Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen nach der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008


Seminararbeit, 2009

30 Seiten, Note: vollbefriedigend (12 Punkte)


Leseprobe


Gliederung

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

II. Die europäische Mediationsrichtline
1. Ziel, Mediationsbegriff und Anwendungsbereich
a) Ziel der Mediations-Richtlinie
b) Begriffe Mediation und Mediator
c) Sachlicher Anwendungsbereich
d) Räumlicher Anwendungsbereich
2. Kernregelungen
a) Vollstreckbarkeit
b) Vertraulichkeitsschutz
c) Verjährungshemmung
3. Verhältnis der Mediation zu laufenden Gerichtsverfahren
4. Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit

III. Umsetzungsperspektiven
1. Zwingende Regelungsbereiche
a) Verjährungshemmung
b) Vollstreckbarkeit
c) Vertraulichkeit
2. Fakultative Regelungsbereiche
a) Anwendungsbereich
b) Verhältnis zu laufenden Gerichtsverfahren
aa) Außergerichtliche Mediation
bb) Gerichtsnahe Mediation
cc) Gerichtsinterne Mediation
c) Berufsrecht und Marktzugang

IV. Fazit

Literaturverzeichnis

Alexander, Nadja/Ade, Juliane, Gerichtsnahe Mediation rund um die Welt – Ansätze und ak-tuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund angloamerikanischer und kontinentaleuropä-ischer Rechtssysteme, Teil 1: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2007, 144 - 149.

Bregenhorn, Siegbert, Mediation - und nicht Meditation - ist in deutschen Unternehmen ge-fragt, Unternehmerbrief (UB) 11/2008, 4 - 5.

Abrufbar unter: http://www.gwmk.org/download/presse/EUCON_ Unternehmerbrief2_2008_Seite4-5.pdf (24.01.2009).

Breidenbach, Stefan, in: Deutscher Juristentag (Hrsg.), Thesen zur Mediation auf dem 67.

Deutschen Juristentag in Erfurt, Abteilung Mediation, (Bonn 2008) Abrufbar unter: http://www.djt.de/files/djt/67/djt_67_thesen_mediation.pdf (24.01.2009)

Bundesministerium der Justiz, Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Mediations-Richtlinie: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 132 - 134.

Deutscher Juristentag (Hrsg.), Beschlüsse des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt, 23.–26. September 2008, Abteilung Mediation, Mediation und weitere Verfahren konsensualer Streitbeilegung – Regelungsbedarf im Verfahrens- und Berufsrecht? (Bonn 2008) Abrufbar unter: www.djt.de (24.01.2009).

Duve, Christian/Prause, Mathias, Mediation und Vertraulichkeit – Der Vorentwurf einer eu-

ropäischen Mediationsrichtlinie: Journal of International Dispute Resolution (IDR) 2004, 126 - 133.

Eckardt,Bernd/Denhofer, Renate, Der Mediator zwischen Vertraulichkeit und Zeugnispflicht - Schutz durch Prozessvertrag: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2001, 786 - 792.

Eidenmüller, Horst/Griffiths, David, Mediation in Cross Border Insolvency Procedures,

Ohne Jahreszahl veröffentlicht unter: http://www.horst-eidenmueller.de/forschung/ veroeff/mediation_in_cross_border_insolvency_ procedures.pdf (24.01.2009).

Eidenmüller, Horst, Establishing a Legal Framework for Mediation in Europe: The Proposal

for an EC Mediation Directive: Zeitschrift für Schiedsverfahren >(SchiedsVZ) 2005, 124 - 129.

Eidenmüller, Horst/Prause, Matthias, Die europäische Mediationsrichtlinie – Perspektiven für eine gesetzliche Regelung der Mediation in Deutschland: Neue Juristische Wochen-schrift (NJW) 2008, 2737 - 2743.

Fest, Susanne, in: Deutscher Juristentag (Hrsg.), Thesen zur Mediation auf dem 67. Deut- schen Juristentag in Erfurt, Abteilung Mediation, (Bonn 2008)

Abrufbar unter: http://www.djt.de/files/djt/67/djt_67_thesen_mediation.pdf (24.01.2009)

Filler, Ewald, Wirtschaftsmediation im europäischen Vergleich – Erfahrungen und Perspekti-ven, Forschungsbericht, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Wien 2005).

Götz von Olenhusen, Peter, Gerichtsmediation – Richterliche Konfliktvermittlung im Wandel: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 104 - 108.

Greger, Reinhard, Die Legitimität der Gerichtsmediation im Lichte neuer Rechtsentwicklun-gen: Deutsche Richterzeitung (DriZ) 2008, 48 - 49.

Greger, Reinhard, Erste Erfahrungen mit dem bayrischen Güterichterprojekt: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2006, 68 - 71.

Hess, Burkhard, Mediation und andere Formen konsensualer Streitbeilegung – Regelungsbe-darf im Verfahrens- und Berufsrecht: Beilage zur Neuen Juristichen Wochenschrift (NJW) Heft 21/2008, 26 - 28.

Hess, Burkhard, Mediation und andere Formen konsensualer Streitbeilegung: Gutachten zum 67. Deutschen Juristentag 2008, Bd. I Teil F.

Hopt, Klaus/Steffek, Felix (Hrsg.), Mediation: Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen (Tübingen 2008).

Köper, Roman, Die Rolle des Rechts im Mediationsverfahren (Berlin 2003)

Köper, Roman, Eine Qualitätsstudie des österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetzes: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 161 - 165.

Lahann, Tilmann, Die neue Mediationsrichtlinie: Zeitschrift für Europarechtliche Studien (ZEuS) 2008, 359 - 368.

Mankowski, Peter/ Magnus, Ulrich (edg.), Brussels I Regulation, European Commentaries on Private International Law (München 2007).

Mankowski, Peter, Gibt es gesetzliche Kostenanreize zur Mediation bereits unter geltendem Recht?: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 8 - 12.

Monßen, Hans-Georg, Die gerichtsnahe Mediation: Anwaltsblatt (AnwBl) 2004, 7 - 11.

Neumayr, Matthias, Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 („Brüssel-I“-VO) - Einführung und Überblick, (Wien 2005) abrufbar unter: http://www.era.int/web/de/resources/5_2341_2191_file_en.2941.pdf

Nickl, Werner, Außergerichtliche Streitbeilegung nach § 15a EGZPO durch Mediation?: An-waltsblatt (AnwBl) 2004, 12 - 14.

Prütting Hanns, Außergerichtliche Streitschlichtung – Handbuch für die Praxis (München 2003)

Prütting, Hanns, Mediation und weitere Verfahren konsensualer Streitbeilegung – Rege-

lungsbedarf im Verfahrens- und Berufsrecht?: Juristenzeitung (JZ) 2008, 847 - 852.

Rüstow, Angelika, Außergerichtliche Mediation im (regulierten) Abseits?: Neue Justiz (NJ) 2008, 385 - 389.

Sarhan, Amr, Der Stellenwert der Mediation im Recht und in der Justiz: Juristenzeitung (JZ) 2008, 280 - 287.

Schwarz, Mathias, Mediationsvereinbarung – Muster mit Kommentierungen: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 111 - 116.

Spindler, Gerald, Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen – Eine juristisch-rechtsökono-mische Analyse (Göttingen 2006)

Wagner, Gerhard, Gerichtlich veranlasste Mediation: England als Vorreiter – Neue Entschei-dungen des Londoner High Court: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 100 - 104.

Wagner, Gerhard/Thole, Christoph, Die europäische Mediations-Richtlinie – Inhalt, Proble-me und Umsetzungsperspektiven: FS Jan Kropholler zum 70. Geburtstag, Die richtige Ordnung (Tübingen 2008), 915 - 943.

Wagner, Gerhard/Thole, Christoph, Die neue EU-Richtlinie zur Mediation: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 36 - 40.

Wozniewski, Harald, Die neue Mediationsrichtlinie der EU in der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2008, 410 - 413.

I. Einleitung

„Gut Ding will Weile haben“ oder „Eine schwere Geburt“. An diese Volksweisheiten fühlt sich erinnert, wer die Entwicklungsgeschichte der „Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“1 verfolgt, die am 21.05.2008 erlassen wurde und am 13.06.2008 in Kraft getreten ist. Mit einer solchen Richtlinie wurde verschiedentlich schon gar nicht mehr gerechnet2, nachdem der erste Grundstein bereits 1999 vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere mit der Entschlie-ßung gelegt wurde, im Hinblick auf die Erleichterung eines besseren Zugangs zum Recht alternative außergerichtliche Verfahren zu schaffen. Es folgten an weiteren Stationen im Jahr 2002 ein Grünbuch3 über alter­native Verfahren der Streitbeilegung sowie 2004 ein entsprechender Richtlinienvorschlag4 der Europäischen Kommission. Begleitet wurde dieser Reifungsprozess von vielen Stellungnahmen und kontroversen Diskussionen.5

Nun endlich ist die europäische Mediations-Richtlinie in Kraft und re-gelt europaweit zentrale Aspekte des Verhältnisses von Mediation und allgemeinem Zivilverfahrensrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkei-ten. Bis zum 21. Mai 20116 ist sie von den Mitgliedsstaaten7 umzuset-zen. Damit wird die Mediation in Europa etabliert und weiter befördert, nachdem die im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreiteten Verfahren der alternativen Streitbeilegung in der jüngeren Vergangen heit bereits einen unübersehbaren Bedeutungszuwachs erfahren haben.8 Der Grund dafür sind schwerfällige, langwierige, teure und komplexe Verfahren der justiziellen Konfliktlösung. Zur Sicherstellung eines rei-bungslos funktionierenden Binnenmarktes sind diese einzudämmen und effizient zu gestalten. Mediation und andere sogenannte ADR-Verfah-ren9 werden als die dafür geeigneten Instrumente erachtet, auf die auch der Europäische Normgeber verstärkt setzt. 10

Auch in Deutschland ist die Mediation mit Schwung angekommen11, zumal die Mediations-Richtlinie nicht nur erhebliche Auswirkungen auf das Recht und die Mediationspraxis in Europa haben wird, sondern auch innerstaatliche Anpassungen erfordert. So hat sich der 67. Deutsche Ju-ristentag im September 2008 in Erfurt mit dem Thema Mediation einge-hend beschäftigt, und das Bundesjustizministerium hat anlässlich dieser Veranstaltung „Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Mediations-Richtline“12 präsentiert. Darin sind die vorläufigen Überlegungen eines Expertengremiums zusammengefasst, das mit der Prüfung des von der Mediations-Richtlinie ausgelösten gesetzgeberischen Handlungsbedarfs befasst war. Diese Leitlinien sollen die Diskussion zur Umsetzung der Mediationsrichtline fördern und strukturieren helfen.13

Und diese Diskussion wird seit einiger Zeit reichlich befeuert, wie im Folgenden zu zeigen sein wird. Dazu werden zunächst die zentralen Re-gelungen der Mediations-Richtlinie inhaltlich umrissen (II.), um auf dieser Grundlage die Perspektiven einer gesetzlichen Umsetzung der Mediations-Richtlinie in Deutschland zu diskutieren (III.). Abschlielßend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf die weiteren Entwicklungen gegeben (IV).

II. Die europäische Mediationsrichtline

1. Ziel, Mediationsbegriff und Anwendungsbereich

a) Ziel der Mediations-Richtlinie

Das zentrale Anliegen der EU-RL ist eine Beförderung der grenzüber-schreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in den europäischen Mitgliedssaaten zur Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes. Das konkrete Ziel ist in Artikel 1 Abs. 1 hinterlegt mit: Erleichterung des Zugangs zu Verfahren der alternativen Streitbeile-gung sowie der Förderung einer gütlichen Streitbeilegung. Als zielkon-forme Malßnahmen wird auf eine verstärkte Hinführung zur Mediation sowie die Sicherstellung eines „ausgewogenes Verhältnis zwischen Me­diation und Gerichtsverfahren“ erkannt. Damit wird implizit ein beste-hendes Defizit des Einsatzes von Mediationsverfahren zur Konfliktlö-sung angesprochen sowie die Dominanz von Gerichtsverfahren konsta-tiert und beides zusammen in reziproker Beziehung zur Funktionsfähig-keit des Binnenmarktes gesehen. Um einen besseren Zugang zum Recht (access to justice) im europäischen Justizraum zu gewährleisten, wird sowohl auf gerichtsbezogene als auch auf aulßergerichtliche Mediation gesetzt. Die Mediation kann, so die Erwägung des Europäischen Parla-ments und des Rates, „durch auf die Bedürfnisse der Parteien zuge-schnittene Verfahren eine kostengünstige und rasche aulßergerichtliche Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen bieten.“14 Auf diese Weise wird ein Beitrag zum Rechtsfrieden und zur Entlastung der Gerichte geleis-tet. Zudem wird erwartet, dass die in Mediationsverfahren erzielten Ver-einbarungen eher freiwillig befolgt werden und so helfen, eine wohlwol-lende und zukunftsfähige Beziehung zwischen den Parteien zu wahren.15 Die genannten Vorteile sollen nach Erwägungsgrund 6 in Fällen mit grenzüberschreitenden Elementen noch deutlicher ausfallen.16

Zudem hat die Mediation nach Ansicht der Kommission aber auch einen „eigenen Wert als Streitschlichtungsverfahren, das für Bürger und Wirt-schaftsteilnehmer leicht zugänglich sein und unabhängig von der Entlas-tung der Gerichte gefördert werden sollte“.17 Aus europäischer Sicht dürfte es nicht zuletzt auch der Charme der Anationalität der alternativen Konfliktbeilegungsinstrumente gewesen sein, der zum konsequenten Handeln Anlass gab. Bleiben Streitigkeiten nämlich außerhalb der mitg-liedstattlichen Gerichtssysteme, so kann dadurch einer „nationalen Ein-färbung“ gerichtlicher Entscheidungen entgegengesteuert werden.18

b) Begriffe Mediation und Mediator

Gemäß Art. 3 lit. a Abs. 1 wird mit dem Ausdruck „Mediation“ ein strukturiertes Verfahren bezeichnet, in dem die Streitparteien auf freiwil-liger Basis mit Hilfe eines Mediators selbst versuchen, zu einer Verein-barung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu kommen. Strukturprä-gende Elemente sind die Verhandlung der Parteie n, die Unterstützung durch einen Mediator und die Freiwilligkeit der Mediation. Die Legal-definition des Art. 3 schließt vertragsautonome und gerichtsbezogene (gerichtsnahe und gerichtsinterne)19 Mediation gleichermaßen mit ein, wobei Erwägungsgrund Nr. 11 klarstellt, dass sich die EU-RL weder auf vorvertragliche Verhandlungen ohne Mithilfe durch eine dritte neutrale Person noch auf schiedsrichterliche Verfahren erstreckt. Durch den ex-pliziten Ausschluss der Schieds-, Schlichtungs-, Verbraucherbeschwer-de- und Schiedsgutachtenverfahren wird der Begriff der Mediation eng definiert und so ausdrücklich klargestellt, dass damit keine Verfahren erfasst werden, „die von Personen oder Stellen abgewickelt werden, die eine förmliche Empfehlung zur Streitbeilegung abgeben, unabhängig davon, ob diese rechtlich verbindlich ist oder nicht.“20

[...]


1 ABL. EU 2008 L 136 vom 24.5.2008, S. 3-8. Im Folgenden sind nicht näher gekenn-zeichnete Vorschriften solche der Richtlinie; sie wird hier auch als „Meditations-Richtlinie“ bezeichnet und mit EU-RL abgekürzt.

2 Rüstow, NJ 2008, 385, 385.

3 Grünbuch über alternative Verfahren der Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht, KOM (2002) 196 endg.

4 Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen v. 22.10.2004, KOM (2004) 718 endg.

5 Vgl. hierzu im Einzelnen: Lahann, ZEuS 2008, 359.

6 Ausgenommen hiervon ist Art. 10, der spätestens bis zum 21.11.2010 umzusetzen ist (vgl. Art. 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2).

7 Mit Ausnahme Dänemarks, das an der Annahme der Richtlinie nicht beteiligt ist und nicht zum dadurch gebundenen Adressatenkreis gehört (Art. 1 Abs. 3 sowie Erwä-gungsgrund Nr. 30 der Richtlinie).

8 Vgl. Prütting, JZ 2008, 847.

9 ADR ist das Akronym für Alternative Dispute Resolution, englisch für „Alternative Streitbeilegung“.

10 (Erwägungsgrund Nr. 2); dazu ausführlich die Internetpräsentation der Europäischen Kommission abrufbar unter: http://ec.europa.eu/civiljustice/adr/adr_ec_en.htm.

11 Schon in der Diskussion um eine „große Justizreform“ sprachen sich die Ressortver-antwortlichen auf der Justizministerkonferenz am 25. November 2004 „wegen seiner die Belastung der Gerichte mindernden und den Rechtsfrieden fördernden Wirkungen“ für eine weitere Stärkung der konsensualen Streitbeilegung aus und erklärten die au-ßergerichtliche Lösung von Konflikten auch weiterhin zum einem vorrangigen rechts-politischen Ziel. Abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/jumiko/ beschluesse/2004/herbstkonferenz04/2_Aufgabenuebertragung/2_2/index.php (24.01.2008).

12 Bundesministerium der Justiz, ZKM (2008), 132, 134; die Leitlinien werden hier als BMJ-Leitlinen bezeichnet.

13 Internetpräsentation des BMJ abrufbar unter http://www.bmj.bund.de/ enid/ Rechts-pflege/Mediation_-_au_ergerichtliche_Streitbeilegung_hl.html (25.01.2009); die Leit-linien sind erkennbar an Hess, Beilage zur NJW 21/2008, 26, 26-28 angelehnt.

14 Erwägungsgründe Nr. 5 und 6; zu dieser Einschätzung der Mediationswirkungen empirisch differenziert: Hopt / Steffek, Mediation (2008), 80-82 und aus Sicht deutscher Unternehmen Bregenhorn, Unternehmerbrief 2008, 11, 11-12.

15 Erwägungsgrund 6, S. 2; diese Einschätzung wird empirisch bestätigt bei: Hopt / Steffek, Mediation (2008), 84 als „Versöhnungsfunktion“; Filler, Wirtschaftsme-diation im europäischen Vergleich (2005), 168.

16 Erwägungsgrund 6, S. 3.

17 (Fn. 4), 4.

18 Wagner/Thole, FS Kropholler (2008), 915, 916.

19 Begriffsabgrenzung siehe unten Kap. III.2.b.

20 Erwägungsgrund 11.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen nach der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008
Hochschule
Universität Hamburg
Veranstaltung
Seminar zum IPR
Note
vollbefriedigend (12 Punkte)
Autor
Jahr
2009
Seiten
30
Katalognummer
V132382
ISBN (eBook)
9783640383696
ISBN (Buch)
9783640383276
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Richtline 2008/52/EG, Mediation, IPR, Internationales Privatrecht, Mediations-Richtlinie
Arbeit zitieren
Philip J. S. Fendt (Autor:in), 2009, Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen nach der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132382

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen nach der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden