Frühe Hilfen. Modellprojekte in den Ländern zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung


Diplomarbeit, 2009

133 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Begriffsbestimmungen
1.1 Kindeswohlgefährdung
1.2 Kindesmisshandlung
1.2.1 Vernachlässigung
1.2.2 Psychische Misshandlung
1.2.3 Physische Misshandlung

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung
2.2 Risiken für eine Gefährdung
2.3 Mannheimer Risikostudie
2.4 Bedürfnisse des Kindes

3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Rechte der Kinder
3.2 Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe

4 Ausgangslage des Aktionsprogramms
4.1 Vereinbarungen der Bundesregierung
4.2 Aktivitäten der Länder
4.3 Diskussion um verbindliche Früherkennungsuntersuchungen

5 Erläuterung Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme
5.1 Frühe Hilfen
5.2 Soziale Frühwarnsysteme

6 Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

7 Kooperation im Bereich Frühe Hilfen
7.1 Kooperation Gesundheitssystem und Jugendhilfe
7.2 Datenschutzrechtliche Aspekte
7.2.1 Datenermittlung und -weitergabe in der Jugendhilfe
7.2.2 Datenermittlung und -weitergabe im Gesundheitswesen
7.2.3 Bestandaufnahme zu Kooperationsformen im Bereich Frühe Hilfen

8 Anforderungen an Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme
8.1 Die Bekanntmachung
8.2 Die Anforderungen der Bundesregierung
8.3 Das Netzwerk Frühe Hilfen

9 Die Modellprojekte
9.1 „Soziale Frühwarnsysteme in NRW“ und „Schutzengel für Schleswig-Holstein“
9.1.1 Allgemeines
9.1.2 Die Elternberatungsstelle der Stadt Gütersloh
9.1.3 Fazit
9.2 Keiner fällt durchs Netz: Saarland, Hessen
9.2.1 Allgemeines
9.2.2 Ziele und Zielgruppen
9.2.3 Angebote
9.2.4 Die wissenschaftliche Begleitung
9.2.5 Fazit
9.3 Guter Start ins Kinderleben: Baden Württemberg, Rheinland- Pfalz, Bayern, Thüringen
9.3.1 Allgemeines
9.3.2 Ziele und Zielgruppen
9.3.3 Angebote
9.3.4 Die wissenschaftliche Begleitung
9.3.5 Fazit
9.4 Pro Kind: Niedersachsen, Bremen, Sachsen
9.4.1 Allgemeines
9.4.2 Ziele und Zielgruppen
9.4.3 Angebote
9.4.4 Die wissenschaftliche Begleitung
9.4.5 Fazit
9.5 Wie Elternschaft gelingt: Wiege – STEEPTM: Brandenburg, Hamburg
9.5.1 Allgemeines
9.5.2 Ziele und Zielgruppen
9.5.3 Angebote
9.5.4 Die wissenschaftliche Begleitung
9.5.5 Fazit
9.6 Übersicht über die Modellprojekte in den Ländern

10 Resümee

Literaturverzeichnis

Anmerkung: Status- und Funktionsbezeichnungen, die nicht auf konkrete Personen bezogen sind, gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

In den letzten Jahren wird die Öffentlichkeit vermehrt mit dramatischen Medienberichten über misshandelte sowie vernachlässigte Kinder konfrontiert. Manche dieser Fälle endeten tödlich und nicht selten waren die eigenen Eltern die Täter. „Vater misshandelt Baby fast zu Tode“[1], „Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht“[2], „Lea Sophie ist verhungert und verdurstet“[3] sind nur einige der Schlagzeilen, welche in den Zeitungsberichten auftauchten. Die Berichte schockieren und gleichzeitig steigt der Druck auf die Politiker, Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor diesen Gefahren zu schützen. Nach der Vergleichsstudie „Child Maltreatment Deaths in Rich Nations“ im August 2003, sterben jedes Jahr 3500 Kinder aus den OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) -Ländern an den Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung.[4] Wie viele Fälle von nicht tödlichen Misshandlungen in Deutschland vorliegen, ist aus der Studie nicht erkennbar. Ein Artikel der Zeit beruft sich auf Zahlen des Bundeskriminalamtes. Danach sollen im Jahr 2005 2905 Kinder Opfer von Misshandlungen und 1178 Kinder Opfer von Vernachlässigung geworden sein. Die Experten sind sich jedoch sicher, dass die Dunkelziffer über 90 % ausmacht.[5] Im Jahr 2007, während meines Praktikums beim Jugendamt, habe ich mir die Frage gestellt was auf politischer Ebene unternommen wird, um Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen. Ich wurde dabei auf das Aktionsprogramm der Bundesregierung „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ aufmerksam, welches im selben Jahr ins Leben gerufen wurde. Im Rahmen des Aktionsprogramms starteten in ganz Deutschland zehn Modellprojekte, die wissenschaftlich begleitet werden. Diese streben eine bessere Vernetzung zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe an, um rechtzeitig Belastungen in Familien zu erkennen und somit präventiv gegen Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern vorzugehen.[6] In Anlehnung an verschiedene Nachrichtenblätter, war der Tod des zweieinhalbjährigen Kevin, im Oktober 2006 in Bremen, Auslöser für die Initiierung des Programms. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am 13.10.2006 „ die Bundesregierung beschleunigt angesichts des Falls des tot aufgefundenen Bremer Jungen ihre Aktivitäten zum Schutz vor Vernachlässigten Kindern.[7] Im damaligen Fall wurde auf eine nicht gelingende Kooperation der beteiligten Fachleute eingegangen und die Handlungsschritte der Verantwortlichen kritisiert. Familienministerin von der Leyen äußerte sich in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)vom 03.11.2006 wie folgt: "Im Fall Kevin hat das Zusammenspiel der staatlichen Hilfen sträflich versagt. Das können wir nicht länger hinnehmen. Wir haben die staatlichen Institutionen, die Kindern wie Kevin helfen können - aber die Vernetzung und Kommunikation der Behörden muss viel besser werden.“[8] IM Jahr 2009, während meines Praxissemesters beim Gesundheitsamt St. Wendel, hatte ich kurze Einblicke in das saarländische Projekt „Keiner fällt durchs Netz“, was ebenfalls im Rahmen des Aktionsprogramms wissenschaftlich begleitet wird. Für mich war es bis zum Ende meines Praktikums nicht einfach, dieses Projekt und das Vorhaben der Bundesregierung zu erfassen, was meiner Meinung nach nicht zuletzt daran liegt, dass das Projekt noch in den Anfangsschuhen steckt, sehr komplex ist und wenig übersichtliche Informationen vorliegen. Deshalb beschloss ich, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit intensiv mit dem Aktionsprogramm auseinander zu setzen. Diese Arbeit soll Erkenntnisse darüber liefern, was im Rahmen des Aktionsprogramms von bundespolitischer Seite zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung unternommen wird. Dabei sollen die Fragen beantwortet werden, was unter Frühen Hilfen und sozialen Frühwarnsystemen zu verstehen ist, welche Anforderungen an die Modellprojekte gestellt werden und wie diese in den Bundesländern bisher umgesetzt werden. Bevor jedoch auf das Aktionsprogramm detailliert eingegangen wird, werden in den Kapiteln eins bis drei die Fragen zu den theoretischen Grundlagen, welche die Basis der Frühen Hilfen bilden, beantwortet. Zum besseren Verständnis, scheint es mir wichtig, die Begriffe Kindeswohlgefährdung, Misshandlung und Vernachlässigung zu erläutern. Auf den sexuellen Missbrauch von Kindern wird in dieser Arbeit nicht eingegangen, da dieser eine Sonderform darstellt, die den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde und auf die ich bisher auch im Rahmen des Aktionsprogramms nicht gestoßen bin. Dies hängt womöglich daran, dass im Gegensatz zu der Prävention von Misshandlung und Vernachlässigung, die Prävention von sexuellem Missbrauch weniger auf eine Veränderung der Eltern, sondern eher auf ein besseres Schutzverhalten des Kindes abzielt. Neben der Begriffsbestimmung stelle ich mir in diesem Teil die Frage nach den Folgen einer Misshandlung sowie nach bekannten im Voraus erkennbaren Risikofaktoren einer Kindeswohlgefährdung. Außerdem wird im Voraus deutlich gemacht, welche Rolle die Rechte als auch die Bedürfnisse eines Kindes im Rahmen der Frühen Hilfen spielen. Am Ende dieses Kapitels wird veranschaulicht, wann die Frühen Hilfen einsetzen und wo die Unterschiede zu den bisherigen Maßnahmen der Jugendhilfe liegen. Auch wenn aufgrund der schlechten Datenlage in Deutschland[9] überwiegend auf Statistiken zu Kindesmisshandlung und Vernachlässigung verzichtet wurde, sollen diese drei Kapitel die Notwendigkeit des Aktionsprogramms der Bundesregierung darlegen. Im Kapitel vier bis sieben beschäftige ich mich ausführlich mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung. Es wird aufgezeigt, auf welcher Ausgangslage das Aktionsprogramm aufbaut, weshalb sich die Bundesregierung, gerade jetzt für das Aktionsprogramm “Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ entschieden hat und welche Maßnahmen bisher getroffen wurden. In diesem Teil wird zudem die Frage nach dem Unterschied zwischen den Begriffen Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme geklärt.

Da ich selbst als gelernte Kinderkrankenschwester in der Vergangenheit berufliche Erfahrung in der Gesundheitshilfe gesammelt habe, ist es für mich zudem interessant zu wissen, wie die Kooperation zwischen der Gesundheitshilfe und der Jugendhilfe, Systeme, welche bisher getrennt nebeneinander gearbeitet haben, umgesetzt werden soll. Im Kapitel acht werden die Anforderungen der Bundesregierung an die Projekte detailliert beschrieben. Mit Ende dieses Kapitels sollen Antworten zum Aufbau und den Zielen des Aktionsprogramms vorliegen. Im Kapitel neun wird die Umsetzung fünf ausgewählter Modellprojekte mit den Anforderungen der Bundesregierungen und weiteren vorausgegangen Erkenntnissen verglichen. In einer anschließenden Zusammenfassung werden die Ergebnisse dieser Arbeit vorgestellt sowie eine persönliche Empfehlung meinerseits abgegeben. Da zu dem Aktionsprogramm selbst kaum Literatur vorliegt, werde ich die Informationen zu einem großen Teil über eine Internetrecherche sammeln. Zudem beziehe ich mich auf praktische Erfahrungen und auf Informationen der Akteure in den einzelnen Projekten.

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, zu welchem keine konkrete Definition vorliegt. Die Einschätzung einer Gefährdung liegt im Ermessen des Betrachters und stellt für Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe eine große Herausforderung dar. Im Jahre 2006 wurde das Handbuch „ Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgebracht, um Mitarbeiter der Jugendämter bei der Einschätzung einer Gefährdung zu unterstützen. Dies war auch eines der Bücher, welches der Autorin dieser Arbeit bei der Begriffsbestimmung Kindeswohlgefährdung weiterhalf. Im Folgenden werden die rechtlichen und die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse aufgeführt, die den Begriff verdeutlichen.

Der Begriff Kindeswohlgefährdung ist aus dem §1666 Abs.1 BGB abzuleiten. Dort waren bis zum 12. Juli 2008 vier Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung festgelegt:

- die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge,
- die Vernachlässigung des Kindes,
- das unverschuldete Versagen der Eltern
- oder das Verhalten eines Dritten.

Demnach lautete das Gesetz:

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ [10]

Aufgrund gravierender Fälle von Kindeswohlvernachlässigung und -misshandlung hat sich die Bundesregierung darüber geeinigt, die vier Tatbestände aus dem Gesetz zu streichen. Die schwere Nachweisbarkeit des elterlichen Versagens, so wie die Gefahr, dass Eltern aufgrund des Vorwurfes, in der Erziehung versagt zu haben, eine Kooperation mit den Behörden verweigern, wurden als Hürden für die Praxis wahrgenommen.[11]

Am 12.Juli 2008 trat das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls in Kraft.[12] Demnach lautet §1666 Abs1 BGB nun:

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“ [13]

Eingriffe von Seiten des Jugendamtes können demnach bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefahr für das Kind vorgenommen werden, ohne ein Erziehungsversagen der Eltern nachweisen zu müssen. Das seelische, geistige und körperliche Wohl wird somit juristisch gleich hoch bewertet. Konkretisiert wurde der Begriff schon 1956 durch den Bundesgerichtshof. Demnach bedeutet Kindeswohlgefährdung:

„eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“ [14]

Ebenso wie im §1666 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch hier die vorhersehbare zukünftige Schädigung des Kindes von Bedeutung. Die Aufgabe des Jugendamtes besteht darin, eine zukünftige Gefahr für das Kind zu erkennen, diese zu definieren, zu belegen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahr abzuwenden. Dies ist in der Praxis immer wieder mit Schwierigkeiten verbunden. Obwohl die Schutzfunktion des Staates es untersagt, erst nach bekannter Schädigung zu handeln, weisen Autoren auf die Gefahr hin, dass Fachkräfte dies dennoch tun, da eine zukünftige Schädigung nicht leicht zu prognostizieren ist.[15] Wie schon oben erwähnt, ist der juristische Begriff Kindeswohlgefährdung auslegebedürftig und es wird nicht deutlich, ab wann von einer Gefährdung ausgegangen wird. Nach Wiedenlübbert, Richter des Oberlandesgerichts Naumburg, liegt dies darin begründet, dass „ das Wohl des Kindes nicht nur oberstes Regelungsprinzip gerichtlicher Entscheidungen sein muss und dem entgegenstehende Interessen der Eltern dahinter zurückstecken müssen, sondern, dass das Kindeswohl immer der konkreten Situation entsprechend bestimmt werden muss.“[16] Eine abstrakte Definition würde das situationsgemäße Handeln weiter einschränken und wäre in diesem Sinne als unflexibel zu betrachten.[17]

Um die konkrete Situation bzw. die individuellen Familienverhältnisse zu beurteilen sind nach Lillig fünf Aspekte zu berücksichtigen, welche aus dem Zusammenwirken sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben entstanden sind:

- Die kindlichen , altersabhängigen Bedürfnisse.
- Das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter.
- Zeitweilige oder dauerhafte Belastungen und Risikofaktoren.
- Zeitweilige oder dauerhaft vorhandene Ressourcen und Schutzfunktionen.
- Folgen bzw. erwartbare Folgen für die kindliche Entwicklung.

Um das Wohl des Kindes zu beurteilen, bedarf es bei einigen Fällen einer gründlichen Informationssammlung, wobei diese fünf Aspekte als Strukturierungshilfe dienen. Bei anderen Fällen ist eine Gefährdung auch ohne vorausgegangene ausführliche Informationssammlung klar erkennbar. Die Bedeutsamkeit der einzelnen Punkte variieren je nach individueller Situation.[18]

In den Empfehlungen des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. werden zwischen drei Formen der Kindeswohlgefährdung unterschieden, welche auch bei Harnach-Beck nachzulesen sind:[19]

- Körperliche und seelische Vernachlässigung
- Körperliche und seelische Misshandlung
- Sexuelle Gewalt[20]

Für Münder zählen außerdem die Autonomiekonflikte Jugendlicher sowie der Missbrauch von Erwachsenenkonflikten, um Trennung, Herausgabe und Umgang zu einer Gefährdung des Kindes.[21] Im Folgenden wird auf die Kindesmisshandlung, einschließlich der Vernachlässigung näher eingegangen, da diese Formen auch im Rahmen der frühen Hilfen eine große Bedeutung haben. Der sexuelle Missbrauch als Form der Kindeswohlgefährdung, wird in dieser Arbeit nicht berücksichtigt, da dieser eine Sonderform darstellt, welche den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

1.2 Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist eine Form der Kindeswohlgefährdung. Darunter werden die psychische, physische Kindesmisshandlung sowie die emotionale und körperliche Vernachlässigung verstanden. So schreibt Engfer: „ Kindesmisshandlungen sind psychische oder physische Beeinträchtigungen von Kindern durch Eltern oder Erziehungsberechtigte. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie bei körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustande kommen.“ [22] Ähnlich verstehen Blum –Maurice et. al. unter Kindesmisshandlung eine “ nicht zufällige, gewaltsame, psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Eltern /Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt“ [23] . Anlehnend an diese Definitionen wird der Begriff Vernachlässigung im Folgenden nicht separat, sondern als Form von Kindesmisshandlung erläutert.

1.2.1 Vernachlässigung

Im Gegensatz zu Kindler, welcher darauf hinweist, dass sich mittlerweile durch die steigende Zahl empirischer Arbeiten über Vernachlässigung ein „ guter Grundstock an Kenntnissen“ [24] entwickelt hat, macht Deegener darauf aufmerksam, dass man nach Einschätzung verschiedener Autoren von einem „ Anfangsstadium der wissenschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich sprechen kann.“ [25] Auch wenn noch immer keine fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu der Häufigkeit von Kindesvernachlässigung vorliegen, ist dennoch davon auszugehen, dass diese Form von Kindeswohlgefährdung die häufigste Misshandlungsform darstellt.[26] Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bezieht sich auf die folgende Angabe von Münder: Nach einer Befragung von Jugendämtern wurden demnach bei 50 % der Fälle, bei denen das Familiengericht angerufen wurde, Vernachlässigung als zentrales Gefährdungsmerkmal festgestellt. Vor allem Säuglinge und behinderte Kinder sind davon betroffen. Sie sind ihren vermeintlichen Erziehern ausgeliefert, können ihre Bedürfnisse nicht äußern und ihr Recht nicht einklagen.[27] Nach amerikanischen Studien ist die mangelnde Beaufsichtigung die häufigste Form von Kindesvernachlässigung.[28] Die nicht organisch bedingte Gedeihstörung bei Kleinkindern stellt eine weitere ernstzunehmende Unterform der Vernachlässigung dar.[29] Vernachlässigung ist ein gefährlicher Prozess, welcher chronisch verläuft und dessen Zeichen oft nicht unmittelbar, sondern erst im Laufe der Zeit erkennbar sind.[30] Im schlimmsten Falle kann diese Form der Kindeswohlgefährdung, wie uns einige Fälle in der Vergangenheit gezeigt haben, tödlich verlaufen. Um die Kenntnisse über Vernachlässigung zu verbessern sowie Risikofaktoren und Zeichen schneller zu erkennen, appelliert Deegener schon 2005 zu mehr Forschungsarbeit in diesem Bereich[31]. Der Begriff Kindesvernachlässigung ist rechtlich nicht separat definiert, sondern wurde bis August 2008 wie oben bereits beschrieben, lediglich als Tatbestandsmerkmal für Kindeswohlgefährdung im §1666 Abs.1 BGB erwähnt.[32] Obwohl mehrere Definitionen von Kindesvernachlässigung existieren, unterscheiden sich diese nicht wesentlich. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ stützt sich die Bundesregierung auf die Definition von Kindler. Folglich ist unter Kindesvernachlässigung ein „ andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns (bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit einem solchen Handeln) durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“ [33] zu verstehen. Diese Definition entspricht der von Schone, welcher Kindesvernachlässigung „ als andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeberechtigter Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre….“ [34] beschreibt. Beide Definitionen legen fest, dass Kindesvernachlässigung kein einmaliges Versagen der Verantwortlichen ist, sondern dass es sich um ein fortlaufendes oder mehrmaliges Vergehen an den emotionalen und körperlichen Bedürfnissen des Kindes handelt. Deegener unterscheidet zusätzlich zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung. Erstere bezeichnet die bewusste Vernachlässigung der kindlichen Bedürfnisse. Dies bedeutet, dass die Eltern z. B. die Signale des Kindes, wie das Schreien ignorieren, anstatt es auf den Arm zu nehmen und zu trösten. Passive Vernachlässigung hingegen bedeutet, dass die Verantwortlichen die Bedürfnisse unbewusst, z. B. aufgrund von Unwissen nicht wahrnehmen.[35] Wie anhand der Definitionen zu erkennen ist, wird zwischen mehreren Formen von Vernachlässigung unterschieden. Neben der Differenzierung von körperlicher und emotionaler Vernachlässigung unterscheidet Kindler zusätzlich zwischen den Kategorien kognitive Vernachlässigung und unzureichende Beaufsichtigung. Demnach führt er folgende Kategorisierung ein:[36]

- Körperliche Vernachlässigung: z. B. keine ausreichende Ernährung, Mangel an Kleidung, Körperpflege, Wohnraum und medizinischer Versorgung.
- Kognitive und erzieherische Vernachlässigung: z. B. Kindern fehlt es an Konversation, Spiel und Anregungen, auf delinquentes Verhalten des Kindes wird nicht reagiert, ein besonderer Erziehungs- und Förderbedarf bleibt ungeachtet.
- Emotionale Vernachlässigung:. emotionale Signale des Kinds werden z. B nicht wahrgenommen, dem Kind fehlt es an Zuneigung und Wärme.
- Unzureichende Beaufsichtigung: z. B. das Kind muss sich um sich selbst sorgen, auf Abwesenheit des Kindes erfolgt keine Reaktion der Sorgeberechtigten.

Diese Differenzierung wurde ebenfalls vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) übernommen. Zusätzlich wurde dort die medizinische Vernachlässigung als separate Unterkategorie aufgeführt.[37] Auch Deegener führt diese Strukturierung als positives Beispiel in etwas abgewandelter Form für eine Gefährdungsabschätzung bei 6-15- jährigen Kindern auf.[38] Zuvor kritisiert er, dass viele Konzepte bestehen, welche keine Reliabilität aufzeigen. Dies sei erkenntlich, indem unterschiedliche Personen, bei gleicher Situation unterschiedliche Einschätzungen ablegen.[39] Die Bedürfnisse von Kindern unterscheiden sich je nach Alter und Entwicklungsstand. Die einzelnen Kategorien müssen demnach immer auf das jeweilige Kind bezogen werden, müssen nicht durchgängig gleich hoch bewertet werden und nicht gleichzeitig auftreten. Sie konkretisieren den Begriff Kindesvernachlässigung und dienen als Unterstützung bei der Einschätzung einer Gefährdung.

1.2.2 Psychische Misshandlung

Die psychische Misshandlung stellt die zweithäufigste Form der Kindeswohlgefährdung dar. Sie tritt meistens nicht alleine, sondern im Zusammenspiel mit anderen Formen von Kindeswohlgefährdung auf.[40] Nach Kindler ist die folgende Definition von psychischer Misshandlung weit verbreitet, auch das NZFH hat diese übernommen.[41] Psychische Misshandlung wird demnach als „wiederholtes Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütz , die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen,“ [42] definiert . Aus dieser Definition lässt sich ableiten, dass bewusst und aktiv Verhaltensweisen eingesetzt werden, welche für das Kind schädlich sind. Dies macht den Unterschied zur Vernachlässigung deutlich, wo die Eltern bewusst oder unbewusst passives Verhalten zeigen, indem sie die Bedürfnisse des Kindes ignorieren. Kindler verweist auf eine Kategorisierung von Frank und Räder (1994), welche anlehnend an die World Health Organisation (WHO) psychische Kindesmisshandlung noch einmal aufspalten, indem sie wie bei der Vernachlässigung zwischen aktiver und passiver Misshandlung differenzieren. Bei beiden Formen wird vorausgesetzt, dass sie ein fester Bestandteil in der Erziehung darstellen, was bedeutet, dass es sich nicht um ein einmaliges Geschehen, sondern um ein fortlaufendes Verhalten der Eltern gegenüber ihrem Kind handelt.[43]

- Aktive psychische Misshandlung – feindliche, terrorisierende, erniedrigende, isolierende, abweisende Verhaltensweisen der Sorgeberechtigten, wie z. B. einsperren, beschimpfen, verspotten, kritisieren, demütigen etc.
- Passive psychische Misshandlung – Die emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes ist dadurch gefährdet, dass die Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden, indem sie die Bedürfnisse des Kindes unbeachtet lassen, ihm notwendige Erfahrungen vorenthalten und das Selbständigwerden des Kindes dadurch verhindern.

Ebenso wie bei der Vernachlässigung sind spezielle Kenntnisse über psychische Kindesmisshandlung erforderlich, um Grenzfälle von verschiedenen tolerierbaren Erziehungsmaßnahmen unterscheiden zu können. Nach Beck sind auch empirische Studien mit dieser Schwierigkeit konfrontiert. Verwiesen wurde auf ein Beispiel, bei dem Eltern ihre Kinder mit Liebesentzug als Erziehungsmaßnahme bestrafen. Harnach- Beck äußert sich dazu mit den Worten: “Hier wird besonders deutlich, dass „normale“ und „misshandelnde“ Erziehung auf einem Kontinuum abgeordnet sind “.[44] Dies bedeutet, dass in manchen Fällen eine normale und eine das Kind gefährdende Erziehung nicht einfach voneinander abzugrenzen sind. Meywald erwähnt außerdem, dass bei der Wahrnehmung von Kindesmisshandlungen neben rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen immer auch kulturelle Werte eine Rolle spielen.[45]

1.2.3 Physische Misshandlung

Der körperlichen Kindesmisshandlung wurde im Gegensatz zur Kindesvernachlässigung in der Vergangenheit oft eine größere gesellschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt. Ursache dafür könnten die deutlicheren und schneller erkennbaren Zeichen und damit auch die Folgen von physischer Misshandlung sein. Das NZFH übernimmt auch bei der Begriffsbestimmung der körperlichen Gewalt die Definition von Kindler:

„Unter physischer (körperlicher) Kindesmisshandlung können alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen verstanden werden, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt, für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen“ [46]

Hier wird deutlich, dass nicht unbedingt ein körperlicher Schaden beim Kind entstehen muss, damit eine Misshandlung diagnostiziert wird. Ebenso stellt die psychische Beeinträchtigung als Folge von Gewaltanwendung eine Misshandlung dar. Kindler verweist auf Wolff, welcher Definitionen der Kindesmisshandlung als unnütz darstellt. Dieser meint:„ Vielmehr müsse jeweils mit den Betroffenen ein konsensuales Verständnis entwickelt werden“.[47] Kindler stimmt zwar mit Wolff darüber überein, dass eine Verständigung mit den Betroffenen dringend erforderlich ist, sieht jedoch trotzdem die Notwendigkeit einer Definition, da eine Kooperation mit den Betroffenen das Erkennen einer Gefahr bzw. einer Misshandlung voraussetzt.[48] Egle differenziert in der Begriffsbestimmung nicht zwischen psychischen und physischen Folgen, sondern definiert Misshandlung sehr konkret als zugefügte Verletzungen durch Gewalteinwirkungen. Sie formuliert: “Unter Misshandlung versteht man Schläge oder andere gewaltsame Handlungen (Stöße, Schütteln, Verbrennungen, Stiche u.s.w), die beim Kind zu Verletzungen führen können“. [49] Giovanni und Becerra wäre diese Definition womöglich zu eng gefasst. Eine Definition muss ihrer Ansicht nach „ ein gewisses Maß Unbestimmtheit aufweisen, um den beteiligten Fachkräften Raum für einzelbezogene Anpassungen ihrer Einschätzung zu eröffnen.“ [50] Auch wenn kein Konsens bei den Definitionen vorliegt, wird dennoch deutlich, dass die körperliche Misshandlung eine Gewaltanwendung durch Sorgeberechtigte oder durch die für das Kind Verantwortlichen darstellt, welche neben körperlichen Schäden auch psychische Folgen haben kann. Hier sind vor allem Säuglinge und Kleinkinder aufgrund ihres empfindlichen Organismus gefährdet. Dabei ist das Risiko für Säuglinge unter einem Jahr dreimal größer als für Kinder von ein bis drei Jahren.[51]

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung

Unter vielen Wissenschaftlern besteht eine Übereinstimmung darin, dass es kein bestimmtes Misshandlungssyndrom gibt. Die Folgen sind abhängig von der Art, der Häufigkeit, des Alters, des Entwicklungsstandes des Kindes sowie von der Täter –Opfer Beziehung.[52] Haranch-Beck geben an: “Je nach Alter und Entwicklungsstand wird das Kind unterschiedlich reagieren, weil es die Interaktion in Abhängigkeit von seinen kognitiven Fähigkeiten und seinen vorangegangenen Erfahrungen unterschiedlich wahrnehmen wird.“ [53] Krieger et. al. machen darauf aufmerksam, dass es keine fundierten, nachweislichen Kenntnisse über Kindesmisshandlung und den daraus resultierenden Folgen gibt. Gesichert sei allerdings, dass Kindesmisshandlung somatische, psychische und soziale Folgen hat.[54]

Die folgenden Tabellen über die Folgen einer Misshandlung soll die Notwendigkeit früher Präventionsmaßnahmen verdeutlichen. Die Schäden einer Misshandlung betreffen meist mehrere Bereiche der kindlichen Entwicklung.[55]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle[56]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen[57]

Allein diese Tabelle veranschaulicht, welche schwerwiegende Folgen eine Misshandlung mit sich bringen kann. Die Folgen reichen jedoch noch weiter. Eine Misshandlung kann von einer geistigen und körperlichen Behinderung bis zum Tode eines Kindes führen . [58] Auch hier wird noch einmal auf die Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder aufmerksam gemacht. Nach Angaben des Kinderschutzzentrums heißt es: “Das Risiko, an einer Misshandlung zu versterben, ist für Säuglinge und Kleinkinder am größten. Etwa die Hälfte aller Fälle betrifft Kinder unter einem Jahr, 90 % der Kinder unter drei Jahren.“ [59] Fokus online veröffentlichte im November 2008 einen Artikel, in dem es hieß „ Etwa 100 Babys erleiden hierzulande jedes Jahr durch ein Schütteltrauma schwere Gehirnverletzungen. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher.“ [60] Auch Münder bestätigt, dass die Folgen für diejenigen Kinder am schwerwiegendsten sind, welche im Alter von 0 –3 Jahren vernachlässigt oder misshandelt wurden.[61] Beck macht darauf aufmerksam, dass die Zeichen einer Misshandlung nicht leicht zu erkennen sind, da die Eltern versuchen diese zu tarnen[62]. Sowohl das Gesundheitssystem, als auch die Jugendhilfe müssen deshalb für Anzeichen einer Kindesmisshandlung sensibilisiert werden, damit Misshandlungen nicht weiter übersehen werden. In einem Gespräch des DJI mit der Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Rolle des Gesundheitswesens im Bereich Frühe Hilfen heißt es: „…gerade das Erkennen und Einschätzen möglicher psychologischer Probleme von Kleinkindern kann unter Umständen sehr schwierig sein. Deshalb sollten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich durch geeignete Fortbildung frühe Anzeichen von Verhaltensstörungen und psychischen Auffälligkeiten bei Kindern besser erkennen lernen“ [63] .

2.2 Risiken für eine Gefährdung

Im Folgenden werden die der Forschung bekannten Risikofaktoren aufgeführt, welche die Gefahr für eine Kindesmisshandlung erhöhen. Nach Kindler sind Risikofaktoren „ Vorhersagefaktoren, welche zur Prognose negativ gewerteter Ergebnisse führen können.“ [64] Sie werden von verschiedenen Autoren nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt. Bender und Lösel berücksichtigen „ Einflüsse auf der Ebene des Individuums (ontogenetische Entwicklung), der Familie (Mikrosystem), der Nachbarschaft und Gemeinde (Exosystem), sowie des weiteren gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes (Makrosystem).“[65] Auch Engfer bezieht sich auf die aufgezeigten Risikofaktoren von Bender und Lösel.[66] Auch wenn die Forschungsergebnisse auf klinischen Stichproben, retrospektiven und querschnittshaften Studien beruhen, was bedeutet, dass teilweise lediglich Hypothesen aufgestellt wurden,[67] sind die im Folgenden aufgezeigten Risiken unabhängig von der Unterteilung überwiegend in der Literatur dargestellt. Es werden die Hauptrisikofaktoren, nach den persönlichen Merkmalen, den gesellschaftlichen und sozialen Faktoren sowie den kindlichen Merkmalen dargestellt, wobei die Ergebnisse mehrerer Autoren zusammengefasst werden.

1. Persönliche Merkmale der Eltern

Die elterlichen Persönlichkeitsprobleme

Die elterlichen Persönlichkeitsprobleme werden häufig als Risikofaktor bei Kindesmisshandlung aufgeführt. Eine besonders große Bedeutung wird dabei der Depression und dem Neurotizismus zugeschrieben. Das Risiko beruht dabei u. a. auf den negativen Gefühlen, der geringen Frustrationstoleranz und der schnellen Überforderung.[68] Vernachlässigende Mütter zeigten in einer Untersuchung „ die größte Feindseligkeit, waren am impulsivsten, fühlten sich am meisten stressbelastet und am wenigsten sozial angepasst.“ [69]

elterliche Beziehungsunfähigkeit

Die elterliche Beziehungsunfähigkeit ist ein weiteres Merkmal, welches bei vernachlässigenden bzw. Eltern, die ihre Kinder misshandeln, festgestellt wurde. Sie sind nicht in der Lage eine positive Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen. Sie wirken z. B. ärgerlich, gereizt, zeigen sich distanziert und wenig engagiert im Umgang mit dem Kind.[70] In einer Expertise der BZgA wird durch Cierpka ebenfalls verstärkt auf die Rolle der Bindungsqualität zwischen dem Kind und seiner Bezugsperson eingegangen. Er stellt fest: „Ein nicht adäquat erwidertes Bindungsbedürfnis kann neben verhaltensbezogenen Konsequenzen auch zu psychobiologischen Folgen führen….“ [71]

eigene Gewalterfahrungen/ Traumatisierungen

Untersuchungen lassen darauf schließen, dass es einen Zusammenhang zwischen eigenen Gewalterfahrungen der Eltern und einer Kindesmisshandlung gibt.[72] Dabei ist es unabhängig, ob von der Mutter oder dem Vater ausgegangen wird.[73] Lamnek und Ottermann behaupten: „ Wer in der Kindheit Gewalt erfahre, übernehme Verhaltensmuster und Einstellungen, die seine Vorbilder in der Familie bereitstellen. So führen Gewalterfahrungen in der Kindheit nicht nur zum Erlernen von Gewaltstrategien, sondern auch zur normativen Billigung und Akzeptanz familiärer Gewalt.“ [74] Im Rahmen der Bindungsforschung wird darauf verwiesen, dass Eltern, aufgrund eigener Traumatisierungen oft nicht fähig sind, auf die Bedürfnisse des Kindes angemessen zu reagieren und ihnen Schutz und Sicherheit zu vermitteln. Gloger -Tippelt spricht von einer „ transgenerationalen Weitergabe “ von Traumata.[75]

Lebensbelastungen

Lebensbelastungen wie Arbeitslosigkeit, Armut, beengte Wohnverhältnisse, Alkohol– und Drogenkonsum, ungewollte Schwangerschaft, Trennung oder Scheidung, erzeugen eine innere Unzufriedenheit und Stress bei den Sorgeberechtigten, was zur Anwendung von Gewalt führen kann.[76] Hensen macht auf Studien aufmerksam, durch die belegt wurde, dass Eltern aus sozioökonomisch schlechteren Verhältnissen, schneller reizbar sind und verstärkt mit Strafen reagieren.[77] Die emotionale Überforderung, ausgelöst durch verschiedene Stressfaktoren, spielt demnach eine wesentliche Rolle bei der Risikoforschung. Dabei wird der Stress berücksichtigt, welcher durch die Kinder ausgelöst wird, als auch derjenige, welcher durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit u. a. eintritt. Durch die kindlichen Forderungen stoßen Eltern an ihre eigenen Grenzen. Diese Familien haben zudem oft keine positiven Erziehungsvorbilder und es fehlt ihnen an Wissen über die kindliche Entwicklung. Dadurch werden unrealistische Erwartungen an das Kind gestellt, deren Nichterfüllung zur Überforderung bei den Eltern führt. Harnach-Beck behaupten: „Ihre elterliche Erziehungskompetenz ist deutlich geringer als die anderer Eltern.“ [78] Auch die Alleinerzieherschaft muss im Rahmen der Prävention beachtet werden. Obwohl es alleinerziehende Mütter gibt, die keine Probleme mit der Erziehung ihres Kindes haben, gibt es dennoch eine große Gruppe, für welche die Situation eine Belastung darstellt. Franz bezieht sich auf Studien nach denen Faktoren wie Armut und schlechte Berufschancen bei Allerziehenden weitaus häufiger vorkommen, als bei verheirateten Frauen.[79]Die weiblichen allein Erziehenden mit Kindern unter 18 Jahren machten Ende 1998 22,4 % aller Sozialhilfeempfänger aus.“ [80] Nach Angaben der Frankfurter Rundschau waren von Misshandlungsfällen, welche durch Ärzte entdeckt wurden, 53 Prozent der Mütter und 10 Prozent der Väter alleinerziehend.[81] Aufgrund der Belastungen und Überforderungen sind sie oft nicht in der Lage ihren Kindern eine angemessene Erziehung zu bieten, was gravierende Folgen für deren Entwicklung haben kann.[82] Eine bedeutende Rolle spielt außerdem das Alter der Mutter, das Bildungsniveau und die Anzahl der Kinder.[83]

2. Gesellschaftliche/ soziale Faktoren

Wirtschaftliche Faktoren

Gesellschaftliche Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle bei der Entstehung von Gewalt gegen Kinder. Eine verbesserte wirtschaftliche Situation in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat zu einer stärkeren Sensibilisierung für den Kinderschutz geführt. Im Gegensatz dazu finden in Entwicklungsländer Themen zum Kinderschutz kaum Beachtung.[84] Neben wirtschaftlichen Faktoren spielt die Einstellung zur Gewalt gegen Kinder eine Rolle.[85] Wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine autoritäre Erziehung befürwortet, hat man z. B. 1998 das elterliche Züchtigungsverbot in Deutschland eingeführt.[86] Allerdings machen Bender und Lösel darauf aufmerksam, dass nach einer Befragung nur 48% der Eltern körperliche Bestrafung, z. B. eine Tracht Prügel, als Gewalt ansehen.[87]

Soziale Kontakte und Unterstützungssysteme

Soziale Kontakte und Unterstützungssysteme wie Nachbarschaft und Familie gelten als ein Schutzfaktor in Bezug auf Kindeswohlgefährdung. Bei vernachlässigenden Familien ist festzustellen, dass diese öfter isoliert leben. Sie ziehen öfter um, bauen weniger Kontakte auf, haben kaum familiäre Hilfe und nutzen auch keine Angebote vor Ort.[88] Nach Sidebotham heißt es:„ Ergebnisse prospektiver Studien zeigen …dass die soziale Isolation und geringe soziale Unterstützung keine Folge der Misshandlungen sind, sondern ihnen vorausgehen.“[89] Ein soziales Umfeld , in welchem Armut, Gewalt und ein geringer Bildungsstatus herrschen, gilt als ein Risikofaktor in Bezug auf Kindesmisshandlung. Dort bestehen keine Schutz- oder Kontrollmechanismen durch das soziale Umfeld, sondern die Kinder unterliegen dem Risiko, nicht nur in der Familie, sondern auch durch Außenstehende zum Opfer zu werden.[90]

3. Merkmale des Kindes

Bender und Lösel machen darauf aufmerksam, auf kindliche Eigenschaften aufmerksam, welche das Risiko einer Gefährdung erhöhen.[91] Krieger bezeichnet dies als Viktimisierungsrisiken beim Kind.[92]

Alter des Kindes,

Bezogen auf das Alter des Kindes sind vor allem bei der Vernachlässigung und der seelischen Misshandlung altersspezifische Merkmale festzuhalten. Nach Münder bilden unter Dreijährige eine Hochrisikogruppe für Vernachlässigung. Die Gefahr einer seelischen Misshandlung steigt mit dem Alter und ist in der Adoleszenz (12-18) häufig vertreten.[93] Bezogen auf Kindstötungen heißt es in einer Fachzeitung, dass besonders Säuglinge unter einem Jahr Opfer von Gewalt sind. Ältere Kinder werden oft allein durch die Tatsache geschützt, dass sie sich im Gegensatz zu Säuglingen oft außerhalb der Familie in anderen Institutionen aufhalten.[94] Nach amerikanischen Statistiken sind Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0-5 Jahren am häufigsten von Vernachlässigung und Misshandlung bedroht.[95]

Erkrankung des Kindes und/oder Behinderung

Erkrankung des Kindes und/oder Behinderung in Verbindung mit bereits bestehenden Lebensbelastungen führen schnell zu einer Überforderung, zu Hilflosigkeit und Lähmung der Eltern. Sowohl die Pflege als auch die Erziehung der Kinder sind aufwendiger als die eines gesunden Kindes. Resultierend aus Hilflosigkeit und Überforderung besteht ein höheres Risiko der Gewaltanwendung. Auch Lamnek /Ottermann sagt: „ Ein Zusammenhang zwischen Misshandlung und häufiger Erkrankung der Kinder in den ersten Lebensjahren scheint erwiesen.“ [96]

schwieriges Temperament und Regulationsstörungen des Kindes

Ein schwieriges Temperament des Kindes in Verbindung mit geringer elterlicher Erziehungskompetenz lässt ebenfalls das Risiko einer Misshandlung steigen.[97] Zudem können Regulationsstörungen des Kindes zu einer Überforderung und einer Hilflosigkeit der Eltern führen. Die häufigsten Regulationsstörungen im Kindesalter sind:

- Exzessives Schreien: Schreien und Quengeln mehr als drei Stunden am Tag haben nach einer Erhebung von Wurmer et.al. 2001 eine Prävalenz von 21% bei Kindern unter drei Jahren.[98]
- Fütterstörungen: jedes dritte Elternpaar mit gesunden Säuglingen berichtete nach Forsyth/ Canny 1991 und Martin /White 1988 von Fütterproblemen.[99]
- Schlafstörungen: eine ausgeprägte Schlafstörung, bedeutet, dass die Kinder mindestens drei Mal in der Nacht, in vier Nächten die Woche über einen Zeitraum von drei Monaten aufwachen. Diesbezüglich wurde eine Prävalenzzahl von 15% und 20% in den ersten zwei Jahren festgestellt.[100]

Auch im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ wurden die oben genannten Risikofaktoren aufgelistet. Das DJI macht jedoch darauf aufmerksam, dass Armut, Alleinerzieherschaft, kinderreiche Familien und jugendliche Mütter als Risikogruppen nur schwach zu bestimmen sind.[101] Es gibt viele alleinerziehende Mütter oder Kinder, die in armen Verhältnissen ohne Misshandlungserfahrungen aufwachsen. Allerdings können die Risikofaktoren, abgesehen von einer Misshandlung des Kindes, dessen Entwicklung negativ beeinflussen. Bastian weist z. B. darauf hin, dass Kinder, welche in einer konfliktbelasteten Familie aufwachsen, ein fünffach höheres Risiko haben, psychisch auffällig zu werden.[102] Letztendlich ist festzuhalten, dass die Risikofaktoren vielfältig sind, ein Faktor alleine jedoch nicht unbedingt zu einer Misshandlung führen müssen. Meistens treffen mehrer Faktoren zusammen. Deegener meint „… je mehr Risikofaktoren auftreten, umso mehr Schutzfaktoren werden, als Gegengewicht benötigt, um eine positive Erziehung zu ermöglichen.“ [103] Ein niedriger sozioökonomischer Status stellt jedoch einen bedeutenden Risikofaktor dar.[104] Nach Cierpka et. al belegen Studien, „ dass ca. jedes fünftes Kind erheblichen psychosozialen Belastungen wie schwierigste soziale Umgebung, schwere Erkrankungen in der Familie, psychisch kranke Eltern oder Verlustsituationen ausgesetzt sind.[105]

Exkurs: Die Einführung des Elterngeldes

Mit Einführung des Elterngeldes hatte man gehofft, dass sich Frauen mit und gutem sozioökonomischen Status eher für ein Kind entscheiden. In einem Artikel der FAZ heißt es jedoch „…mehr als jedes zweite Kind wird in Deutschland in Familien geboren, in welchen das Geld knapp ist.“ [106] Gerade für diejenigen Familien, die über wenig finanzielle Mittel verfügen, ist das Elterngeld von 300 Euro verlockend. Die FAZ zeigt anhand eines prozentualen Vergleichs des westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, den Unterschied der Inanspruchnahme des Elterngeldes zwischen der Zielgruppe und den Familien aus den unteren Einkommensschichten. Demnach erhalten,

- 4,4 Prozent der Frauen mit Elterngeld 1500-1800 Euro
- 46,9 Prozent Frauen mit Elterngeld den Mindestbetrag von 300 Euro

Der Plan von Familienministerin von der Leyen, ausgebildete Frauen für ein Kind zu motivieren, ist somit bisher fehlgeschlagen. Immer mehr Kinder werden in bildungsfernen Schichten geboren und haben somit schlechtere Entwicklungschancen. Die FAZ kritisiert von der Leyen dahingehend, dass sie hätte wissen müssen, dass das Elterngeld eine Gebärfreudigkeit bei der Unterschicht erzeugt und stützt sich dabei auch auf Meier Gräwe, eine Professorin für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und der Familienwissenschaften in Gießen. Für gut verdienende Familien ist das Geld kein Grund ein Kind zu zeugen, für Familien aus der unteren Einkommensschicht sind schon weitaus geringere Beträge attraktiv. Sie äußert sich mit den Worten: „Der Trend, dass vor allem in bildungsfernen Schichten Kinder geboren werden, wird sich weiter verstärken“106 Betrachtet man nun die in diesem Kapitel aufgeführten Risikofaktoren, bedeutet dies, dass aufgrund der erhöhten Geburtenrate in der Unterschicht eine frühzeitige Unterstützung vieler Familien unbedingt notwendig ist und die Prävention ausgebaut werden muss. Im Folgenden wird dies anhand der Mannheimer Risikostudie noch einmal bestätigt.[107]

2.3 Mannheimer Risikostudie

Die Mannheimer Risikostudie liefert Ergebnisse dazu, inwieweit frühkindliche organische und psychosoziale Belastungen zu späteren Entwicklungsstörungen führen. Dafür wurden 168 Jungen und 173 Mädchen von Geburt bis zur späten Kindheit beobachtet, die organische und/oder psychosoziale Risikofaktoren mit sich brachten. Beide Risikobelastungen wurden in drei Kategorien unterteilt: keine, leichte und schwere Risikobelastung. Unter organischen Risikofaktoren wurden prä- und perinatale Auffälligkeiten verstanden wie z. B drohende Fehlgeburt, niedriges Geburtsgewicht, Krampfanfälle, Sepsis etc. Zu den psychosozialen Risikofaktoren zählten u. a. Auffälligkeiten bei den Eltern, Alleinerzieherschaft, psychische Erkrankungen, niedriges Bildungsniveau, mangelnde soziale Unterstützung.

Ergebnisse

1. organische Risikobelastungen

Kinder mit elf Jahren zeigten deutliche Entwicklungsrückstände in der motorischen und kognitiven Entwicklung aufgrund vorausgegangener, organischer Belastungen während Schwangerschaft und Geburt. Allein beim Sozialverhalten wurde kein nennenswerter Unterschied nach vorausgehenden organischen Risikobelastungen erfasst.

- Motorische Folgen

Ohne vorausgegangene Risikobelastungen leiden 7% der Kinder an motorischen Entwicklungsstörungen. Im Gegensatz dazu wurden bei 12,5 % der Kinder mit leichten und 25,4 % der Kinder mit schweren vorausgegangenen Belastungen motorische Entwicklungsstörungen erfasst.

- Kognitive Folgen

Ähnliche Ergebnisse sind bei den kognitiven Entwicklungsstörungen festzuhalten. Auffallend sind hier vor allem die Kinder, die schweren organischen Belastungen ausgesetzt waren (26,3 %). Dahingehend wurde bei nur 11,3 % der Kinder ohne Risikobelastungen und bei 10,7 % der Kinder mit leichten Belastungen eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt Auch bei dem schulischen Leistungsniveau sind die Folgen einer frühen Belastung erkennbar. Als Beispiel werden die Förderschule und das Gymnasium aufgeführt. 3,5 % der Kinder, welche keine organischen Risikobelastungen mitbringen besuchen die Förderschule. 62,5 % werden am Gymnasium unterrichtet. Von den Kindern mit leichten Risikobelastungen wurden 2,7 % der Förderschule zugewiesen und 36,6 % besuchen das Gymnasium. Im Gegensatz zu den Kindern ohne oder mit leichten Risikobelastungen, wechselten 11,7 der Kinder mit schweren Risikobelastungen zur Förderschule und nur 29,8 % zum Gymnasium.

2. psychosoziale Risikobelastung

Im Gegensatz zu den organischen Risikobelastungen, wo sich die Entwicklungsstörungen hauptsächlich im motorischen Bereich bemerkbar machten sind aufgrund psychosozialer Risikofaktoren vor allem Entwicklungsstörungen im Sozialverhalten erkennbar .

- Motorik

Bei den Kindern ohne psychosoziale Belastungen wurden bei 13 % und denjenigen mit leichten psychosozialen Belastungen bei 13,5 % motorische Entwicklungsstörungen festgestellt Im Unterschied dazu wurden unter den Kindern mit schweren vorausgegangenen psychosozialen Belastungen bei 18% motorische Entwicklungsstörungen erfasst.

- Kognitive Folgen

Auffallend sind auch hier vor allem die Kinder, die schweren organischen Belastungen ausgesetzt waren (22,1 %). Dahingehend wurde bei nur 9,8 % der Kinder ohne Risikobelastungen und bei 17,3 % mit leichten Belastungen eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt. Bei dem schulischen Leistungsniveau sind die Folgen einer frühen psychosozialen Belastung noch deutlicher zu erkennen als bei der organischen Belastung. Als Beispiel werden erneut die Förderschule und das Gymnasium aufgeführt. Ohne psychosoziale Belastungen besuchen nur 0,9 % der Kinder, die Förderschule. 55,7 % der erfassten Kinder ohne psychosoziale Belastungen besuchen das Gymnasium. Von den Kindern mit leichten Risikobelastungen wechseln 3,8 % auf die Förderschule und 45,2%. auf das Gymnasium. Unter den Kindern mit schweren psychosozialen Belastungen besuchen 12, 3 % der erfassten Schüler die Förderschule. Im Gegensatz zu den Kindern ohne psychosoziale Belastungen besuchen nur 29,5 % der Schüler mit schweren vorausgegangenen psychosozialen Belastungen das Gymnasium.

- Sozialverhalten

Hier ragen ebenfalls die Kinder mit schweren psychosozialen Belastungen heraus. 36,1 % zeigen Störungen im Sozialverhalten. Kinder mit leichten Belastungen wurden mit 20,2 % erfasst. Diejenigen ohne psychosoziale Belastungen sind mit lediglich 12,2 % vertreten.

3. organische Risikobelastungen und psychosoziale Risikobelastung (multiple Risikobelastung)

Die schlechtesten Entwicklungschancen bestehen für die Kinder mit multiplen Belastungen. Bei 26,2 % der Kinder, die sowohl psychosozialen und schweren organischen Belastungen ausgesetzt sind, weist die Mannheimer Risikostudie eine schwere Entwicklungsbeeinträchtigung auf. Treffen leichte organische und schwere psychosoziale Belastungen aufeinander, zeigt sich im Gegensatz dazu bei nur 8,3 % der Kinder eine schwere Entwicklungsbeeinträchtigung. Kinder mit multipler Belastung haben im Rahmen der Studie zu allen Messzeitpunkten die größte Beeinträchtigung gezeigt. Die Folgen für die Kinder machen sich vor allem im Sozialverhalten bemerkbar. Allerdings gleicht sich die Gruppe mit alleiniger psychosozialer Belastung immer mehr derjenigen mit multipler Belastung an. Einen recht günstigen Verlauf zeigen Kinder mit alleiniger organischer Belastung. an. Wachsen sie in einem guten familiären Umfeld auf, sind im Alter von 11 Jahren kaum Symptome einer Entwicklungsstörung im sozialen Bereich erkennbar.

Die Aufgabe der Frühen Hilfen liegt somit nicht alleine im Schutz der Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung, sondern ebenso im Schutz vor späteren Entwicklungsstörungen. Auch wenn die psychosozialen Risikofaktoren in einigen Bereichen eine größere Gefahr darstellen, sind die organischen Faktoren nicht zu vernachlässigen und müssen ebenso im Rahmen der Frühen Hilfen berücksichtigt werden. Da die Jugendhilfe in der Regel kein Wissen über organische Erkrankung bzw. Beeinträchtigungen vorweisen kann, scheint eine Kooperation mit dem Gesundheitswesen erforderlich. Nur so können auch in diesem Bereich Gefahren rechtzeitig erkannt werden.[108]

2.4 Bedürfnisse des Kindes

Um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu gewährleisten und um Eltern im Rahmen der Frühen Hilfen bei der Erziehung zu unterstützen, sind Kenntnisse über die Bedürfnisse des Kindes unabdingbar. Auch Werner schreibt „ Die wesentliche Grundvoraussetzung für eine positive Persönlichkeitsentwicklung wird in der Erfüllung kindlicher Grundbedürfnisse gesehen.“ [109] Meywald ist der Ansicht, dass sich ein Handeln zum Wohl des Kindes an dessen Grundbedürfnissen und Grundrechten orientieren muss.[110] Auf die Rechte wird in dieser Arbeit noch eingegangen. Die oben genannten psychosozialen Belastungen beim Kind können durch Schutzfaktoren wie eine sichere Bindung, welche zu den Grundbedürfnissen des Kindes zählt, abgeschwächt werden. Die Grundbedürfnisse werden von verschiedenen Autoren unterschiedlich definiert.

Brazelton u. a formulieren folgende sieben Grundbedürfnisse des Kindes:[111]

- Beständige liebevolle Beziehung
- Körperliche Unversehrtheit
- Individuelle Erfahrungen
- Entwicklungsgerechte Erfahrungen
- Grenzen und Strukturen
- Stabile und unterstützende Gemeinschaft
- Sichere Zukunft

Im Eltern-Ordner der BZgA, welcher entwickelt wurde, um die Kompetenz der Eltern zur stärken, werden u. a folgende Punkte als Grundbedürfnisse des Kindes aufgelistet:[112] Das Bedürfnis nach:

- Nähe und Geborgenheit
- Schutz und Sicherheit
- Zuwendung und Anerkennung
- Austausch und Anregung

Bei der Beschreibung der Bedürfnisse beschränkt sich die Autorin auf die drei Grundbedürfnisse von Werner, da diese die Aufzählung der BzGA wie die sieben Grundbedürfnisse von Brazelton et. al. überwiegend mit einschließen.

1. Das Bedürfnis nach Existenz

Darunter ist das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, nach Sicherheit und Versorgung zu verstehen. Die Voraussetzungen dafür liegen in einer dem Entwicklungsstand des Kindes angepassten Ernährung, der Pflege des Kindes sowie einem angemessenen Wach- Schlafrhythmus. Hinzu kommen der Schutz vor Gefahren, vor schädlichen Umwelteinflüssen vor Gewalt und anderen psychischen wie physischen Verletzungen.[113]

2. Das Bedürfnis nach sozialer Bindung

Kinder sind auf eine vertrauensvolle, verlässliche, liebevolle Zuwendung von einer oder mehreren Personen angewiesen. Die Bezugspersonen müssen die individuellen Signale des Kindes erkennen, um seine körperlichen und psychischen Bedürfnisse zu befriedigen. Gerade in den ersten Lebensjahren hat dies eine besonders große Bedeutung. Das Kind ist auf die Nähe, Geborgenheit und den Schutz der Bezugspersonen angewiesen, um zu gedeihen und zu einer individuellen Persönlichkeit heranzuwachsen. Ebenso ist das Verhalten der Bezugspersonen prägend für das spätere Leben des Kindes. Durch ein sicheres Bindungsverhalten wird u. a die geistige Entwicklung und die Kreativität des Kindes gefördert sowie das Vertrauen zu und der Umgang mit anderen Menschen bestimmt. Sein Bindungsverhalten ändert sich mit der Zeit und die Bezugspersonen müssen sich dem anpassen. Mit Eintritt des Kindergartenalters wird das Kind selbständiger und kann sich auch ohne dauerhafte Anwesenheit der Bezugspersonen beschäftigen und sicher fühlen. Die Bezugspersonen dienen dennoch als sicherer Hafen, zu dem es jederzeit zurückkehren kann.[114]

3. Das Bedürfnis nach Wachstum

Kinder haben ein Bedürfnis nach Wachstum. Das bedeutet, sie benötigen Anregungen auf kognitiver, ethischer, sozialer und emotionaler Ebene, um sich zu entwickeln. Dazu muss das Kind in Interaktion zu seiner Umwelt stehen. Die Förderung muss sich dem individuellen Entwicklungsstand anpassen. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo, was unbedingt zu berücksichtigen ist.[115] Eine Überforderung kann zu Rückschritten in der Entwicklung führen. Kinder benötigen Freiraum, in dem sie sich austoben, in dem sie Erfahrungen und Erfolgserlebnisse sammeln können. Dabei ist es jedoch wichtig, dass dem Kind von Seiten der Bezugsperson Grenzen und Strukturen gesetzt werden. Auch die Grenzsetzung muss in einer liebevollen Eltern-Kind-Beziehung stattfinden. Angst und Strafe sind unbedingt zu vermeiden. Nur wenn das Verhalten von Fürsorge und Zuwendung geprägt ist, kann das Kind Grenzen Schritt für Schritt verinnerlichen und lernen sich selbst vor Gefahren zu schützen. Meywald erklärt; “Kinder zu erziehen bedeutet nicht, sie für ihr Fehlverhalten zu bestrafen, sondern ihnen die Anerkennung für Regeln und Grenzen zu erleichtern.“ [116]

Alle drei Bedürfnisse sind nicht getrennt voneinander zu betrachten, sondern stehen in einem Zusammenhang. Die Erfüllung der Bedürfnisse sind dem jeweiligen Entwicklungszustand des Kindes anzupassen. Diese wechseln in jedem Altersabschnitt. Sie müssen jeweils gestillt werden, um eine positive Entwicklung zu ermöglichen. Somit ist z. B. „ Eine sichere Bindung des Säuglings in den ersten Lebensjahren … die Grundvoraussetzung für eine gesunde körperliche, soziale und emotionale Entwicklung im Kindesalter“ [117] Das Bedürfnis nach sozialer Bindung spielt eine bedeutende Rolle im Rahmen der Prävention von Entwicklungsstörungen. Die Akteure im Bereich Frühe Hilfen müssen daher Kenntnisse über Bindungsforschung mitbringen, um Risiken einer nicht adäquaten Eltern –Kind -Bindung zu erkennen und gezielt daran zu arbeiten. Gloger -Tippelt beschreibt in Anlehnung an den Gründer der Bindungstheorie, John Bowlby, den Begriff Bindung als das „affektive, emotionale Band, das zwischen zwei Personen ,zunächst zwischen Kleinkindern und ihren hauptsächlichen Fürsorgepersonen , in der Regel den Eltern , besteht und das über Zeit und Ort hinweg erhalten bleibt.“ [118] Demnach reicht nicht allein die Liebe der Eltern zu ihrem Kind aus. Wichtig ist, dass sie ihm Schutz und Fürsorge bieten. Nur dann kann es sich normal entwickeln und die Welt frei erkunden . Es wird unterschieden zwischen einer sicheren, vermeidenden, ambivalenten und desorganisierten Bindung. Eine sichere Bindung bedeutet, dass die Eltern einen feinfühligen Umgang mit dem Kind zeigen. Dies bedeutet, dass sie die Gefühle des Kindes realisieren und angemessen auf die Signale des Kindes reagieren. Sie trösten es, wenn es weint, und geben dem Kind die Sicherheit, für es da zu sein. Dies ist bei den anderen Bindungsformen der Reihe nach immer weniger vorzufinden.[119] Nach Cierpka können soziale wie emotionale Belastungen die Feinfühligkeit der Eltern im Umgang mit ihrem Kind einschränken. Unter Feinfühligkeit wird z. B. verstanden, dass man die Bedürfnisse des Kindes wahrnimmt, das Kind als fühlenden Menschen realisiert und auf die Signale des Kindes angemessen reagieren kann.[120] Anlehnend an die Sinus- Studie zu Erziehungsmilieus fühlen sich etwa ein Drittel der Eltern oft bis täglich gestresst und 50 Prozent von ihnen reden von einem gelegentlichen Stressempfinden.[121]

Nach einer Befragung von 1194 Klienten bei Beratungsstellen werden als häufigste Erziehungsprobleme ein Mangel an vorhandenen Ressourcen, eine fehlende partnerschaftliche Unterstützung, wenig Möglichkeiten, die Kinder zu fördern sowie ein nicht ausreichend stabiles Lebensumfeld angegeben.[122] Viele sind dadurch mit der Erziehung ihres Kindes überfordert. Cierpka macht darauf aufmerksam, dass eine Veränderung des Verhaltens der Eltern auch zu einer Veränderung beim Kind führt. Eine positive Eltern-Kind-Beziehung kann im Rahmen der Frühen Hilfen durch gezielte Eltern-Kind Programme erreicht werden, wodurch gleichzeitig die Erziehungskompetenzen der Eltern sowie die Entwicklung des Kindes gefördert wird.[123] Er macht ebenfalls in mehreren Texten darauf aufmerksam, welche bedeutende Rolle die ersten Lebensjahre eines Kindes für die spätere Entwicklung haben. Es wird auf neurobiologische Kenntnisse verwiesen, welche belegen, dass das kindliche Hirn gerade in den ersten Lebensjahren am beeinflussbarsten ist. Erfahrungen in der frühen Kindheit haben Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Kindes, die geistige bzw. schulische Entwicklung, sowie auf die gesamte Lebensqualität. Wie schon im Rahmen der Risikoforschung festgestellt, kann eine frühe Prävention demnach nicht nur Misshandlung und Vernachlässigung vermeiden, sondern auch seine gesundheitliche und geistige Entwicklung positiv beeinflussen.[124]

[...]


[1] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,456808,00.html

[2] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,362775,00.html

[3] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,518984,00.html

[4] Tarneden,(2003) S.1

[5] http://www.zeit.de/2006/43/statistik

[6] BZgA, NZFH (2008) Frühe Hilfen-Modellprojekte in Ländern, S.6

[7] http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc
~E342588E01ABE4733B486FD6282A91C90~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[8] http://www.fruehehilfen.de/3505.0.html?&no_cache=1&tx_prnews%5
BshowUid%5D=103&tx_prnews%5BoriginalPid%5D=3505&tx_prnews%5BcurContent%5D=
13836&tx_prnews%5BiD%5D=0&tx_prnews%5BpD%5D=&tx_prnews%5Brel%5D=105,98,103,100,101,99,104,262,97

[9] BZGA, NZFH (2008), Frühe Hilfen-Modellprojekte in den Ländern, S.8

[10] BGB 11. Auflage (2007), S.94

[11] http://www.bmj.bund.de/enid/36c2395390d71283d81119d23652344a,2e62ee706d635f69640
92d093313333093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0935313333/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

[12] Das Jugendamt, Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht (1/2009), S.9

[13] http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html

[14] BGH FamRZ 1956, 350 zit. in Jordan (2008), S.89

[15] Münder et. al. (2000), Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz, S.23

[16] http://www.fzpsa.de/Recht/Fachartikel/familienrecht/doku/wiedenluebbert

[17] http://www.fzpsa.de/Recht/Fachartikel/familienrecht/doku/wiedenluebbert

[18] Lillig (2006) in Kindler et. al. (2006), S 73-2 bis S.73-4

[19] Harnach - Beck (2003), S.179

[20] http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2006/pdf/copy7_of_eugleichbehandlungsrichtlinien.pdf S.3

[21] Münder (2000) , S. 46

[22] Engfer zit in Egle et. al.(2005), S.3;

[23] Blum –Maurice et. al (2000), S.2 zit. in Deegener /Körner (2005), S.37;

[24] Kindler (2006) zit. in Kindler et. al. (2006), S.3-1;

[25] Deegener/Körner (2006), S.81

[26] Kindler (2006) in Kindler et. al. (2006), S.3-2;

[27] Krieger et. al. (2006), S. 17; [18]

[28] Jonson-Reid (2003), in Egle et. al. (2005), S.5;

[29] Wolke (1994), in Egle et. al. (2005), S.5;

[30] Kindler in Kindler et. al. (2006), S.3-1;

[31] Deegener/Körner (2005), S.53,

[32] BGB 11. Auflage(2007), S.94;

[33] http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/pressinfos-kindesmisshandlung,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

[34] Schone et.al (1997) zit. in Kindler et. al (2006), S.3-1

[35] Deegener/Körner (2006), S.81

[36] Kindler (2006) in Kindler et. al. (2006), S.3-2

[37] http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=556&Jump1=LINKS&Jump2=20

[38] Deegener/Körner (2006), S.89

[39] Deegener/Körner (2006), S.86

[40] Kindler (2006) in Kindler et. al. (2006), S.4-2

[41] http://www.fruehehilfen.de/3334.0.html

[42] Kindler (2006) zit. in Kindler et. al. (2006), S.4-1

[43] Kindler(2005) in Krieger et. al. 2007, S.18; WHO 1994 o. w. A. in Kindler (2006) in Kindler et. al. (2006), S.4-1

[44] Harnach - Beck (2003), S.200

[45] Maywald in Salgo et.al. (2002), S.167

[46] Kindler 2006 zit. in http://www.fruehehilfen.de/3334.0.html

[47] Kindler (2006) zit. in Kindler (2006), S.5-2

[48] Kindler(2006) zit. in Kindler (2006) S.5-2

[49] Egle et. al. (2005), S.7

[50] Kindler (2006) zit. in Kindler et. al (2006), S.5-2

[51] http://www.zeit.de/2006/43/statistik

[52] Moggi (2005) in Deegener/Körner (2005), S.94; Krieger et. al. (2007), S.28; Harnach - Beck (2003), S.200

[53] Harnach - Beck (2003), S.200

[54] Krieger et. al. (2007), S.28

[55] Moggi (2005), in Deegener/Körner (2005), S.94; Krieger et. al. (2007), S.28

[56] Moggi (2005) in Deegener/Körner (2005), S.95

[57] Moggi (2005) in Deegener/Körner (2005), S. 99

[58] Krieger et. al. (2007), S.29

[59] Kinderschutz-Zentrum (2000), S.75 zit. in Krieger et. al. (2007), S .29

[60] http://www.focus.de/gesundheit/ticker/kinder-schreiende-saeuglinge-niemals-schuetteln_aid_346735.html

[61] Münder et. al. (2000), S.101

[62] Harnach - Beck (2003), S.197

[63] http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=538&Jump1=LINKS&Jump2=277

[64] Kindler (2009) zit. in Meysen, Kindler et. al. (2009) S.177

[65] Bender/Lösel (2005) zit.in Deegener /Körner (2005), S.319

[66] Engfer in Egle et. al. (2004), S. 8-10

[67] Bender /Lösel (2005) in Deegener/Körner (2005), S.320

[68] Deegener/Körner (2005), S.321

[69] Harnach - Beck (2003), S.211

[70] Kindler u. Reinhold (2006) in Kindler et. al (2006), S.18-4

[71] BZgA (2007), Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung ,Band 34, S.12

[72] Egeland et. al (1987), Hunter und Kilstrom (1979)u. Zigler (1987) in Egle et. al. (2004), S.89

[73] Strauss und Smith (1990) in Deegner/Körner (2005), S.323

[74] Lamnek /Ottermann (2004), S. 89 zit. in Krieger et. al. 2007, S.42

[75] Golger Tippelt in Franz et. al ( 2008) S.40

[76] Bender/Lösel in Egle et. al. (2004),

[77] Hensen et. al. in Bastian et. al. (2008), S.38

[78] Harnach - Beck (2003), S.211

[79] Weitzmann 1985, Frick et. al 1990, Kraas/Sailer-Fliege1995, Napp-Peters1995, Stegmann 1997, Drucksache 16/3451 des Deutschen Bundestages vom 16.11.2006 in Franz et. al (2008), S.302

[80] Franz zit. in Franz et. al (2008), S. 303

[81] http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/1701452_Studie-Kindesmisshandlungen-in-allen-Bevoelkerungsschichten.html?sid=0e33e7c79e1fff61bab2b382f69a27c9

[82] Franz zit. in Franz et. al (2008), S. 311

[83] Krieger et. al (2007), S.39 -40

[84] Nelson (1984) in Bender/Lösel(2005) in Deegener/Körner(2005), S.332

[85] Nelson (1984) in Bender/Lösel(2005) in Deegener/Körner(2005), S.332

[86] Engfer(2004), in Egle et. al. (2004), S. 8-10

[87] BMFSFJ und BMJ (2003) in Bender/Lösel (2005) in Deegener/Körner(2005), S.333

[88] Bender/Lösel; in Egle et. al. (2004), S.97

[89] Sidebotham et. al. (2002) S.1243-59 zit. in Bender/Lösel in Egle et. al. (2004), S.97

[90] Richters u. Martinez (1993) in Bender/Lösel (2005) in Deegener/Körner(2005), S.330

[91] Bender/Lösel(2005) in Deegener /Körner (2005), S.326-329

[92] Krieger et. al. (2007), S.48

[93] Münder et. al (2000), S.102

[94] KOMDAT, Jugendhilfe,10/2006, S.4

[95] US Department of Health and Human Services (1999) in Meysen et. al. (2009),S.11

[96] Lamnek/ Ottermann (2004), S.111 zit. in Krieger et. al. (2007), S.49

[97] Bender/Lösel (2005) in Deegener /Körner (2005), S.328

[98] Wurmser et. al (1981) in BZgA(2007), Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung ,Band 34, S.11

[99] Forsyth /Canny (1991), Martin/ White (1988) in BZgA(2007), Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung ,Band 34, S.11

[100] Anders/Keener (1985), Minder et. al(1993), Richmann (1981) in BZgA(2007), Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung ,Band 34, S.11

[101] http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=747&Jump1=LINKS&Jump2=400

[102] Wille N. et .al (2008) in Bastian et. al (2008), S.24

[103] Deegener (2000), S.108 zit. in Krieger et. al. (2007), S.34

[104] Hensen et. al. (2008) in Bastian et. al. (2008), S.38

[105] Cierpka et. al zit in Psychotherapeut (6/2006), S.433

[106] http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E4A0DF105729244E182447310FF525DED~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[107] Laucht et. al, Zeitschrift für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 30 (1), 2002, S. 5-19

[108] Laucht et.al, Zeitschrift für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 30 (1), 2002, S. 5-19

[109] Werner (2006) zit. in Kindler et. al. (2006). S 13-1

[110] Meywald in Sozialpädagogisches Institut im SOS – Kinderdorf e. V.(2008), S.57

[111] Brazelton et. al. (2002) in Meywald in Sozialpädagogisches Institut im SOS – Kinderdorf e. V.(2008), S.59

[112] BZgA (2008)Gesund groß werden – Zusammen wachsen S.7

[113] Werner (2006) in Kindler et. al. (2006). S 13-1

[114] Werner (2006) in Kindler et. al. (2006). S 13-2 ; BZgA , Gesund groß werden – Zusammen wachsen S.7

[115] Werner (2006) in Kindler et. al. (2006). S 13-3; Meywald in Sozialpädagogisches Institut im SOS Kinderdorf e. V.(2008), S.60-61

[116] Meywald zit.in Sozialpädagogisches Institut im SOS – Kinderdorf e. V.(2008), S.61

[117] http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/127890/

[118] Golger Tippelt zit in Franz et. al ( 2008) S.41

[119] Golger Tippelt in Franz et. al ( 2008) S.45

[120] Cierpka (2008).Möglichkeiten der Gewaltprävention, S.27

[121] http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/fileadmin-nzfh/pdf/Stellungnahme_des_DJI_bei_der_Kinderkommission_des_Bundestages.pdf

[122] http://www.beratung-aktuell.de/erziehungskompetenz.pdf

[123] Cierpka et. al. in Psychotherapeut 2006, S.434

[124] Cierpka (2007) in Lang et. al. (2007), S.49

Ende der Leseprobe aus 133 Seiten

Details

Titel
Frühe Hilfen. Modellprojekte in den Ländern zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung
Hochschule
Hochschule RheinMain
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
133
Katalognummer
V132771
ISBN (eBook)
9783656960683
ISBN (Buch)
9783656960690
Dateigröße
1290 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
frühe, hilfen, modellprojekte, ländern, schutz, kindeswohlgefährdung
Arbeit zitieren
Denise Hornberger (Autor:in), 2009, Frühe Hilfen. Modellprojekte in den Ländern zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132771

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