Veräußerungen und laufenden Einkünften sowie die Anwendbarkeit von Freibeträgen und Verlustverrechnungen.
5. Ertragsbesteuerung Österreich: Ein internationaler Vergleich zeigt das spezifische österreichische Besteuerungsmodell für Kryptoeinkünfte als eigene Einkunftsart auf.
6. Besteuerungsverfahren: Hier werden die verfahrensrechtlichen Aspekte, Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und die Möglichkeiten der Finanzverwaltung zur Sachverhaltsaufklärung thematisiert.
7. Umsatzsteuerliche Würdigung: Das Kapitel behandelt die im UStAE geregelte steuerliche Behandlung von Transaktionen mit virtuellen Währungen und deren Gleichstellung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln.
8. Schlussteil: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Notwendigkeit gesetzlicher Klarheit für die Besteuerung von Krypto-Assets.
Schlüsselwörter
Kryptowerte, Steuerrecht, Einkommensteuer, Token, Virtuelle Währungen, Blockchain, Privatvermögen, Staking, Lending, Airdrop, Hard Fork, Kursgewinne, Veräußerungsgeschäft, Vollzugsdefizit, Finanzverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundlegende Ziel der Arbeit?
Ziel der Bachelor-Thesis ist die Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen im Privatvermögen unter den geltenden deutschen Rechtsnormen.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?
Die Arbeit deckt die technische Abgrenzung von Krypto-Assets, die ertragsteuerliche Einordnung im Privatvermögen (EStG), die Problematik des Vollzugsdefizits sowie umsatzsteuerliche Aspekte ab.
Welche steuerliche Forschungsfrage steht im Fokus?
Die zentrale Frage ist, ob Token und virtuelle Währungen im Privatvermögen steuerbare Einkünfte darstellen und welcher Einkunftsart sie im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzuordnen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit nutzt schwerpunktmäßig eine juristisch-dogmatische Analyse, basierend auf der Auslegung der relevanten Paragraphen des EStG, der Abgabenordnung (AO) sowie unter Einbeziehung aktueller BMF-Schreiben und Finanzgerichtsurteile.
Was wird im umfangreichen Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt detailliert die Zuordnungsentscheidungen zwischen Privat- und Betriebsvermögen, die Subsumtion von Veräußerungsvorgängen, die Bestimmung von Anschaffungskosten sowie die steuerliche Einordnung von Erträgen aus Staking, Lending und Airdrops.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Einkommensteuer, Krypto-Assets, private Veräußerungsgeschäfte, steuerliche Qualifikation von Token und das strukturelle Vollzugsdefizit.
Wie unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen passivem Staking und Lending?
Die Finanzverwaltung neigt dazu, Einkünfte aus beiden Vorgängen primär als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen, wobei beim Lending die entgeltliche Nutzungsüberlassung im Vordergrund steht.
Warum spielt das Thema der Anonymität bei Kryptotransaktionen eine Rolle?
Die Anonymität führt zu der Diskussion über ein strukturelles Vollzugsdefizit, da die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen erschwert feststellen kann; dieser Effekt schwindet jedoch durch die zunehmenden Verifizierungspflichten auf Handelsplattformen.
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- Sebastian Tank (Author), 2022, Kritische Auseinandersetzung der steuerlichen Würdigung von Token und virtuellen Währungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1318046