Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankert im SGB VIII mit dem neu eingefügten § 9a SGB VIII die in der Praxis bereits bestehenden Strukturen von Ombudschaften als externe und unabhängige Anlaufstellen, die Betroffenen in Konfliktsituationen zur Seite stehen und verlangt, dass die Länder die Schaffung einer bedarfsgerechten Struktur von Ombudsstellen in ganz Deutschland sicherstellen. So sollen Kinder, Jugendliche und ihre Familien gehört und in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden und organisierte Formen der Selbstvertretung gestärkt werden. Sieht man Beschwerde und Partizipationsmöglichkeiten als Motor für positive Weichenstellungen, eröffnet dies ein enormes Verbesserungspotential für zukünftige Entscheidungen und Arbeitsprozesse.
Diese Arbeit setzt sich auf Grundlage einer systematischen Literaturrecherche mit der Frage nach den „Möglichkeiten und Grenzen von Ombudschaften bei den Hilfen zur Erziehung“ auseinander. Die Einbindung von Ombudschaften bei strittigen Entscheidungsfindungen im sozialrechtlichen Drei- bzw. Viereck hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Stärkung der Betroffenenrechte, die Beförderung der Einzelfallgerechtigkeit, für Transparenz und Akzeptanz getroffener Entscheidungen und nicht zuletzt für die offensive Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in der Jugendhilfe.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Hilfen zur Erziehung
- 2.1. Vom RJWG zum SGB VIII – der Paradigmenwechsel
- 2.2. Definition und Voraussetzungen der Hilfearten nach § 27 SGB VIII
- 2.3. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII
- 2.4. Kosten vs. Fachlichkeit
- 2.5. Lebenslagen der Adressaten
- 2.6. Geschlossene Unterbringung
- 3. Kontrollmechanismen
- 3.1. Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im SGB VIII
- 3.1.1. Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII
- 3.1.2. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung nach § 4 a SGB VIII
- 3.1.3. Wunsch und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII
- 3.1.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 8 SGB VIII und § 8b Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII
- 3.1.5. Beratung nach § 10a SGB VIII
- 3.1.6. Mitwirkung, Hilfeplan nach § 36 SGB VIII
- 3.1.7. Partizipation und Beschwerde im Rahmen der Betriebserlaubnis/Heimaufsicht nach §§ 45- 48 a SGB VIII
- 3.1.8. Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII
- 3.2. Verwaltungskontrolle und Rechtsschutz
- 3.2.1. Verwaltungskontrolle
- 3.2.2. Rechtsschutz
- 3.1. Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im SGB VIII
- 4. Ombudschaften
- 4.1. Entstehung und Entwicklung der Ombudschaften
- 4.2. Selbstverständnis und Arbeitsweise
- 4.2.1. Definition und Legitimation ombudschaftlichen Handelns
- 4.2.2. Tätigkeitsfelder, Beratung und Haltung
- 4.2.3. Unabhängigkeit und Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter
- 4.2.4. Evaluation und fachpolitische Öffentlichkeitsarbeit
- 4.3. Möglichkeiten von Ombudschaften
- 4.3.1. Ausgleich der Machtasymmetrie
- 4.3.2. Partizipation, Selbstwirksamkeit und Nachhaltigkeit
- 4.3.3. Unabhängige Beschwerdeinstanzen als Unterstützung und Kontrolle
- 4.3.4. Fachdiskurs, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit
- 4.4. Grenzen von Ombudschaften
- 4.4.1. Fachkräfte -,,Woher nehmen, wenn nicht stehlen?"
- 4.4.2. Herausforderungen im realen Umfeld
- 4.4.3. Der Sozialstaat in der Pflicht – Ressourcenmangel als externe Limitierung
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rolle von Ombudschaften im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie untersucht die Möglichkeiten und Grenzen dieser Instanzen bei der Unterstützung und Kontrolle von Hilfen zur Erziehung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Rechten und der Stärkung von Partizipation und Selbstwirksamkeit der betroffenen jungen Menschen.
- Entwicklung und Legitimation von Ombudschaften in der Jugendhilfe
- Aufgaben und Arbeitsweise von Ombudschaften
- Potenziale von Ombudschaften zur Stärkung von Rechten und Selbstbestimmung
- Herausforderungen und Grenzen des ombudschaftlichen Handelns
- Der Beitrag von Ombudschaften zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung
Die Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein, indem sie die Relevanz des Themas Ombudschaften in der Jugendhilfe darlegt. Sie beleuchtet die aktuelle Situation der Hilfen zur Erziehung, die Herausforderungen in Bezug auf die Sicherstellung der Rechte und die Förderung der Partizipation der betroffenen Jugendlichen.
- Kapitel 2: Hilfen zur Erziehung
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über das deutsche System der Hilfen zur Erziehung. Es beschreibt die historischen Entwicklungen, die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Formen der Hilfen. Weiterhin werden die Lebenslagen der Adressaten sowie die Problematik der geschlossenen Unterbringung beleuchtet.
- Kapitel 3: Kontrollmechanismen
Kapitel 3 analysiert die im SGB VIII verankerten Kontrollmechanismen und Mitwirkungsrechte. Es werden verschiedene Instrumente, wie z. B. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Beratungsmöglichkeiten und die Rolle des Jugendhilfeausschusses, vorgestellt und kritisch betrachtet.
- Kapitel 4: Ombudschaften
Dieses zentrale Kapitel befasst sich mit den Ombudschaften. Es beschreibt die Entstehung und Entwicklung dieser Instanzen, ihre Aufgaben, Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis. Zudem werden die Möglichkeiten und Grenzen von Ombudschaften in Bezug auf die Unterstützung und Kontrolle der Hilfen zur Erziehung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Begriffen der Hilfen zur Erziehung, der Partizipation und Selbstbestimmung, der Kontrolle und Qualitätssicherung, sowie den Möglichkeiten und Grenzen von Ombudschaften in der Jugendhilfe. Weitere wichtige Themen sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Machtasymmetrie im System der Hilfen zur Erziehung, die Bedeutung der Fachlichkeit und Ressourcenmangel.
- Arbeit zitieren
- Barbara Scarvaglieri (Autor:in), 2021, Möglichkeiten und Grenzen von Ombudschaften bei den Hilfen zur Erziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1326134