Der skandinavische Schritt zur Dualen Einkommensteuer

Gründe, Maßnahmen, Ergebnisse


Diplomarbeit, 2004

119 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkiirzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einfiihrung

2. Grundlegende Merkmale und Abgrenzung der Dualen Einkommensteuer

3. Begriindungen zur Einfiihrung der DIT in den skandinavischen Ländern
3.1 Verbesserte Erfassung und Erhebung
3.2 Verbesserte allokative Eigenschaften der Besteuerung
3.2.1 Investition
3.2.2 Finanzierung
3.2.3 Rechtsformneutralität
3.2.4 Exkurs: Konsumbasierte Steuersysteme
3 .2.5 Arbeitsangebot
3.2.6 Konsum, Ersparnis und Inflation
3 .2.7 Humankapital
3.3 Verbesserte Position im internationalen Wettbewerb

4. Konkrete Ausgestaltung in den einzelnen Staaten
4.1 Grundsätzliches zur Entwicklung der Steuersätze und der persönlichen Bemessungsgrundlage
4.2 Besteuerung von Unternehmen
4.2.1 Veränderungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage
4.2.2 Die Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen
4.3 Behandlung einzelner Kapitaleinkommen
4.3.1 Veräußerungsgewinne
4.3.2 Dividenden
4.3.3 Weitere Kapitaleinkommen
4.4 Weitere Entwicklungen im Zuge der Einfiihrung der DIT
4.4.1 Die besondere Rolle Dänemarks
4.4.2 Neuere Vorschläge zur Weiterentwicklung der DIT

5. Ausgewählte Probleme der Dual Income Tax
5.1 Umwidmung von Arbeits- in Kapitaleinkommen
5.2 Internationale Kompatibilität des Vollanrechnungssystems
5.3 Schwierigkeiten des RISK-Modells
5.4 Aspekte der Leistungsfähigkeit

6. Festgestellte Wirkungen der Dual Income Taxation in den skandinavischen Ländern
6.1 Finanzierungs- und Investitionsverhalten der Unternehmen
6.2 Die Reaktion der privaten Haushalte
6.2.1 Sparen und Konsumieren
6.2.2 Arbeitsangebot und Humankapitalbildung
6.3 Gesamtwirtschaftliche Aspekte
6.3.1 Effizienzsteigerungen und Steueraufkommen
6.3.2 Verteilungswirkungen

7. Zusammenfassender Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkiirzangs- and Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Durchschnittlicher Steuerkeil wichtiger OECD-Länder fiir Produktionsarbeiter mittleren Einkommens, 1989

Abb. 2 KSt-Sätze (alle staatlichen Ebenen) wichtiger OECD-Staaten

Abb. 3 Steuerbelastung bei niedrigem Einkommen und unterschiedlicher beizulegender Rendite in Finnland

Abb. 4 Entwicklung des norwegischen Gini-Koeffizienten nach traditionellem und alternativem Einkommensbegriff (1986-2000)

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Diskriminierung von Sachkapital- durch Humankapitalbildung

Tab. 2: Kapitalkostensätze in Schweden und Norwegen fiir verschiedene Vermögensgegenstände, in %

1. Einfiihrung

Eine Duale Einkommensteuer[1], wie sie in Skandinavien in unterschiedlichen Reifegraden seit gut zehn J ahren praktiziert wird, findet in letzter Zeit auch hierzulande vermehrt Aufmerksamkeit. Die in Deutschland zur Zeit der Entstehung dieser Arbeit diskutierte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge hat im Ergebnis viel mit der Dualen Einkommensteuer gemein, auch die Duale Einkommensteuer selbst wird erwogen und vom Sachverständigenrat empfohlen[2].

Gerade Kapitalsteuern stehen in Zeiten der globalisierten Finanzmärkte unter Abwärtsdruck, da sie Aufkommen aus einem als sehr mobil geltenden Faktor generieren sollen, dessen Erträge iiberdies leicht hinterzogen werden können. Niedrige Steuersätze auf Kapitaleinkommen (im Vergleich zu hohen auf Arbeitseinkommen) gewinnen damit mehr und mehr an Attraktivität und scheinen —zumindest als Zweitbest-Lösung, wenn ein vollständiger Informationsaustausch nicht gewährleistet werden kann- einen Teil der Kapitalerträge in die deutsche Steuerhoheit zuriickholen bzw. iiberhaupt erst attrahieren zu können. Dariiber hinaus werden positive allokative Eigenschaften einer niedrigeren Steuer auf Kapitalerträge genannt, wie etwa die Stimulierung der Ersparnisse, die erreicht werden kann, ohne gleich die extreme Form einer vollständigen Konsumsteuer einzufiihren.

Allerdings bricht die Duale Einkommensteuer mit dem Prinzip der globalen Besteuerung aller Einkiinfte und nach Meinung insbesondere vieler Vertreter des Steuerrechts mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip[3]. Dariiber hinaus scheint sie auf den ersten Blick ungewollte distributive Implikationen nach sich zu ziehen, so dass es hinsichtlich der Traditionen der skandinavischen Staaten bemerkenswert erscheint, dass dieses steuerliche Prinzip gerade hier offenbar Anklang findet.

Deshalb scheint es —iiber das theoretisch reizvolle Experiment hinaus- lohnenswert, die Erfahrungen mit der Dual Income Tax in Skandinavien etwas näher zu beleuchten.

Der folgende Abschnitt wird die Duale Einkommensteuer nordischen Typs definieren und gegeniiber verwandten und möglicherweise namensgleichen (aber inhaltlich unterschiedlichen) Konzepten abgrenzen. Im Abschnitt 3 werden die Begriindungen fiir die Einfiihrung der Dual Income Tax in Skandinavien aufgefiihrt und erläutert, woran sich im vierten Abschnitt die getroffenen Maßnahmen zur praktischen Umsetzung anschließen. Abschnitt 5 fiihrt einige grundsätzliche in den nordischen Staaten aufgetretene Probleme mit dem neuen Steuersystem auf, anschließend werden im Abschnitt 6 an Hand der vorhandenen empirischen Arbeiten kurz einige Auswirkungen der Dualen Einkommensbesteuerung —in Bezug auf die theoretische Fundierung im dritten Abschnitt- untersucht. In Abschnitt 7 wird ein zusammenfassender Schluss gegeben.

2. Grundlegende Merkmale und Abgrenzung der Dualen Einkommensteuer

Unter dem Begriff der Dualen Einkommensteuer firmieren mehrere durchaus verschiedene Spielarten der Besteuerung, denen gemein ist, dass sie das Prinzip der synthetischen (auch: globalen) Einkommensbesteuerung zugunsten einer Schedulenbesteuerung aufgeben. Es werden also nicht alle Einkommensarten, die dem Steuerpflichtigen zufließen, addiert und einem einheitlichen Steuersatz unterworfen, sondern Einkommensgruppen gebildet, welche unterschiedlich behandelt werden. Bei der dualen Besteuerung sind dies die Komponenten Arbeits- und Kapitaleinkommen[4].

Diese unterschiedliche Behandlung von Einkommensarten ist theoretisch durch unterschiedliche Gewinnermittlung und/oder durch Steuersatze in unterschiedlicher H ö he durchfhrbar[5]. Auch wenn die Methoden zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens zwischen den einzelnen Einkommensarten in den nordischen Landern (und auch anderen Landern, mit oder ohne Einkunftsdualitat) voneinander abweichen[6], so ist der ungleich wichtigere (und realiter effektivere) Hebel zur Diskriminierung der Einkunftsarten der Steuersatz, der in aller Regel fr das Kapitaleinkommen signifikant unter dem fr Arbeitseinkommen liegt.

Die Einfhrung der Dualen Einkommensteuer in den skandinavischen Staaten ist mehrfach mit dem Hinweis begleitet worden, dass damit eine starkere Hinwendung zur Besteuerung des Konsums vollzogen werde[7], verbunden mit dem Hinweis auf die Starkung der Mehrwertsteuer. Aber selbst ohne diesen R ti ckgriff auf die Ausweitung der indirekten Besteuerung ware die Aussage richtig, denn eine Minderbelastung von Kapitaleinkommen lauft automatisch auf eine relative Mehrbelastung des Konsums hinaus. Insofern kann die Duale Einkommensteuer in die Reihe der starker auf Konsum (statt Einkommen) als Basis der individuellen Leistungsfahigkeit abstellenden Steuersysteme eingeordnet werden[8], wenn sie auch —zum Beispiel im Vergleich zur Ausgabensteuer- eine eher moderate Variante darstellt und sich nach wie vor auf das Einkommen in der Definition nach Schanz-Haig-Simons als steuerlichen Ankn U pfungspunkt bezieht[9].

Die größeren Steuerreformen der letzten J ahre in Italien und Osterreich, welche Systeme hervorgebracht haben, die teilweise ebenfalls als Dual Income Tax bezeichnet werden, basieren auf ähnlichen Grundideen und entlasten Kapitaleinkiinfte, jedoch sind diese eher als eine Vermengung von Abgeltungssteuer (auf Zinsen und Dividenden) und dem ACE-Konzept (Allowance for Corporate Equity), das einen (nicht bzw. in Italien und Osterreich gering besteuerten) Abzug von fiktiven Zinsen auf neues Eigenkapital vorsieht, zu verstehen. Diese Variante wird im Folgenden nicht unter dem Begriff der Dualen Einkommensteuer gefasst.

Grundständige Merkmale der Idealform der hier betrachteten „nordischen" Variante[10] der Dual Income Tax („the pure DIT" (Cnossen (1999), 20)) sind[11]:

a) Kapital- und Arbeitseinkommen werden separat ermittelt. Zum ersteren gehören dabei Gewinne aus Geschäftstätigkeit, Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten und ähnliches, während zum Arbeitseinkommen Löhne, Gehälter, Renten- und Pensionszahlungen, Sozialversicherungseinkommen, geldwerte Vorteile („fringe benefits", bspw. billiges Kantinenessen oder zinsgiinstige Kredite des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer) sowie der Wert der Arbeitsleistung des Selbständigen gezählt werden.

b) Grundsätzlich kommt fiir die Besteuerung der Kapitalkomponente ein niedrigerer, meist proportionaler Tarif in Betracht (im Folgenden t K ), während das Arbeitseinkommen signifikant höher und progressiv besteuert wird (Steuersatz t E ). Dabei kann entweder von vornherein getrennt besteuert werden, oder alle Einkommen können dem Kapitalsteuersatz unterworfen werden, auf den dann bei den Arbeitseinkommen zusätzlich ein progressiver Tarif addiert wird. Ein Zusammenrechnen wiirde grundsätzlich die Möglichkeit erleichtern, negative Kapitaleinkiinfte von positiven Arbeitseinkiinften (zum Satz t K ) abzuziehen. Auch ein gemeinsamer Grundfreibetrag wäre dann leichter zu administrieren.

c) Zur Vermeidung von Arbitrage sollte der Eingangssteuersatz fiir Arbeitseinkommen dem Steuersatz auf Zinsen (t Z ), Dividenden (t D ), Veräußerungsgewinne (t CG ), und dieser wiederum dem Körperschaftsteuersatz (tKSt) entsprechen.

d) U m eine Doppelbesteuerung von ausgeschiitteten U nternehmensgewinnen zu vermeiden, sollten die Dividenden auf der Ebene der Anteilseigner entweder vollkommen freigestellt oder die gezahlte Körperschaftsteuer voll auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden[12].

e) Eine Doppelbesteuerung von einbehaltenen Unternehmensgewinnen wird dadurch vermieden, dass Anteilseignern erlaubt wird, die Anschaffungskosten ihrer Aktien um den auf sie anteilig entfallenden jährlich einbehaltenen Gewinn nach Steuern zu korrigieren („Step up"), so dass sich die Bemessungsgrundlage der Steuer auf Veräußerungsgewinne nach Maßgabe desjenigen Anteils der Wertsteigerung der Aktien, der auf einbehaltene Gewinne zuriickzufiihren ist, anpasst.

f) Einkommen aus Geschäftstätigkeit von Selbständigen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften (analog der deutschen GmbH) wird gedanklich aufgeteilt in einen Anteil, der die Riickfliisse aus eingesetztem Kapital repräsentiert (Kapitaleinkommen) und mittels eines fiktiven Zinses ermittelt wird, und einen Teil (als Residualgröße), welcher Kompensation fiir die eigene Arbeitsleistung des Unternehmers ist (Arbeitseinkommen).

g) Fremdkapitalkosten sind in der Regel vom Kapitaleinkommen abzugsfähig.

h) Zur Sicherung der Einmalbesteuerung von Kapitaleinkommen werden diese auf Ebene der Körperschaft (oder sonstiger Institutionen, die Zinsen zahlen) mit einer Quellensteuer vorbelastet, welche im Idealfall ebenfalls dem Kapitalsteuersatz entspricht und damit einer Abgeltungssteuer gleichkommt (sofern Arbeits- und Kapitaleinkommen separat ermittelt werden und kein Freibetrag existiert).

In keinem der betrachteten skandinavischen Länder Norwegen, Dänemark, Schweden und Finnland ist diese reine Form der Dualen Einkommensteuer ohne Abstriche umgesetzt worden, teils aus Praktikabilitäts- (beispielsweise die unvollständige Vermeidung der Doppelbesteuerung von Veräußerungsgewinnen in Finnland und Dänemark) , teils aus fiskalischen und politischen Griinden (so zum Beispiel die Abschaffung der Vollanrechnung in Schweden zum 1.1.1995).

Dennoch kann man innerhalb der vier Staaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Annäherung an das oben beschriebene Idealbild feststellen, trotz einer ansonsten weitgehend homogenen Verwirklichung der Grundprinzipien. So hat Norwegen bemerkenswerte Ansätze zur realitätsnahen Bewertung von Aktienwerten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Veräußerung gefunden, während beispielsweise Dänemark sich aus mehreren Griinden mit der großen Steuerreform von 1993 in Teilen der Kapitaleinkommensbesteuerung vollständig von der Idee des proportionalen Satzes verabschiedet hat.

3. Begriindungen zur Einfiihrung der DIT in den sk a ndin a vischen L a ndern

Die Steuerreformen der skandinavischen Staaten, die sowohl zeitlich versetzt waren als auch sich mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten über längere Zeiträume hinzogen, waren keineswegs auf die Implementierung dieses neuen Besteuerungssystems beschränkt, sondern Maßnahmenpakete, sowohl steuerlicher als auch meistens budgetpolitischer flankierender Neuerungen, deren Begründungen (und erst recht Wirkungen) sich erstens oft nicht voneinander trennen lassen, und zweitens nicht selten in unterschiedliche Richtungen auswirkten[13].

Daher können die hier aufgeführten drei größeren Begründungsstränge (Verbesserte Erfassung und Erhebung, verbesserte allokative Eigenschaften und internationaler Steuerwettbewerb) auch nicht exklusiv als Argumente der Dualen Einkommensteuer gelten. Viele der vormals in den nordischen Staaten existierenden fiskalischen Missstände ließen sich auch durch ähnliche Formen der Kapitalbesteuerung (bspw. durch die ACE), einiges sogar systemimmanent in der globalen Einkommensteuer lösen (bspw. die Abschaffung der inkonsistenten Behandlung von privaten Krediten, siehe Abschnitt 4). Jedoch sind die in den folgenden Abschnitten vorgestellten Kriterien als Maßgrößen zu verstehen („Eichstrich"[14]), an Hand derer der Erfolg der Steuerreformen an ihrem proklamierten Anspruch gemessen werden kann.

Ein in der Steuerpolitik nicht häufig vorkommendes Phänomen, nämlich die weitgehende Obernahme eines in der wissenschaftlichen Theorie geborenen und ausgearbeiteten Systementwurfs[15], liefert einen weiteren Grund für die Behandlung der unterschiedlichen Begründungen: Während die wissenschaftlichen Berater naturgemäß eher auf Effizienz- und Neutralitätsüberlegungen abhoben, waren seitens der umsetzenden Regierungen auch politökonomische Erwägungen -wie Akzeptanz in der Bevölkerung- zu beachten, welche die Duale Einkommensteuer ebenfalls erfüllen musste, auch wenn diese nicht primär auf ihre Eigenschaft als Schedulensteuer zurückgehen.

3.1 Verbesserte Erfassung und Erhebung

In aller Regel sind moderne Einkommensteuersysteme (mindestens) einem Trade-off unterworfen: Dem zwischen der möglichst sachgerechten, gleichmäßigen Erfassung der Bemessungsgrundlage und dem Desiderat, die Erhebungskosten (sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch des Steuerpflichtigen) möglichst gering zu halten[16].

Wenn eine gleichmä ß ige Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit[17] gewährleistet werden soll, so fiihrt dies fast zwangsläufig dazu, dass mit steigendem Grad an Gleichbehandlung mehr Einzelfälle und Regelungen zu beriicksichtigen sind, was zu einer höheren Komplexität des Steuersystems fiihrt. Diese hat —neben dem erwiinschten Aspekt der höheren Gleichmä B igkeit- auch einen Effizienzaspekt, der sich darin ausdriickt, dass die Steuerpflichtigen zum einen ihre Entscheidungen möglicherweise steuerinduziert anders treffen (dazu mehr im Abschnitt 3.2), sich also die Effizienzkosten der Besteuerung erhöhen, zum anderen, dass Steuerplanungs- und -vermeidungsaktivitäten in Gang gesetzt werden, welche wiederum die Erhebungs- bzw. Erfiillungskosten („compliance costs") erhöhen[18].

Der Schritt zur Dualen Einkommensbesteuerung iiberrascht insofern (zumindest auf den ersten Blick), als eine relative Benachteiligung der Lohneinkommen angenommenerma B en vor allem Empfänger kleiner Einkommen benachteiligt und es eben gerade die skandinavischen Staaten sind, die von jeher eine hohe Präferenz fiir eine egalitäre Verteilung von Einkommen und Vermögen und damit eine starke Redistribution durch Steuern haben[19]. Es ist daher keineswegs selbstverständlich oder naheliegend, dass gerade in diesen Ländern die hoch bewertete Umverteilung durch Steuern auf dem Altar erhöhter erhebungstechnischer Effizienz geopfert wird.

Dies ist aber leicht dadurch erklärbar, dass —zumindest in den Augen der verantwortlichen politischen und wissenschaftlichen Beteiligten- nicht nur eins, sondern beide Ziele nicht oder nur schlecht verwirklicht wurden. Durch die Reform der Besteuerung sollte transparent und mit geringem Aufwand ermittelbar werden, wer wie hohe Steuern zu entrichten hat[20].

Die befriedigende und halbwegs vollständige Erfassung der Einkiinfte (insbesondere der Kapitaleinkiinfte) war in den skandinavischen Ländern keineswegs gewährleistet. So hatte ein Bemiihen um Einzelfallgerechtigkeit die Bemessungsgrundlage immer weiter zerkliiftet und war der Durchsetzungsanspruch der Besteuerung stetig zuriickgegangen, während jedoch die nominellen Steuersätze weiter erhöht wurden[21], was aus Perspektive der verantwortlichen Politiker durchaus rational (da bequemer als verstärkte Durchsetzung der Besteuerung) ist[22].

Zahlreiche Einkommensbestandteile waren steuerermäßigt oder —befreit, die Körperschaften wurden mit großzilgigen Bewertungs- und Abschreibungsregeln (bspw. filr Bestände), Anrechnungen von Investitionen bei der Umsatzsteuer sowie einem generösen Investitionsfond-System, das in allen nordischen Staaten in ähnlicher Form existierte, zu einem Großteil von ihren hohen nominellen Lasten befreit[23].

Haushalte konnten mit sehr liberalen Zinsabzugsmöglichkeiten private Vermögensbildung finanzieren, deren Erträge dann wiederum nur eingeschränkt (wenn ilberhaupt) besteuert wurden.

Insbesondere die Tatsache, dass Bezieher höherer Einkilnfte ilberproportional von Abschreibungsregeln, ermäßigter Veräußerungsgewinnbesteuerung und ilbertragbaren stillen Reserven[24] profitieren konnten und verhältnismäßig wenig Einkommensteuer (und Vermögensteuer) zahlten, ließ die redistributiven Wirkungen der Steuer fragwilrdig erscheinen. Gjems-Onstad[25] wies in einem Sample der 100 reichsten Norweger (gemessen am Vermögen) nach, dass diese —bezogen auf ihr ökonomisches Einkommen, also realisiertes wie unrealisiertes- lediglich 2 % Steuern zahlten, einen Bruchteil des (tatsächlichen) durchschnittlichen Steuersatzes eines Steuerpflichtigen im unteren und mittleren Einkommensbereich.

Diese und ähnliche Berechnungen sind selbstverständlich plakativ und simplifizierend (so merkt Gjems-Onstad selbst an, dass er zwar —auf Grund der in Norwegen frei zugänglichen persönlichen Steuerlisten- alle inländischen, nicht aber die ausländischen Sachverhalte berilcksichtigen konnte[26]), zeigen aber nichtsdestoweniger die Schwächen einer propagierten, aber nicht durchgesetzten Umverteilungspolitik durch Steuern an, welche auch den öffentlichen Rilckhalt und die Bereitschaft, diese zu zahlen, stark beeinträchtigten.

Neben dieser offensichtlichen (und starken) Verletzung des Gleichbehandlungspostulates, welche keine gleichmäßige Besteuerung ermöglichte, waren auch die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Besteuerung ein wichtiges Motiv zum grundsätzlichen Umbau der nordischen Steuersysteme[27]. Diese können sinnvollerweise in drei Kategorien unterteilt werden[28]:

- Effizienzkosten wie relative Preisänderungen, A nderungen von Wirtschafts- und Konsumplänen durch Besteuerung, steuerliche Zusatzlasten, Fehlallokationen und ähnliches (siehe Abschnitt 3.2)
- Verwaltungskosten, die den Steuerbehörden durch die Festlegung und Eintreibung der Steuern entstehen, sowie
- Erfllungskosten des privaten Sektors, die den Steuerpflichtigen entstehen, wenn sie

ihrer Steuerpflicht nachkommen, wozu bspw. Buchhaltungsaufwand oder auch Steuerberaterkosten zählen.

Die Summe aus Verwaltungs- und Erfllungskosten werden häufig auch als Durchfhrungskosten der Besteuerung bezeichnet[29], analog zu den Transaktionskosten von Marktaktivitäten.

Die Erfllungskosten sind —im Gegensatz zu den administrativen Kosten- relativ schwierig zu bestimmen, da sie Datensätze fi ber den persönlichen Aufwand zur Buchfhrung und Erstellung von Veranlagungsunterlagen sowie direkter Ausgaben fr Material und Beratung von den Steuerpflichtigen erfordern, welche —außer auf dem ziemlich unpräzisen Weg der Schätzung-nur durch Befragung und Hochrechnung zu beschaffen sind.

Niedrige Erfllungskosten m il ssen nicht per se w u nschenswert sein, sofern man keine weitere Differenzierung vornimmt. So war bspw. in den skandinavischen Ländern der Nutzen aus Zinseffekten[30] relativ stark ausgeprägt, was zwar die Erfllungskosten der Steuerpflichtigen niedrig hielt, jedoch nicht die gesamtgesellschaftlichen, und somit vielleicht aus einzelbetrieblicher, nicht jedoch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll war. Dieser Aspekt wird jedoch zumeist unter dem Stichwort einer entscheidungsneutralen Behandlung von investierbaren Mitteln (Finanzierungsneutralität, siehe Abschnitt 3.2.3) angefhrt, aber selten — zu Unrecht- unter dem Stichwort effizientere Erhebung bzw. Senkung der Erfllungskosten.

Der hauptsächlich mit Erfllungskosten verbundene Aspekt sind direkte und indirekte Kosten des Steuerzahlers zur Erfllung seiner Steuerpflicht. J ohnston[31] unterscheidet dabei —unter Steuerrechtlern umstritten- zwischen unvermeidlichen („computational") Kosten, also den technisch zur Erfllung der Mindestanforderungen notwendigen, und den freiwilligen („tax planning") Kosten, die zur Steuergestaltung dienen.

Vor allem letztere spielten bei der Oberarbeitung der Steuergesetze —sowohl in der Wissenschaft als auch der politischen Debatte- eine große Rolle[32], gerade auch aus gerechtigkeitstheoretischen Oberlegungen heraus, da nach den meisten zur Verfgung stehenden Studien Erfllungskosten mit steigendem Einkommen fallen[33] sinken.

Ein kompliziertes Steuersystem mit vielen Ausnahmetatbeständen und Sonderregelungen fhrt dazu, dass betriebliche (oder persönliche) wirtschaftliche Entscheidungen verzerrt werden, und dies macht den zusätzlichen Aufwand der Steuervermeidung und/ oder —planung umso

lukrativer. Dieses war offenbar in den skandinavischen Staaten der Fall („A Paradise for the Tax Consultant"[34]).

Beliebte Steuersparmodelle sind zahlreich dokumentiert.

So gab es beispielsweise in Schweden die Möglichkeit, bestimmte Pensions- und Sparprogramme steuerbefreit anzusparen. Die hieraus resultierenden Erträge waren bis zu filnf J ahre steuerfrei, au ß erdem konnte der Steuerpflichtige jährlich 20 % seiner Sparsumme direkt vom Steuerbetrag absetzen, was im Endeffekt oft einer negativen Steuer entsprach, zumindest in der ersten Zeit. Wurden die Beiträge hierzu darilber hinaus mit Krediten finanziert, so konnten die dafilr anfallenden Zinsen ebenfalls von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, was bei den schon in niedrigen Einkommensklassen hohen Marginalsteuersätzen zu erheblichen staatlich finanzierten Ersparnissen filhrte, völlig risikolos und theoretisch filr jedes Familienmitglied einzeln durchfilhrbar[35].

Weiterhin verwendeten Unternehmen viel Milhe darauf, (höher besteuertes) Einkommen in niedrig besteuerte Veräu B erungsgewinne zu transformieren —zum Beispiel indem ein Gesellschafter-Geschäftsfilhrer sich jahrelang niedrige Gehälter auszahlte und die Firma dann mit Gewinn verkaufte- oder Unternehmensgewinne gering besteuert an Anteilseigner zu transferieren, beispielsweise durch internen Aktientransfer oder so genannte Gewinngesellschafts-Transaktionen[36] wie auch durch den Einsatz „kreativer" Finanzinnovationen wie den „option loans", eine hybride Zwischenform von Bond (Fremdkapital) und Optionsschein (Eigenkapital), deren steuerliche Behandlung lange unklar blieb (und dementsprechend intensiv genutzt wurde).

Schätzungen ilber dänische Steuerumgehungshandlungen gehen davon aus, dass Einkommen in Höhe von bis zu 4 % des BIP durch verschiedene Ma B nahmen (Umdeklarationen, Transferpreise, Umwidmung von Fremdkapital u.ä) der Einkommensbesteuerung entzogen werden[37]. A hnliche Ergebnisse gibt es filr Schweden[38].

Diese steuerlichen Planungshandlungen sind allen Steuersystemen wohlvertraut, allerdings zeichneten sich insbesondere die schwedischen Gerichte und Behörden durch einen intensiven Kampf gegen diese Art von Steuerumgehung aus. Dabei ilberlie der Oberste Schwedische Gerichtshof schon frilh der legislativen Gewalt die exakte Definition von Steuervermeidungshandlungen und die Formulierung der entsprechenden Gesetzesänderungen oder —präzisierungen und wirkte nicht rechtsbildend. Dies filhrte dazu, dass die schwedische

Regierung schon 1963 ein Komitee zur Eindämmung der Steuerumgehung bildete und fortan in eine Art Wettlauf mit den Sachverhaltsgestaltungen der Steuerberater eintrat[39].

Dass dies weder zur Vereinfachung der steuerlichen Normen, noch zu einer gleichmä B igen Besteuerung fhrte und grundsätzliche O berlegungen in Gang setzte, steuerplanerischen O berlegungen von vornherein durch konsistentere Steuerregeln den Anreiz zu nehmen, scheint nachvollziehbar.

3.2 Verbesserte allokative Eigenschaften der Besteuerung

O konomen erwarten von einem guten Steuersystem, dass es der Anforderung gen 1 4t, wirtschaftliche Entscheidungen möglichst wenig zu verzerren (aus einzelwirtschaftlicher Perspektive) bzw. eine (Pareto-)optimale Kapitalstruktur (oder Produktionseffizienz) zu belassen (aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive)[40]. Dies betrifft die allokative Komponente, stabilitäts- und verteilungspolitische Aufgaben werden hier ausgeblendet, da sie zumindest in der Argumentation f i r die DIT keine Rolle spielten (wohl aber werden auch die distributiven Auswirkungen der DIT untersucht).

Von Bedeutung in Bezug auf eine minimale Verzerrung (als zweitbeste Lösung, da eine erstbeste an Erfassungs-, Informations- und Bewertungsprobleme sowie unerw u nschten Verteilungswirkungen (Kopfsteuer) scheitert[41]) sind insbesondere Investitions-, Finanzierungs-und Rechtsformneutralität aus unternehmerischer Sicht sowie die Unverzerrtheit der Haushaltsentscheidungen des Arbeitsangebots, des Konsums sowie der Investition in Humankapital, auf welche sich die folgenden Unterkapitel beziehen werden.

3.2.1 Investition

Investitionsneutralität ist dann gegeben, wenn die —durch investitionstheoretische Rechnung gewonnene- Rangfolge von Investitionsprojekten durch Besteuerung nicht verändert wird[42]. Dies ist dann der Fall, wenn lediglich der ökonomische Gewinn besteuert wird, also genau der O berschussbetrag, der fi ber die i bliche Kapitalverzinsung und die gezahlten Löhne hinausgeht. Das wiederum ist nur dann erreichbar, wenn der Steuergesetzgeber die exakte ökonomische Abschreibung kennt, somit die Vermögensgegenstände stets mit ihrem genauen Zeitwert bilanziell angesetzt werden können (und m il ssen)[43].

Dies ist jedoch schlicht undenkbar. Solange der steuerliche Gewinn per Periodisierung (und einhergehenden bilanziellen Korrekturen) ermittelt wird, liegen immer Unsicherheiten vor; der Teilwert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten ist stets abhängig von Vermögensstruktur, Verhältnis zwischen monetärem und nicht-monetärem, materiellem und immateriellem Vermögen und dessen Altersstruktur, Inflation, Börsenentwicklung und einigem mehr[44].

Eine relativ gut handhabbare und verbreitete Darstellung bezilglich der Investitionsneutralität (die auch auf die Finanzierung anwendbar ist) ist die Ermittlung von effektiven Grenzsteuersätzen, welche auf King und Fullerton zurilckgehen und von Devereux und Griffith verfeinert und um die effektiven Durchschnittsteuersätze erweitert wurden[45].

Grundlage ist das neoklassische Investitionsmodell, in dem ein marginales Investitionsobjekt betrachtet wird, das dementsprechend den Kapitalwert 0 aufweist. Nun wird der Kapitalstock des Unternehmens in einer Periode um eine Einheit erhöht, nach Ablauf der Periode um eine Einheit reduziert, so dass der Einfluss dieser Investition auf die Wertänderung der Ausschilttung (=Kapitalwert) ermittelt werden kann. Im Kapitalmarktgleichgewicht muss die Unternehmenswertsteigerung einer Periode nach Steuern (rechte Seite von Gleichung (1)) dem Nachsteuer-Ertrag einer Kapitalmarktanlage entsprechen (linke Seite).

(1) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Hierbei sind V der Marktwert des Eigenkapitals, i der Nominalzins, D die Bardividende, N das neu ausgegebene Eigenkapital und c ∈ [0;1] der Anrechnungsfaktor der auf der Dividende lastenden Körperschaftsteuer beim Anteilseigner; tcG ist hier der effektive Steuersatz auf Veräußerungsgewinne (bzw. auf Wertzuwachs), nicht der nominale. Hieraus ergeben sich Indifferenzgleichungen filr die Anteilseigner in Abhängigkeit von Zinsen und Steuersätzen. Diese sind filr Selbst-, Fremd- und Eigenfinanzierung jeweils unterschiedlich, so dass separat sowohl filr jede einzelne Investitions- als auch Finanzierungsart die Kapitalkosten p (als gesuchte Vorsteuerrendite bei einem Kapitalwert von 0) errechnet werden können.

Dies kann —vereinfacht- durch folgende Rechnung geschehen. Der Kapitalkostensatz ergibt sich folgendermaßen (Hall- J orgenson-Rechnung)46:

(2) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Das heißt: Die Kapitalkosten sind die Mindestverzinsung der Investition, die sich ergeben muss, damit der Kapitalgeber seine geforderte Nachsteuerrendite r erhält, aber sowohl Steuern abfilhren als auch Inflation (Л) und ökonomische Abschreibung (δ) kompensieren kann.

Wird die Bruttorendite nun zur (geforderten) Nettorendite in Relation gesetzt, so erhält man

(3) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

mit t'e als effektiven Grenzsteuersatz auf die betrachtete Investition[47].

Eine Steuer verzerrt die Investitionsentscheidungen (zumindest die marginalen) dann nicht, wenn sie die Bruttorenditen (also die Kapitalkosten) unverändert lässt bzw. wenn der effektive Grenzsteuersatz dem nominalen, tariflichen Steuersatz entspricht.

An Hand der formellen Eigenschaften dieser Kapitalkosten- und Grenzsteuersatzberechnungen lässt sich nachvollziehen, was unter einer gleichmäßigeren Belastung von Investitions- und Finanzierungsalternativen gemeint ist, welche erklärtes Ziel der Steuerreformen aller nordischen Staaten war. Alle Grenzsteuersätze sind sensitiv hinsichtlich der Determinanten, welche die Bemessungsgrundlage filr die Besteuerung bilden und ihre Ermittlung betreffen (Bemessungsgrundlageneffekte) oder aber den Zeitpunkt der Steuerzahlung (Zeiteffekte).

Werden bspw. Vermögensgegenstände beschleunigt abgeschrieben, so ergibt sich stets ein Effektivsteuersatz, der unterhalb des nominalen Satzes liegt, da die (Steuer-) Gewinne aus der steuerlichen Periodenabschreibung größer sind als die durch bloße ökonomische Abschreibung[48]. In allen skandinavischen Ländern existierten solche Regelungen beschleunigter Abschreibung (zumindest aber zur weit ilber der nach der ökonomischen Lebensdauer zulässigen; so wurden bspw. in Finnland Gebäude bis 1990 mit einer Rate von 10 % abgeschrieben, was einer Lebensdauer von nur 10 J ahren gleichkäme), vor allem aber auch großzilgige Bewertungswahlrechte filr Innovationen (Schweden, Finnland und Norwegen) und die Möglichkeit zur Bildung von Investitionsreserven (hier insbesondere in Schweden und Finnland).

Weiterhin war es möglich, durch Einlagen in Investitionsfonds liquide Mittel der Besteuerung (vorerst) zu entziehen (insbesondere die Einlagen bei der Schwedischen Reichsbank gehörten dazu), die später wieder abgerufen werden konnten und selbst dann häufig nicht voll besteuert wurden (zum Beispiel durch Sofortabschreibung[49]), was starke Zeiteffekte nach sich gezogen und die Kapitalkosten dementsprechend (zugunsten der Unternehmer) verzerrt haben dilrfte.

Es ist daher zu erwarten, dass die effektiven Grenzsteuersätze zwischen verschiedenen Investitionsalternativen differiert haben. Darauf weisen auch Agell et. al.[50] hin, wonach die Grenzsteuersätze erheblich von den nominalen Körperschaftsteuersätzen abgewichen seien, da Firmen Beiträge zu Innovationsrilckstellungen und Unterbewertungsmöglichkeiten stark genutzt hätten. Dies dilrfte sich nach Abschaffung oder zumindest Reduzierung der Sonderbehandlungen einzelner Aktiva vermindert haben, zumindest auf der Ebene der Gesellschaften (ohne Einbeziehung persönlicher Steuern).

Eine andere Frage, nämlich die nach der Relevanz dieses Grenzsteuersatzkonzepts für die unternehmerische Entscheidung (da es nur die Kalkulation einer marginalen Investition voraussetzt, intramarginale Investitionen werden somit ausgeklammert), ist offen und wird hier auch nicht weiter verfolgt[51]. Es scheint aber prinzipiell eher plausibel, dass sich U nternehmer (zumindest für Standortentscheidungen) auch auf Durchschnittssätze und Gewinnermittlungsvorschriften beziehen[52].

Außerdem gilt, was für theoretische Gleichgewichtsmodelle dieser Art immer gilt: Dass sie mit starken Annahmen arbeiten, die eine vollständige Obertragung auf reale Sachverhalte schnell unglaubwürdig werden lassen. So setzt die Ermittlung effektiver Grenzsteuerbelastungen voraus, dass der Kapitalmarkt zu jedem Zeitpunkt im Gleichgewicht ist, dass es keinerlei Liquiditätsbeschränkungen und keine Informationsasymmetrien gibt; weiterhin ist die Betrachtung einperiodisch, was intertemporale Reaktionen per definitionem ausschließt[53].

Nichtsdestoweniger ist das Devereux/Griffith-Modell (als Erweiterung von King und Fullerton) theoretisch konsistent und recht kompakt, wenn überhaupt erst einmal die Einflüsse der Besteuerung auf betriebliche Wahlentscheidungen dargestellt werden sollen. Allerdings k ö nnen die Ergebnisse nicht als allgemeingültige Resultate aufgefasst werden, sondern eben nur als Näherungen.

3.2.2 Finanzierung

Ein erklärtes Ziel der Steuerreformen war, die bevorzugte Behandlung von Fremdfinanzierung gegenüber der Eigenfinanzierung abzubauen[54] und so U nternehmensfinanzierung durch Ausgabe von Aktien zu f o rdern.

Das hieße, dass die jeweiligen Kapitalkosten für diese Finanzierungsarten, sofern sie vorher stark differiert haben, nach Einführung der Dual Income Tax sich aneinander angeglichen haben müssten.

Generell gesprochen heißt Finanzierungsneutralität, dass alle Finanzierungsarten zu gleichen Kapitalkosten führen müssen, was dann der Fall ist, wenn nur der ö konomische Gewinn besteuert wird (wie bei der Investitionsneutralität) und darüber hinaus für alle Finanzierungsarten die gleichen Steuersätze gelten[55].

Verdeutlicht werden kann dies, indem für die jeweilige Finanzierungsart die geforderte Nettorendite r aus (2) berechnet wird, also in diesem Fall die Rendite der Investition vor pers ö nlichen Steuern, die ein Projekt für einen Anleger mindestens erbringen muss.

Im Falle der Fremdfinanzierung muss die Zinszahlung auf das gegebene Fremdkapital nach Steuern (linke Gleichungsseite) mindestens den Nettozinsen aus einer (alternativen) Kapitalanlage entsprechen (rechte Seite):

(4)[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Das heißt, die Rendite aus der Fremdfinanzierung muss dem Marktzins entsprechen. Hier drtickt

sich die Abzugsfähigkeit der Zinsen bei Ermittlung der K o rperschaftsteuer aus.

F tir die Eigenfinanzierung ergibt sich eine analoge Oberlegung: Der Nachsteuerertrag aus

Aktien muss den Zinsen nach Steuern aus einer Kapitalanlage entsprechen:

Dies kommt deshalb zustande, weil die Erträge aus Dividenden sowohl der Unternehmenssteuer unterliegen, als auch in aller Regel der Einkommensbesteuerung, so dass sich eine Doppelbelastung ergibt (im Vergleich zu den Zinsen).

Für Eigenfinanzierung ergibt sich dann (unter der Voraussetzung, dass eine thesaurierte Einheit zu einer Einheit „Wertsteigerung" ftihrt):

(6) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Der Fall des Aktienrtickkaufs, wie ihn z.B. Sinn[56] mit aufftihrt, wird hier ausgespart.

Wie auch schon die Kapitalkostensätze bei verschiedenen Investitionsobjekten, so sind diese Mindestvorsteuerrenditen nur pauschalierte Werte, die per se von der Bemessungsgrundlage bzw. deren Besonderheiten (Sonderabschreibungen und bevorzugte Bewertungsregeln u.ä.) abstrahieren und nur die Einfltisse der verschiedenen Steuern, welche die Finanzierungsarten betreffen, auf eine voll versteuerte finanzierte Einheit betrachten. Nichtsdestoweniger sind Erweiterungen in diese Richtung m o glich.

Aus den obigen Gleichungen ist ersichtlich, dass die Kapitalkosten nur dann tibereinstimmen, wenn

a) die (pers o nliche) Steuer auf Veräußerungsgewinne der (pers o nlichen) Steuer auf Dividenden entspricht und wenn

b) das Produkt aus Körperschaftsteuer und Dividenden- bzw. Veräußerungsgewinnsteuer der Steuer auf Zinsen entspricht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhand dieser Ergebnisse lassen sich die Einfltisse der Kapitalbesteuerung auf die Finanzierungskosten ermitteln.

Wenn darüber hinaus die gesamten Kapitalkosten bzw. die Grenzsteuersätze der Unternehmen (zum Beispiel zu internationalen Vergleichen oder auch zur Ermittlung einzelner Sätze, differenziert nach Investitionsalternativen) ermittelt werden sollen, so sind Kenntnisse dar ti ber erforderlich, wie sich genau die Finanzierung der Unternehmen zusammensetzt, um eine Gesamt-Nettorendite r zu ermitteln. Was jedoch die marginale Finanzierungsart des Unternehmens ist, ist lange Gegenstand der Diskussion gewesen. Im Wesentlichen stehen sich der so genannte „Old View" (nach Harberger), der von Anteilseignern ausgeht, die stets (aus exogen gegebenen Gr ü nden) Dividendenauszahlungen der Selbstfinanzierung vorziehen, und der „New View" (nach King und Auerbach) gegen U ber, der davon ausgeht, dass die Anteilseigner Thesaurierung präferieren und dementsprechend erst Dividenden fordern, wenn alle sonstigen Projekte finanziert sind[57]. Demgegen ü ber sieht der „Optimistic View" bzw. „Neutrality View" (nach Stiglitz) die Fremdfinanzierung als marginale Finanzierungsart an, da diese (durch den Zinsabzug) auf Unternehmensebene immer am kosteng ii nstigsten sei und beliebig ausgedehnt werden könne. Wieder anders argumentiert Sinn[58], indem er herausstellt, dass weder alle Finanzierungsquellen allen Unternehmen (zum Beispiel haben junge meistens wenig Zugang zu Fremdkapital), noch in unbegrenztem Ausmaß zur Verf U gung stehen und sich so die marginalen Finanzierungsarten im Laufe des Firmenlebenszyklus' ändern.

Empirische Ergebnisse scheinen eher fr den „New View" zu sprechen[59], jedoch wird auch die Eigenfinanzierung aus informationsökonomischer Sicht (Signaling) weiterhin fr wichtig gehalten[60]. Der theoretische Diskurs gilt als weitgehend offen[61], pragmatisch werden oft gewichtete Durchschnitte der drei Kapitalkosten zu einem einheitlichen Satz verschmolzen.

3.2.3 Rechtsformneutr a lit a t

Die Wahl der Rechtsform sollte nicht von der Höhe der Besteuerung abhängen, die Steuer nicht bestimmte Organisationsformen diskriminieren. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn f u r Personengesellschaften und Einzelunternehmer (Arbeits-)Einkommensteuersätze und fr Kapitalgesellschaften Körperschaft- und (Kapital-)Einkommensteuersätze fr Aussch U ttungen gelten, die kombiniert in der Höhe verschieden sind.

Die Idee der Dualen Einkommensteuer differenziert weiterhin Unternehmenskategorien, jedoch nicht nach Transparenz, sondern nach Größe des Unternehmens. Für Einkommen großer Kapitalgesellschaften gilt (in der reinen Form) nur der proportionale Kapitalsteuersatz, alle kleinen Unternehmensformen werden idealiter einem Einkommenssplitting unterworfen, fr das sowohl Kapital- als auch Arbeitseinkommensteuersatz gelten, unabhängig von der Organisationsform. Dies ist deshalb rechtsformneutral, weil man davon ausgehen kann, dass

große und kleine Gesellschaften (anders als Personen- und kleine Kapitalgesellschaften) keine engen Substitute sind.

3.2.4 Exkurs: Konsumbasierte Steuersysteme

Neutralität hinsichtlich Investition und Finanzierung (und auch Rechtsform, sofern die Steuer auch fiir Personengesellschaften gilt) kann, wie oben beschrieben, erreicht werden durch Besteuerung des ökonomischen Gewinns und Gleichsetzung der Steuersätze auf alle Finanzierungsformen.

Eine populäre Form der Unternehmensbesteuerung, die dies Postulat erfiillt, ist eine auf dem Cash-Flow des Unternehmens basierende Steuer[62], da diese gleichermaßen Ein- und Auszahlungen sowie den Diskontierungssatz kiirzt, somit den Kapitalwert unverändert lässt.

Diese hat —neben dem Neutralitätsaspekt- den Vorteil, dass jegliche Periodisierungen entfallen könnten (zumindest bei der „puren" Variante), allerdings sprächen vermutlich gesellschaftliche Akzeptanzprobleme sowie Obergangsprobleme, weiterhin bestehende Probleme der Bewertung und Abgrenzung im betrieblichen Rechnungswesen (zum Beispiel verdeckte

Gewinnausschiittungen) und eine erheblich geringere gesamtwirtschaftliche
Steuerbemessungsgrundlage gegen ihre Einfiihrung[63].

Daher scheinen Systeme, die zwar eine relativ hohe Finanzierungs- und Investitionsneutralität aufweisen, ansonsten jedoch am Periodisierungsprinzip festhalten, insgesamt praktikabler (ganz abgesehen von der generellen Kritik an Modellen „neutraler" Besteuerung, welche unter anderem auf der Realitätsferne und Inkonsistenz der hierfiir gebrauchten intertemporalen Optimierungsmodelle fußt[64]) zu sein.

Zwei Ansätze haben dabei in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit gefunden.

Zum einen ist es denkbar, die offensichtliche Ungleichbehandlung von Zinsen und Dividenden dadurch zu mindern (resp. aufzulösen), dass dem Unternehmen gestattet wird, (fiktive) Zinsen auf Eigenkapital von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen (Allowance for Corporate Equity (ACE)). Dieser Vorschlag wurde 1991 vom Institute for Fiscal Studies vorgestellt[65] Dies wiirde ganz offensichtlich dazu fiihren, dass Investitionskosten insgesamt gesenkt und aneinander angeglichen wiirden, zumindest, wenn man die Ebene persönlicher Steuern vorerst auslässt. Außerdem ist diese Steuer —zumindest in der Kapitalwertrechnung-einer Steuer auf ökonomische Gewinne äquivalent, also neutral im oben beschriebenen Sinne (unter der Voraussetzung, dass die Kapitalmärkte perfekt sind)[66]. Allerdings wird —wenn man die persönlichen Steuern mit einbezieht und keine vollständige Entlastung der Dividenden stattfindet- die Ungleichbehandlung von Selbst- und Eigenfinanzierung m o glicherweise noch verstärkt.

Vom US-amerikanischen Finanzministerium stammt der Vorschlag, gewissermaßen den gleichen Weg in die andere Richtung zu gehen und Kosten fiir Fremdfinanzierung schlicht nicht mehr zum Abzug von der k o rperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage zuzulassen. Alle Einkiinfte aus Kapitalverm o gen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) unterlägen damit einer einheitlichen Unternehmenssteuer, die aber (anders als bei der ACE-Variante, die das nicht zwingend vorsieht) Abgeltungswirkung hätte und keine weitere Besteuerung auf der Anteilseigner-Ebene nach sich z o ge (Comprehensive Business Income Tax (CBIT) oder auch Teilhabersteuer). Auch hier wiirden sich die Finanzierungskosten aneinander angleichen, wären aber, im Vergleich zur ACE, auf Unternehmensebene h o her. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage der CBIT gr o ßer, womit automatisch ihr Nominalsteuersatz geringer gehalten werden k o nnte. Außerdem kommt der CBIT als einer Quellensteuer gerade bei offenen und internationalen Kapitalmärkten zur vorläufigen Aufkommenssicherung eine gr o ßere Rolle zu[67].

In Norwegen und Finnland existierten vor den Steuerreformen Regelungen, welche den Unternehmen gestatteten, ihre Dividendenzahlungen (voll (in Norwegen) bzw. zu 60 % (in Finnland)[68]) von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Weiterhin konnten finnische Unternehmen jährlich 20% der ihnen aus Aktienausgabe zufließenden Einnahmen abziehen. Dieses entspricht zwar nicht vollständig dem ACE-Vorschlag (der nur den Abzug einer Normalrendite vorsieht, die nicht kongruent zur Dividendenzahlung sein muss), entlastet aber ebenfalls die Eigenfinanzierung auf K ö rperschaftsebene.

Die Duale Einkommensteuer dagegen ähnelt der CBIT stark; der einzige gr o ßere Unterschied ist in der Erhebungstechnik zu sehen: Es findet bei Zinsen nicht grundsätzlich eine Quellenbesteuerung statt, letztlich ist die Definitivbelastung aber durch den einheitlichen Steuersatz genauso hoch wie bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen. In der realen Form der DIT, wie sie in Skandinavien eingefiihrt wurde, existieren weitere Unterschiede, die aber darauf zuriickzufiihren sind, dass die dort eingefiihrte Regelungen nicht der Idealform entsprechen (zum Beispiel durch teilweise Beibehaltung der Doppelbelastung der Dividenden in Schweden und Dänemark). Dennoch kann man an der Minderbelastung von Zinsen und Dividenden erkennen, dass das System der Dualen Einkommensteuer zumindest eine Annäherung ist an ein stärker konsumorientiertes Steuersystem mit starken Abgeltungseffekten, besonders dann, wenn man auch die Besteuerung der Haushaltsebene mit einbezieht.

Hier kame die zins- oder sparbereinigte Besteuerung in Frage, die vor allem die Verzerrung der Konsum-Spar-Entscheidung (Abschnitt 3.2.6) der Haushalte eliminieren will. Dabei miisste man jedoch auf Grund der Gegenfinanzierungseffekte fast automatisch eine h ö here Besteuerung der Arbeitseinkommen und folglich eine m o glicherweise noch starker verzerrte Entscheidung in Kauf nehmen, ganz abgesehen davon, dass eine signifikante intertemporale Substitutionselastizitat fraglich ist (siehe Abschnitt 6.2.1). Unter anderem deshalb und auf Grund der schwierigen o ffentlichen Vermittelbarkeit einer Keinmalbesteuerung von Kapitalertragen diirften sich die nordischen Staaten fiir einen Mittelweg zwischen der reinen Konsumsteuer und der klassischen Einkommensteuer entschieden haben.

3.2.5 Arbeitsangebot

Die Entscheidung, seine Arbeitskraft (iiberhaupt und in welchem Maße) anzubieten, ist —nach ö konomischer Lesart- das Ergebnis eines Nutzenoptimierungskalkiils unter einer Budgetrestriktion. J ede Steuer auf Arbeitseinkommen verzerrt diese Entscheidung: Sie senkt den Reallohn durch Kiirzung des Nominallohnsatzes w und fiihrt damit zu einer Substitution von Arbeitszeit durch die relativ billiger gewordene Freizeit, die nicht besteuert werden kann (allenfalls liickenhaft durch Besteuerung ihrer Komplemente oder ahnlichem) sowie einem (positiven oder negativen) Einkommenseffekt und einem niedrigerem Nutzenniveau.

Schlechterdings ist es somit nicht m o glich, eine verzerrungsneutrale Einkommensteuer zu konzipieren, die auch ein Umverteilungs- und Fairnessziel befriedigend verwirklicht (wie bspw. die allokationseffiziente Kopfsteuer).

Dabei wird im allgemeinen davon ausgegangen, dass die Entscheidung iiber mehr oder weniger Arbeitsstunden vom marginalen, die Entscheidung, iiberhaupt am Arbeitsleben teilzunehmen vom durchschnittlichen Steuersatz abhangig ist.

Beide Maßgr o ßen sind in den skandinavischen Landern (auf Grund der schon angesprochenen hohen Redistributionspraferenz) stets hoch gewesen, was traditionell zu einem vergleichsweise niedrigen Arbeitsstundenvolumen fiihrte. Der durchschnittliche Steuerkeil (Anteil der gesamten Arbeitskosten (also Steuern, Sozialversicherungsbeitrage und indirekte Steuern) pro Einheit Nettolohn) war sowohl in Schweden als auch in Danemark und Norwegen Ende der Achtzigerjahre signifikant h ö her als in den meisten OECD-Landern (Abbildung 2).

Abbildung 1: Durchschnittlicher Steuerkeil wichtiger OECD-Lander fr Produktionsarbeiter mittleren Einkommens, 1989 ; Quelle: OECD (1996), 95

Es ist daher zu erwarten, dass jede Steuersatzsenkung zu einer Zunahme des gesamten volkswirtschaftlichen Arbeitsangebotes f a rt, sofern der Einkommenseffekt (durch Steuersatzsenkung erhöht sich der Nettolohn und damit das Einkommen, wodurch möglicherweise weniger gearbeitet wird) den Substitutionseffekt (Arbeit wird relativ billiger und deshalb starker angeboten) nicht U bersteigt und dem Arbeitsangebot auch eine erhöhte Arbeitsnachfrage gegen U bersteht. Zwar ist die Senkung der Steuersatze auf Arbeitseinkommen nicht per se Teil der Dualen Einkommensteuer, jedoch war sie bedeutender Teil der gesamten Steuerreformen in den nordischen Landern[69], was damit zusammenhangt, dass es als politisch nicht durchsetzbar galt, die Steuersatze auf Kapitaleink a nfte auf ein international vergleichbares Niveau zu senken und die Steuersatze auf Arbeitseinkommen so hoch zu lassen, dass dazwischen ein Spielraum von bis zu 50 % besteht (Spitzensteuersatze von fi ber 70 % waren in keinem skandinavischen Land eine Seltenheit). Somit sind die Senkungen der Einkommensteuersatze untrennbar mit der Einfhrung der Dualen Einkommensteuer verbunden.

3.2.6 Konsum, Ersparnis und Inflation

Die intertemporale Entscheidung eines Haushalts, wann er wie viel konsumiert (und damit auch als Komplement, wie viel er spart), ist ebenfalls eine Optimierungsaufgabe zwischen „Konsum heute" und „Konsum morgen/in der Zukunft", die vom Realzins (nach Steuern) abhangt. J e höher der Zins, desto höher die Konsummöglichkeiten in der Zukunft und desto höher auch die Opportunitatskosten des heutigen Konsums.

Eine geringere Besteuerung von Kapitaleinkommen könnte die Diskriminierung von Menschen, deren Konsum/Spar-Profil in fr a hen J ahren Ersparnisse, in spaten Entsparen und Konsumieren vorsah, gegen a ber denen, die (bei gleicher Einkommenserwartung) gleichmaßig konsumieren und nicht sparen, vermindern, da diese Ungleichbehandlung vor allem durch die

Zweifachbesteuerung von Zinsen herriihrt. Ein niedrigerer Einkommensteuersatz auf Zinsen wiirde diese Verzerrung abmildern (ganz beseitigt wiirde sie freilich nur durch eine zins- bzw. sparbereinigte Einkommensteuer, siehe oben)[70].

Die Einfiihrung der Dualen Einkommensteuer hatte explizit auch zum Ziel, das Sparen in der Bevölkerung zu stimulieren[71]. Dabei stand vor allem die (im internationalen Vergleich) niedrige Sparquote der Haushalte im Vordergrund (Anhang 2).

Neben der relativen Höhe war die Zusammensetzung der Ersparnis bzw. des Konsums sowie deren sektorale Ungleichheit offenbar unbefriedigend. Beispielsweise war durch starke Subventionen und Steuervergiinstigungen von Eigenheimen ein aufgeblähter Häusermarkt mit stark verzerrter Preisstruktur entstanden. Zwar existierte (vor den Reformen) in den skandinavischen Staaten eine Besteuerung der zugerechneten Eigenheimnutzungswerte, diese orientierte sich allerdings an irreal niedrigen Einheitswerten und war vernachlässigbar. Die Streichung der diversen (nicht allokativ zu rechtfertigenden) Steuersubventionen sollte hier ein ausgewogeneres Verhältnis der einzelnen Konsumausgaben fiir unterschiedliche Giiter erbringen. Vorsichts- und Alterssparen hatten —auf Grund des hohen Sozialleistungsniveaus und trotz der giinstigen Zinsbehandlung fiir fremdfinanzierte Policen- ein sehr geringes Ausmaß und sollten gesteigert werden[72].

Zum Zweiten hatten Steuerzahler wegen der oben bereits genannten großziigigen Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen die Möglichkeit, kreditfinanzierte Ersparnisse subventioniert aufzubauen, was deren Rendite im Verhältnis zu anderen Anlageformen stark verzerrte. Vor allem, und das war distributiv ungewollt, waren Steuerpflichtige mit hohen Grenzsteuersätzen in der Lage, die Zinsen gegen positives sonstiges Einkommen gegenzurechnen und vergleichsweise hohe Abzugsbeträge anzusetzen[73]. A hnliches gilt fiir die bevorzugende Behandlung von Spareinlagen in Finnland[74]

Ein weiteres Argument fiir eine Senkung der Steuersätze auf Kapitaleinkommen ist, dass diese durch Preissteigerungen stark entwertet werden.

Nimmt man bspw. an , dass ein Wertpapier (im Wert von 100) eine Nominalrendite R = 6% erbringt und diese mit t K = 30 % besteuert wird. Es herrsche außerdem eine Inflationsrate π= 4 %. Dann ergibt sich ein Steuerbetrag von 1.8, der aus der Rendite bestritten werden muss, ebenso wie die Geldentwertung. Es verbleiben netto 0.2, was einer realen Last von 96,7 % entspricht.

Der reale Steuersatz lässt sich errechnen durch

(7) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

und ist größer als der nominale Satz, wenn der Quotient aus Inflationsrate und Nominalzins zwischen 0 und 1 liegt, also —bezogen auf die Industrieländer- in so gut wie jedem Fall.[75]

Zwar ist die Inflationsrate in aller Regel in der Nominalrendite enthalten[76], jedoch bleiben die verzerrenden Effekte auf die Realbesteuerung erhalten, besonders im Vergleich zu Giltern, die keiner Preisentwertung unterliegen (z.B. langlebige Konsumgilter oder auch Humankapital). Daher scheint ein proportionaler (um der kalten Progression zu entgehen) und niedriger Steuersatz auf Kapitaleinkilnfte den Inflationseffekt abzumildern.

3.2.7 Humankapital

Unter dem Regime einer globalen Einkommensteuer werden Investitionen in Humankapital gegenilber Finanzinvestitionen oder Investitionen in Realkapital bevorzugt. Dies liegt hauptsächlich an der kaum bestreitbaren, aber nur schwer quantifizierbaren Tatsache, dass der Humankapitalstock (und dessen Zuwächse) in die Bemessungsgrundlage nicht mit eingehen.

Der Wert des Humankapitals entspricht (analog zur Kapitalwertrechnung) allen in der Zukunft liegenden, abdiskontierten Zuflilssen, die der Steuerzahler auf Grund der Tatsache, dass er Humankapital besitzt, erhält. Wenn er im letzten aktiven Berufsjahr ein tatsächliches Einkommen von Y hat (das nach dem Zuflussprinzip der Einkommensteuer voll besteuert wird), so ist doch der Wert seines Humankapitals am Ende dieses J ahres gleich null, da er keine Rilckflilsse mehr erwarten kann; er hat im Laufe seines Berufslebens sämtliche Zuflilsse und Abschreibungen, die es generieren konnte, erhalten. Somit ist die Wertänderung seines Humankapitals = -Y, und somit milsste er, wenn das Humankapital korrekt versteuert wilrde, keine Steuern zahlen, zumindest nicht in der letzten Arbeitsperiode[77].

Die Investition in Humankapital wird realiter aber nicht —wie es eine Gleichbehandlung eigentlich verlangen wilrde- auf Basis eines Vermögensvergleichs mit einer periodisierten Einnahmeilberschussrechnung, sondern —wie Arbeitseinkommen generell- auf Cash-flow-Basis durchgefilhrt, da ihre Kosten (in Form von Ausbildungskosten und/oder Opportunitätskosten durch entgangene Löhne) direkt von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Alle anderen konventionellen Sachinvestitionen aber werden durch Vermögensvergleich besteuert, so dass eine Gleichbehandlung erfordern wilrde, entweder —nach obigem Vorbild- auch das Humankapital durch Vermögensvergleich oder alle Investitionen auf Cash-flow-Basis oder Sach- und Finanzinvestitionen weiterhin durch Vermögensvergleich und Humankapitalinvestitionen auf Cash-flow-Basis mit korrigierter Bemessungsgrundlage zu behandeln.

Wenn man letztere Variante betrachtet, so ergabe sich bspw. (bei geometrisch mit der Rate g ansteigendem Lohn, der abdiskontiert jeweils das Humankapital zum Zeitpunkt t ergibt) ein korrigiertes steuerbares Periodeneinkommen von

(8) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

was erkennbar immer größer sein muss als das tatsachliche Lohneinkommen L, sofern das Einkommen ilberhaupt wachst (und die Wachstumsrate nicht höher ist als der Nominalzins). Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Annahmen, zum Beispiel wird (zur rechnerischen Vereinfachung) von einer unendlichen Lebensdauer des Individuums ausgegangen.

Plastischer aber noch ist folgendes Zahlenbeispiel, das Sörensen gibt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Diskriminierung von Sachkapital- durch Humankapitalbildung bei einem Zinssatz von

10 % bzw. einer Rendite auf Humankapital von 10 %; Quelle: Sörensen (1998), 10

Person A investiert in der ersten Periode in ihr Humankapital und verzichtet dabei auf Lohneinkommen (filr nicht Ausgebildete) in Höhe von 200, erhalt dafilr in Periode 2 einen höheren Lohn (in diesem Fall 200 (nicht Ausgebildete) + 1.1 . 200 (als Zusatz filr ausgebildete Arbeitskrafte) = 420). B investiert seinen Nettolohn in der ersten Periode vollstandig am Kapitalmarkt, erhalt dann aus Rilckflilssen sowohl sein Lohneinkommen als auch 10 Zinseinkommen, die er ebenfalls voll versteuern muss. Im Endergebnis (und unter der Voraussetzung, dass beide nach wie vor demselben Steuersatz unterliegen) erfahrt A eine bevorzugte Behandlung seiner Investition, da sein potenzielles Einkommen nicht besteuert wird bzw. die Investitionskosten in Form entgangener Lohneinkilnfte sofort von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können.

Die private Humankapitalrendite wird also nicht durch die Steuer beeinflusst, da die Opportunitatskosten der Investition in der ersten Periode um genau den Betrag reduziert werden, der —abgezinst- in der nachsten Periode weggesteuert wird, wahrend die globale Einkommensteuer im obigen Beispiel, die auch Kapitaleinkilnfte voll erfasst, einen Keil zwischen die gesellschaftliche und die private Rendite anderer Kapitalanlagen treibt.

Dementsprechend milssten auch Investitionen in Sach- und Finanzkapital auf Steuersatzanderungen (bei globaler Einkommensbesteuerung) starker reagieren als

Humankapitalinvestitionen, da ersteren durch die Steuer relativ starker benachteiligt sind. Trostel[79] fand in einer Studie (auf die USA bezogen) Elastizitaten von —0.97 (fiir Humankapitalinvestitionen in bezug auf die Einkommensteuersatze) bzw. —3.42 (fiir Sachkapitalinvestitionen), die diese These zu stiitzen scheinen.

Nielsen und Sörensen[80] weisen auch formell unter Zuhilfenahme eines intertemporalen Konsummodells mit iiberlappenden Generationen nach, dass fiir eine nicht-diskriminierende Steuerpolitik (hinsichtlich der Neutralitat zwischen Humankapital- und anderen Investitionen) gelten muss, dass der Steuersatz auf Kapitaleinkommen niedriger und proportional sein muss als der auf Arbeitseinkommen, der progressiv ausgestaltet sein sollte[81].

Ein weiterer Gesichtspunkt, der fiir die Progressivitat des Einkommensteuersatzes sprechen k ö nnte, ist der bekannte „Condensing-Effect K[82], der dazu fiihrt, dass Steuerzahler, die iiber einen gewissen Zeitraum in ihr Humankapital investiert haben, ihr (meist signifikant h ö heres) Arbeitseinkommen innerhalb einer kiirzeren Zeitspanne erhalten und damit gegeniiber anderen Steuerzahlern mit gleichem Lebenseinkommen verhaltnismaßig mehr Steuern zu zahlen haben, weil ihr Grenzsteuersatz h ö her ist. Diese Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn man davon ausgeht, dass die Humankapitalinvestition (zum Beispiel in Hochschulbildung) staatlich subventioniert wurde, gewissermaßen als Riickzahlung dieser Subventionen, so dass in Bezug auf das Lebenseinkommen wieder eine horizontale Belastungsgleichheit hergestellt ist[83].

Diese Ergebnisse stehen allerdings im Gegensatz zu den Aussagen der erstmals von Mirrlees entworfenen Theorie der optimalen Einkommensteuer[84]. Auf Basis einer Nutzenfunktion, die additiv Arbeitszeit und ein reprasentatives Konsumgut enthalt, kann —unter anderem- die Aussage getroffen werden, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen sinken, beim H ö chstverdiener sogar null betragen soll. Dies wiirde eine klare Subvention von Humankapitalinvestitionen bedeuten und eine Gleichbehandlung von vornherein ausschließen. Allerdings ist das Ergebnis von Mirrlees in vielen seiner Annahmen angreifbar.

[...]


[1] Der englische Begriff "Dual Income Tax" (DIT) wird im Folgenden synonym gebraucht.

[2] Tartler/ Hulverscheidt (2004) und Spengel (2003b), 92

[3] Bspw. Wieland (2004), 2 ff.

[4] Für diese Form der Schedulenbesteuerung existiert teilweise auch die Bezeichnung „split model" oder „pool model" (Plasschaert (1988), 163 f.); Plasschaert verwendet demgegen t ber die Bezeichnung „dual" fr Steuersysteme, in welchen eine globale Steuer auf das Gesamteinkommen erhoben wird, nachdem diese bereits Schedulensteuern unterworfen wurden (Plasschaert (1988), 17 f.).

[5] Wagner (2000), 431ff.

[6] F U r Arbeitseinkommen wird meistens eine Kassenrechnung („cash basis"; in Deutschland nach § 4 III EStG bspw. fr Einkommen nach § 19 EStG), fr Kapitaleinkommen bzw. Einkommen aus unternehmerischer Tatigkeit ein Verm o gensvergleich nach § 5 EStG („accrual basis") durchgefhrt.

[7] Dies findet sich zum Beispiel in SMoF (1991), 14 f. und Agell et al. (1998), 39 ff..

[8] Auf diese wird im Abschnitt 3.2.4 naher eingegangen.

[9] So S o rensen (1998), 5 und Mattsson (1993), 177; allerdings gilt auch hier weiterhin grundsatzlich das Realisationsprinzip, so dass Verm o genszugange nicht vollstandig versteuert werden.

[10] Diese geht in dieser Form zuriick auf den dänischen Okonomen Niels Christian Nielsen (Sörensen (1998), 4).

[11] Vgl. Cnossen (1999), 20 f., BMF (1999), 82 f., Spengel (2003a), 340 f. und Viherkenttä (1996), 119 f..

[12] Ebenso denkbar ist eine Minderung der Doppelbesteuerung auf Ebene der Körperschaft (bspw. durch Abzug der Dividendenzahlungen von der körperschaftsteuerlichen Zahlschuld („Inverted Imputation")). Dies scheint aus internationaler Investorensicht durchaus sinnvoll und wurde in Schweden auch intendiert, dann aber in parlamentarischen Beratungen verworfen, siehe Andersson et al. (1998), 91 ff. und Lodin (1996), 532 ff.

[13] Dieses war durchaus gewollt, beispielsweise im Falle der Erhöhung der schwedischen Absetzbeträge für Kinderbetreuung, die vor allem den steuerlich relativ benachteiligten Familien in niedrigen Einkommensklassen zugute kamen (Agell et al. (1998), 179 ff.), siehe auch Abschnitt 6.3.2

[14] Schneider (2000), 430.

[15] In jedem der skandinavischen Länder existierte eine wissenschaftliche Kommission, bestehend aus O konomen und Steuerjuristen, welche —am Leitbild der in Dänemark zuerst aufgekommenen theoretischen Idee der Dualen Einkommensteuer entlang- einen umfassenden und detaillierten Vorschlag zur Implementierung dieses Systems im jeweiligen Land machte.

[16] Dies sind zwei der so genannten fundamentalen Besteuerungsgrundsätze, die sich bspw. bei Adam Smith („equality" und „economy") oder Neumark finden, siehe Reding/Miiller (1999), 230 ff..

[17] Die semantischen Probleme dieses ungliicklichen Begriffs werden hier ausgeklammert. Gemeint sei lediglich eine steuerlich gleiche Behandlung gleicher Sachverhalte (siehe dazu auch Schneider (1990), 18 ff.), und zwar ausschlie 13 lich in Bezug auf die Einkommensteuer.

[18] Kaplow (1999), 384 ff.

[19] Siehe bspw. Viherkenttä (1996), 132, Gjems-Onstad (1993), 111.

[20] OECD (1991), 44

[21] Lindencrona (1993), 157 f., Cnossen (1996), 68 bzw. NOU 2003:9, Kapitel 3.2.1

[22] Kaplow (1999), 391

[23] Siehe dazu im Detail Abschnitt 4.2

[24] A hnlich der Regelung des § 6b EStG in Deutschland.

[25] Gjems-Onstad (1993), 116 ff.

[26] Gjems-Onstad (1993), 121.

[27] Siehe Spengel (2003a), 341 und dort zitierte Quellen sowie bspw. Agell et al.(1998), 25 ff.

[28] Tran-Nam et al. (2000), 229 f.

[29] Tran-Nam et al. (2000), 229

[30] Zum Beispiel durch die Möglichkeit der Firmen, Abzugsbeträge geltend zu machen fr Summen, die in so genannten Investitionsfonds geparkt wurden; diese wurden zwar versteuert, aber nur nachgelagert, teilweise nach vielen J ahren, siehe Abschnitt UUUUUUUU .

[31] Zitiert nach Tran-Nam et al. (2000).

[32] Siehe zum Beispiel Agell et al. (1998), 34 ff. und Mutén (1996), 8 f.

[33] Tran-Nam (2000), 230 sowie Vaillancourt (1987), 411 und die dort zitierten Studien

[34] Lindencrona (1993), 158

[35] Agell et al. (1998), 229 ; auch Zimmer (1992), 352

[36] Im einzelnen beschrieben bei Lindencrona (1993), 163 ff.

[37] Nielsen et al. (2002); ein weiteres interessantes (und durchaus einleuchtendes) Resultat dieser Studie ist, dass indirekte Steuern generell sehr viel umgehungsunanfälliger sind als direkte, insbesondere die Einkommensteuer.

[38] Löfqvist (2001), 3-39.

[39] Lindencrona (1993), 159 f. und Muten (1996), 8 f.

[40] Spengel (2003a), 224 f.

[41] Dazu ausführlicher Bach et al. (2001), 163 f.

[42] Spengel (2003a), 224

[43] Siehe Spengel (2003a), 225 und dort angegebene Literatur sowie Sinn (1990), 9.

[44] Johansson (1999), 170 ff.

[45] Vergleiche zum Folgenden Devereux (2002), 7 ff. und Mackie (2002), 294 ff.

[46] Mackie (2002), 294 f.

[47] Hier sind Variationen möglich; statt der realen Nachsteuerrendite des Investors (im betrachteten Fall handelt es sich um den Unternehmenssteuerkeil) kann die persönliche Nachsteuerrendite des Kapitalgebers betrachtet werden, also um die Ebene der persönlichen Steuern erweitert werden. Weiterhin kann statt p (statt r) vorgebeben werden, siehe zum letzteren Spengel (2003a), 73 und dortiger Hinweis auf King und Fullerton.

[48] Zum Beispiel Mackie (2002), 295

[49] Im Detail siehe Agell et al. (1998), 98 f.

[50] Agell et al. (1998), 74

[51] Siehe dazu Spengel (2003a), 77 ff. und dort angegebene Literatur.

[52] Bond (2000), 163

[53] Schneider (2000), 424 f.

[54] Myhrman et al. (1995), 24 und Tikka (1993a), 93

[55] Spengel (2003a), 225 f.

[56] Sinn (1990), 2 ff.

[57] Siehe zum Beispiel Löfqvist (2001), 103 f., Sinn (1990), 2-13, Spengel (2003a), 79 ff. mit Hinweisen auf die Originalquellen.

[58] Sinn (1990), 15 ff.

[59] Dazu Bond (2000), 165 f. und Spengel (2003a), 80

[60] Siehe zum Beispiel Fuest et al. (2003), 159 ff., die sogar von einem Marktversagen zuungunsten der Eigenfinanzierung sprechen.

[61] Spengel (2003a), 80 und dortige Quellen

[62] Zu den verschiedenen Formen der Konsumbesteuerung auf Unternehmensebene und deren makroökonomischen Implikationen siehe Krause- J unk (1999), 125 ff.

[63] Siehe zur Diskussion der Probleme bspw. Bach (1999), 105 ff.

[64] Sehr anschaulich fiihrt dies Schneider (2000), 424 ff. aus.

[65] Siehe hierzu und zum weiteren Bond (2000), 162 f. mit Hinweisen auf die Originalquellen

[66] Cnossen (1996), 84 ff.

[67] Es miissten dann nur Zuweisungsregelungen zur Aufteilung des Steueraufkommens bei grenziiberschreitenden Investitionen gefunden werden, was iiber die DBA erfolgen könnte.

[68] Andersson et al. (1998), 86

[69] Klevmarken (2000), 337

[70] Ein numerisches Beispiel findet sich im Anhang 1.

[71] Agell et al. (1998), 39 und Nielsen/Sörensen (1997), 312

[72] Sörensen (1998), 17f.

[73] Nielsen/Sörensen (1997), 312

[74] Tikka (1992a), 298

[75] Siehe Herleitung in Matthiessen (1999), 222 f.

[76] Matthiessen (1999), 228 ff. ermittelte ilber einen 20- J ahres-Zeitraum folgenden Zusammenhang: Rt = 6.4571 + 1.088 πt , R2=0.91

[77] Beispiel entnommen aus Kaplow (1996), 347 f.

[78] Siehe Herleitung bei Wagner (2000), 434 f.

[79] Trostel (1993), 337 ff.

[80] Nielsen/S o rensen (1997)

[81] Dies ist allerdings eine 2nd-best L o sung; Nielsen und S o rensen weisen darauf hin, dass es

optimal ware, tK= 0 und tK proportional zu setzen, was nichts anderes ist, als eine Konsumsteuer mit konstantem Grenzsteuersatz. Diese L o sung kommt aber, wie oben beschrieben, auf Grund der hohen Redistributionspraferenz der skandinavischen Staaten von vornherein nicht in Frage. Zu einem ahnlichen Ergebnis kommt auch Alstadsaeter (2000), 14 f., die auf Humankapitalbildung als einem normalen Gut abstellt.

[82] Sturn/Wohlfahrt (2000), 127 f.

[83] Sturn/Wohlfahrt (2000), 134 f.

[84] Siehe Beschreibung in Reding/Miiller (1999), 280 ff. mit Hinweis auf Originalarbeiten

Ende der Leseprobe aus 119 Seiten

Details

Titel
Der skandinavische Schritt zur Dualen Einkommensteuer
Untertitel
Gründe, Maßnahmen, Ergebnisse
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Finanzwissenschaft)
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
119
Katalognummer
V132836
ISBN (eBook)
9783640389599
ISBN (Buch)
9783640389865
Dateigröße
1277 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schritt, Dualen, Einkommensteuer, Gründe, Maßnahmen, Ergebnisse
Arbeit zitieren
Dr. Martin Duensing (Autor:in), 2004, Der skandinavische Schritt zur Dualen Einkommensteuer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132836

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