Die Teilzeitbeschäftigung - ideale Möglichkeit zur Vereinbarung von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit?


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Teilzeitarbeit
2.1 Definition
2.2 Beschäftigungsformen der Teilzeitarbeit
2.2.1 Die verkürzte Vollzeitarbeit
2.2.2 Regelmäßige Halbtagsarbeit
2.2.3 Geringfügige Beschäftigung (auch Minijob)

3. Entstehung und Entwicklung der Teilzeitarbeit
3.1 Entstehung und Entwicklung der Teilzeitarbeit allgemein
3.2 Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung
3.3 Die Expansion der Teilzeitbeschäftigung im Dienstleistungssektor

4. Vorteile der Teilzeitarbeit
4.1 Gründe der ArbeitgeberInnen das Teilzeitmodell zu unterstützen
4.2 Gründe der ArbeitnehmerInnen eine Teilzeitbeschäftigung einzugehen

5. Kritik an der Teilzeitarbeit
5.1 Die Nachteile aus der Sicht der Gewerkschaften
5.2 Die Nachteile aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen

6. Die Förderung der sozialen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern durch das Teilzeitmodell

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Irgendwann stellt sich im Leben jeder Frau und jedem Mann die Frage, ob sie Kinder bekommen möchten und wenn ja, wie sich das mit dem Berufsleben in Einklang bringen lässt. Die werdenden Eltern müssen sich im Normalfall zusammen um die Zukunft mit einem Kind Gedanken machen und sich für eine Familienkonstellation entscheiden.

Wie geht es nach dem Mutterschutz weiter? Gehen beide Partner in Vollzeit arbeiten oder nimmt einer von beiden eine Teilzeitbeschäftigung an? Sollen beide gleichberechtigt an der Erziehung des Kindes und der Haushaltsführung teilhaben? Oder bleibt die Mutter nach der Entbindung zu Hause, gibt ihren Beruf gänzlich auf und wird Hausfrau?

Auf Grund von einer relativ dürftig ausgebauten Kinderbetreuung in Deutschland ist es nur selten der Fall, dass beide Elternteile ihrem Beruf unverändert weiter nachgehen können. Das Resultat sieht es fast immer folgend aus: Der Vater geht Vollzeit arbeiten und ist Hauptverdiener in der Familie. Die Mutter geht gleich nach Ablauf des Mutterschutzes, erst Monate oder auch Jahre später einer Teilzeitbeschäftigung nach. Den Rest der Zeit kümmert sie sich um Haushalt und Kinder.

Möchte sich die Frau nicht für den Rest ihres Lebens der Reproduktionsarbeit, also der unbezahlten Haus- und Familienarbeit widmen, bietet das Teilzeitmodell scheinbar die ideale Lösung zur Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit.

Angeregt von dem Vortrag Mechthild Veils zur Familienpolitik in Deutschland, entstand meine Leitfrage an die Hausarbeit zum Thema Teilzeitarbeit: Bietet das Teilzeitmodell eine angemessen Lösung zur Vereinbarung von Erwerbs- und Familienarbeit? Beginnen werde ich meine Abhandlung mit einer Definition der Teilzeitbeschäftigung und mit einer Darstellung der drei Hauptformen der Teilzeitarbeit. Anschließend beschreibe ich die Entwicklung und Entstehung der Teilzeitarbeit seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland und erläutere zwei wichtige Merkmale der Teilzeitbeschäftigung: Der enorme Anstieg der geringfügigen Beschäftigungen und das Phänomen der enormen Ausweitung der Teilzeitarbeitsplätze im Dienstleistungssektor.

Mein Hauptteil konzentriert sich auf die wichtigsten Gründe der ArbeitgeberInnen, die Teilzeitbeschäftigung als Arbeitsmodell in ihrem Betrieben zu etablieren und die Motive der ArbeitnehmerInnen eine Arbeit im Teilzeitmodell einzugehen. Daraufhin stelle ich die negativen Aspekte dieses Beschäftigungsmodells aus der Sicht der Gewerkschaften sowie der ArbeitnehmerInnen heraus.

Da ich diese Hausarbeit im Rahmen des Moduls „Sozialpolitik, soziale Ungleichheit und Soziale Arbeit“ erstelle, gehe ich auch auf die soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ein. Abschließend ziehe ich ein Fazit, in dem ich meine Bewertung der Lage einfließen lasse.

Haben die meisten Frauen dieses Modell freiwillig gewählt oder wurde es ihnen aufgezwungen? Möchte die Mehrheit der Frauen ihr Leben der Haus- und Familienarbeit widmen oder fühlen sie sich an konservative Werte gebunden oder müssen sie sich den Erwartungen der Gesellschaft fügen? Können Teilzeitstellen die gleichen Bedingungen wie Vollzeitstellen erfüllen oder fördern sie die Geringschätzung von Frauenarbeit? Zementiert die Teilzeitbeschäftigung sogar das klassische Rollenverhalten? Auf diese Fragen werde ich in meiner Hausarbeit eingehen und versuchen eine Antwort zu finden.

2. Teilzeitarbeit

2.1 Definition

Die Teilzeitarbeit „ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer kürzeren Wochenarbeitszeit erbracht wird, als sie von vollbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern geleistet wird.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Teilzeit)

Sie ist die weitverbreitetste Form der atypischen Beschäftigungen, das heißt der Beschäftigungen, die nicht im Normalarbeitsverhältnis stattfinden.

Es können drei verschiedene Hauptformen von Teilzeitarbeit unterschieden werden: Die verkürzte Vollzeit, die regelmäßige Halbtagsarbeit und die geringfügige Beschäftigung. Es lassen sich bekannte Arbeitsmodelle, wie die Arbeitsplatzteilung, die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) oder die Arbeit auf Abruf den Beschäftigungsformen unterordnen. Grundsätzlich dürfen Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden und es gelten dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften (vgl. http://lexikon.meyers.de/meyers/Teilzeitarbeit). Unterschiede gibt es jedoch vor allem in den geringfügigen Beschäftigungsformen, auf die ich später weiter eingehen werde.

Das besondere an der Teilzeitarbeit ist, dass sie im Gegensatz zur Vollzeitbeschäftigung seit den sechziger Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat viele neue Teilzeitarbeitsplätze geschaffen worden sind. Laut dem statistischem Bundesamtes sind 87% aller Teilzeitbeschäftigten immer noch Frauen, was bedeutet, dass es sich bei Teilzeitarbeit „um eine äußerst geschlechtsspezifische Beschäftigungsform mit überproportional hohem Frauenanteil handelt.“ (Gerhard/Knijn/Weckwert 2003, 197)

2004 betrug die Teilzeitquote 32 Prozent, das heißt knapp ein Drittel der Arbeitsplätze waren Teilzeitarbeitsplätze, Tendenz steigend (vgl. http://doku.iab.de/kurzber/2006/kb0706.pdf).

2.2 Beschäftigungsformen der Teilzeitarbeit

Hier werde ich nun die drei Hauptformen der atypischen Beschäftigungsverhältnisse vorstellen: Die verkürzte Vollzeitarbeit, die regelmäßige Halbtagsarbeit und die geringfügige Beschäftigung. Wichtig ist, dass bei den „regelmäßigen“ Teilzeitbeschäftigung, wie die verkürzte Vollzeit und der klassische Halbtagsarbeit davon auszugehen ist, dass die Beschäftigten hier grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Grundlagen zu Verfügung stehen, die auch ein Vollzeitbeschäftigter genießt. Bei der letzten Gruppe, der geringfügigen Beschäftigung, ist das nicht der Fall. Aber auch „innerhalb der versicherungsrechtlich abgesicherten Teilzeitarbeitverhältnisse finden sich zunehmend mehr differenzierte Arbeitszeitregelungen, so dass kaum noch von klassischer Halbtagsarbeit gesprochen werden kann.“ (Lauterbach 1994, 180)

2.2.1 Die verkürzte Vollzeitarbeit

Bei Beschäftigten in der verkürzten Vollzeitarbeit liegt die Anzahl der Wochenstunden nur ein paar Stunden unter der Standardarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigung von 35 bis 40 Stunden pro Woche. Die Grenze liegt bei 30 Stunden, alles darunter ist dann Halbtagsarbeit.

Im Gegensatz zur Halbtagsarbeit ist diese Verkürzung meist nicht dauerhaft, sondern umfasst nur einen bestimmten Zeitraum, in dem ein Kind versorgt wird oder auch ein Familienmitglied gepflegt wird. Hier ist es des öfteren möglich , dass der Beschäftigte wieder Vollzeit arbeiten kann, wenn es ihm seine Zeit wieder erlaubt. Auch bei diesem Arbeitszeitmodell sind die arbeitsrechtlichen Bedingungen dieselben wie bei vergleichbaren vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen, genauso sind die Ansprüche an die Sozialversicherungsleistungen gegeben (vgl. Hakim 1997 in Vergas 2001).

2.2.2 Regelmäßige Halbtagsarbeit

Die Halbtagsarbeit ist das dominierende und bekannteste Arbeitszeitmodell der Teilzeitarbeit. Die Arbeitszeit beträgt meist 15-29 Stunden und wird vorwiegend an fünf Tagen in der Woche am Vor- oder Nachmittag erbracht (vgl. Hakim 1997 in Vergas 2001). Im Gegensatz zur verkürzten Vollzeitarbeit ist die Reduktion der Stundenanzahl dauerhaft. Diese Teilzeitbeschäftigten haben rechtlich gesehen dieselben Ansprüche wie die Vollzeitarbeitnehmer und bekommen Leistungen aus der Sozialversicherung. Um Halbtagsarbeit zu realisieren wird eine Stelle mit einem reduzierten Arbeitsaufkommen benötigt. Wenn dies nicht der Fall ist, teilen sich zwei oder mehr Halbtagskräfte einen Arbeitsplatz.

Es werden feste Anwesenheitszeiten bestimmt und normalerweise werden dann zwei oder mehrere Arbeitsverträge für den einen Arbeitsplatz abgeschlossen, die alle üblichen Rechte des Beschäftigten umfassen. Hier können Probleme im Austausch von Informationen, der Vertretungspflicht bei Ausfall einer Arbeitskraft und bei der Entlohnung von Überstunden auftreten

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzteilung).

2.2.3 Geringfügige Beschäftigung (auch Minijob)

Geringfügig beschäftigt ist jemand, der weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet oder das Einkommen weniger als 400 € beträgt. Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch vor, wenn die Beschäftigung in höchstens zwei Monaten oder in 50 Tagen im Jahr ausgeführt wird. Das besondere an diesem Arbeitsmodell ist, dass es viele verschieden Arten der Beschäftigung gibt, so dass sich die sozialen Absicherung oft schwierig gestaltet. Auch in dem Betrieb verfügt der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer oft über geringere Ansprüche und Rechte als die regelmäßig Beschäftigten. Dennoch kann diese Art der Teilzeitarbeit vor allem für Frauen attraktiv, die noch zu wenig Zeit für eine Halbtagsstelle haben. Das Anforderungs- und Qualifikationsniveau ist in der Regel eher niedrig. Unter die geringfügige Beschäftigung fallen viel unterschiedliche Arbeiten wie z. B. Aushilfsarbeiten, Saisonarbeit, Heimarbeit, kurzfristige Beschäftigung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Temporärarbeit, Schüler- und Studentenjobs oder auch der 1-Euro-Job (vgl. Kilchenmann 1992, 73).

Da gerade in dieser Beschäftigungsgruppe „...Probleme hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung und der Anrechenbarkeit der Arbeitszeiten für die Rentenversicherung...“ (Lauterbach 1994, 178) bestehen, werde ich im nächsten Punkt unter „Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung“ noch eingehender auf dieses Thema zu sprechen kommen.

3. Entstehung und Entwicklung der Teilzeitarbeit

3.1 Entstehung und Entwicklung der Teilzeitarbeit allgemein

Die ersten Arbeitsplätze in Teilzeitarbeit wurden wohl am Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts eingeführt, die Ausweitung zu einer nennenswerten Zahl an Teilzeitbeschäftigung erfolgte dann in 60er Jahren. Die Statistiken der Bundesrepublik Deutschland erfassen erst ab 1960 das Arbeitsvolumen aller Erwerbstätigen nach Stundenzahl, so dass erst ab diesem Zeitpunkt Aussagen über die Arbeitszeiten gemacht werden können (vgl. Lauterbach, 1994, 175).

Um die Entwicklung der Teilarbeitszeit genauer darzustellen, nenne ich als erstes Zahlen aus einer Tabelle des Statistischen Bundesamtes von 1991 (vgl. Lauterbach 1994, 176/177): Zu Beginn der Aufzeichnung 1960 arbeiteten 19,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung, zehn Jahre später waren es schon 26,9 Prozent und 1991 36,4 Prozent. Es ist ein schneller Anstieg zwischen 1960 bis 1972 erkennbar, in den Jahren 1973 bis 1975 stagniert der Wert, um dann ab 1978 bis 1991 kontinuierlich anzusteigen.

Um die Entwicklung der Teilzeit weiter zu beschreiben, werde ich Zahlen aus Baden-Württemberg, einem Bundesland mit einen der höchsten Teilzeitquoten, nennen: Im Jahr 2002 übten schon 47 Prozent aller erwerbstätigen Frauen eine Teilzeiterwerbstätigkeit aus und momentan liegt dieser Wert mittlerweile schon bei 50,6 Prozent d. h. mehr als jede zweite erwerbstätige Frau in Baden-Württemberg ist in Teilzeit beschäftigt. Diese Arbeitszeitform scheint für Frauen zur Regel zu werden (http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/ArbeitsmErwerb/Landesdaten/MZErwerbVzTz.asp).

Die Teilzeitquote, also der Anteil der Teilzeitarbeitsplätzen an allen Arbeitsplätzen lag z. B. 1980 in Baden Württemberg bei 14 Prozent, 2002 lag er schon bei 24 %. Nach Arbeitzeitrechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit lag die Teilzeitquote in Gesamtdeutschland 2004 schon bei 32 Prozent.

3.2 Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung

Mit dem Anstieg der Teilzeitbeschäftigung sind vor allem auch die geringfügigen Beschäftigungen angewachsen. Gründe hierfür sind auch die neuen Regelungen für Mini- und Midijobs (vgl. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/genderreport/2-Erwerbstaetigkeit-arbeitsmarktintegration-von-frauen-und-maenner/2-7-Erwerbstaetigkeit-in-atypischen-beschaeftigungsverhaeltnissen/2-7-3-geringfuegige-erwerbstaetigkeit.html). In Deutschland sind „über drei Viertel aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten [...] weiblichen Geschlechts“

In Baden-Württemberg hatten 1980 nur 8 Prozent aller Erwerbstätigen eine Stundenanzahl unter 21 Wochenstunden, 2001 war schon 18 Prozent. Vor allem die Frauen haben eine niedrige Wochenstundenzahl, so dass festgestellt werden muss, das beinahe jede dritte weibliche Beschäftigte weniger als 21 Stunden pro Woche arbeitet. Das deutet auf eine Expansion vor allem im dem Bereich der geringfügigen Beschäftigung mit weniger als 15 Stunden pro Woche hin.

Diese Beschäftigung ergänzt das Einkommen der Familie nur wenig, die Hälfte der geringfügig beschäftigten Frauen lebten vom Unterhalt ihres Partners (vgl. Statistisches Bundesamt Baden-Württemberg, Eildienst 2002).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Teilzeitbeschäftigung - ideale Möglichkeit zur Vereinbarung von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit?
Hochschule
Hochschule Esslingen
Veranstaltung
Sozialpolitik, Soziale Ungleichheit und Soziale Arbeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V132130
ISBN (eBook)
9783640381548
ISBN (Buch)
9783640381692
Dateigröße
412 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Teilzeitbeschäftigung, Möglichkeit, Vereinbarung, Erwerbs-, Reproduktionsarbeit
Arbeit zitieren
Svenja Fischbach (Autor:in), 2007, Die Teilzeitbeschäftigung - ideale Möglichkeit zur Vereinbarung von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132130

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