In der vorliegenden Arbeit wird das neue Berufsbild "Influencer" aus der Perspektive des bürgerlichen Rechts untersucht. Konkret wird die Frage aufgeworfen, ob Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute und/oder Unternehmen zu qualifizieren sind.
In der heutigen Zeit der voranschreitenden Digitalisierung gewinnen die Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram, Twitter oder Facebook zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen jeden Alters teilen in sozialen Netzwerken ihren Alltag mit der Öffentlichkeit und geben ihre persönliche Meinung zu unterschiedlichen Themen wieder. Dadurch ist ein neues Berufsbild entstanden – Influencer.
Die neuen Social-Media-Stars verfügen über einen direkten Zugang zu ihren Fans und machen neue Formen der medialen Kundenansprache möglich. Durch die einfachen Publishing-Möglichkeiten hat sich die Kommunikation stark verändert. Diese Entwicklung ist den Unternehmen nicht entgangen. Immer mehr Marken setzen auf die Zusammenarbeit mit Influencern. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns haben diese Entwicklung nur noch beschleunigt. Auch bisher eher traditionell agierende Unternehmen haben ihr Geschäft verstärkt in den Onlinebereich verlagert.
Zur Einleitung in die Problematik wird zunächst der Begriff des Influencers definiert sowie zwischen den unterschiedlichen Arten von Influencern differenziert. Sodann werden verschiedene Geschäftsmodelle dargestellt. Anschließend wird analysiert, wie sich Influencer in bürgerlich-rechtlichen Kategorien einordnen lassen. Insbesondere wird geklärt, inwieweit sich die Argumentation zum UWG auf den Begriff des Unternehmers im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB über-tragen lässt. Danach werden die steuerlichen Konsequenzen untersucht. Dabei wird zwischen den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb differenziert. Abschließend wird ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffe und Geschäftsmodelle
I. Influencer
1. Definition
2. Blogger versus Influencer
3. Arten von Influencer
a) Einteilung nach Typologie
b) Einteilung nach Anzahl der Follower
II. Geschäftsmodelle
1. Social-Media-Werbung
a) Einkünfte aus Werbekooperationen
b) Einkünfte aus Affiliate-Marketing
2. Verkauf eigener Produkte
3. Dienstleistungen
C. Einordnung von Influencern
I. Influencer als Gewerbetreibender
1. Positive Merkmale
a) Erlaubte Tätigkeit
b) Gewinnerzielungsabsicht
c) Auf Dauer angelegte Tätigkeit
d) Selbständigkeit der Tätigkeit
2. Negative Merkmale
a) Höhere Bildung
b) Persönliche Erbringung von Dienstleistungen
c) Eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Berufsausübung
d) Im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit
II. Influencer als Kaufmann
1. Gewerbe
2. Betreiben eines Gewerbes
3. Handelsgewerbe
a) Art des Unternehmens
b) Umfang des Unternehmens
c) Gesamtbild des Unternehmens
III. Influencer als Unternehmer
1. Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG
a) Geschäftliche Handlung
aa) Förderung des Absatzes des eigenen und des fremden Unternehmens
bb) Objektiver Zusammenhang
b) Im Rahmen der gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit
c) Zwischenergebnis
2. Übertragung der Argumentation zum UWG auf den Begriff des Unternehmens in BGB
D. Steuerliche Konsequenzen
I. Einkommensteuer
1. Einkunftsart
a) Abgrenzungsproblematik zwischen gewerblichen und selbständigen Einkünften
b) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
aa) Künstlerische Tätigkeit
bb) Schriftstellerische Tätigkeit
cc) Unterrichtende und erzieherische Tätigkeit
dd) Tätigkeit als Journalist oder Bildberichterstatter
c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
d) Zusammenfassung
2. Besteuerungsrecht
II. Gewerbesteuer
1. Besteuerungsvoraussetzungen
2. Mehrere selbständige Betriebe
III. Umsatzsteuer
1. Unternehmer
2. Kleinunternehmer
E. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Berufsbild "Influencer" aus der Perspektive des Bürgerlichen Rechts, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer zu qualifizieren sind und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
- Begriffsdefinition und Abgrenzung zwischen Influencern und Bloggern
- Analyse der verschiedenen Geschäftsmodelle von Influencern (Werbung, Affiliate-Marketing, Verkauf eigener Produkte)
- Rechtliche Einordnung unter Gewerbe- und Handelsrecht
- Untersuchung der unternehmerischen Eigenschaft und deren Bedeutung für das Wettbewerbsrecht und BGB
- Steuerrechtliche Beurteilung (Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
Auszug aus dem Buch
1. Definition
Der weit verbreitete Begriff „Influencer“ wurde aus dem Englischen übernommen. „to influence“ bedeutet übersetzt so viel wie „beeinflussen“. Als Influencer werden bekannte und einflussreiche Persönlichkeiten bezeichnet, die aufgrund ihrer starken Präsenz in den sozialen Medien wie insbesondere YouTube, Instagram, Twitter oder Facebook ein hohes Ansehen genießen und dieses nutzen, um bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Lange bevor die modernen sozialen Medien an Bedeutung gewonnen haben, wurde der Begriff „Influencer“ von Cialdini ursprünglich in der Psychologie angewandt. In seinem Werk „Die Psychologie des Überzeugens“ bezeichnete er bereits 1984 „einen Influencer als eine Person, die sich durch soziale Autorität, Vertrauenswürdigkeit, Hingabe und konsistentes Verhalten auszeichnet.“ Inzwischen hat sich der Begriff vor allem in der Marketingbranche angesiedelt.
Aufgrund ihrer hohen Reichweite in digitalen Kanälen fungieren Influencer als Multiplikatoren, die Informationen über Produkte und Marken im Internet weiterverbreiten und so maßgeblich das Kaufverhalten ihrer digitalen Community beeinflussen. Die Tätigkeit eines Influencers setzt keine。“
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Bedeutung der Influencer-Tätigkeit im digitalen Zeitalter ein und umreißt die Zielsetzung der Arbeit, das Berufsbild aus der Perspektive des Bürgerlichen Rechts zu analysieren.
B. Begriffe und Geschäftsmodelle: In diesem Kapitel werden Influencer definiert, von Bloggern abgegrenzt und verschiedene Arten von Influencern sowie deren Einnahmequellen durch Geschäftsmodelle wie Social-Media-Werbung und Affiliate-Marketing dargestellt.
C. Einordnung von Influencern: Dieser Hauptteil analysiert, ob Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer im Sinne des BGB und UWG zu qualifizieren sind, wobei die Merkmale und das Gesamtbild der Tätigkeit untersucht werden.
D. Steuerliche Konsequenzen: Hier werden die einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Influencer-Tätigkeit beleuchtet, insbesondere die Abgrenzung zwischen gewerblichen und selbstständigen Einkünften.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zur Rechts- und Steuerstatus-Einordnung von Influencern zusammen und gibt einen Ausblick auf die Notwendigkeit einer breiteren geschäftlichen Aufstellung.
Schlüsselwörter
Influencer, Gewerbe, Kaufmann, Unternehmer, Handelsgewerbe, Social-Media-Werbung, Affiliate-Marketing, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Freier Beruf, Rechtsstellung, Online-Marketing, Gewinnabsicht, Kleinunternehmer
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und steuerlichen Einordnung des Berufsbildes "Influencer" unter Berücksichtigung von gewerbe- und handelsrechtlichen Kriterien sowie steuerrechtlicher Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Definition von Influencern, ihre Geschäftsmodelle, die Bestimmung als Gewerbetreibende oder Kaufleute sowie die Konsequenzen für das Steuerrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es zu klären, unter welchen Voraussetzungen Influencer als Gewerbetreibende, Kaufleute oder Unternehmer qualifiziert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die insbesondere einschlägige Gesetze wie die Gewerbeordnung (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie steuerrechtliche Normen und Rechtsprechung auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt detailliert die Kriterien für ein Gewerbe, die Abgrenzung zu freien Berufen sowie die Übertragung von unternehmerischen Begriffen aus dem UWG auf das BGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gewerbe, Kaufmann, Unternehmer, Influencer-Marketing und steuerrechtliche Kategorisierung geprägt.
Wann ist ein Influencer als "Kaufmann" einzustufen?
Ein Influencer ist Kaufmann, wenn sein Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang keine kaufmännische Einrichtung erfordert (Handelsgewerbe), was anhand einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse, wie Umsatz und Organisationsaufwand, geprüft wird.
Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von Affiliate-Einnahmen im Vergleich zu anderen Tätigkeiten?
Affiliate-Einnahmen weisen aufgrund des werblichen Charakters regelmäßig eher auf gewerbliche Einkünfte hin, während spezifische künstlerische oder schriftstellerische Beiträge gegebenenfalls als selbstständige Arbeit einzuordnen sein können.
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- Olga Diesendorf (Autor), 2022, Influencer als Gewerbetreibender, Kaufmann und Unternehmer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1323275