Im Folgenden soll der in der Praxis nur noch selten relevante und selbst unter Juristen wenig bekannte § 103 vorgestellt und auf seine heutige Relevanz beleuchtet werden.
Die Causa Böhmermann bezeichnet eine durch einen TV-Beitrag des deutschen Satirikers Jan Böhmermann am 31. März 2016 ausgelöste und bis in höchste Kreise kontrovers geführte Diskussion um die Grenzen der Meinungs- und Satirefreiheit in Deutschland.
Sowohl die Regierung der Türkei als auch Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan selbst bekundeten damals ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann wegen dessen als Beispiel für Schmähkritik vorgetragenem Gedicht. Am 15. April 2016 äußerte sich auch Kanzlerin Angela Merkel zur Sache und erklärte, dass die Bundesregierung dem Strafverlangen der türkischen Regierung entspreche, gleichzeitig aber bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch (StGB) im Bundestag verabschieden wolle.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entwicklungsgeschichte und Regelungszweck des § 103 StGB
1.) Entwicklungsgeschichte: Von 1871 bis heute
2.) Regelungszweck und Verhältnis zu den §§ 185 ff.
III. Diskussion um Abschaffung
IV. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Relevanz und die gesellschaftlich-politische Rechtfertigung des § 103 StGB im Kontext der sogenannten "Böhmermann-Affäre". Dabei liegt der Fokus auf der Analyse, ob der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung" in der modernen Rechtsordnung noch als zeitgemäß betrachtet werden kann oder ob eine Abschaffung bzw. Neuregelung notwendig ist, um den Anforderungen an die Meinungsfreiheit gerecht zu werden.
- Historische Herleitung des § 103 StGB seit 1871
- Abgrenzung des Sonderstrafrechts zu den allgemeinen Beleidigungstatbeständen (§§ 185 ff. StGB)
- Spannungsfeld zwischen diplomatischen Interessen und Meinungsfreiheit
- Diskurs um die parlamentarische Abschaffungsdebatte
- Strafrechtliche Einordnung im Fall des Satirikers Jan Böhmermann
Auszug aus dem Buch
II. Entwicklungsgeschichte und Regelungszweck des § 103 StGB
Der heutige § 103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) entstammt ursprünglich aus der Justiz des deutschen Kaiserreichs (Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, 1871) und sollte das Ansehen von monarchischen Staatsoberhäuptern schützen, weswegen er umgangssprachlich auch als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bezeichnet wird.
Der Straftatbestand war bereits bei seiner Wiedereinführung im Rahmen des Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes 1953 umstritten. Unter anderem bestand die Befürchtung, dass die Strafbarkeit insbesondere im Hinblick auf Diktaturen zu weit ausgedehnt werden könnte.
Der auch als „Schah-Paragraf“ bekannte § 103 (In den Sechzigerjahren hatte sich Schah Mohammad Reza Pahlavi von Persien häufiger auf ihn berufen) sei deshalb inzwischen „völlig aus der Zeit gefallen“, findet Justizminister Heiko Maas.
Die praktische Relevanz des § 103 war zuletzt tatsächlich gering. Von 2007 bis 2014 ist es bundesweit überhaupt nur zu insgesamt fünf Verurteilungen wegen eines Delikts aus dem Dritten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen ausländische Staaten) gekommen. Mancher Jurist fordert deshalb inzwischen gar eine Überarbeitung des gesamten politischen Strafrechts aus den ersten vier Titeln des Besonderen Teils des StGB, §§ 80 ff.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die aktuelle Debatte um den § 103 StGB ein, die durch den Fall Jan Böhmermann ausgelöst wurde, und stellt die Frage nach der Zeitgemäßheit der Norm.
II. Entwicklungsgeschichte und Regelungszweck des § 103 StGB: Hier werden die historischen Wurzeln im Kaiserreich beleuchtet sowie das Verhältnis der Norm zu allgemeinen Beleidigungstatbeständen (§§ 185 ff. StGB) dogmatisch untersucht.
III. Diskussion um Abschaffung: Dieser Teil analysiert die Argumente für und gegen eine Aufhebung, insbesondere unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Garantien und diplomatischer Erwägungen.
IV. Ausblick: Der Ausblick schätzt die Wahrscheinlichkeit einer gesetzlichen Streichung ein und betrachtet die möglichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren im Fall Böhmermann.
Schlüsselwörter
§ 103 StGB, Majestätsbeleidigung, Böhmermann-Affäre, Meinungsfreiheit, Strafrecht, Schah-Paragraf, Ehrschutz, Diplomatische Beziehungen, Gesetzgebung, Entkriminalisierung, Presserecht, Kunstfreiheit, Staatsoberhäupter, Bundesregierung, Rechtsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Begründung und die politische Notwendigkeit des § 103 StGB im Kontext der Debatte über die Grenzen der Satire- und Meinungsfreiheit.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der Norm, der Unterscheidung zu allgemeinen Beleidigungsdelikten sowie der aktuellen rechtspolitischen Diskussion um deren Abschaffung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, ob der sogenannte „Majestätsbeleidigungsparagraf“ in einer modernen Demokratie weiterhin existenzberechtigt ist oder zugunsten des allgemeinen Strafrechts aufgegeben werden sollte.
Welche juristische Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse sowie eine juristische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtslage, herrschender Meinung und den Empfehlungen von Bundesratsausschüssen.
Was steht im Hauptteil der Untersuchung im Fokus?
Der Hauptteil widmet sich der systematischen Einordnung des § 103 StGB als lex specialis gegenüber den §§ 185 ff. StGB und beleuchtet die Argumentationslinien der Befürworter und Gegner einer Gesetzesänderung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem die Meinungsfreiheit, das politische Strafrecht, die Handlungsfähigkeit des Staates und der Schutz diplomatischer Beziehungen.
Welche Bedeutung hat der „Schah-Paragraf“ für diese Arbeit?
Der Begriff illustriert die historische Kontinuität der Norm und dient als Beispiel dafür, wie der Paragraph in der Vergangenheit zur Absicherung persönlicher Interessen ausländischer Staatsoberhäupter instrumentalisiert wurde.
Wie bewertet die Arbeit die Konsequenzen für Jan Böhmermann?
Die Arbeit weist darauf hin, dass eine etwaige Abschaffung des Paragraphen für den Betroffenen gegebenenfalls zu spät kommen könnte, sollte bereits vorher eine rechtskräftige Verurteilung erfolgen.
- Arbeit zitieren
- Julian Heidenreich (Autor:in), 2016, § 103 StGB im Lichte der Böhmermann-Affäre. Die heutige Relevanz des Paragraphen der "Majestätsbeleidigung", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1333513