Die "Unehrlichen" als Randgruppe der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Strukturen und Lebenssituationen


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die „Unehrlichen“ – eine Begriffsbestimmung

3. Von „Unehrlichkeit“ erfasste Personenkreise – ihre Strukturen und Lebenssituationen
3.1 Der Henker und seine Helfer
3.2 Die Spielleute als Vertreter des „fahrende“ Volkes
3.3 Die Hebammen
3.4 Hurenwirte und Prostituierte

4. Erklärung des Phänomens der Randgruppe der „Unehrlichen“

5. Allgemeiner Forschungsstand der Randgruppe der „Unehrlichen“

6. Resümee

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Spätmittelalter lässt sich ein breites Spektrum gesellschaftlicher Ächtungs- und Entehrungsformen feststellen.[1] Die Gruppe der „Unehrlichen“ stellt dabei ein Gegenbegriff zum Personenkreis der „Ehrlichen“ dar und beschreibt so den Zustand der sozialen Ablehnung und Tabuisierung. All jene Personenkreise,[2] die zu den „Unehrlichen“ gezählt wurden, erfuhren so zwar meist keine körperliche Gefährdung, doch wurden sie von der Gesellschaft ausgegrenzt. Jene gesellschaftliche Ausgrenzung wirkte noch Jahrhunderte nach, so dass es auch in der Schrift „Die magischen Werke“ von Agrippa von Nettesheim heißt, dass sich die Frechheit und Schamlosigkeit einer Dirne mit magnetischer Kraft auf denjenigen übertrüge, der sich ihr näherte.[3] Ähnliche Vorstellungen hafteten auch dem Henker an, als da behauptet wurde, dass schon der Blick in seine Augen, das zufällige Berühren seiner Kleidung oder des Galgens die Kontaminierung des Betroffenen verursache.[4]

Zudem wurde als eklatante Stigmatisierung jener Personengruppe ihr Außenseitertum sichtbar gemacht. So sind in Geschichtsquellen zahlreiche Beispiele überliefert, wie die Kennzeichnung von Bettlern, Prostituierten oder Scharfrichtern durch besondere Attribute oder Kleidungen. Diese reichen von den roten Mütze der Huren bis zum bunten Gewand des Henkers.[5] Jenes Sichtbarmachen konnte sogar soweit führen, dass der Scharfrichter mittels eines Glöckchens akustisch seine Nähe mitteilen musste, damit eine Begegnung mit diesem Außenseiter bemerkt und vermieden werden konnte.[6]

Angesichts jener Maßnahmen verbirgt sich in dem Thema der Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft eine außerordentliche Gegenwartsrelevanz. Denn wie diese Arbeit zeigen soll, scheint jene Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Personenkreisen

offenbar ebenso unausrottbar zu sein wie eingefressene Klischees gegenüber diesen Randgruppen.[7] So gehören die mittelalterlichen Nachreden gegenüber den Ausgegrenzten zu Diskriminierungsformen, die noch heute im kollektiven Bewusstsein rudimentär verankert sind, da uns in manchen Fällen die Abwertung dieser Randgruppen noch heute als plausibel erscheint. So ist es bis heute einleuchtend, dass man Henker, Schergen, Abdecker, Gassenkehrer anrüchig fand und solchen Leuten aus dem Weg ging, da sie mit Mördern, Verbrechern, mit stinkenden Tierkadavern, mit Straßenschmutz zu tun hatten.[8]

Innerhalb dieser Arbeit soll daher jenem Umstand besondere Aufmerksamkeit zugedacht werden, um den Leser darauf zu sensibilisieren welchen tatsächlichen Einfluss das Mittelalter heute noch auf allgemeine Ressentiments ausübt. Dazu soll in einem einleitenden Kapitel die Randgruppe der „Unehrlichen“ spezifiziert werden. Zum vertiefenden Verständnis der „Unehrlichen“ sollen schließlich ausgewählte Personenkreise Aufschluss über die Strukturen und die Entstehungsgeschichte der „Unehrlichen“ geben und aufzeigen, inwieweit mittelalterliche Vorurteile gegenüber jenen noch heute aufzuweisen sind. Zu bemerken bleibt, dass diese Arbeit regionale Aspekte der „Unehrlichen“ nur am Rande erwähnt und berücksichtigt. Im Allgemeinen wird jedoch von der Gruppe der „Unehrlichen“ berichtet, wie sie zumeist in der spätmittelalterlichen Gesellschaft anzutreffen war.

2. Die „Unehrlichen“ – eine Begriffsbestimmung

„Ehrlichkeit“[9] stellte im Spätmittelalter eine zentrale Lebensnorm der bürgerlichen und bäuerlichen Gesellschaft dar. Die Bewertung als „ehrlich“ auf Grund von Herkunft, Beruf oder Stand sicherte so ein angemessenes Maß an sozialer „Ehre“ und gesellschaftlicher Akzeptanz zu. „Unehrlichkeit“ wirkte dem hingegen als ausgrenzendes soziales Stigma.[10] Insbesondere das städtische Zunftbürgertum hat die Vorstellung von „ehrlichen“ und „unehrlichen“ Gewerben voll entwickelt.[11] So wurden unter anderem zu den „Unehrlichen“ jene Personenkreise gezählt, die einen „unehrlichen“, d.h. „ehrlosen“ Beruf ausübten, dem die Anerkennung als Zunft[12] oder als „ehrlicher“ Berufsstand versagt blieb.[13]

Die „Unehrlichen“ waren von allen Gerichtsfunktionen entbunden und konnten weder Richter noch Zeuge für eine rechtliche Handlung sein, nicht als Vormund fungieren und auch nicht in städtische Ehrenämter oder andere öffentliche Ämter gewählt werden.[14] So waren sie von bürgerlichen Ehrenrechten und -pflichten ausgeschlossen und waren hinsichtlich ihrer allgemein akzeptierten sozialen Kontakte spürbar eingeschränkt.[15]

In jener Gesellschaft, in der die „ehrbare“ Herkunft ein entscheidendes Kriterium sozialer Wertigkeit bildete, vererbte sich das soziale Stigma auf die Nachkommen.[16] Diesen blieb sodann zumeist nur die Möglichkeit, selbst einen „unehrlichen“ Beruf zu ergreifen und in eine „unehrliche“ Familie einzuheiraten.[17] Ein möglicher sozialer Aufstieg der nachfolgenden Generationen der „Unehrlichen“ über die Ausübung von „ehrlichen“ Berufen erwies sich zum größten Teil als sehr schwierig, da die Zünfte das Prinzip der „Ehrbarkeit“ als Regulativ bei der Auswahl des Nachwuchses seit dem 16. Jahrhundert immer restriktiver handhabten.[18]

Obwohl sich die „unehrlichen“ Berufe regional und zeitlich bisweilen stark unterschieden, waren doch die „ehrlosesten“ unter den „unehrlichen“ Berufen überall die gleichen.[19] So waren es im Allgemeinen die Tätigkeiten des Henkers oder Scharfrichters und seiner Gesellen (Schergen, Büttel, Gerichtsdiener, Gefängniswärter),[20] des Totengräbers, des Schinders, des Abdeckers, des Hunde- oder Katzenfängers, des Türmers und Nachtwächters[21] sowie als außerstädtisches Gewerbe des Schäfers,[22] des Hirtens und des Schusters.[23]

Des Weiteren sind auch diejenigen Tätigkeiten zum Personenkreis der „Unehrlichen“ zuzuordnen, die schmutzig und abstoßend waren. Dazu gehörten die so genannten Kloakenreiniger, Gassenkehrer, Bachfeger und die Kamin- und Rauchfeger.[24] Außerdem zählten viele Bader samt Bademägden und –knechten[25] zu diesem Personenkreis, da sie im Verdacht standen „sündhafte“ Tätigkeiten durchzuführen, die über die Körperreinigung hinausgingen.[26] Ferner wurden Barbiere, nichtakademische Chirurgen, Bettler und Bettelvögte,[27] Prostituierte sowie „Sauschneider“ oder „Nonnmacher“ (Schweineschneider) in den Personenkreis der „Unehrlichen“ aufgenommen.[28] Schließlich sind auch noch die Spielleute[29] und alle weiteren Arten des „fahrenden Volkes“ wie vagierende Heilkünstler, Gaukler, Tierbändiger, Taschenspieler und Akrobaten,[30] dem klassischen Spektrum der mittelalterlichen „Unehrlichkeit“ zugehörig.[31]

Als Repräsentanten der „unehrlichen“ Berufe seien im Folgenden die des Henkers, der Spielleute, als Vertreter des „fahrenden Volkes“, Hebammen und Prostituierten herausgegriffen, da dadurch gleichsam ein Seitenblick auf jene Gruppen geworfen werden kann, die mit diesen in engem Kontakt standen, wie die Bader und Bademägde, Totengräber, Schinder, Barbiere und Quacksalber.[32] Als wichtig sei jedoch noch hervorzuheben, dass nicht nur die Ausübung jener Tätigkeiten den Makel der „Unehrlichkeit“ an sich trug, sondern auch die uneheliche Geburt, die seit dem 14. und 15. Jahrhundert und noch verschärft im
16. Jahrhundert zum Ausschluss aus den Zünften führte.[33] Ferner konnte man auch durch eine öffentliche Strafe fortan zum Personenkreis der „Unehrlichen“ zählen, durch den persönlichen Kontakt mit „unehrlichen“ Leuten oder eben durch eine Unachtsamkeit, wie der Umgang mit Gegenständen, die von einem „Unehrlichen“ hergestellt oder auch nur berührt worden waren.[34] Dieser sozialen Gefahr, die wiederum von den „Unehrlichen“ ausging, trug die Gesellschaft dadurch Rechnung, dass die „Unehrlichen“ häufig an der Peripherie der Städte wohnten oder ihre Häuser außerhalb der Ringmauern gelegen waren.[35]

3. Von „Unehrlichkeit“ erfasste Personenkreise – ihre Strukturen und Lebenssituationen

3.1 Der Henker und seine Helfer

Kein Beruf war im Mittelalter so tabuisiert wie der des Henkers.[36] Dieser Umstand mag wohl weniger daran gelegen haben, dass er tötete – denn dies taten Angehörige des Kriegerstandes auch, ohne als unehrlich zu gelten – sondern daran, dass ihm so viel Angst, Abscheu und Entsetzten anhaftete, dass er und seine Gehilfen geradezu von einer Aura des Grauens umgeben waren.[37] Die Kirche, die um die Notwendigkeit des Henkers wusste, gewährte ihm eine allgemeine Teilhabe an den kirchlichen Gnadenmitteln.[38] Obwohl ihm kein christliches Begräbnis vorenthalten wurde, wurde ihm doch auf vielen Kirchhöfen separate oder weniger ansehnliche Begräbnisstätten zugewiesen.[39]

Damit der Kontakt[40] mit dem Henker gemieden werden konnte, legte eine Frankfurter Verordnung von 1543 fest, er solle:

„dreyerley färbigte rothe, weiße und grüne Lippen oben an des Wammes Ermelen, oder des Mantels Armloch unverdeckt, offentlich (tragen), damit er abgesondert von ehrlichen Leuthen erkant werden mögte.“[41]

Durch jene äußeren Stigmata wurden der Henker und seine Gesellen von der Gesellschaft ausgegrenzt.[42] Seine Wohnstätte war dementsprechend häufig am Rande der Stadtmauer oder auf Brücken vorzufinden.[43] Sofern die „Henkerhäuser“ mitten in den Städten platziert waren, so fand - wenn auch keine räumliche Ausgrenzung - so doch eine soziale Ausgrenzung statt, da sie meistens direkt neben dem Bordell gelegen waren.

[...]


[1] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft – Einheit und Vielfalt. In: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hrsg.) Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Ein Handbuch- und Studienbuch. Warendorf 1990, S. 1.

[2] Unter anderem galten zahlreiche Berufe als „unehrlich“, obwohl sie im Rahmen der mittelalterlichen Welt unverzichtbare Aufgaben erfüllten. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2) Nähere Informationen zum Personenkreis der „Unehrlichen“ sind dem Kapitel 3: „Die Unehrlichen“ – eine Begriffsbestimmung zu entnehmen.

[3] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2.

[4] Ebd., S. 2. Eine überlieferter Bericht aus dem Köln des 16. Jahrhunderts belegt dies. Dort heißt es: „ Am 10. Januar 1513, morgens um 9 Uhr, wurde der Kölner Ratsherr Diederich Spitz zur Hinrichtung geführt. Als er vor dem mit schwarzen Tüchern verhängten Blutgerüst stand, wo bereits (...) ein Sarg stand, der seine Leiche aufnehmen würde, verließen den schon von Folter geschwächten Mann die Kräfte. Man mußte ihn die letzten Schritte zum Richtblock stützen. (...) Dann wurden ihm die Augen verbunden, er kniete nieder. Der Henker tat sein Werk: mit einem wuchtigen, gezielten Schlag des Richtschwertes trennte er den Kopf vom Rumpf. Da geschah das Mißgeschick: das Haupt rollte vom Gerüst, einer der Zuschauer – ein Faßbinder – ergriff es und warf es auf die Richtstätte zurück. Das hätte er besser nicht getan. Durch die Berührung des Kopfes, mehr noch dadurch, daß er in die Arbeit des Henkers eingriff, hatte er sich den Makel der Unehrlichkeit zugezogen, man stieß ihn aus der Zunft. (In: Roeck, Bernd. Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit. Göttingen 1993, S. 106.)

[5] Vgl.: Roeck, Bernd. S. 11.

[6] Ebd., S. 11.

[7] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 50.

[8] Vgl.: Danckert, Werner. Unehrliche Leute. Die verfremten Berufe. (Zweite Auflage) Bern, München 1979, S. 19.

[9] Die Leute, denen das abendländische Mittelalter die bürgerliche Ehre nur darum absprach, weil sie bestimmte Berufe vertraten, waren weder Diebe noch Betrüger. Heutzutage würde man dem hingegen sagen, dass sie verfemt, verworfen, anrüchig, entrechtet, gemieden und ausgestoßen waren. Demnach hatten die Ausdrücke „ehrlich“ und „unehrlich“ einen ganz anderen Sinngehalt und Umfang als heute, einen sakral magischen Kern, der nicht leicht zu enträtseln ist. (In: Danckert, Werner. S. 7/15.)

[10] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit. (Enzyklopädie deutscher Geschichte Band 34) München 1995, S. 36.

[11] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.

[12] Ehre war in der frühneuzeitlichen Gesellschaft ein wichtiges Gut, ein Ferment der sozialen Organisation. Wenn ein „Unehrlicher“ in die Korporation eindrang, befleckte er in den Augen der Zunftgenossen jedes einzelne Mitglied dieses so kohärenten Systems. Die „Unehrlichen“ wurde daher grundsätzlich aus der Zunft ausgestoßen. (In: Roeck, Bernd. S. 116.)

[13] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2.

[14] Vgl.: Buttinger, Sabine. Das Mittelalter. Stuttgart 2006, S. 168.

[15] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39.

[16] Ebd., S. 39.

[17] Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169.

[18] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39. Die Zünfte versuchten verstärkt den gesellschaftlichen Status ihrer eigenen Gruppe anzuheben. „Ehrbarkeit“ spielte dabei für sie eine große Rolle. (In: Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39)

[19] Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169. Bisweilen waren es jene „unehrlichen“ Berufe, die die Beseitigung von Leichen oder Tierkadavern vorsahen.

[20] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S. 37.

[21] Ebd., S. 37.

[22] Durch das lange Zusammensein mit den Tieren zog der Schäfer unter anderem den Verdacht der Sodomie auf sich. Doch auch die deutsche Volkskunde hat gezeigt, dass der Schäferberuf lange deswegen verachtet wurde, weil vielfach geistig unterentwickelte Menschen in diesem Beruf Beschäftigung fanden. (In: Geremek, Bronislaw. Der Außenseiter. In: Le Goff, Jacques (Hrsg.). Der Mensch des Mittelalters. Frankfurt a.M. 1996. S. 396f.)

[23] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3. In „ehrlichen“ Zünften wurde der Schuster nicht geduldet, da er die Haut eines Tieres abziehen und gerben lassen musste, um daraus Schuhe herzustellen. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)

[24] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.

[25] Zum Bader begab sich, wer einen schmerzenden Zahn oder eines Aderlasses bedurfte. Doch auch für die Rasur und das Haareschneiden war er zuständig. Neben jenen Tätigkeiten betrieb er unter Umständen auch die berüchtigten Badestuben, die im Ruf unzüchtigen Treibens standen. (In: Buttinger, Sabine. S. 169f.)

[26] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.

[27] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.

[28] Ebd., S. 3.

[29] Unter Spielleute werden hier primär die nichtstädtischen umherziehenden Schauspieler, Künstler und Musiker gezählt. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)

[30] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.

[31] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3. Abgesehen von jenen hier aufgezählten Berufen galten vielerorts auch die Leineweber als unehrlich oder häresieanfällig. Auch Müller, Hirten und Feldhüter wurden leicht in Verbindung mit Asozialität gebracht. In Einzelfällen konnten sogar Töpfer und Gerber oder Kesselflicker unter das Ehrlosigkeitstabu fallen. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)

[32] Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S.23

[33] Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37. Die abwehrende Haltung der Zünfte gegenüber Unehelichen konnte sich auf christliche Normen stützen. Denn nach jenen Normen war der Geschlechtsverkehr allein in der Ehe gestattet. (In: Roeck, Bernd. S. 117.)

[34] Vgl.: Roeck, Bernd. S. 106f.

[35] Ebd., S. 108.

[36] Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169. Erst im frühen 13. Jahrhundert wurde die Notwendigkeit der Tätigkeit des Henkers vom Papst Innosenz III. bestätigt, sofern jene dazu diene, die Sühne nicht aus privatem Hass, sondern aufgrund eines Urteils, nicht unbesonnen, sondern nach reiflicher Beratung durchzuführen. Die scholastischen Theologen strichen sogar die Notwendigkeit der Todesstrafe in einer christlichen Gemeinschaft heraus. Die mittelalterlichen Städte schufen schließlich die materiellen und organisatorischen Rahmenbedingen für die Entwicklung des Berufsstandes des Henkers. Trotz seiner Notwendigkeit wurde dem Henker keine volle Teilhabe am sozialen Leben zuteil. Er wurde niemals als gleichberechtigter Berufsgenosse der anderen Handwerker und Gewerbetreibenden angesehen. (In: Voß, Günter. Henker – Tabugestalt und Sündenbock. In: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hrsg.) Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Ein Handbuch- und Studienbuch. Warendorf 1990, S. 88.)

[37] Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169.

[38] Der Henker durfte am allgemeinen Gottesdienst teilnehmen, sollte sich jedoch nicht unter die anderen Christen mischen. In vielen Städten war ihnen so ein abseitiger Platz zugewiesen. (In: Voß, Günter. S. 90.)

[39] Vgl.: Voß, Günter. S. 90.

[40] Für einige Leute bedeutete der Kontakt mit dem Henker solch eine Schmach, dass sie sich selbst töteten. (In: Voß, Günter. S. 95.)

[41] Vgl.: Roeck, Bernd. S. 108.

[42] Von jener Zwangskleidung zu unterscheiden sei die Amtskleidung des Henkers, die er bei öffentlichen Hinrichtungen trug. Diese waren oft prachtvoll und dienten dazu, dem Amt des Scharfrichters einen imposanten Eindruck zu verschaffen. (In: Voß, Günter. S. 92.)

[43] Eine wesentliche Ursache für diese räumliche Ausgrenzung war meist die Tatsache, dass Henker auch als Abdecker tätig waren und somit die Geruchsbelästigung so weit wie möglich von der Stadt ferngehalten werden sollte. (In: Voß, Günter. S. 92.)

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die "Unehrlichen" als Randgruppe der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Strukturen und Lebenssituationen
Veranstaltung
Nepper, Schlepper, Bauernfänger – Unterschichten und Kriminalität im Mittelalter
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V133310
ISBN (eBook)
9783640401451
ISBN (Buch)
9783640401192
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unehrlichen, Randgruppe, Gesellschaft, Strukturen, Lebenssituationen
Arbeit zitieren
Jessica Horn (Autor:in), 2009, Die "Unehrlichen" als Randgruppe der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Strukturen und Lebenssituationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133310

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die "Unehrlichen" als Randgruppe der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Strukturen und Lebenssituationen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden