Das deutsche Bilanzsteuerrecht steht auf dem Prüfstand. Es wird als „Konglomerat von Einzelregelungen“ und „ungeordnetes Wirrwarr“ kritisiert. Das sog. Maßgeblichkeitsprinzip, die grundsätzliche Gleichbehandlung von handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung ist im Laufe der Zeit durch so viele Sonderregelungen durchbrochen worden, dass es nicht mehr als die Gewinnermittlung beherrschendes einheitliches System angesehen werden kann. So hat auch die letzte Steuerreform (Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) Regelungen im deutschen Bilanzsteuerrecht kodifiziert.
Die deutsche Rechnungslegung befindet sich zur Zeit noch aus einem anderen Grund in einem Umbruchprozess: Die Einführung internationaler Rechnungslegungsregeln im Rahmen der Europäisierung des Bilanzsteuerrechts hat auch Auswirkung auf die steuerliche Gewinnermittlung.
Im folgenden beschäftigt sich diese Arbeit mit der Darstellung und Bewertung der bestehenden Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und geht der Frage nach, ob sie, ggf. mit Modifikationen, als alleinige Gewinnermittlungsmethode geeignet ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundsätze der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleinige Methode der steuerlichen Gewinnermittlung
4. Mögliche Ausgestaltungen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1. Cash-Flow-Systeme
4.2. Andere Formen
5. Vorteile einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.1. Vereinfachung
5.2. Gleichbehandlung der Einkünfte
5.3. Sonstige Vorteile
6. Probleme einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleiniger Methode der steuerlichen Gewinnermittlung
6.1. Notwendigkeit der Einführung einer einzigen Gewinnermittlungs methode?
6.2. Internationale Aspekte
6.3. Fiskalische Probleme
7. Resümee
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das aktuelle deutsche Bilanzsteuerrecht vor dem Hintergrund der Kritik an dessen Komplexität und prüft kritisch, inwieweit die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG als vereinfachte, alleinige Gewinnermittlungsmethode geeignet ist.
- Analyse der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als System der Gewinnermittlung
- Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und der steuerlichen Leistungsfähigkeit
- Bewertung potenzieller Vorteile wie Vereinfachungseffekte und Gleichbehandlung
- Erörterung der Problematik bei einer Einführung als alleinige Methode (internationale Aspekte, fiskalische Hürden)
Auszug aus dem Buch
4.1. Cash-Flow-Systeme
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann einmal als reine Geld- bzw. Kassenrechnung ausgestaltet sein. Die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bestimmt den Gewinn bzw. Verlust. Das Betriebsvermögen und dessen Wertschwankungen sind ohne Bedeutung. Der Zeitpunkt des Geldzuflusses bzw. des Geldabflusses ist damit auch Abgrenzungskriterium für die periodenmäßige Zuordnung. Diese strikt zahlungsorientierte Gewinnermittlung wird als Cash-Flow-Rechnung bezeichnet. Ihre Übernahme als Bemessungsgrundlage für eine Unternehmenssteuer in Form der sog. Cash-Flow-Steuer wird schon seit längerem, u.a. im angelsächsischen Raum diskutiert.
Die Cash-Flow-Systeme können dabei je nach Ausgestaltung unterschiedliche Zahlungsströme erfassen und insoweit auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. So kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Form so konzipiert werden, dass nur Geldzuflüsse bzw. Geldabflüsse berücksichtigt werden, die auf realwirtschaftlichen Transaktionen beruhen. Finanzwirtschaftliche Zahlungsströme, wie z.B. Kreditaufnahmen, Kredittilgungen und Zinszahlungen würden hierbei nicht berücksichtigt.
Als alleinige Gewinnermittlungsmethode wäre ein derartiges Modell schon deshalb nicht geeignet, weil es keine Besteuerung von Kapitalsammelstellen und Banken erlaubt, da diese ihren Gewinn im finanzwirtschaftlichen Bereich erzielen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit problematisiert die Komplexität des deutschen Bilanzsteuerrechts und die Notwendigkeit einer Evaluierung der Gewinnermittlungsmethoden.
2. Grundsätze der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Erläuterung der Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als pagatorische Gewinnermittlung auf Basis des Zu- und Abflussprinzips.
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleinige Methode der steuerlichen Gewinnermittlung: Untersuchung der Vereinbarkeit des Systems mit den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit und der verfassungsrechtlichen Besteuerung.
4. Mögliche Ausgestaltungen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Analyse von Cash-Flow-basierten Systemen und alternativen Ausgestaltungsformen unter Einbeziehung von Sachwerten.
5. Vorteile einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Darstellung der Vorzüge wie administrative Vereinfachung, Entscheidungsneutralität und Korrespondenzprinzip.
6. Probleme einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleiniger Methode der steuerlichen Gewinnermittlung: Kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen einer einheitlichen Methode bei Großunternehmen, internationalen Aspekten und fiskalischen Risiken.
7. Resümee: Abschließende Bewertung, dass eine Einführung der Methode im nationalen Alleingang derzeit aufgrund der Probleme bei der internationalen Harmonisierung nicht empfohlen werden kann.
Schlüsselwörter
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Bilanzsteuerrecht, Cash-Flow-Rechnung, Steuerreform, Leistungsfähigkeit, Betriebsvermögensvergleich, Steuerrecht, Finanzwirtschaft, Zuflussprinzip, Abflussprinzip, Unternehmensbesteuerung, Doppelbesteuerung, Vereinfachung, Steuergerechtigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das deutsche Steuerrecht durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vereinfacht werden kann, indem diese Methode als alleiniger Standard für die steuerliche Gewinnermittlung etabliert wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Methoden der Gewinnermittlung, der Vergleich zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsvermögensvergleich sowie die Analyse von Vereinfachungspotenzialen versus fiskalischer und verfassungsrechtlicher Probleme.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Nutzwert einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleinige Gewinnermittlungsmethode zu bewerten und zu prüfen, ob sie die bisherige Komplexität des Bilanzsteuerrechts auflösen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und betriebswirtschaftliche Analyse, die auf einer Auswertung der einschlägigen Gesetzgebung, Literatur und der Rechtsprechung zum deutschen Steuerrecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Ausgestaltungsformen (insb. Cash-Flow-Systeme), die Vorteile der Vereinfachung sowie die schwerwiegenden Probleme bei einer universellen Einführung im Kontext internationaler und fiskalischer Erfordernisse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Gewinnermittlung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bilanzsteuerrecht, Steuervereinfachung und Leistungsfähigkeit.
Warum ist eine reine Cash-Flow-Rechnung für Banken ungeeignet?
Ein solches Modell würde die spezifische Ertragssituation von Kapitalsammelstellen und Banken, deren Gewinne primär im finanzwirtschaftlichen Bereich entstehen, nicht korrekt erfassen und besteuern.
Welches Problem ergibt sich bei internationalen Bezügen?
Da weltweit der Betriebsvermögensvergleich dominiert, würde eine deutsche Alleingang-Einführung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erheblichen Problemen bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und der Anrechnung ausländischer Steuern führen.
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- Thorsten Christmann (Author), 2003, Einnahmen-Überschuss-Rechnung als alleinige Methode steuerlicher Gewinnermittlung ?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13338