Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit
2.1 Rechtliche Grundlagen und Ziele
2.2 Charakteristika und Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
3. Aktuelle Situation und Einschätzung
4. Fazit
Literartur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit dem Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen und dessen Inhalt vorstellen. Dazu betrachte ich die rechtlichen, inhaltlichen und begrifflichen Grundlagen und die Ziele bzw. Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Im Anschluss daran nehme ich Bezug zur aktuellen Situation und diversen Einschätzungen, um somit Antworten auf die folgenden Fragen zu finden:
1. Findet Offene Kinder- und Jugendarbeit heute noch so, wie angedacht, statt und
2. ist dieses Konzept noch zeitgemäß?
Deinet verweist in seinem Artikel „Zukunftsmodell Offene Kinder- und Jugendarbeit“ daraufhin, dass „das alte Konzept der offenen Arbeit, d.h. das Prinzip der Offenheit für alle und jeden, stilisiert im offenen Bereich eines jeden Jugendhauses, in dem sich alle Jugendlichen treffen sollen, schon lange an der Wirklichkeit vorbeigeht (Deinet, kein Datum: 1).“
K. Mollenhauer, C.W. Müller, H. Kentler und H. Giesecke, Autoren der außerschulischen Jugendarbeit, fragten zudem Anfang der 60er Jahre „,Was ist Jugendarbeit?' bzw. L. Böhnisch und R. Münchmeier Mitte der 80er Jahre ,Wozu Jugendarbeit?', so scheint im Zuge fiskalpolitisch motivierter Überlegungen seit Mitte der 90er Jahre ,Warum überhaupt noch Jugendarbeit?' zur alles entscheidenden Frage zu avancieren (Scherr/Thole, 1998: 11 zit. n. Fimpler/Hannen, 2016: 97).“
In meinen Betrachtungen zum Thema Offene Kinder- und Jugendarbeit möchte ich den beiden Aussagen wie auch den Fragen nachgehen und in einem abschließendem Fazit resümieren.
Hinweis: In der nachfolgenden Ausarbeitung verwende ich aus Gründen der Einfachheit immer den Plural. Es sind jedoch immer alle Gender angesprochen.
2. Das Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, als Teilbereich der Sozialen Arbeit, wird der Jugendhilfe und damit der Jugendarbeit zugeordnet (Linßer, 2011: 5). Deinet und Sturzenhecker bezeichnen diese als „ein sehr komplexes pädagogisches Handlungsfeld. Es ist charakterisiert durch einen beständigen Veränderungsprozess, der auf die sich wandelnden Kinder und Jugendlichen und ihre Fragen und Probleme immer neu antwortet und antworten muss. So haben sich im Laufe der Entwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vielfältigste Arbeitsweisen, institutionelle Formen, konzeptionelle Grundfragen und methodische Handlungsweisen ausgebildet (Deinet/Sturzenhecker 2005: 11 zit. n. Linßer, 2011: 8).“ Obwohl diese zu einem der größten Bereiche innerhalb der Sozialen Arbeit zählt, gibt es bis heute keine eigene Theorie. Die Arbeits- und Handlungsfelder sind zu verschieden als das sie auf einen gemeinsamen Nenner reduziert werden können (Bock, 2012: 439). Meine Kollegin ist Sozialarbeiterin beim Deutschen Kinderschutzbund. Aus ihren Erzählungen weiß ich, dass ihr Träger im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine große Auswahl an Aktivitäten bereit stellt, die nur schwer in eine Kategorie einzuordnen sind. So gibt es u.a. ein Spielmobil, Offene Kinderspiel- oder Familienangebote, die Kinderstadt, Jungen- und Mädchenprojekte und vieles mehr.
Die Wurzeln der Jugendarbeit so wie wir sie in ihrer heutigen Form kennen sind in den Entwicklungen nach dem 2. Weltkrieg zu finden (Fimpler/Hannen, 2016: 91). Anfangs waren diese weniger durch Bildung und Pädagogik geprägt, sondern durch politische Ziele beeinflusst (Müller, 2013: 200). Die bis heute entstandenen Theorien sind durch die jeweilige gesellschaftliche Zeit und deren politische Auffassung wie auch Themen geprägt, was sich dementsprechend im Verständnis zur inhaltlichen Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit wiederfindet, stets geprägt von den eingangs beschriebenen Fragen zur „Sinnhaftigkeit, Funktionalität und Zukunft der Offenen Jugendarbeit (Thole 2000: 238 zit. n. Fimpler/Hannen, 2016: 97).“ Nachfolgend sollen die rechtlichen Grundlagen, Ziele und Charakteristika bzw. Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit näher betrachtet werden.
2.1 Rechtliche Grundlagen und Ziele
Die der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hat ihre rechtliche Grundlage im SGB VIII § 11. In Absatz 1 wird festgehalten, dass „Jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Mit der Formulierung „Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“ wird zum einen das Charakteristikum der Freiwilligkeit (auf das unter Punkt 2.2. näher eingegangen wird) deutlich, d.h. den Jugendlichen steht es frei das Angebot zu nutzen oder nicht und zum anderen ist es eine Pflicht Angebote für Jugendliche bereitzustellen. Bernzen beschreibt es als öffentliche Aufgabe des Staates Kinder- und Jugendarbeit zu fördern sowohl in finanzieller Hinsicht wie auch der Pflicht adäquate Bedingungen für eine kinder- und jugendgerechte Entwicklung zu schaffen (Jeand’Heur, 1991 zit. n. Bernzen, 2013: 619). Daher ist anzumerken, dass ein logischer Punkt im SGB VIII § 11 fehlt: Für alle Formen der Jugendhilfe (die Offene Kinder- und Jugendarbeit inbegriffen) besteht kein Rechtsanspruch für eine finanzielle Unterstützung seitens der örtlichen Träger der Jugendhilfe, da diese, mit Sicherheit zu Recht, befürchten das ein solcher Anspruch zu zusätzlichen Ausgaben führt. Es wäre jedoch für alle Träger der Jugendhilfe hilfreich einen Rechtsanspruch herbeizuführen, um das Förderverhalten des jeweiligen öffentlichen Trägers zu überprüfen und festzustellen, ob die Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit „aufgrund sachgerechter Erwägungen getroffen worden ist“ (Bernzen, 2013: 627).
Gleichzeitig finden sich in im SGB VIII in § 11 Absatz 1 Satz 2 die Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder: Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten sowie eigenverantwortlichen Persönlichkeit gefördert werden, sodass diese durch soziales und gesellschaftliches Engagement zu einer demokratischen Gesellschaft beitragen können. Zudem benennt Sturzenhecker weitere Bildungsmöglichkeiten, die die Offene Kinder- und Jugendarbeit benennt: „Sie ist Lernort für differenzierte Beziehungsformen, Erprobungsraum für geschlechtliche Identität, Ort interkultureller Erfahrungen, Aneignungsort für Kompetenzen, Ort der Erprobung von Verantwortungsübernahme und Ehrenamtlichkeit sowie Ort ästhetischer Selbstinszenierung (Sturzenhecker, 2007: 22)“. Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben soll demzufolge angelehnt an den Interessen und Themen der Jugendlichen Angebote zur Teilnahme schaffen, die auf Freiwilligkeit der Teilnehmer beruht. Sturzenhecker spricht von Jugendarbeit als Bildung, d.h. sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung als Subjekt unterstützen, sie zu einer eigenbestimmten Lebensführung hinführen an der sie selbst teilhaben (Sturzenhecker, 2007: 19).
2.2 Charakteristika und Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Sturzenhecker benennt als wichtigstes Merkmal der Offenen Kinder- und Jugendarbeit das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. Jugendliche können selbst darüber entscheiden, ob sie die möglichen Angebote, welche in diesem Moment eine „Kann-Leistung“ darstellen, annehmen oder nicht (Sturzenhecker, 2007: 20). Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein. Die Jugendlichen haben damit die Möglichkeit sich selbst zu entwickeln, indem sie einen Rahmen zur Selbstentfaltung zur Verfügung gestellt bekommen, ohne deren Teilnahme zu erzwingen (Sturzenhecker, 2007: 20). Andererseits müssen die Angebote für die Jugendlichen so attraktiv sein, an deren Lebenswelt anknüpfen und Sinn ergeben, sodass sie diese auch in Anspruch nehmen. Die vorgegebene Struktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit lässt den Beteiligten keine andere Wahl als gemeinsam in Kontakt zu treten, Themen und Interessen auf einer demokratischen Mitbestimmungsbasis zu klären, Lösungen zu entwickeln und selbst zu bestimmen. Jugendliche erhalten die Chance als Subjekt erkannt zu werden, da sie hier die Gelegenheit haben im gemeinsamen Aushandlungsprozess zu klären, „was sie selber wollen und wie sie es mit anderen umsetzen können (Sturzenhecker, 2007: 21).“
Weiterhin gehört das Kriterium der Offenheit dazu, d.h. das die durch die Institution organisierten Angebote „nicht von vornherein an politische, konfessionelle oder weltanschauliche Orientierungen gebunden sind.“ Die Interessen der Jugendlichen stehen im Vordergrund. Die Aktivitäten sind so strukturiert, dass sie den jungen Menschen ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft zur Verfügung stehen (Öhidy, 2011: 251-252). Demzufolge ist die Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch das „völlige Fehlen formaler Machtmittel“ gekennzeichnet, denn die jeweilige Institution kann „weder durch institutionelle Mittel Macht auf ihre freiwilligen Teilnehmer ausüben, noch hat sie die Möglichkeit, extern auf andere Institutionen einzuwirken.“ Anderseits gibt die Freiwilligkeit die Möglichkeit für Jugendliche sich selbst zu entwickeln, indem sie einen Rahmen zur Selbstentfaltung zur Verfügung stellt, ohne sie zur Teilnahme zu zwingen (Sturzenhecker, 2007: 20).
Da es keine konkreten Vorgaben für die ausführende Institution wie auch den jungen Menschen gibt, sind sie immer wieder neu dazu angehalten gemeinsam in Kontakt zu treten und ihre jeweiligen Interessen auszuhandeln. Diese Kombination aus Freiwilligkeit und Machtarmut seitens der Institution wird als Diskursivität bezeichnet, d.h. beide Seiten sind voneinander abhängig („Beziehungsabhängigkeit“). Sie müssen ihre Beziehung miteinander gestalten, was wiederum für die Pädagogen ein hohes Maß an Beziehungsarbeit und Feingefühl erfordert. Die Fachkräfte sind dazu angehalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Gestaltung der Räume, die die Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen, zu geben und sie zu inspirieren. Es bedarf auf deren Seite ebenso die Fähigkeit der Flexibilität sich immer wieder „auf neue Interessen und Themen wechselnder Kinder und Jugendlicher einzustellen (Sturzenhecker, 2007: 20 f.).“ Die Jugendlichen erhalten durch das Charakteristikum der Offenheit die Chance zu partizipieren und Demokratie zu üben. Die strukturelle Voraussetzung der Jugendarbeit fordert die demokratische Mitbestimmung der Beteiligten und ihre Bereitschaft zur Verständigung zur Lösungsentwicklung und Entscheidung (Sturzenhecker, 2007: 20 f.).
3. Aktuelle Situation und Einschätzung
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit steht nach Deinet und Sturzenhecker momentan vor folgenden Herausforderungen: „...Eine sich wechselseitig beschleunigende Konstellation aus umfassenden, gesellschaftspolitischen Umbrüchen, anhaltender (jugend)- politischer Ratlosigkeit und vorgeblich alternativlosen Spar- und Kürzungszielen stellt auch die bisherige Funktion der Kinder- und Jugendarbeit in beispielloser Weise in Frage“ (Deinet/Sturzenhecker 2005: 13 zit. n. Linßer, 2011: 15). Seit 2002 lässt sich demnach ein erheblicher „Abbau von Fördermitteln, Stellen und Einrichtungen beobachten (Deinet, kein Datum: 3).“ Der finanzielle Aufwand, die die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verursachen, sorgt vor allem auf der kommunalen und der Landesebene für kritische Auseinandersetzungen und fordert „nach Ergebnissen, Zielerreichungsgraden, Wirkungen oder Nutzen der öffentlich finanzierten Angebote. Die Unterfinanzierung vieler Kommunen verführt die kommunal Verantwortlichen dazu, in den Bereichen zu sparen, in denen es keine individuellen Rechtsansprüche gibt. Die offene Jugendarbeit gehört zu diesen kommunalen Aufgaben“ (Gadow et al. 2013: 111 zit. n. Bertelsmann Stiftung, 2016: 16). So muss die Offene Kinder- und Jugendarbeit sich zum einen gegenüber ihren Finanzgebern mit entsprechenden Teilnehmerzahlen rechtfertigen und auf der anderen Seite „um ihren Stellenwert im System der Angebote für junge Menschen außerhalb von Familie und Schule ringen und sich neu beweisen'“ (BMFSFJ 2013: 407 zit. n. Bertelsmann Stiftung, 2016: 16). Dieser Anspruch steht allerdings im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine feste Teilnehmeranzahl kann allein schon aufgrund der Freiwilligkeit nicht gewährt werden. Würde die Offene Kinder- und Jugendarbeit ihren potenziellen Teilnehmern ein festes vorgefertigtes Angebot anbieten, um diese mit einem attraktiven Inhalt für sich zu gewinnen, entspräche es ebenso wenig dem Kriterium der Offenheit, bei dem es darum geht junge Menschen am Gestaltungsprozess teilhaben (partizipieren) sowie mitbestimmen zu lassen und gemeinsam in Aushandlungsprozesse zu gehen. Es bestände die Gefahr, dass aufgrund zielgruppenspezifischer Angebote die Heterogenität der Gruppen, welche erst die Möglichkeit für Aushandlungsprozesse untereinander schafft, verloren geht. Mögliche Räume für Erfahrungen zur Selbstbestimmung und demokratischer Mitverantwortung würden wegfallen (Sturzenhecker, 2007: 21 f.).
Bedauerlicherweise werden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vermehrt Aufgabenbereiche übertragen, die keineswegs den Grundprinzipien entsprechen. So erwartet unsere Gesellschaft primär, dass sie die kostenverursachenden Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung und ebenso die Fälle von gewaltübergriffen an Kindern reguliert (Wendt, 2011: 38). Offene Kinder- und Jugendarbeit wird nun mehr schamlos als „Dienstleisterin“ für Schule, Erziehungshilfen, Arbeitsagentur etc. ausgenutzt“, indem durch sie beispielsweise neue Möglichkeiten zur Hausaufgabenhilfe im Offene-Tür- Bereich des Jugendhauses oder das soziale Trainingsangebote im Kraftsportraum entstanden sind (Liebel, 2009 zit. n. Wendt, 2011: 39). Sturzenhecker macht deutlich, dass es nicht die Aufgabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist sich um Not-, Konflikt- oder Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen zu kümmern, Benachteiligungen abzubauen oder Prävention und Jugendschutz zu leisten (Sturzenhecker, 2000 zit. nach Sturzenhecker, 2004: 25). Damit kommt die grundsätzliche Subjektorientierung der Kinder- und Jugendarbeit, d.h. Angebote zur Verfügung zu stellen, die sich an deren Interessen und Themen orientieren, abhanden. Das Prinzip der Freiwilligkeit zeigt, dass der Fokus auf Bildungsangebote liegt und sich nicht „präventive, kontrollierende oder erzieherische Maßnahmen“ zum Ziel macht. Mitbestimmung und Mitgestaltung in Form von Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und vor allem junge Menschen anzuregen sich sozial zu engagieren finden sich im § 11 SGB VIII wieder (Schwerthelm/Sturzenhecker, 2016: 3) und stehen im Vordergrund. Im Unterricht wird lediglich theoretisches Wissen zu Politik und Demokratie vermitteltet. Während im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen die Möglichkeit erhalten Praxis durch „aktive demokratische Partizipation“ zu erfahren (Sturzenhecker/Schwerthelm, 2016: 189 zit. n. Schwerthelm/ Sturzenhecker, 2016: 3). Bereits in den 1970er Jahren kritisierte Giesecke diesen Punkt: „Wir lehren in Sachen politischer Bildung etwas, was anzuwenden und zu benutzen wir zugleich verwehren. So predigen wir etwa das Ideal des mitbestimmenden Bürgers, verwehren aber zugleich, daraus praktische Konsequenzen zu ziehen, also den Jugendlichen Mitbestimmung einzuräumen (Giesecke, 1971: 19 f. zit. n. Schwerthelm/Sturzenhecker, 2016: 3).“ Im Gegensatz zu anderen pädagogischen Einrichtungen verfügt die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufgrund ihrer Struktur über die Fähigkeit Bildung und demokratische Pratizipation zu ermöglichen (Schwerthelm/Sturzenhecker, 2016: 7).
4. Fazit
Die Jugendhilfeträger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind rechtlich verpflichtet Angebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen (Fieseler/Schleicher/Busch 2004 zit. n. Schwerthelm/Sturzenhecker, 2016: 2). Ob die Angebote von den jungen Menschen angenommen werden, liegt jedoch in deren freiem Ermessen, welches auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Leider ist nach wie vor der finanzielle Anteil die der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusteht, weder „im Bundesgesetz noch in Ausführungsgesetzen der Länder geklärt“ (Münder/Wiesner 2007 zit. n. Schwerthelm/ Sturzenhecker, 2016: 2). Das erschwert natürlich auch die Arbeit der T räger die Offene Kinder- und Jugendarbeit anbieten, denn die Kosten für die bereitgestellten Angebote müssen vom Träger eigenständig erwirtschaftet werden. Seit 2002 ist ein nachweisbarer „massiver Abbau von Fördermitteln, Stellen und Einrichtungen zu beobachten (Ulrich Deinet, kein Datum: 3).“ Selbst wenn ausschließlich freiwillige Mitarbeiter die fehlenden personellen und finanziellen Lücken abdecken würden, würden immer noch Gelder für die Räumlichkeiten, Sachkosten oder diverse Materialien fehlen. Am Ende des Tages muss auch ein Träger wirtschaftlich denken und sehen, wie dieser seine angestellten Mitarbeiter plus anfallende Sachkosten bezahlen kann. Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass daher heutzutage bevorzugt Maßnahmen und Angebote für Jugendliche initiiert werden, mit denen kostendeckend gearbeitet werden kann. Diese Angebote widerum entsprechen jedoch nicht oder nur teilweise den Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ein Zwiespalt in dem die Träger, die Offene Kinder- und Jugendarbeit umsetzen, stecken.
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