In der Seminararbeit werden die Neuerungen durch die Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes mit besonderem Augenmerk auf die praktische Ausbildung beleuchtet. Es wird erörtert, welche Aufgaben und Pflichten Praxisanleitende unter Betrachtung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen haben.
Anforderungen und Erwartungen an den Pflegeberuf entwickeln sich fortlaufend weiter. Ausschlaggebend hierfür sind stetige Erkenntnisgewinne in der Pflegewissenschaft, der medizinische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Sozialgesetzgebung.
Der Pflegeberuf ist geprägt von einem breiten Tätigkeitsfeld und beträchtlichen Möglichkeiten der Spezialisierung. Der demografische Wandel und die damit einhergehende Zunahme multimorbider hochaltriger Menschen und die Verkürzung der Liegezeiten im Krankenhaus erfordern Qualifikationen, welche über die spezifischen Merkmale eines Versorgungsbereich hinaus gehen.
Der Pflegeberuf stellt ein hochkomplexes Setting dar, geprägt von enormer Verantwortung und Selbstständigkeit. Prinzipiell ändert sich an dem Aufgabenprofil der Pflegenden wenig, dennoch ist die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung unumgänglich, um den aktuellen Herausforderungen gerecht werden zu können. Die generalistische Pflegeausbildung, welche seit dem 1. Januar 2020 auf der Grundlage des Pflegeberufegesetz (PflBG) verabschiedet wurde, soll hochqualifiziertes Personal hervorbringen, um die Veränderungen der Gesellschaft bewältigen zu können.
Die Umsetzung der generalistischen Ausbildung mit dem PflBG forderte eine Mobilisierung aller Reserven und stellt alle Einrichtungen des Gesundheitssystems vor organisatorische Herausforderungen. Für alle an der Ausbildung Beteiligten, wie beispielsweise die Pflegeschulen und die Ausbildungsträger, vollzieht sich ein Prozess des Umdenkens und Anpassens. Im PflBG kommt der Praxisanleitung eine neue und besondere Bedeutung zu. Die Praxisanleitung ist im Laufe der vergangenen Jahre immer wichtiger geworden und erhält dementsprechend auch einen steigenden Stellenwert in der Pflegeausbildung. Dies wird nun auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) des PflBG deutlich erkennbar.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Pflegeausbildung im Wandel
3 Das Pflegeberufegesetz
3.1 Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen
3.2 Die praktische Ausbildung
4 Die Rolle der Praxisanleitenden im Pflegeberuf
4.1 Aufgabenprofil der Praxisanleitenden
4.2 Qualifizierung der Praxisanleitenden
5 Herausforderungen aus Sicht der Schulen und der praktischen Ausbildung
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die sich aus der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) für Praxisanleitende (PAL) ergeben, mit einem besonderen Fokus auf die praktische Ausbildung.
- Entwicklung des Pflegeberufs in Deutschland
- Analyse der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das PflBG
- Darstellung der Rolle und Qualifizierung von Praxisanleitenden
- Herausforderungen in der praktischen Ausbildung aus Sicht der beteiligten Akteure
Auszug aus dem Buch
3.1 Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen
Die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut oder dauerhaft stationären sowie ambulanten Versorgungssituationen erfordert ein hohes Maß an beruflicher Handlungskompetenz (Dielmann, 2021, S. 69). Mit dem PflBG wurde eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung ins Leben gerufen, welche die Auszubildenden bestmöglich auf die Vielfältigkeit des Pflegeberufs und die individuellen Belange der unterschiedlichen Versorgungsbereiche vorbereiten soll (Bohrer & Walter, 2020, S. 10). Grundsätzlich dauert die Ausbildung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre (Dielmann, 2021, S. 82). Im weiteren Verlauf wird der Fokus auf die Ausbildung in Vollzeit fokussiert. Grundsätzlich erhalten alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame Ausbildung, in welcher sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung bestimmen. Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten die Ausbildung zu beenden. Einerseits können Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen und den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ anstreben. Andererseits können die Auszubildenden den Schwerpunkt auf die Pflege hochbetagter Menschen oder Kindern und Jugendlichen setzen und anstatt der Fortsetzung der generalistischen Ausbildung einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Die zwei Möglichkeiten des Ausbildungsabschlusses werden bis Ende 2025 evaluiert. (Bundesministerium für Gesundheit, 2021).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigenden Anforderungen an den Pflegeberuf, die Notwendigkeit der generalistischen Reform und die zentrale Rolle der Praxisanleitung.
2 Die Pflegeausbildung im Wandel: Das Kapitel beschreibt die historische Professionalisierung der Pflege sowie die Beweggründe für die Reform des Pflegeberufegesetzes aufgrund demografischer und struktureller Veränderungen.
3 Das Pflegeberufegesetz: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Neuerungen, die Vollzeit- sowie Teilzeitstrukturen und die zwei Möglichkeiten des Ausbildungsabschlusses nach dem PflBG.
4 Die Rolle der Praxisanleitenden im Pflegeberuf: Hier werden das notwendige Kompetenzprofil von Praxisanleitenden, deren pädagogische Qualifizierungsanforderungen sowie deren zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Theorie und Praxis behandelt.
5 Herausforderungen aus Sicht der Schulen und der praktischen Ausbildung: Es werden die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reform beleuchtet, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Personalmangels und des strukturierten, pädagogisch geplanten Anspruchs an die Praxisanleitung.
6 Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zur neuen Rolle der Praxisanleitung, den administrativen Hürden und der Notwendigkeit einer bundesweiten Standardisierung der Qualifizierung zusammen.
Schlüsselwörter
Pflegeberufegesetz, PflBG, Praxisanleitung, Praxisanleitende, Generalistische Pflegeausbildung, Pflegedidaktik, Ausbildung zur Pflegefachfrau, Ausbildung zum Pflegefachmann, Kompetenzorientierung, praktische Ausbildung, Pflegemanagement, Gesundheits- und Sozialgesetzgebung, Ausbildungsabschluss, Pflegequalität, Berufsalltag Pflege
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den gesetzlichen und politischen Neuerungen durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) und deren Einfluss auf die praktische Ausbildung und die Rolle der Praxisanleitenden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die generalistische Pflegeausbildung, die fachliche und pädagogische Qualifizierung von Praxisanleitenden, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung sowie die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel besteht darin, die neuen Aufgaben und Pflichten der Praxisanleitenden (PAL) sowie die durch das PflBG veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen kritisch zu erörtern.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, bei der relevante gesetzliche Texte, Fachveröffentlichungen und Studien zur Pflegepädagogik ausgewertet wurden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung der Pflegeausbildung, die Darstellung des PflBG, das Anforderungsprofil an Praxisanleitende und die Diskussion von Herausforderungen im Ausbildungsalltag.
Durch welche Schlüsselwörter wird die Arbeit charakterisiert?
Die zentralen Schlüsselwörter umfassen das Pflegeberufegesetz, die Generalistik, Praxisanleitung, Ausbildung und fachliche Kompetenzentwicklung im Pflegeberuf.
Welche Rolle spielt die Praxisanleitung konkret nach dem PflBG?
Die Praxisanleitung gewinnt durch das PflBG an Bedeutung, da sie für die Sicherstellung von 10 Prozent Praxisanleitung während der praktischen Ausbildung verantwortlich ist und eine zentrale Brückenfunktion zwischen Theorie und Praxis einnimmt.
Was fordert das PflBG bezüglich der Qualifikation von Praxisanleitenden?
Das PflBG fordert eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (früher 200, aktuell 300 Stunden) sowie jährliche Pflichtfortbildungen von mindestens 24 Stunden, um die fachliche Qualität zu sichern.
Warum wird im Dokument der Personalmangel als kritisch hervorgehoben?
Der Personalmangel erschwert die Einhaltung der strukturierten Anleitungszeiten im Klinik- bzw. Pflegealltag, da notwendige Freiräume für Praxisanleiter und Auszubildende oft durch den operativen Druck minimiert werden.
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- Lore Krüger (Author), 2022, Praxisanleitende im Pflegeberufegesetz. Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1321962