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Der Schutz des ungeborenen Lebens

Title: Der Schutz des ungeborenen Lebens

Term Paper , 2008 , 26 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Alexandra Kloß (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Summary Excerpt Details

Der Schutz des ungeborenen Lebens kann in unterschiedlichen
Zusammenhängen von Bedeutung sein. Hier sollen drei Fallgruppen
unterschieden werden: Als erstes zu nennen ist die nicht- therapeutische
Abtreibung, die den Hauptteil des Referates in Anspruch nehmen wird.
Außerdem zu nennen ist der Fall, dass ein ungeborenes Kind gegen den Willen
der Mutter getötet wird. Einen solchen Sachverhalt hatte der EGMR zu
entscheiden, da eine im 6. Monat schwangere Frau bei einer Untersuchung ihr
Kind verlor. In einem solchen Fall, in dem kein Konflikt zwischen Mutter und
dem Ungeborenen vorliegt, spricht einiges dafür, das Recht des Ungeborenen
so zu konzipieren, wie das Lebensrecht bereits Geborener. Möglicherweise sei
das Leben des Ungeborenen jedoch auch über die Rechte der Mutter zu
schützen.
Außerdem zu nennen sind die Tatbestände, die innerhalb des
Embryonenschutzgesetzes genannt werden So macht sich derjenige nach §1
Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar, der menschliche Embryonen zu
Forschungszwecken erzeugt. Ebenso soll verhindert werden, dass an bereits
vorhandenen Embryonen geforscht wird; außerdem verboten ist das so
genannte Klonen. Die Würde des Menschen hat in all diesen Fällen Vorrang
vor der Forschung. Der Staat ist von Verfassung wegen verpflichtet, die Würde
des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zu
schützen. Diese objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes setzt dem
Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Freiheit der Forschung (Art.
5 Abs. 3 GG) Grenzen.
Allen drei Fallgruppen gemeinsam ist die Frage, wann der Mensch Mensch und
so zum Träger des grundrechtlichen Schutzes des Lebens und der
Menschenwürde wird. Neben dem Versuch der Beantwortung dieser Frage, mit
einem Blick auf das Grundrecht auf Leben und den Schutz der
Menschenwürde, soll auch die Entwicklung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch bis zu der heute geltenden Regelung hier diskutiert
werden. Neben dieser weitestgehend herrschenden Meinung muss jedoch auch
das davon abweichende Konzept Horst Dreiers zur Sprache kommen, der von
einem gestuften vorgeburtlichen Lebensschutz spricht. Letztendlich soll ein
Gespräch in einer Schwangerschaftskonfiktberatungsstelle einen Blick in die
gängige Praxis der Beratung ermöglichen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Die Nicht- therapeutische Abtreibung- historischen Entwicklung

B. Das aktuelle Schutzkonzept

I. Darlegung des Konzepts

II. Ein Blick in die Praxis

III. Mögliche Änderungen

C. Die Grundrechtsposition des Embryos

I. Das Recht auf Leben

II. Der Schutz der Menschenwürde

D. Die Grundrechtsposition der Frau

E. Stufungen des vorgeburtlichen Lebensschutzes- Das Konzept Horst Dreiers

I. Darlegung des Konzepts

II. Einwände gegen das Konzept

Schlussbemerkung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext der nicht-therapeutischen Abtreibung und analysiert die verfassungsrechtliche Stellung des Embryos sowie der Frau. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie ein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang mit den Rechten der Frau gebracht werden kann und welche Rolle das deutsche Beratungsmodell dabei spielt.

  • Historische Entwicklung der Abtreibungsregelungen in Deutschland
  • Verfassungsrechtliche Positionen von Embryo und schwangerer Frau
  • Kritische Analyse des Schutzkonzepts von Horst Dreier
  • Vergleich europäischer Regelungsmodelle
  • Die Praxis der Schwangerschaftskonfliktberatung

Auszug aus dem Buch

I. Das Recht auf Leben

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob ein Embryo den grundrechtlichen Lebensschutz nach Art. 2 Abs.2 S. 1GG genießt. Das Grundrecht auf Leben schützt das körperliche Dasein des Menschen im Sinne seiner lebenden biologisch- physischen Existenz. Dieses Recht auf Leben und zu leben ist die logische Vorrausetzung, das Fundament, aller anderen Grundrechte. Die wesentliche Frage, die sich an dieser Stelle stellt ist, ob der Embryo als ein menschliches Wesen im Sinne dieses Grundgesetzes angesehen werden muss. Wann also beginnt das menschliche Leben? Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Leben eines Menschen biologisch beginnt, wenn sich das genetische Programm, das den Menschen bestimmt, erstmals verkörpert hat.

Dies geschieht während der Befruchtung. Man kann also davon sprechen, dass schon zu diesem Zeitpunkt menschliches Leben entstanden ist. Jedoch wird ebenso darauf aufmerksam gemacht, dass damit nicht der Beginn des verfassungsrechtlichen Lebensschutzes präjudiziert ist, denn „der Lebensbegriff des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG muss als normativer nicht zwingend mit diesem deskriptiven übereinstimmen“.

Auch das Bundesverfassungsgericht musste sich in seinen Urteilen zum Schwangerschaftsabbruch mit dem verfassungsrechtlichen Status auseinander setzen. So lautete eine der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtes, „dass sich der Lebensschutz (…) nicht nur auf den geborenen Menschen bezieht, sondern dass der Grundrechtsschutz beim Embryo (…)mit der Nidation gegeben sein soll. Somit erstreckt sich laut BVerfG der Lebensschutz ausdrücklich auch auf das ungeborene Leben. Das BVerfG setzt an diesem Zeitpunkt an, da es sich ab diesem bei dem Ungeborenen um ein „individuelles, in seiner genetischen Identität und damit seiner Einmaligkeit (…) bereits festgelegtes und nicht mehr teilbares Leben handelt“.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die Thematik des ungeborenen Lebens und Definition der drei betrachteten Fallgruppen.

A. Die Nicht- therapeutische Abtreibung- historischen Entwicklung: Darstellung der gesellschaftlichen und gesetzlichen Entwicklung, insbesondere der Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

B. Das aktuelle Schutzkonzept: Erläuterung der aktuellen Rechtslage, der Bedeutung der Nidation und der unterschiedlichen Ansätze in der Beratungsarbeit.

C. Die Grundrechtsposition des Embryos: Untersuchung des grundrechtlichen Status des Embryos im Hinblick auf das Recht auf Leben und die Menschenwürde.

D. Die Grundrechtsposition der Frau: Auseinandersetzung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau im Spannungsfeld der staatlichen Schutzpflicht.

E. Stufungen des vorgeburtlichen Lebensschutzes- Das Konzept Horst Dreiers: Diskussion des vierstufigen Modells von Horst Dreier und kritische Gegenüberstellung mit verfassungsrechtlichen Positionen.

Schlussbemerkung: Fazit zur Wirksamkeit des deutschen Beratungsmodells und Reflexion über die Schwierigkeit einer einheitlichen europäischen Lösung.

Schlüsselwörter

Schwangerschaftsabbruch, Ungeborenes Leben, Bundesverfassungsgericht, Lebensrecht, Menschenwürde, Embryonenschutz, Beratungsregelung, Fristenlösung, Indikationsmodell, Selbstbestimmungsrecht, Nidation, Rechtsfähigkeit, Horst Dreier, Schutzkonzept, Schwangerschaftskonfliktberatung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext der nicht-therapeutischen Abtreibung und dem damit verbundenen verfassungsrechtlichen Spannungsfeld.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die historische Entwicklung der Abtreibungsgesetzgebung, die Grundrechtspositionen von Embryo und schwangerer Frau sowie verschiedene Schutzkonzepte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu analysieren, wie das deutsche Recht den Schutz des Embryos mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau in Einklang bringt und wie wirksam das aktuelle Beratungsmodell ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und der Fachliteratur zu Schutzkonzepten basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, das aktuelle deutsche Schutzkonzept, die Debatte um die Grundrechte des Embryos und der Frau sowie das abweichende Modell von Horst Dreier.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Schwangerschaftsabbruch, verfassungsrechtlicher Lebensschutz, Selbstbestimmungsrecht der Frau und Beratungsregelung charakterisiert.

Welche Rolle spielt das Konzept von Horst Dreier?

Horst Dreier vertritt ein gestuftes Modell des Lebensschutzes, das eine kategoriale Differenz zwischen ungeborenem und geborenem Leben postuliert, was im Kontrast zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht.

Warum ist eine europäische Harmonisierung so schwierig?

Aufgrund der stark divergierenden kulturellen, religiösen und traditionellen Hintergründe in den europäischen Ländern existiert eine große Bandbreite von liberalen Fristenlösungen bis hin zu sehr strikten Indikationsmodellen.

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Details

Title
Der Schutz des ungeborenen Lebens
College
University of Erfurt
Course
Grundfragen der verfassungs-, steuer- und sozialrechtlichen Stellung der Familie
Grade
1,3
Author
Alexandra Kloß (Author)
Publication Year
2008
Pages
26
Catalog Number
V133249
ISBN (eBook)
9783640399192
ISBN (Book)
9783640398683
Language
German
Tags
Schutz Lebens
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexandra Kloß (Author), 2008, Der Schutz des ungeborenen Lebens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133249
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