Zentraler Gegenstand der folgenden Untersuchung ist die Frage, welches materielle Recht anzuwenden ist und welches Gericht darüber entscheidet, wenn grenzüberschreitend formlose Immaterialgüterrechte verletzt werden.
Die folgende Untersuchung beschäftigt sich mit den Grundfragen der
Behandlung von immateriellen Gütern im internationalen Privatrecht mit dem Schwerpunkt auf den sogenannten formlosen
Immaterialgüterrechten. Zunächst wird eine Einführung in die Arten der förmlichen wie der formlosen Immaterialgüterrechte, deren Inhalt, Entstehung und Schutzwirkungen gegeben, weil sich ihre Besonderheiten im Hinblick auf das Kollisionsrecht und ihre verfahrensrechtliche Behandlung ohne ein gewisses Verständnis für das Sachrecht schwer verstehen lassen. Dabei wird auch eine Abgrenzung der förmlichen von den formlosen
Immaterialgüterrechten vorgenommen.
Danach wird zunächst das Kollisionsrecht der förmlichen
Immaterialgüterrechte dargestellt, weil in diesem Bereich viele Probleme bereits gelöst bzw. diskutiert wurden. Im Anschluss soll auf das Kollisionsrecht der formlosen Immaterialgüterrechte eingegangen werden. Dabei wird nach Quellen zunächst im nationalen Recht, danach im internationalen Recht und schließlich im europäischen Recht gesucht. Schwerpunktmäßig wird die kollisionsrechtliche Problematik ihren Ausgangspunkt in der Darstellung der wesentlichen Aspekte des Schutzlandprinzips als der tragenden Anknüpfungsregel im Immaterialgüterrecht behandelt, das aus dem Territorialitätsprinzip abgeleitet wird. Diesem wird das Prinzip des Ursprungslandprinzips gegenübergestellt, das Ausfluss des Universalitätsprinzips ist.
Nach der Darstellung der Ergebnisse wird im Anschluss noch darauf
einzugehen sein, welche verfahrensrechtlichen Fragen sich für die
formlosen Immaterialgüterrechte im Hinblick auf den für die förmlichen Immaterialgüterrechte geltenden Art. 22 Nr.4 EuGVO3 ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Förmliche und formlose Immaterialgüterrechte
- I. Begriff des Immaterialgüterrechts
- II. Schutzgegenstände und -voraussetzungen der einzelnen förmlichen und formlosen Immaterialgüterrechte
- 1. Systematik der Immaterialgüterrechte
- 2. Förmliche Immaterialgüterrechte
- a) Art, Inhalt und Schutzrechtsentstehung
- b) Besondere Wesensmerkmale
- 3. Formlose Immaterialgüterrechte
- a) Besondere Wesensmerkmale
- b) Art, Inhalt und Schutzrechtsentstehung
- C. Kollisionsrechtliche Behandlung der Immaterialgüterrechte
- I. Gegenstand des Kollisionsrechts
- II. Kollisionsrecht der förmlichen Immaterialgüterrechte
- III. Kollisionsrecht der formlosen Immaterialgüterrechte
- IV. Ergebnis
- D. Formlose Immaterialgüterrechte im Rahmen des Art. 22 Nr. 4 EuGVO
- I. Problemstellung
- II. Die EuGVO
- III. Notwendigkeit einer dem Art. 22 Nr. 4 EuGVO entsprechenden Regelung für formlose Immaterialgüterrechte
- IV. Ergebnis
- E. Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht formlose Immaterialgüterrechte im Kollisionsrecht und im Kontext von Art. 22 Nr. 4 EuGVO. Ziel ist es, die kollisionsrechtliche Behandlung dieser Rechte zu analysieren und die Notwendigkeit einer spezifischen Regelung im europäischen Recht zu prüfen.
- Begriff und Einordnung formloser Immaterialgüterrechte
- Kollisionsrechtliche Behandlung formloser Immaterialgüterrechte
- Art. 22 Nr. 4 EuGVO und seine Relevanz für formlose Immaterialgüterrechte
- Vergleich förmlicher und formloser Immaterialgüterrechte im Kollisionsrecht
- Analyse der Notwendigkeit einer spezifischen Rechtsregelung für formlose Immaterialgüterrechte im europäischen Recht
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein, beschreibt die Problemstellung bezüglich der kollisionsrechtlichen Behandlung von formlosen Immaterialgüterrechten und skizziert den weiteren Aufbau der Arbeit. Sie definiert die Zielsetzung und den Gang der Untersuchung.
B. Förmliche und formlose Immaterialgüterrechte: Dieses Kapitel erläutert zunächst den Begriff des Immaterialgüterrechts und differenziert zwischen förmlichen und formlosen Immaterialgüterrechten. Es beschreibt die jeweiligen Schutzgegenstände, -voraussetzungen und die Entstehung des Schutzes für verschiedene Arten von Immaterialgüterrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte etc.), sowohl die förmlich als auch die formlos entstandenen. Der Fokus liegt dabei auf den besonderen Wesensmerkmalen der formlosen Rechte.
C. Kollisionsrechtliche Behandlung der Immaterialgüterrechte: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Kollisionsrecht, das die Frage regelt, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist. Es untersucht die kollisionsrechtliche Behandlung sowohl förmlicher als auch formloser Immaterialgüterrechte. Dabei werden verschiedene Ansätze (Territorialitätsprinzip, Universalitätsprinzip) und Rechtsquellen (nationales, internationales und gemeinschaftsrechtliches Recht) analysiert, mit besonderem Augenmerk auf die Anwendung des Art. 8 Rom II-VO und die Schwierigkeiten bei der Anwendung auf formlose Rechte.
D. Formlose Immaterialgüterrechte im Rahmen des Art. 22 Nr. 4 EuGVO: Dieses Kapitel analysiert Art. 22 Nr. 4 EuGVO, der ausschließliche Gerichtsstände regelt, und dessen Anwendung auf formlose Immaterialgüterrechte. Es untersucht die Notwendigkeit einer spezifischen Regelung für diese Rechte im europäischen Recht, unter Berücksichtigung von Argumenten der Souveränität, Sachnähe und der Entscheidung „erga omnes“. Die Analyse der EuGH-Entscheidung „GAT“ spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Schlüsselwörter
Formlose Immaterialgüterrechte, Kollisionsrecht, Art. 22 Nr. 4 EuGVO, Rom II-VO, Urheberrecht, Benutzungsmarken, notorisch bekannte Marken, Geschäftliche Bezeichnungen, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Territorialitätsprinzip, Universalitätsprinzip, Inländerbehandlung, Prioritätsrechte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Formlose Immaterialgüterrechte im Kollisionsrecht und im Kontext von Art. 22 Nr. 4 EuGVO
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert formlose Immaterialgüterrechte im internationalen Privatrecht (Kollisionsrecht) und im Kontext von Artikel 22 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVO). Der Fokus liegt auf der kollisionsrechtlichen Behandlung dieser Rechte und der Notwendigkeit einer spezifischen Regelung im europäischen Recht.
Welche Arten von Immaterialgüterrechten werden behandelt?
Die Arbeit unterscheidet zwischen förmlichen und formlosen Immaterialgüterrechten. Zu den förmlichen gehören beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Urheberrechte. Formlose Immaterialgüterrechte umfassen beispielsweise Benutzungsmarken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die ohne formale Registrierung entstehen.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist die Untersuchung der kollisionsrechtlichen Behandlung formloser Immaterialgüterrechte und die Beantwortung der Frage, ob eine spezifische Regelung dieser Rechte im europäischen Recht notwendig ist. Die Arbeit analysiert dabei die relevanten Rechtsquellen und Rechtsprechung, insbesondere die EuGVO und die Rom II-Verordnung.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Eine Einleitung, ein Kapitel zu förmlichen und formlosen Immaterialgüterrechten, ein Kapitel zum Kollisionsrecht der Immaterialgüterrechte, ein Kapitel zu Art. 22 Nr. 4 EuGVO und seinen Auswirkungen auf formlose Immaterialgüterrechte, sowie einen Ausblick.
Wie werden förmliche und formlose Immaterialgüterrechte unterschieden?
Der Unterschied liegt im Wesentlichen in der Entstehung des Schutzes. Förmliche Immaterialgüterrechte erfordern eine formale Registrierung oder Eintragung, um Schutz zu erlangen. Formlose Immaterialgüterrechte entstehen hingegen ohne formale Registrierung, beispielsweise durch Benutzung oder Bekanntheit.
Welche Rolle spielt Art. 22 Nr. 4 EuGVO?
Artikel 22 Nummer 4 EuGVO regelt ausschließliche Gerichtsstände. Die Arbeit untersucht, wie dieser Artikel auf formlose Immaterialgüterrechte angewendet werden kann und ob eine spezifische Regelung für diese Rechte im europäischen Recht notwendig ist, um die rechtliche Klarheit und den Schutz der Rechte zu gewährleisten.
Welche Prinzipien des Kollisionsrechts werden betrachtet?
Die Arbeit analysiert verschiedene Prinzipien des Kollisionsrechts, darunter das Territorialitätsprinzip und das Universalitätsprinzip, um die Anwendung des jeweiligen Rechts auf grenzüberschreitende Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten zu bestimmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Formlose Immaterialgüterrechte, Kollisionsrecht, Art. 22 Nr. 4 EuGVO, Rom II-VO, Urheberrecht, Benutzungsmarken, notorisch bekannte Marken, Geschäftliche Bezeichnungen, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Territorialitätsprinzip, Universalitätsprinzip, Inländerbehandlung, Prioritätsrechte.
Welche Rechtsquellen werden in der Arbeit berücksichtigt?
Die Arbeit bezieht sich auf nationales, internationales und gemeinschaftsrechtliches Recht, einschließlich der EuGVO und der Rom II-Verordnung. Die Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere zur Entscheidung „GAT“, spielt eine wichtige Rolle.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit?
Die Arbeit kommt zu Schlussfolgerungen bezüglich der kollisionsrechtlichen Behandlung formloser Immaterialgüterrechte und der Notwendigkeit bzw. des Fehlens einer spezifischen Regelung im europäischen Recht. Die genauen Schlussfolgerungen werden im letzten Kapitel und im Ausblick detailliert dargestellt.
- Arbeit zitieren
- Philipp Fischer (Autor:in), 2009, Formlose Immaterialgüterrechte im Kollisionsrecht und im Rahmen des Art. 22 Nr. 4 EuGVO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132162