Die Arbeit befasst sich mit der in jüngster Vergangenheit mutmaßlich neu entdeckten Gefahrenabwehr der Kriminalpolizei in Deutschland.
Hierbei beleuchtet die Arbeit unter anderem das Spannungsverhältnis zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, welche sich maximal in der Straftatenvorverlagerung zur Gefahrenabwehr verfestigt. Ferner wird die Verwendung zwecks Gefahrenabwehr erhobener Daten zu Strafprozessualen Zwecken ("Hypothetsiche Datenneuerhebung") erörtert und in die gegenwärtige Gesamtlage eingeordnet.
Anschließend findet eine Abgrenzung von Kriminologie und Kriminalistik statt. Es wird folgend das Spannungsverhältnis von prognostischer Gefahrenabwehr und retrograder Kriminalistik dargestellt.
Zuletzt greift die Arbeit das Predictive Policing als mögliche Chimäre zwischen Gefahrenabwehr und kriminalpolizeilicher Handlungslehre als mögliche Zukunftsperspektive der Kriminalistik auf.
Die Arbeit schließt mit einer Aussicht auf eine mögliche Zukunftsperspektive der Kriminalistik ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Neuere juristische Entwicklungen
2.1. Die Ausweitung des Gefahrenabwehrbegriffs
2.2. Die Perversion des Strafrechts
2.3. Das (präventive) Strafrecht als Ultima-Ratio?
2.4. Die hypothetische Datenneuerhebung
2.5. Entgrenzung der kriminalpolizeilichen Kompetenzen?
3. Kriminalistische Einordnung
3.1. Abgrenzung der Kriminalistik und der Kriminologie
3.2. Definitionen der Kriminalistik, die Kriminalistik als Wissenschaft?
3.3. Spannung retrograder Kriminalistik gegenüber prognostischer Gefahrenabwehr
4. Predictive Policing – ein Zukunftsmodell der Kriminalistik als Antwort auf die gegenwärtigen Entwicklungen?
4.1. Begriffserklärung
4.2. Kriminalwissenschaftliche Einordnung
4.2.1. Kriminologische Einordnung
4.2.2. Kriminalistische Einordnung
4.3. Bedeutung des Predictive Policing für die Kriminalistik
5. Wohin wird sich die Kriminalistik entwickeln?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen aktueller juristischer und technischer Entwicklungen auf die Kriminalistik, insbesondere im Hinblick auf eine Ausweitung präventiver Befugnisse und den Einsatz prädiktiver Technologien.
- Ausweitung des Gefahrenabwehrbegriffs und Vorverlagerung strafprozessualer Maßnahmen
- Spannungsfeld zwischen retrograder Kriminalistik und prognostischer Gefahrenabwehr
- Kriminalwissenschaftliche Einordnung des Predictive Policing
- Verlust der Verfahrensherrschaft der Staatsanwaltschaft zugunsten polizeilicher Kompetenzzentrierung
Auszug aus dem Buch
2.5. Entgrenzung der kriminalpolizeilichen Kompetenzen?
Eine Folge der Verwendung gefahrenabwehrender Ermächtigungsgrundlagen ist, dass die (Kriminal-) Polizei nicht mehr im Rahmen von §163 StPO an die Weisung der Staatsanwaltschaft gebunden ist, sondern originäre Zuständigkeit besitzt. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens verliert hier die Kontrolle über die Ermittlungen. In kriminalistischer Hinsicht bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft faktisch an Bedeutung für das Strafverfahren verliert, während die Polizei an Ermittlungsbefugnissen gewinnt. Als „Kopf ohne Hände“ ist die Staatsanwaltschaft bereits jetzt von der Tätigkeit der (Kriminal-) Polizei abhängig, was dazu führt, dass die Ermittlungsinitiative aufseiten der Polizei liegt. Es ist zu befürchten, dass dieser Zustand sich bei steigender Gefahrenabwehrkompetenz verfestigt und ausweitet. An dieser Stelle sei auf die bereits von Derin beschriebene Verschiebung ins Vorverfahren auf Grundlage des Zuwachses an Ermittlungsbefugnissen hingewiesen, in der die Polizei faktisch die Hoheit über das Strafverfahren ausbauen kann.
Püschel stellt heraus, dass Heinemann bereits 1906 auf die Ausstrahlwirkung des Vorverfahrens hinwies und Karl Peters‘ Fehlerquellenanalyse die „weichenstellende Bedeutung des Ermittlungsverfahrens“ feststellte. Er stellt fest, „dass die Ursachen für das Fehlurteil in noch stärkerem Maß in das Vorverfahren zu verschieben sind. Es wird sogar der Satz erlaubt sein, dass jedes Fehlurteil, auch wenn der eigentliche Fehler später liegt, mit dem im Vorverfahren gelegten Grund verbunden ist.“ Anhand dieser Feststellung erscheint eine sich ausweitende faktische Kompetenzzentrierung bei der (Kriminal-) Polizei rechtsstaatlich als problematisch.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den historischen und aktuellen Wandel des polizeilichen Gefahrenabwehrbegriffs sowie die Auswirkungen zunehmender technischer Möglichkeiten auf die Kriminalistik.
2. Neuere juristische Entwicklungen: Es werden die Ausweitung des Gefahrenabwehrrechts, neue Tatbestandsverschärfungen, Probleme der Datenneuerhebung und die Verschiebung polizeilicher Kompetenzen zulasten der Staatsanwaltschaft analysiert.
3. Kriminalistische Einordnung: Dieses Kapitel definiert die Kriminalistik im Verhältnis zur Kriminologie und diskutiert die Diskrepanz zwischen traditionell retrograder Ermittlungsarbeit und moderner prognostischer Gefahrenabwehr.
4. Predictive Policing – ein Zukunftsmodell der Kriminalistik als Antwort auf die gegenwärtigen Entwicklungen?: Das Kapitel beleuchtet Predictive Policing als technisches Hilfsmittel zur Täter- und Tatortprognose sowie dessen kriminologische und kriminalistische Einordnung und Bedeutung.
5. Wohin wird sich die Kriminalistik entwickeln?: Fazitartig werden die Herausforderungen einer zunehmenden informationstechnischen Durchdringung der Kriminalistik und die Notwendigkeit einer reflexiven Kompetenzregulierung erörtert.
Schlüsselwörter
Kriminalistik, Gefahrenabwehr, Predictive Policing, Strafrecht, Vorverlagerung, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbefugnisse, Kriminalprävention, Kriminologie, Datenneuerhebung, Polizeiarbeit, Kriminaltechnik, Rechtsgüterschutz, Algorithmen, Ermittlungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die moderne Entwicklung der Kriminalistik, insbesondere wie neue juristische Rahmenbedingungen und technologische Entwicklungen (wie Predictive Policing) das traditionelle Verständnis und die Praxis der polizeilichen Arbeit verändern.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen das Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, die Verschiebung polizeilicher Kompetenzen sowie die wissenschaftliche Einordnung neuer prognostischer Methoden.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es, die kriminalwissenschaftlichen Implikationen aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen aufzuzeigen, bestehende Spannungsverhältnisse zu benennen und Ansatzpunkte für deren Auflösung zu finden.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich um eine kriminologische und kriminalistische Literaturanalyse, die wesentliche Rechtsentwicklungen, fachwissenschaftliche Definitionen und den Stand der Technik zum Predictive Policing kritisch hinterfragt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine juristische Analyse der Gefahrenabwehr, die wissenschaftstheoretische Einordnung der Kriminalistik sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken des Predictive Policing.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Kriminalistik, Gefahrenabwehr, Predictive Policing, Kompetenzentgrenzung und Kriminalprävention.
Wie verändert sich laut Autor das Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft?
Der Autor konstatiert eine faktische Verschiebung der Ermittlungshohheit von der Staatsanwaltschaft hin zur Polizei, was er als kompetenzrechtlich problematisch für das Strafverfahren ansieht.
Ist Predictive Policing nach Ansicht des Autors bereits das Allheilmittel?
Nein. Der Autor bewertet die gegenwärtige Bedeutung für die Kriminalistik noch als gering und sieht die praktische Realisierbarkeit sowie die Datenauswertung als noch nicht ausgereift an.
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- Tim Wichert (Author), 2022, Prädikative, informationstechnisch gestützte Kriminalpolizeiarbeit. Kriminalwissenschaftliche Implikationen eines ausgeweiteten Gefahrenabwehrbegriffs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1334146