Die nachfolgenden Ausführungen richten ihr Hauptaugenmerk auf die Entwicklung der Rechtsprechung und setzen sich kritisch mit der zentralen Vorschrift des § 257c, insbesondere deren Voraussetzungen und dem Zustandekommen einer zulässigen Verständigung auseinander, wobei sich auf Verständigungsgespräche im Hauptverfahren konzentriert werden soll. Beiseite bleiben damit die vielfältigen Absprachearten in anderen Bereichen des Strafverfahrens, wie die staatsanwaltschaftliche Einstellungspraxis im Ermittlungsverfahren oder der vorab ausgehandelte Strafbefehl. Um die rechtlichen Vorgaben der höchstrichterlichen Judikatur und die Kritik daran zu verstehen, sind zunächst die Bedürfnisse der Praxis aufzuzeigen und die rechtsstaatlichen, insbesondere strafprozessualen Bedenken der Wissenschaft anzusprechen.
Des Weiteren befasst sich diese Arbeit mit der Problematik gescheiterter Absprachen und den daraus resultierenden Folgen. Nach einer Betrachtung der Strafbarkeitsrisiken, mit denen sich die Verfahrensbeteiligten im Einzelfall konfrontiert sehen können, schließt sie mit einem kritischen Blick in die Zukunft.
Gespräche zwischen den Prozessbeteiligten gelten in der Praxis seit jeher als unverzichtbares Element im Strafverfahren.
Dem geschriebenen deutschen Strafprozessrecht waren konsensuale Urteilsabsprachen seit Inkrafttreten der Strafprozessordnung (StPO) im Jahre 1879 über 132 Jahre fremd. Erst mit Gesetz vom 29.07.2009 und maßgeblich mit der Schaffung des § 257c StPO56 gab der Gesetzgeber dem Drängen des BGH nach einer gesetzlichen Kodifikation der Verständigungspraxis im Strafverfahren nach.
Damit ging eine Jahrzehnte währende Ära, deren Absprachepraxis ausschließlich durch höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt war, zu Ende. Kein Ende nehmen will hingegen die Kritik am Instrument des strafprozessualen Vergleichs.
Die neue Vorschrift entfachte teils äußerst hitzige literarische Debatten in der Prozessrechtswissenschaft. Gilt die Normierung der Verständigung doch als eine der gravierendsten Umgestaltungen der Strafprozessordnung seit ihrer Verkündung. Mit ihr erreicht eine nunmehr seit über einem Vierteljahrhundert andauernde juristischer Fehde um Absprachen im Strafprozess ihren Höhepunkt.
Inhaltsverzeichnis
B. Bearbeitung der Themenstellung
I. Einleitung
II. Entstehung, Begriff und Mechanismus
1. Entstehung
2. Begriff und Mechanismus
III. Zweck und Systematik des § 257c StPO
IV. Prozessuale Bedeutung aus Sicht der Prozessbeteiligten und der Wissenschaft
1. Strafverfolgungsorgane
2. Verteidigung
3. Verletzter
4. Strafprozessrechtswissenschaft
V. Probleme der Verständigung
1. Verfassungsrechtliche Grundsätze des Strafverfahrens
2. Verfahrensgrundsätze der Strafprozessordnung
VI. Reaktion und Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
1. Anfänge
a) Detlef Deal aus Mauschelhausen
b) BGH- Entscheidung v. 28. August 1997
c) Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen v. 03.März 2005
2. Das Verständigungsgesetz v. 29. Juli 2009
3. Das Grundsatzurteil des BVerfG v. 19.März 2013 zum VerstG
VII. Voraussetzungen und Zustandekommen einer zulässigen Verständigung
1. Beteiligte
2. Gegenstand der Verständigung
a) Zulässiger Gegenstand
aa) Rechtsfolgen
bb) Prozessverhalten der Beteiligten
cc) Sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen
b) Grenzen der Zulässigkeit
aa) Geeignetheit des Falles
bb) Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung
cc) Rechtsmittelverzicht
3. Geständnis als Teil der Verständigung
4. Gang des Verständigungsverfahrens
5. Belehrungspflicht
6. Bindungswirkung der Verständigung
VIII. Urteilsabfassung
IX. Rechtsmittelbefugnis
X. Fehlerfolgen gescheiterter oder missbräuchlicher Absprachen
1. Beweisverwertungsverbot
2. Strafmildernde Berücksichtigung des Geständnisses
3. Ausübung unzulässigen Drucks
4. Informelle Absprachen
XI. Strafbarkeitsrisiken für die Verfahrensbeteiligten
XII. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel der Arbeit besteht darin, die Entwicklung der verfahrensbeendenden Absprachen im deutschen Strafverfahren kritisch zu analysieren, insbesondere im Kontext der Einführung des § 257c StPO. Die Forschungsfrage untersucht, inwiefern die gesetzliche Normierung der Verständigungspraxis den rechtstaatlichen Anforderungen an ein faires Verfahren gerecht wird und welche Probleme bei gescheiterten Absprachen oder bei Verstößen gegen die richterliche Aufklärungspflicht entstehen.
- Entstehung und rechtliche Einordnung der Verständigung im Strafverfahren
- Prozessuale Bedeutung aus der Perspektive von Justiz, Verteidigung und Praxis
- Kritische Analyse der Rechtsprechung (insb. BVerfG und BGH) zum Verständigungsgesetz
- Voraussetzungen, Durchführung und Bindungswirkung einer zulässigen Verständigung
- Umgang mit fehlerhaften, informellen oder gescheiterten Absprachen
Auszug aus dem Buch
1. Entstehung
Seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts hat sich in den deutschen Strafgerichten eine Praxis verfahrensbeendender Absprachen zwischen Gerichten und Angeklagten bzw. deren Verteidigern etabliert13. Dieser „Handel mit der Gerechtigkeit14“ beruht jedoch nicht auf richterlichem Gutdünken, sondern ist das Resultat sich wandelnder Gegebenheiten in der Strafrechtspflege15:
Von den späten 1970ern an, kam das Strafrecht vermehrt in den Bereichen organisierter Kriminalität, Wirtschafts- und Betäubungsmittelkriminalität und Umweltverschmutzung zum Einsatz16. Während die Schulden von Bund und Ländern stiegen, nahmen die Möglichkeiten zum Ausbau der Strafjustiz ab17. Folglich standen Gerichte und Staatsanwaltschaften einer wachsenden Zahl komplexer Fälle gegenüber, die es mit unverändertem oder sogar vermindertem Personalbestand zu bewältigen galt18. Der Druck, dieses Pensum innerhalb eines angemessenen Zeitraums erledigen zu müssen, nahm zu19. Dies hatte zur Folge, dass gerade Prozesse der Betäubungsmittel-, Banden- und Wirtschaftskriminalität nach einvernehmlichen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten, eingestellt wurden20. Gegen ein Geständnis des Angeklagten konnten die Gerichte von einer zeitintensiven Beweisaufnahme absehen und diese Arbeitsersparnis mit der Anordnung einer verhältnismäßig niedrigen Strafe würdigen 21.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und Kritik an der informellen Absprachepraxis, bevor diese gesetzlich kodifiziert wurde.
II. Entstehung, Begriff und Mechanismus: Dieses Kapitel erläutert die Ursprünge der Absprachepraxis in den 1970er Jahren aufgrund von Ressourcenmangel und definiert den Begriff der Verständigung als konsensuales Verfahren.
III. Zweck und Systematik des § 257c StPO: Es wird die zentrale Rolle des § 257c StPO für die gesetzliche Normierung der Verständigung und deren Einordnung in die StPO diskutiert.
IV. Prozessuale Bedeutung aus Sicht der Prozessbeteiligten und der Wissenschaft: Hier werden die unterschiedlichen Interessen von Strafverfolgungsorganen, Verteidigung und Verletzten sowie die kritische Haltung der Strafprozessrechtswissenschaft gegenübergestellt.
V. Probleme der Verständigung: Das Kapitel analysiert die Kollision der Verständigungspraxis mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie dem fairen Verfahren und dem Legalitätsprinzip.
VI. Reaktion und Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Eine Darstellung der Entwicklung von den richterrechtlich tolerierten Anfängen bis hin zur Grundsatzentscheidung des BVerfG 2013.
VII. Voraussetzungen und Zustandekommen einer zulässigen Verständigung: Detaillierte Erläuterung der formellen und materiellen Voraussetzungen, der Beteiligten und der bindenden Wirkung der Absprache.
VIII. Urteilsabfassung: Erörterung der Anforderungen an die Urteilsgründe bei vorangegangener Verständigung.
IX. Rechtsmittelbefugnis: Behandlung der uneingeschränkten Rechtsmittelmöglichkeit und deren Bedeutung für die Kontrolle von verständigungsbasierten Urteilen.
X. Fehlerfolgen gescheiterter oder missbräuchlicher Absprachen: Analyse der rechtlichen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich Beweisverwertungsverboten und der Folgen des Scheiterns.
XI. Strafbarkeitsrisiken für die Verfahrensbeteiligten: Aufzeigen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen, wie Nötigung oder Rechtsbeugung, für Justizbedienstete und Anwälte bei rechtswidrigen Absprachen.
XII. Schlussbetrachtung: Ein kritischer Ausblick auf die Zukunft der Absprachepraxis und das fortbestehende Spannungsfeld zwischen Effizienz und Rechtsstaat.
Schlüsselwörter
Strafverfahren, Verständigungsgesetz, § 257c StPO, Deal, Konsensualverfahren, Urteilsabsprache, Beweisverwertungsverbot, Strafzumessung, Rechtsstaatsprinzip, Schuldvermutung, Rechtsmittelverzicht, Informelle Absprachen, Richterliche Aufklärungspflicht, Strafbarkeitsrisiken, Gescheiterte Verständigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Entwicklung und der rechtlichen Struktur von Verständigungen im deutschen Strafverfahren, speziell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Normierung durch § 257c StPO.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entstehungsgeschichte der Absprachepraxis, die verfassungsrechtliche Kritik, die Rolle der Höchstgerichte sowie die Voraussetzungen und Folgen einer gültigen Verständigung.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist eine kritische juristische Analyse der strafprozessualen Verständigungspraxis im Hinblick auf deren rechtsstaatliche Zulässigkeit und die Einhaltung der richterlichen Aufklärungspflicht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich primär um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, BVerfG) und die aktuelle Prozessrechtsliteratur auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung und den Mechanismus von Absprachen, die Probleme bei der Verständigung, die Entwicklung durch die Rechtsprechung sowie die Voraussetzungen für eine zulässige Verständigung und die Folgen bei Fehlern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind § 257c StPO, Verständigung, Deal, Rechtsstaatsprinzip, Beweisverwertungsverbot, Schuldangemessenheit und informelle Absprachen.
Warum ist das Problem der „Sanktionsschere“ so bedeutend?
Die Sanktionsschere stellt einen unzulässigen Druck auf den Angeklagten dar, da ihm für ein Geständnis eine deutlich mildere Strafe zugesichert wird als im Falle einer streitigen Verhandlung, was die Freiheit der Willensentscheidung gefährden kann.
Welche Bedeutung haben informelle Absprachen?
Informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben stattfinden, werden als rechtswidrig eingestuft, da sie sich der notwendigen Transparenz und staatlichen Kontrolle entziehen.
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- Anonym (Author), 2019, Der strafprozessuale Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1319574