Luther stellt 1523 seiner Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ Zitate von Paulus im Römerbrief (Röm. 13; 1,2) und Petrus (1. Petr. 2; 13,14) voran. Diese Schrift stand nachfolgend häufig im Mittelpunkt theologischer und staatsphilosophischer Betrachtungen. Insbesondere mit der daraus abgeleiteten sogenannten Zwei-Reiche-Lehre wurde Martin Luther vielfach als Kronzeuge für die politische Entwicklung besonders in Deutschland herangezogen. Fast scheint es aber, als hätten gerade jene Rezipienten der Obrigkeitsschrift, die Luther als Gewährsmann für politisches Handeln heranzogen nicht oder nicht viel mehr als die o. g. hinlänglich bekannten Bibelzitate gelesen oder verstanden. Jedenfalls sollte die Reduktion Luthers auf „Obrigkeitsstaat“ und „Obrigkeitsgehorsam“, insbesondere für das Regime des Dritten Reichs, künftig eine zentrale Rolle spielen. Aber gerade die Inanspruchnahme dieser Lehre durch Diktaturen des zwanzigsten Jahrhunderts forderte Theologen, Philosophen und Staatsrechtler zu Widerspruch oder Parteinahme heraus. Sie schufen jedoch mit ihren Interpretationen um die Zwei-Reiche-Lehre herum einen „Irrgarten“ ausufernder Literatur, die nicht immer zu vermehrter Klarheit über Luthers Theologie beigetragen hat.
Ein besseres Verständnis von Luthers staatsbezogenen Schriften mag sich aus der Betrachtung des historischen Kontextes ergeben, aus dem heraus Luthers Werk entstanden ist. Der Zusammenhang von Luthers Zwei-Reiche-Lehre mit den spätmittelalterlichen Schriften insbesondere Marsilius von Padua und Wilhelms von Ockham ist bislang wenig bearbeitet worden. Weithin bekannt und untersucht sind die Wurzeln der Zwei-Reiche-Lehre in den civitates des Augustinus. Zwischen Augustinus und Luther liegen allerdings mehr als eintausend Jahre Rezeptionsgeschichte. Luther selbst war in der Disputationstradition Wilhelms von Ockham geschult und sah sich auch als dessen Schüler. Insofern kann ein Blick zumindest auf die spätmittelalterlichen Theologen, von denen hier besonders Wilhelm von Ockham herausgegriffen werden soll, Luthers Glaubensverständnis und seine Transformation der zuvor maßgeblichen Lehre von den „zwei Schwertern“ zur Zwei-Reiche-Lehre erhellen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit nicht in der Erörterung der Zwei-Reiche-Lehre insgesamt. Vielmehr wird die Entwicklung von der spätmittelalterlichen Zwei-Schwerter-Lehre bis zu Luthers Gewaltentrennung dargestellt.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Die politische Situation um 1300
2.2. Die Rezeption der zwei Schwerter bis 1300
2.3. Situation zu Beginn des 14. Jahrhunderts
3. Marsilius von Padua
4. Wilhelm von Ockham
4.1. Die Eigentumsfähigkeit des Menschen
4.2. zur allegorischen Auslegung von Lk 22,38
5. Gabriel Biel
6. Martin Luther
6.1. Zur Situation bis 1500
6.2. Luthers theologischer Hintergrund
6.3. Die Römerbriefvorlesung1515/16
6.4. Ablasskritik
6.5. Leipziger Disputation
6.6. Das weltliche Schwert und das Widerstandsrecht
6.7. Die zwei Schwerter in der Obrigkeitsschrift
7. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und Transformation der mittelalterlichen Zwei-Schwerter-Lehre hin zu Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre. Ziel ist es, den ideengeschichtlichen Zusammenhang zwischen spätmittelalterlichen Denkern wie Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua sowie der reformatorischen Gewaltentrennung aufzuzeigen.
- Historische Rezeptionsgeschichte der Zwei-Schwerter-Lehre bis 1300
- Die kritische Position von Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua
- Luthers theologischer Hintergrund und die Transformation kirchlicher Gewaltbegriffe
- Die Rolle der Obrigkeitsschrift und das Verhältnis von Glaube und Weltordnung
Auszug aus dem Buch
4.1. Die Eigentumsfähigkeit des Menschen
Zunächst begreift Ockham in seinem Dialogus „das christliche Gesetz […] kraft seiner Einsetzung durch Christus als ein Gesetz der Freiheit im Verhältnis zum alten Gesetz, das […] ein Gesetz der Knechtschaft war. Wenn aber der Papst von Christus solche Gewaltenfülle erhalten hätte, dass er alles vermöchte, was nicht gegen das göttliche Gesetz und nicht gegen das Naturgesetz verstößt, dann wäre das christliche Gesetz […] ein Gesetz […] erheblich größerer Knechtschaft, als es das alte Gesetz gewesen ist. Also hat der Papst von Christus nicht solche Gewaltenfülle in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten“ Ockham formuliert weiter die Ansicht, dass der Mensch bereits im Urzustand eine unmittelbar von Gott legitimierte vernunftgeleitete Verfügungsgewalt über die irdischen Güter inne habe, die er durch den Sündenfall mit allen Kreaturen im Überlebenskampf teilen müsse.
Damit ist die entscheidende Weichenstellung bereits seit Anbeginn vorgenommen: Es bedarf keiner kirchlichen Besitz- und Gewaltenvermittlung an den Menschen. Gott gewähre allen Menschen gleichermaßen das Recht auf Eigentum, dessen positiv-rechtliche Bestimmung müsse aber zwischen den vernunftbegabten Menschen selbst getroffen werden. Der Gefahr der ungerechten Eigentumsbestimmung setzt Ockham das Notrecht entgegen. Es setze allen rechtlichen Bestimmungen eine Grenze in dem Recht aller Menschen zur Lebensunterhaltung, dem bonum commune, „das die privaten Güter überragende Gut der Gemeinschaft, das inhaltlich wie formal das Sein des Staates qualitativ bestimmt, die Staatsgewalt antreibt wie einschränkt und sich auch bis zu den äußersten grenzen gegen das private Gut ausdehnen kann.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung religiöser und theologischer Fragen für das moderne Staatsverständnis dar und führt in die Thematik der Transformation der Zwei-Reiche-Lehre ein.
2. Geschichtlicher Hintergrund: Dieses Kapitel beleuchtet die politischen Machtverhältnisse um 1300 sowie die Entwicklung der Zwei-Schwerter-Lehre bis zur päpstlichen Bulle Unam sanctam.
3. Marsilius von Padua: Es wird die antikurialistische Position von Marsilius von Padua analysiert, insbesondere seine Forderung nach einer klaren Trennung von weltlicher und geistlicher Gewalt.
4. Wilhelm von Ockham: Dieses Kapitel widmet sich Ockhams kirchenkritischen Ansätzen, seiner Theorie der Eigentumsfähigkeit des Menschen und der exegetischen Widerlegung der Subordinationslehre.
5. Gabriel Biel: Der Autor erläutert hier die Modifizierung von Ockhams Gedanken durch Gabriel Biel und dessen Einbindung der Zwei-Lichter-Theorie.
6. Martin Luther: Dieser umfangreiche Abschnitt analysiert Luthers theologischen Weg, seine Auseinandersetzung mit der Obrigkeit sowie die endgültige Transformation zur Zwei-Reiche-Lehre.
7. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Entwicklung der Gewaltenlehre zusammen und betont den Einfluss technischer und politischer Rahmenbedingungen auf den Erfolg von Luthers Lehre.
Schlüsselwörter
Zwei-Reiche-Lehre, Zwei-Schwerter-Lehre, Wilhelm von Ockham, Martin Luther, Marsilius von Padua, Staatsphilosophie, Politische Theologie, Investiturstreit, Unam sanctam, Obrigkeit, Gewaltenteilung, Reformation, Naturrecht, Kirchliche Autorität, Gehorsam.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische und theologische Entwicklung der Lehre vom Verhältnis zwischen weltlicher und geistlicher Macht, vom Mittelalter bis zur Reformation.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Konzepte der „Zwei-Schwerter-Lehre“ und der „Zwei-Reiche-Lehre“ sowie deren Rechtfertigung durch politische und kirchliche Denker.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie spätmittelalterliche Kritiker wie Ockham die Grundlage für Luthers spätere Gewaltentrennung legten und wie diese sich über Jahrhunderte wandelte.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine ideengeschichtliche Analyse, die primär auf der Auswertung theologischer Schriften, rechtlicher Dokumente und zeitgenössischer politischer Traktate basiert.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Rahmenbedingungen (ab 1300), die Ansätze von Marsilius von Padua und Ockham sowie Luthers schrittweise Entwicklung seiner Lehre in verschiedenen Schriften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Besonders prägend sind Begriffe wie Zwei-Reiche-Lehre, Gewaltenteilung, antikurialistische Denker, Souveränität, Naturrecht und das Verhältnis von Glaube und Gehorsam.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Erfindung des Buchdrucks für Martin Luthers Erfolg?
Der Autor führt an, dass die Verbreitung von Luthers Theologie durch den Buchdruck maßgeblich zu ihrem reformatorischen Erfolg beitrug, eine Dynamik, die früheren Denkern so nicht zur Verfügung stand.
Warum spielt Wilhelm von Ockham eine so wichtige Rolle für die Argumentation des Autors?
Ockham dient als Schlüsselfigur für die Transformation der Zwei-Schwerter-Lehre, da er die geistliche Dominanz kritisch hinterfragte und das Individuum mit vernunftgeleiteten Rechten ausstattete.
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- Matthias Raudszus (Author), 2009, Die Transformation der zwei Schwerter bei Wilhelm von Ockham zur Zwei-Reiche-Lehre bei Martin Luther, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132985