Georg Jellinek gilt als der Klassiker der Allgemeinen Staatslehre und ist bis heute in der Rechts- und Sozialwissenschaft präsent. Nicht nur seinem Hauptwerk, dem 1900 erschienenen monumentalen Werk der „Allgemeinen Staatslehre“ verdankt er diese Bezeichnung. Hans Kelsen zufolge ist diese die „vollendete Zusammenfassung der Staatslehre des 19. Jahrhunderts“. Auch Schriften, wie das „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ lösten eine lebhafte Diskussion aus. Noch heute wird die darin enthaltene Statuslehre zur Systematisierung der Grundrechte heran gezogen. Viele der von ihm formulierten Begriffe sind inzwischen zum Gemeingut der Staatslehre geworden. Obwohl in der früheren Bundesrepublik seine Sichtweise von Staat und Recht mancherorts auf Ablehnung oder Unverständnis stieß, wird heute wieder über eine „Anschlussfähigkeit“ seiner Thesen nachgedacht, um zeitgemäße Staatsbetrachtung durchführen zu können.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Biographischer Abriss
C. Die vorgefundene politische Situation
D. Ausgewählte Bereiche des Werkes Jellineks
I. Subjektive öffentliche Rechte, Menschen- und Bürgerrechte
II. Der Begriff des Staates
III. Die Staatszwecklehre
IV. Die Zwei- Seiten- Theorie des Staates
V. Rechtsgeltung
VI. Die zwei Seiten der Verfassung
E. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die zentralen theoretischen Konzepte des bedeutenden Staatsrechtlers Georg Jellinek zu analysieren und deren anhaltende Relevanz für das Verständnis von Staat, Recht und Grundrechten aufzuzeigen. Dabei wird insbesondere untersucht, wie Jellinek die komplexe Beziehung zwischen Individuum und staatlicher Ordnung dogmatisch fundierte.
- Die Systematisierung der subjektiven öffentlichen Rechte und Statuslehre.
- Die methodische Trennung von Soziallehre und Staatsrechtslehre (Zwei-Seiten-Theorie).
- Die Analyse der Staatszwecklehre und die Definition des Staates als Willensorganisation.
- Die Bedeutung der normativen Kraft des Faktischen für die Geltung von Rechtsnormen.
- Die instrumentelle und symbolische Dimension von Verfassungen.
Auszug aus dem Buch
II. Der Begriff des Staates
Das Staatsdenken, also die Theoretisierung der Formation der öffentlichen Ordnung, wie sie von Jellinek im Zeitalter des wilhelminischen Reichs erfahren wurde, findet sich in der 1900 erschienenen Allgemeinen Staatslehre. Es beschäftigte ihn mehr als ein Jahrzehnt und umfasst mehr als 800 Seiten.
Die Allgemeine Staatslehre beginnt Jellinek mit den Worten: „Der Mensch ist seiner psychischen Seite nach in einer zweifachen Wiese Gegenstand der Wissenschaft: entweder als Individuum oder als geselliges Wesen“. Die Erscheinungen des menschlichen Gesellschaftlebens“, so fährt er fort, seien entweder unorganisiert, oder verdanken ihre Existenz einem planmäßigen, bewusst auf die Herstellung einer Ordnung gerichteten Willen. „Die wichtigste, auf menschliche Willensorganisation beruhende soziale Erscheinung ist der Staat. Mit dieser Feststellung scheint sich Jellinek innerhalb der aristotelischen Theorie zu bewegen, die den Menschen schon immer als soziales oder gar politisches wesen gesehen hat. Dieses Wesen könne nur im Staat zu seiner Vollendung gelangen. Doch der Schein trügt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung würdigt Georg Jellinek als Klassiker der Staatslehre und betont die heutige Relevanz seiner Thesen für eine zeitgemäße Staatsbetrachtung.
B. Biographischer Abriss: Dieser Abschnitt zeichnet den Lebensweg Jellineks von seiner Geburt in Leipzig bis zu seinem Wirken als Professor in Heidelberg nach und beleuchtet die persönlichen sowie gesellschaftlichen Einflüsse auf sein Denken.
C. Die vorgefundene politische Situation: Das Kapitel beschreibt den historischen Kontext der Reichsgründung und die damit verbundenen politischen Entwicklungen, die Jellineks Staatsverständnis prägten.
D. Ausgewählte Bereiche des Werkes Jellineks: Dieser zentrale Teil analysiert systematisch Jellineks Hauptthesen zu Grundrechten, Staatsbegriff, Staatszwecken, Staatslehre, Rechtsgeltung und Verfassung.
I. Subjektive öffentliche Rechte, Menschen- und Bürgerrechte: Hier wird Jellineks einflussreiche Systematisierung der Grundrechte und seine Statuslehre erläutert, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat neu definierte.
II. Der Begriff des Staates: Dieses Kapitel erläutert Jellineks Definition des Staates als mit Herrschermacht ausgestattete Willensorganisation und distanziert sich von organischen Staatskonstruktionen.
III. Die Staatszwecklehre: Es wird die Unterscheidung zwischen objektiven und subjektiven Staatszwecken thematisiert, wobei der Staat als eine Einheit begriffen wird, die menschliche Zwecke realisiert.
IV. Die Zwei- Seiten- Theorie des Staates: Dieses Kapitel expliziert die methodische Trennung in eine soziale Staatslehre und eine Staatsrechtslehre als Ausdruck der Doppelnatur des Staates.
V. Rechtsgeltung: Hier steht die Theorie der Rechtsüberzeugung und die berühmte These der normativen Kraft des Faktischen im Mittelpunkt der Untersuchung.
VI. Die zwei Seiten der Verfassung: Dieses Kapitel beleuchtet die Unterscheidung zwischen der instrumentellen und der symbolischen Seite einer Verfassung.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung von Jellineks umfangreichem Begriffskanon zusammen und unterstreicht seinen bleibenden Einfluss auf die moderne Rechtswissenschaft.
Schlüsselwörter
Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, Staatsrechtslehre, subjektive öffentliche Rechte, Statuslehre, Zwei-Seiten-Theorie, normative Kraft des Faktischen, Staatszwecklehre, Rechtsgeltung, Verfassung, Willensorganisation, Rechtsüberzeugung, Soziallehre, Staatsgewalt, Grundrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der wissenschaftlichen Einordnung und Analyse der zentralen staatsrechtlichen Theorien von Georg Jellinek, insbesondere unter Berücksichtigung seines Hauptwerks, der „Allgemeinen Staatslehre“.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen umfassen die Systematisierung der öffentlichen Rechte, die Definition des Staates, die Staatszwecklehre sowie die methodische Aufteilung der Staatslehre in eine soziale und eine rechtliche Betrachtungsweise.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Jellineks wesentliche Begriffe und Lehren darzustellen und ihre Bedeutung für das zeitgenössische Staats- und Rechtsverständnis zu würdigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und ideengeschichtliche Analyse, die Jellineks Primärtexte sowie ergänzende Forschungsliteratur kritisch interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Statuslehre, der Staatsbegriff, die Staatszwecklehre, die Zwei-Seiten-Theorie des Staates, Kriterien der Rechtsgeltung und die Differenzierung der Verfassungsseite analysiert.
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Wie unterscheidet Jellinek den Staat als soziales Gebilde von der rechtlichen Institution?
Jellinek führt hierzu die „Zwei-Seiten-Theorie“ ein, wonach der Staat einerseits als ein gesellschaftliches, historisch gewachsenes Gebilde und andererseits als eine rechtlich normierte Institution betrachtet werden muss.
Warum ist die „normative Kraft des Faktischen“ für Jellineks Rechtsgeltungslehre von Bedeutung?
Die These besagt, dass faktische Übungen und Machtlagen durch psychologische Gewöhnung und Überzeugung in rechtliche Normen übergehen können, was eine Brücke zwischen bloßer Macht und verbindlichem Recht schlägt.
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- Alexandra Kloß (Author), 2007, Georg Jellinek - Leben und Werk, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133243